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Videoabspielung während der Fahrt
Hallo Leute,
ich habe in der SuFu leider keine eindeutige Antwort gefunden,
was benötige ich um in meinem E91 mit Navi Pro während der Fahrt DVDs auf dem Bildschirm des Navis laufen lassen zu können, was kostet der Spaß und gibts Erfahrungswerte?
MFG schönen Sonntag noch
Matze
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Stan73
Ich glaube, ich muß noch deutlicher machen, wie ich es gemeint habe. Also: Beim Fahren wird der Fahrer abgelenkt, und das ist problematisch wenn nicht gar illegal. BMW schaltet den Bildschirm nicht aus, um die Autobesitzer zu ärgern, sondern weil sie einen triftigen Grund haben. Ob ihr persönlich der Auffassung seid, ob euch das ablenkt, und ob Beifahrer und Leute aus dem Fond außerdem noch zuschauen, das spielt dabei keine Rolle.
Sagt wer?
Fällt mir was zu ein:
Ein Ehepaar fuhr am Wochenende an einen See, wo man fischen konnte. Er liebte es im Morgengrauen zu fischen und sie las unheimlich gern. Eines morgens nach dem Fischen legte sich der Mann nochmal hin. Obwohl die Frau sich nicht gut auskannte, fuhr sie mit dem Boot raus, ruderte ein kurze Strecke, legte Anker an und nahm Ihre Lektüre auf. Nach kurzer Zeit erschien der Parkwächter in seinem Motorboot.
Er sprach Sie an: "Guten Morgen, gnädige Frau. Was machen Sie denn hier?"
"Ich lese" - antwortete Sie und dachte für sich: "... das sieht doch jeder."
"Sie befinden sich hier aber in der Zone, in der Fischen verboten ist."
"Aber ich fische doch gar nicht ..., das sehen Sie doch."
"Tja, Sie haben aber die komplette Ausrüstung dabei. Ich werde Sie mitnehmen und Ihnen einen Strafzettel austellen müssen."
"Wenn Sie das tun, werde ich Sie wegen Vergewaltigung anzeigen!", erwiderte die erboste Frau.
"Aber ich habe Sie doch gar nicht berührt ...!"
"Sie haben aber die komplette Ausrüstung dabei!"
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45 Antworten
Prinzipiell ist eine solche Freischaltung natürlich technisch möglich. Da prinzipiell durch die Änderung eine Gefährdung des Verkehrs wahrscheinlich ist, erlischt m.E. nach § 19 II 2 Nr. 2 StVZO die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug, wenn du eine solche Änderung vornehmen lässt.
hmm ok, Dieser Paragraph sagt folgendes aus:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Wird denn irgendwo geregelt das bei einer Videoabspielung davon auszugehen ist das eine Gefährdung anderer auftritt?
oh Gott was sind das für Antworten? Hier stellt jemand eine Frage und er bekommt Paragraphen um die Ohren...
Pass auf, ich kann nicht viel dazu sagen. Ich weiß nur, das du die Freischaltung für DVD codieren lassen mußt. Ich vermute das macht nicht jeder BMW Händler, weiß es aber nicht. Was ich weiß, das die Firma Car Coding in München für ein kleines Entgelt das macht, so um die 55€
Würde ich nicht so weit weg wohnen, wäre es das 1. was ich machen würde.
Aber: es geht nur um das Abspielen der DVD während der Fahrt, TV ist eine andere Liga und du brauchst dementsprechend die Funktion im Stand schon vorher...
Zitat:
Original geschrieben von Stan73
Prinzipiell ist eine solche Freischaltung natürlich technisch möglich. Da prinzipiell durch die Änderung eine Gefährdung des Verkehrs wahrscheinlich ist, erlischt m.E. nach § 19 II 2 Nr. 2 StVZO die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug, wenn du eine solche Änderung vornehmen lässt.
Hm und was ist mit dem Beifahrer der darf es natürlich überleg mal.
Ich glaube, ich muß noch deutlicher machen, wie ich es gemeint habe. Also: Beim Fahren wird der Fahrer abgelenkt, und das ist problematisch wenn nicht gar illegal. BMW schaltet den Bildschirm nicht aus, um die Autobesitzer zu ärgern, sondern weil sie einen triftigen Grund haben. Ob ihr persönlich der Auffassung seid, ob euch das ablenkt, und ob Beifahrer und Leute aus dem Fond außerdem noch zuschauen, das spielt dabei keine Rolle.
Ansonsten gibt es auch Geräte die man einbauen kann, damit DVD und falls vorhanden auch TV und Internet, während der Fahrt funktionieren.
Ein Freund hat das eingebaut und geht problemlos.
Bei Interesse kann ich Ihn nach dem Hersteller fragen, der Preis lag, glaub ich, bei 75,- €.
...
Zitat:
Original geschrieben von Stan73
Ich glaube, ich muß noch deutlicher machen, wie ich es gemeint habe. Also: Beim Fahren wird der Fahrer abgelenkt, und das ist problematisch wenn nicht gar illegal. BMW schaltet den Bildschirm nicht aus, um die Autobesitzer zu ärgern, sondern weil sie einen triftigen Grund haben. Ob ihr persönlich der Auffassung seid, ob euch das ablenkt, und ob Beifahrer und Leute aus dem Fond außerdem noch zuschauen, das spielt dabei keine Rolle.
Sagt wer?
Fällt mir was zu ein:
Ein Ehepaar fuhr am Wochenende an einen See, wo man fischen konnte. Er liebte es im Morgengrauen zu fischen und sie las unheimlich gern. Eines morgens nach dem Fischen legte sich der Mann nochmal hin. Obwohl die Frau sich nicht gut auskannte, fuhr sie mit dem Boot raus, ruderte ein kurze Strecke, legte Anker an und nahm Ihre Lektüre auf. Nach kurzer Zeit erschien der Parkwächter in seinem Motorboot.
Er sprach Sie an: "Guten Morgen, gnädige Frau. Was machen Sie denn hier?"
"Ich lese" - antwortete Sie und dachte für sich: "... das sieht doch jeder."
"Sie befinden sich hier aber in der Zone, in der Fischen verboten ist."
"Aber ich fische doch gar nicht ..., das sehen Sie doch."
"Tja, Sie haben aber die komplette Ausrüstung dabei. Ich werde Sie mitnehmen und Ihnen einen Strafzettel austellen müssen."
"Wenn Sie das tun, werde ich Sie wegen Vergewaltigung anzeigen!", erwiderte die erboste Frau.
"Aber ich habe Sie doch gar nicht berührt ...!"
"Sie haben aber die komplette Ausrüstung dabei!"
Schöne Geschichte. Alt, aber schön.
Sehe ich ganz genau so. Immer diese Rechtsbelehrungen... ist wie eine Krankheit in diesem Land. Entweder man beantwortet die Frage wenn man es kann, oder man antwortet eben gar nicht.
Der einzige Fakt ist, das es ab Werk nicht oder nur bis 3 km/h zugelassen wird.
Was jetzt der Einzelne daraus macht ist erst mal seine Sache.
Ich denke auch wo kein Kläger da kein Richter...
Lustig wird es denke ich nur im Falle wenn man nachgewiesen bekommt, dass es durch diese Ablenkung des Fahrers zum Unfall gekommen ist, is aber recht weit hergeholt...
Ablenken würde es mich denoch, so meine Meinung...
Nun gut, es trägt jeder selbst die Verantwortung für das, was er tut. Auch wenn er jemanden durch seine Unachtsamkeit totfährt!
Und deshalb nehme ich mir einfach das Recht heraus, auf Bedenken bei diesem Thema hinzuweisen. Außerdem ist dies ein freies Forum, in dem jeder seine Meinung äußern darf. Wem kritische Bemerkungen wie meine nicht gefallen, dem steht es natürlich frei, diese zu ignorieren. Es liegt mir aber fern, jemandem vorschreiben zu wollen, was er zu tun hat. Nicht, daß hier ein falscher Eindruck entsteht.
Zum Thema:
Freischaltung nimmt z.B. dieser Anbieter hier vor: klick
Übrigens: Der Anbieter selbst eiert ganz schön herum was die rechtliche Unbedenklichkeit anbelangt. Letztlich kommt er ja auch zur Schlußfolgerung: "Die TV-Freischaltung an sich ist nicht verboten. Es ist jedoch vollkommen zu Recht und einleuchtend verboten, sich ablenken zu lassen, was Fernsehen während der Fahrt definitiv wäre."
Bei einer Freischaltung, rein über die Software, ist aber zu beachten, dass nach einem Softwareupdate am Fahrzeug, es erneut freigeschaltet werden muss.
Bei einem Geräteeinbau ist das nicht so, man kann das Modul sogar per Tastenbefehl an- oder ausschalten.
...
Zitat:
Original geschrieben von Stan73
Prinzipiell ist eine solche Freischaltung natürlich technisch möglich. Da prinzipiell durch die Änderung eine Gefährdung des Verkehrs wahrscheinlich ist, erlischt m.E. nach § 19 II 2 Nr. 2 StVZO die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug, wenn du eine solche Änderung vornehmen lässt.
Also so ein Blödsinn !!
Zitat:
Original geschrieben von thageni
Zitat:
Original geschrieben von Stan73
Prinzipiell ist eine solche Freischaltung natürlich technisch möglich. Da prinzipiell durch die Änderung eine Gefährdung des Verkehrs wahrscheinlich ist, erlischt m.E. nach § 19 II 2 Nr. 2 StVZO die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug, wenn du eine solche Änderung vornehmen lässt.
Also so ein Blödsinn !!
Aha, und weil du diesen inhaltslosen Satz geschrieben hast bist du jetzt im Recht? Ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Aber nicht so!