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Viedos vor Gericht zulässig

Themenstarteram 20. Juli 2013 um 10:07

Hallo Leute,

Es wurde schon ein paar Mal diskutiert, jetzt ist es - laut der Startseite von MT - amtlich: Videos von Mini-Kameras in Autos (und Motorrädern) sind vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Nur so zur Info.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Juli 2013 um 10:07

Hallo Leute,

Es wurde schon ein paar Mal diskutiert, jetzt ist es - laut der Startseite von MT - amtlich: Videos von Mini-Kameras in Autos (und Motorrädern) sind vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Nur so zur Info.

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am 20. Juli 2013 um 10:34

Stimmt so nicht ganz.........es ist nur die Rede vom Zivilprozess.

Mal schaun wie sich das entwickelt.

Ich würde mal sagen, dass ist der Sinn und Zweck von Kameras oder?

Die strafrechtliche Seite ist doch egal, mich interessiert sie jedenfalls nicht.

Naja, wenn der Unfall nicht klar geklärt ist, der Schuldige nicht feststeht, brauchste deine Ansprüche nicht weiter durchsetzen. Da kommt dann nichts bei raus...

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

, jetzt ist es - laut der Startseite von MT - amtlich:

MT gehört zum Springer Verlag. Wenn das, was die verbreiten, "amtlich" ist, ist unser Rechtssystem am Arsch.

Videos (auch von großen, nicht nur Minikameras) waren schon immer, sofern vom Gericht im Einzelfall zugelassen, ein Beweismittel. An dieser "Mitteilung" ist nichts Neues.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Naja, wenn der Unfall nicht klar geklärt ist, der Schuldige nicht feststeht, brauchste deine Ansprüche nicht weiter durchsetzen. Da kommt dann nichts bei raus...

Ja, aber um die Feststellung privatrechtliche Schuldverhältnisse geht es doch im Zivilprozess? Dafür braucht man kein Strafverfahren. :rolleyes:

Klar ist, wenn das Videomaterial den Unfallhergang und die daraus ableitbaren schuldrechtlichen Konsequenzen nicht darstellt, dann brauchst du das Video im Rahmen deiner Ansprüche auch nicht durchsetzen. Darum geht es hier aber nicht.

am 21. Juli 2013 um 14:02

Nein, nicht ganz. Bei euren ganzen Beispielen geht es immer um Unfälle Auto gegen Auto, meist bei Mißachtung der Vorfahrt. Da kommt dann zuerst mal der Staat und sucht den Schuldigen und verhängt ein Straßmaß (Punkte, Bußgeld usw.), das ist dann aber kein Zivilprozess. Bei dem gehts dann um Sachen die man als Geschädigter gerne vom Verursacher hätte.

Ja das stimmt.

Aber der Aspekt ist für mich als Geschädigter ja völlig irrelevant, weil ich nur den Anspruch auf Schadensersatz bekomm und will. Darauf kommt es mir an, das ich nicht ohne nichts da stehe. Das meinte ich.

Ob der Unfallgegner noch bestraft wird ist mir ehrlich gesagt ziemlich wumpe.

Das ist auch für die privatrechtlichen Aspekte egal.

Ein "Strafmass" gibt es nur im Strafprozess.

Bei Unfällen also nur dann, wenn auch eine Straftat vorliegt. Denkbar z.B.: 222, 227, 229 StGB (Unfälle mit Todesfolge oder KV), 142 (Unerl. Entfernen vom Unfallort), 315c (Fahrl. Gef. des Straßenverkehrs)

Zuständig ist die Staatsanwaltschaft.

Die anderen Fälle sind Ordnungswidrigkeiten, (StVO, StVG) die mit einem Bußgeld seitens einer Ordnungsbehörde geahndet werden.

Schadenersatzansprüche bei Verkehrsunfällen werden durch die Haftpflichtversicherer abgewickelt. In Streitfällen orientieren die sich am Ausgang des Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren. Das kann durchaus eine richterliche Entscheidung sein.

Inwieweit ein Filmchen als Beweis zugelassen wird, liegt im Ermessen des Gerichts.

Das erfolgt dann bei der Beweisaufnahme im Rahmen der "Inaugenscheinnahme".

Da man Filmchen schön manipulieren kann, wird der Beweiswert ein anderes Thema sein.

am 21. Juli 2013 um 15:07

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Ja das stimmt.

Aber der Aspekt ist für mich als Geschädigter ja völlig irrelevant, weil ich nur den Anspruch auf Schadensersatz bekomm und will. Darauf kommt es mir an, das ich nicht ohne nichts da stehe. Das meinte ich.

Ob der Unfallgegner noch bestraft wird ist mir ehrlich gesagt ziemlich wumpe.

Das ist auch für die privatrechtlichen Aspekte egal.

Da lt. obigen Artikel aber das Video in nem Zivilprozess gültig ist, hilft dir das im Strafprozess nicht wirklich weiter. Wie der Sammler schon ansprach und ich geh fest davon aus, dass er da mehr Ahnung hat wie ich, wirst du in keinem Zivilprozess was zugesprochen bekommen, wenn du beim Strafprozess schuldig warst.

Nochmal, was interessiert mich als normaler Unfallgeschädigter der Strafprozess?

Genau, gar nicht.

Der Aspekt wurde nämlich nicht von mir reingebracht und ist auch in vielen Fällen für mich als nicht Beschuldigten egal.

Vielleicht zur Exculpation in dem Bereich, das ist aber ein anderes Thema und hat nichts mit den privatrechtlichen Verhältnissen zu tun in dem es rein um die Feststellung einer Sachlage geht.

Ich möchte nur schadensfrei durch den Verkehr kommen und im Falle eines Schadens den Ersatz als Anspruch zugerechnet bekommen.

Fertig.

Das ist das Einzige was mir zusteht. Das Unfallopfer ist kein VerkehrsIM, der strafrechtliche Aspekt steht mir nicht mal zu.

Das wie Moppedsammler es schrieb eine Sache zwischen Staat und dem Angeklagten.

Das ist für mich die Kernessenz der Aussage des Artikels. Das ein Gericht (mal wieder?) in einem Zivilprozess einen Amateurfilm als Beweis zugelassen hat.

 

Natürlich kann man jetzt noch ein weiteres Schema aufbauen, wo man neben dem Strafprozess als Beschuldigter auch in dem selben Fall Ansprüche gegenüber der anderen Partei geltenden machen will, aber das ist nicht wirklich der Normalfall in dem ein Amateurfilm als Beweis der Sachlage herangezogen werden kann.

Die pauschale Behauptung strafrechtliche Verurteilung = privatrechtliche Anspruchslosigkeit halte ich für Unsinn.

Mal abgesehen davon, dass der Adressat und die Parteien nichtmal die selben sind.

Der Strafrechtliche Aspekt richtet sich im geschilderten Fall der Vorfahrtsmissachtung gegen den Fahrer, der privatrechtliche ebenfalls gegen den Halter bzw. gegen die Versicherung.

am 21. Juli 2013 um 16:43

Du willst scheinbar nicht verstehen, was hilft dir ein Beweis deiner angeblichen Unschuld wenn er im Strafprozess nicht zulässig ist? Und dieser interessiert dich sehr wohl, weil wenn der andere dort nicht bestraft wird, weil das Gericht meint er wäre am Unfall nicht schuld, wird dir in keinem Zivilprozess jemand was zu sprechen, da ist der Käse für dich gegessen.

Bei dem obigen Fall mit dem Radfahrer wurde bestimmt keine Polizei eingeschaltet oder ne Anzeige erstattet.

Bevor du mir vorwirfst etwas nicht zu verstehen solltest du einfach nochmal den Wortlaut meines Posts lesen. :rolleyes:

Die Aussage des Threads und der Information ist "Videobeweis im Zivilprozess (in dem bestimmten Fall) akzeptiert" und nicht " Aber trotzdem kann ein zivilrechtlicher Anspruch flöten gehen wegen Nichtauswertbarkeit von Videomaterial im Strafprozess".

Kann mir mal jemand bitte den link zu diesem besagten Artikel geben ? Ich hab das nicht gelesen und finde es nicht.

http://www.motor-talk.de/.../...eo-gilt-als-beweismittel-t4612211.html

Mal abgesehen davon verstehe ich den Hieb auf den Springerverlag nicht.

Ich denke Softail meinte mit "amtlich" das Urteil.

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