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Vmax Aufhebung durch Behördenmodus
Hallo,
ich habe gestern im Rahmen eines Werkstattbesuches bei einem belgischen Händler meine Vmax Begrenzung aufheben lassen. Der Trick ist in der Fahrzeugsoftware ein Behördenfahrzeug zu aktiven - ( Minuten und 50€ Trinkgeld und das Thema ist bis zum nächsten Werkstattbesuch eines deutschen Volvo Händlers erledigt! Übrigens haben auch die deutschen Behördenfahrzeuge keine Vmax Begrenzung ??
Grüße Holm
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31 Antworten
Ernst gemeinte Frage: Erlischt damit nicht die Betriebserlaubnis?
Warum? Es wurde keine Zusatzsoftware aufgespielt oder überschrieben sondern nur ein „Reiter“ aktiviert.
Spannend und tatsächlich scheinbar ziemlich einfach. Welche Vmax liegt denn jetzt an (Modell, Baujahr)? Auch deshalb die Frage, weil mir Heico sagte, beim aktuellen T8 ist Aufgrund des modifizierten Hybridsystems (310PS + 145PS und enstsprechende Synchronisation) nur noch eine Anhebung auf 220 km/h möglich. Früher waren es ja 250 km/h.
In den Fahrzeugen "mit Behördenmodus" und ohne Vmax Begrenzung ist auch sicher eine andere Vmax in den Papieren eingetragen. Das kann dann ein teures Trinkgeld werden, aber das ist jetzt erstmal Deine Sache.
Deine Garantie ist - falls noch vorhanden - damit ja bereits erloschen.
Das muss erstmal einer nachweisen
Man müsste es dann eintragen lassen!
Oder so
Ist ja nicht verboten die vmaxx raus zu machen
Zitat:
@VolvoV90LU schrieb am 24. August 2022 um 18:58:04 Uhr:
In den Fahrzeugen "mit Behördenmodus" und ohne Vmax Begrenzung ist auch sicher eine andere Vmax in den Papieren eingetragen. Das kann dann ein teures Trinkgeld werden, aber das ist jetzt erstmal Deine Sache.
Deine Garantie ist - falls noch vorhanden - damit ja bereits erloschen.
Also das würde ich auch mal behaupten.
Weiß ehrlich gesagt auch nicht so recht, warum das Vmax Thema immer wieder hochkommt. Also ich bin durchaus auch viel auf der AB unterwegs und meine Güte wie oft und vor allem wie lange dann, kannst denn schneller als 180 fahren.
Dafür das Risiko....muss jeder selbst wissen.
Da geb ich Dir recht es wird auf der AB sehr wenig über 150kmh gefahren. Aber wiederum werden wir hier in Deutschland bei so vielen Sachen bevormundet, da kann man diese Freiheit uns doch lassen.
Die Aufhebung des Vmax Limits ist nicht verboten. Das geht analog mit Tuning, wo man ebenfalls die Vmax anheben kann. Wird diese Änderung dann jedoch nicht entsprechend vom TÜV eingetragen, erlischt z.B. im Falle eines Unfalls der Versicherungsschutz. Und die Versicherungen prüfen im Schadensfall sehr genau, was am Fahrzeug geändert wurde.
Ich bin so froh, daß wir in Deutschland keine anderen Probleme haben und bin jetzt raus aus der Diskussion. Ihr seid alle mündig, geschäftsfähig und wisst was ihr tut.
Halb-OT: Gibt es bei Volvo eigentlich irgendeine Hardware/Software für den „heimischen PC“ um sowas selbst zu machen? Ich habe VCP für VAG und BimmerCode/ESys für BMW und hab da immer für die eigenen Autos gerne meine Anpassungen vorgenommen. Für Volvo gibt es sowas nicht, oder?
Zitat:
@Holmkirner schrieb am 24. August 2022 um 18:32:18 Uhr:
Hallo,
ich habe gestern im Rahmen eines Werkstattbesuches bei einem belgischen Händler meine Vmax Begrenzung aufheben lassen. Der Trick ist in der Fahrzeugsoftware ein Behördenfahrzeug zu aktiven - ( Minuten und 50€ Trinkgeld und das Thema ist bis zum nächsten Werkstattbesuch eines deutschen Volvo Händlers erledigt! Übrigens haben auch die deutschen Behördenfahrzeuge keine Vmax Begrenzung ??
Grüße Holm
Zeigt dein Tacho auch mehr ?