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Vollkasko, fiktive Abrechnung - Fragen
Hallo,
wir haben aktuell unseren ersten selbstverschuldeten Vollkasko-Schaden. Reparatur in der Markenwerkstatt ca. 6000€ (Blechteile, Felge, Achsvermessung).
VK mit 1000€ SB in SF30 ist vorhanden. Mir stellt sich nun die Frage, bis zu welchem Betrag es sich lohnt die Reparatur selbst zu zahlen. Dabei bin ich auf eine Möglichkeit gestoßen und habe die benötigten Blechteile sogar in der richtigen Farbe gebraucht gefunden. Teile + Einbau wären 1800-2000€ laut Werkstatt. Felge würden wir nicht ersetzen (Kratzer auf glanzgedrehter Felge).
Alternativ wäre eine Abwicklung über die VK. Diese wird wohl einen Gutachter schicken. Hier gibt es jetzt zwei mögliche Szenarien:
a) Das Gutachten entspricht weitgehend der Kostenschätzung der Werkstatt (~6000€).
b) Das Gutachten ist deutlich niedriger.
Im Falle a) wäre nun die Überlegung fiktiv abzurechnen und trotzdem die Reparatur mit Gebrauchtteilen durchzuführen. Ich rechne hier mit einer Zahlung von 3500-4000€ (MwSt. wird abgezogen und ggf. geringere Stundensätze veranschlagt). Hier würde sicherlich noch Geld übrig bleiben, wobei natürlich in Zukunft höhere Prämien zu zahlen wären.
Wie weist man in diesem Fall die fachgerechte Reparatur nach, so dass man nicht auf der Liste der unreparierten Schäden der Versicherungen landet und somit im Fall eines erneuten (ggf. unverschuldeten) Unfalles an der gleichen Stelle den neuen Schaden ersetzt bekommt? Bild vom reparierten Fahrzeug mit aktueller Bildzeitung? Oder gibt es eine "Nachbegutachtung" durch den Versicherungsgutachter? Würde in diesem Fall nachträglich die MwSt. noch ausgezahlt?
Im Falle b) würden wir die Vollkasko nicht in Anspruch nehmen und selbst die Reparatur mit gebrauchten Teilen übernehmen. Somit sollte die Vollkasko für die Zukunft weiter schadenfrei in SF30 weiterlaufen. ABER: Die Versicherung hat ja Kosten für den Gutachter gehabt (und wenn es nur interne Kosten sind) - was ist mit diesen Kosten? Stellt man die in Rechnung? Hat dieses Vorgehen Auswirkungen auf den Vertrag/Prämie?
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22 Antworten
Deine VK hat Kenntnis vom Schadenereignis. Selbst wenn sie jetzt nicht in Anspruch genommen wird bleibt diese Kenntnis. Beim nächsten Schaden wird der Vorschaden eingewendet werden und ohne komplette Reparatur + Nachweis sieht man alt aus.
Lass nach Gutachten real reparieren. Das ist letztlich das Beste.
In solchen Abwägungen ist sicher zu berücksichtigen, ob es sich um einen 90.000 EUR Neuschlitten oder um eine alte Kiste mit Restwert knapp über den Reparaturkosten handelt.
Auch wenn, was zu erwarten ist, der nächste Schaden mit vergleichbarem Schadensbild statistisch (eher gar nicht) erst nach weiteren 30 Jahren eintritt, bekommst du unter Umständen keine Oldtimerzulassung. Das musst du unbedingt in deinen Überlegungen berücksichtigen. Unbedingt!!!
W213 ....
Zitat:
@situ schrieb am 8. August 2021 um 17:11:00 Uhr:
In solchen Abwägungen ist sicher zu berücksichtigen, ob es sich um einen 90.000 EUR Neuschlitten oder um eine alte Kiste mit Restwert knapp über den Reparaturkosten handelt.
Auch wenn, was zu erwarten ist, der nächste Schaden mit vergleichbarem Schadensbild statistisch (eher gar nicht) erst nach weiteren 30 Jahren eintritt, bekommst du unter Umständen keine Oldtimerzulassung. Das musst du unbedingt in deinen Überlegungen berücksichtigen. Unbedingt!!!
Schon mal was vom HIS gehört?
Deine "Statistischen Überlegungen" kannst du sicher auch belastbar belegen oder ?
Einfach mal die Finger von der Tastatur lassen , wenn man keine Ahnung vom Thema hat.
Und dast hast du -genau du- hier im Versicherungsforum ja schon hinreichend bewiesen.
Einfach nur halbschlaue Beiträge verfassen und Experten hier dämlich von der Seite anmachen reicht hat nicht situ
Wer 30 Jahre lang seine Kasko nicht in Anspruch nehmen musste, darf vermuten, dass er fortan nicht alle paar Jahre diese wegen eines Schadens im gleichen Bereich in Anspruch nehmen muss. Nein, wissenschaftliche Studien als Beleg habe ich nicht, aber jede Menge Lebenserfahrung.
Ich unterstelle mal, das das HIS dem TE nicht zum Schaden gereicht, wenn ihm jemand in 3 Jahren in die Heckschürze fährt.
Tatsächlich sehe ich den Parameter "Fahrzeugwert" als wichtig bei solchen Abwägungen an. Mein Fahrzeug liegt nur noch bei 7 bis 8.000 EUR. Wenn ich in einem solchen Fall ein paar tausend EUR einstreichen könnte, dann täte ich das. Auch wenn ich es in vielleicht 3 Jahren für vielleicht 4.000 EUR in Zahlung gebe, wird eine eventuelle Wertminderung das nicht kompensieren.
Es steht dem TE ja völlig frei, sich nach der Meinung der Fachleute zu richten.
Die Oldtimerbetrachtung war tatsächlich nicht ernsthaft gemeint. Ich dachte, das wäre offensichtlich.
Zitat:
@situ schrieb am 8. August 2021 um 18:14:10 Uhr:
Ich unterstelle mal, das das HIS dem TE nicht zum Schaden gereicht, wenn ihm jemand in 3 Jahren in die Heckschürze fährt.
Doch genau das kann passieren.
Wenn die vollständige Reparatur nicht nachweisbar ist kann die Versicherung bei einem weiteren Unfall WBW und RW anzweifeln.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. August 2021 um 18:01:34 Uhr:
W213 ....
Falsch.
Zitat:
@situ schrieb am 8. August 2021 um 17:11:00 Uhr:
In solchen Abwägungen ist sicher zu berücksichtigen, ob es sich um einen 90.000 EUR Neuschlitten oder um eine alte Kiste mit Restwert knapp über den Reparaturkosten handelt.
Fahrzeug ist ~6 Jahre alt und noch 12-15.000€ wert. Zumindest derzeit (nur 3 Fzg bei Mobile unter 15). Ich selbst hätte das Fahrzeug auf 10 geschätzt bevor ich bei Mobile geschaut habe.
Bin mir aber nicht sicher, ob das irgendwas ändert...
HIS ist vermutlich das, was ich meinte. Wie bekommt man das Fahrzeug (nach der Reparatur in Eigenarbeit mit gebrauchten Teilen) da raus? Bzw. ist es erheblich, wenn jetzt z.B. die Tür HL defekt ist und nach fiktiver Abrechnung fährt jemand in die Tür HR?
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 8. August 2021 um 18:45:42 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 8. August 2021 um 18:14:10 Uhr:
Ich unterstelle mal, das das HIS dem TE nicht zum Schaden gereicht, wenn ihm jemand in 3 Jahren in die Heckschürze fährt.
Doch genau das kann passieren.
Wenn die vollständige Reparatur nicht nachweisbar ist kann die Versicherung bei einem weiteren Unfall WBW und RW anzweifeln.
Genau. So schrieb ich.
Wäre bei vollständigem Zitat klar, wo es nicht um die Reparatur, sondern um den Wert geht (immer bei einem Fahrzeug, welches seinen Zenit hinter sich hat. Nur darum geht es in dem Einwand).
3. Absatz letzte Zeile. Für was immer ein Wert anzusetzen ist.
Nun hat der TE ja den ungefähren Wert des Fahrzeuges genannt, so dass dieser Faktor bei der Beratung durch die Fachleute berücksichtigt werden kann.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 8. August 2021 um 18:45:42 Uhr:
Wenn die vollständige Reparatur nicht nachweisbar ist kann die Versicherung bei einem weiteren Unfall WBW und RW anzweifeln.
Genau das ist doch meine Frage - wie weise ich das nach bei Reparatur in Eigenregie mit gebrauchten Teilen?
Durch penible Einhaltung des Schadengutachtens und anschließender Bestätigung des Sachverständigen, dass der Schaden vollständig und fachgerecht behoben ist.
Welches Modell ist es denn nun?
Dieser Nachweis wird dir eher nicht gelingen, da gebrauchte Teile, verbaut vom Laien, eben nicht gleichzusetzen ist vollständiger sach- und fachgerechter Reparatur.
Vielleicht kann dir der Zähler der Dellen dazu noch einen Satz schreiben.
Ich würde vollumfänglich reparieren lassen und gut. Der Versuch hier den ein- oder anderen Schein einzustecken bzw. die Hochstufung gegenzufinanzieren kann nach hinten losgehen.
Zitat:
@vieltanker schrieb am 8. August 2021 um 18:47:45 Uhr:
Fahrzeug ist ~6 Jahre alt und noch 12-15.000€ wert. Zumindest derzeit (nur 3 Fzg bei Mobile unter 15). Ich selbst hätte das Fahrzeug auf 10 geschätzt bevor ich bei Mobile geschaut habe.
Nein, das ist nicht der Wert der Fahrzeuge.
Das ist der Wunschpreis der Anbieter, leider erfährt man nie für welchen Preis die Fahrzeuge wirklich verkauft wurden.
Der Wiederbeschaffungswert des Gutachtens besagt sicher einen niedrigeren Wert.
Wenn tatsächlich im HIS ein Unfallschaden ohne Nachweis einer fachgerechten Reparatur vermerkt wird, muß man das wohl bei einem späteren Verkauf des Autos auch dem Käufer offenlegen? Denn sonst bekommt der vielleicht später einen eigenen Schaden nicht vollständig ersetzt mit Hinweis auf Vorschäden? Der bloße Hinweis "reparierter Unfallschaden" an den Gebrauchtwagenkäufer würde also nicht genügen, man müsste auf "Unfallschaden ohne im HIS vermerkte Reparatur" hinweisen.
... wobei natürlich in der Praxis die Wahrscheinlichkeit geringer wird, dass mit zunehmendem Alter das Auto überhaupt noch vollkasko-versichert wird.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 8. August 2021 um 23:20:05 Uhr:
Wenn tatsächlich im HIS ein Unfallschaden ohne Nachweis einer fachgerechten Reparatur vermerkt wird, muß man das wohl bei einem späteren Verkauf des Autos auch dem Käufer offenlegen? Denn sonst bekommt der vielleicht später einen eigenen Schaden nicht vollständig ersetzt mit Hinweis auf Vorschäden? Der bloße Hinweis "reparierter Unfallschaden" an den Gebrauchtwagenkäufer würde also nicht genügen, man müsste auf "Unfallschaden ohne im HIS vermerkte Reparatur" hinweisen.
... wobei natürlich in der Praxis die Wahrscheinlichkeit geringer wird, dass mit zunehmendem Alter das Auto überhaupt noch vollkasko-versichert wird.
Das ist eine gute Frage ob man das muss. Wenn man den Schaden beim Verkauf offenbart und im Kauverftrag den Schaden beschreibt, hat man -glaube ich- seinen Plichten genüge getan. Aber eventuell kann Paul ja noch was dazu schreiben?
Es geht ja nicht nur um die Kasko. Bei einem unverschuldeten Unfall hat man ja auch das Problem.