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Vollkasko schaden angemeldet aber später reparieren lassen möglich ?

Themenstarteram 8. April 2021 um 13:35

Hallo Leute,

ich habe nach ähnlichen Themen gesucht aber erfolglos.

Nun meine Frage, ich habe am Leasingsfahrzeug einen Schaden, der Schaden beläuft sich auf ca. 3,8 T€.

Ich habe das der Versicherung gemeldet, das Fahrzeug werde ich erst nächstes Jahr abgeben und daher will ich den Schaden nicht jetzt reparieren sondern erst nächstes Jahr. Ist das überhaupt ohne Probleme der Versicherung möglich ? Damit die später nicht zahlen weil ich es zu spät repariert habe.

Schaden:

1. Die vordere Tür hat größere Dellen und muss gewechselt werden.

2. Am Schweller muss die Delle und tiefe Kratzer repariert werden.

Zu Punkt 2 mache ich mir eher sorgen dass es eher rostet und der Schaden schlimmer wird.

LG

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15 Antworten

Der Anspruch ist nächstes Jahr nicht verjährt.

Mache am besten Fotos.

Schicke diese der Versicherung mit einer entsprechenden Information über den Zeitpunkt der Reparatur.

Den Schweller würde ich mit Rostschutz behandeln.

Die Entscheidungsbefugnis liegt beim Leasingvertrag allerdings beim Leasinggeber. Der ist zu informieren und seine Entscheidung abzuwarten.

Der Te will doch erst mal weitere Schäden sammeln. :D

https://www.leasingmarkt.de/ratgeber/unfall-mit-leasingauto

Was ist bei der Reparatur von Leasingwagen zu beachten?

Werkstattbindung: Zu den wichtigen Aufgaben nach dem Unfall zählt die schnellstmögliche Instandsetzung des Autos – vollumfänglich und fachgerecht. Von der Reparatur durch eine freie Werkstatt oder durch Autoschrauber aus Ihrem Freundeskreis sollten Sie defintiv absehen. Der Leasinggeber nennt Ihnen ausgewählte Vertrags- und Partnerwerkstätten. Ist er einer Herstellerorganisation zugeordnet, schreibt er im Vertrag in den meisten Fällen eine für die Fahrzeugmarke autorisierte Fachwerkstatt vor. Mit Blick auf die Vertragstreue sollten Sie dieser Forderung auch dann nachkommen, wenn die Versicherung eine andere, preisgünstigere Werkstatt vorschlägt.

Kosten: Die Rechnung für die Reparatur erhalten zunächst Sie. Für die Bezahlung kommt die KFZ-Versicherung des Unfallschuldigen auf. Sind Sie selbst der Unfallschuldige, handelt es sich gegenüber Ihrem Leasinggeber um einen Kaskoschaden, für den Ihre Vollkaskoversicherung einspringt. Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von Ihren individuellen Vereinbarungen ab. Bis zu einer gewissen Summe kann es sich sogar lohnen, den kompletten Schaden selbst zu ersetzen, wenn dadurch Ihr Versicherungsbeitrag nicht steigt. Liegt ein Haftpflichtschaden durch Fremdverschulden vor, leiten Sie die Rechnung an die KFZ-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners weiter.

 

Also kein eigenes Ermessen bei der Reparatur.

Themenstarteram 13. April 2021 um 8:27

Danke für die Antworten.

Genau man muss es reparieren lassen, weil ich den Schaden bei der Versicherung angemeldet habe hat es ein Verjährungsfrist von 3 Jahren. Aber wenn in dieser Zeit, wo ich es nicht reparieren lasse, ein Unfall passiert und mir jemand genau an dieser Stelle reinfährt, zahlt die Gegnerische Versicherung nicht, weil es um ein angemeldeten Schaden handelt und nicht Fachgerecht repariert wurde.

Ich werde es selbstverständlich reparieren lassen, nun hab ich das Problem das meine Vollkaskoversicherung die Beilackierung nicht zahlen möchte. Das Widerspreche ich aber und sehe das nicht ein.

Hast du den Leasinggeber informiert? Er entscheidet, was jetzt passieren soll.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Gelend schrieb am 13. April 2021 um 10:27:41 Uhr:

Ich werde es selbstverständlich reparieren lassen, nun hab ich das Problem das meine Vollkaskoversicherung die Beilackierung nicht zahlen möchte. Das Widerspreche ich aber und sehe das nicht ein.

Meines Wissens wird doch notwendige Beilackierung immer gezahlt. Das entscheidet doch der Karosseriebetrieb. Welche Versicherung stellt sich da quer und mit welcher Begründung?

https://www.autoservicepraxis.de/.../...treit-um-beilackierung-2500635

"Über den Reparaturumfang entscheidet nicht die Versicherung, sondern der reparierende Betrieb durch Kostenvoranschlag oder der Kfz-Sachverständige durch Gutachten", erwidert darauf der ZKF in seiner Mitteilung. Eine Abstimmung über diese Frage könne unmöglich während des Lackierprozesses erfolgen, weil die erforderliche Zeit fehle.

Noch deutlicher wird der BVSK: Die Beilackierung sei heute der Regelfall in der Unfallschadeninstandsetzung, heißt es in der Verbandsmitteilung. Und weiter: "Ganz offensichtlich will die Allianz über ihre Tochter AZT einerseits den Kfz-Sachverständigen abwerten, andererseits scheut sie sich nicht, mit dieser technischen Mitteilung Beihilfe zu leisten, dass bei fiktiver Abrechnung die objektiv erforderlichen Beilackierungskosten nicht erstattet werden." (ng)

Und hier noch ein BGH-Urteil

https://kanzlei-schleyer.de/beilackierung/

Der Bundesgerichtshof stellt in seinem Urteil unter anderem fest, dass ein Anspruch auf Erstattung der Beilackierungskosten nicht nur bei einer konkreten Abrechnung besteht, sondern auch bei einer fiktiven Abrechnung.

Themenstarteram 13. April 2021 um 14:20

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. April 2021 um 10:45:11 Uhr:

Hast du den Leasinggeber informiert? Er entscheidet, was jetzt passieren soll.

Grüße vom Ostelch

Ja, habe ich, es steht auch im Vertrag drinnen über 2500 € sollte man das dem Leasingsgeber mitteilen. Die meinten ich soll es reparieren und die Rechnung übermitteln.

Themenstarteram 13. April 2021 um 14:25

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 13. April 2021 um 11:57:39 Uhr:

Zitat:

@Gelend schrieb am 13. April 2021 um 10:27:41 Uhr:

Ich werde es selbstverständlich reparieren lassen, nun hab ich das Problem das meine Vollkaskoversicherung die Beilackierung nicht zahlen möchte. Das Widerspreche ich aber und sehe das nicht ein.

Meines Wissens wird doch notwendige Beilackierung immer gezahlt. Das entscheidet doch der Karosseriebetrieb. Welche Versicherung stellt sich da quer und mit welcher Begründung?

https://www.autoservicepraxis.de/.../...treit-um-beilackierung-2500635

"Über den Reparaturumfang entscheidet nicht die Versicherung, sondern der reparierende Betrieb durch Kostenvoranschlag oder der Kfz-Sachverständige durch Gutachten", erwidert darauf der ZKF in seiner Mitteilung. Eine Abstimmung über diese Frage könne unmöglich während des Lackierprozesses erfolgen, weil die erforderliche Zeit fehle.

Noch deutlicher wird der BVSK: Die Beilackierung sei heute der Regelfall in der Unfallschadeninstandsetzung, heißt es in der Verbandsmitteilung. Und weiter: "Ganz offensichtlich will die Allianz über ihre Tochter AZT einerseits den Kfz-Sachverständigen abwerten, andererseits scheut sie sich nicht, mit dieser technischen Mitteilung Beihilfe zu leisten, dass bei fiktiver Abrechnung die objektiv erforderlichen Beilackierungskosten nicht erstattet werden." (ng)

Also es steht drinnen, dass es aufgrund der aktuellen Versicherungsbedingungen nicht mitversichert ist.

Ich bin auch der Meinung die müssen es zahlen, deshalb habe ich widerrufen und warte auf eine Rückmeldung, wenn die mir die Woche keine Rückmeldung geben, muss ich halt ein Rechtsanwalt einschalten.

Ich denke, weil ich den Schaden lieber im Autohaus reparieren möchte, wo ich es auch geleast habe und nicht über die Partnerwerkstätte der HUK stellen die sich halt Quer.

Ooch...HUK...

Warum wundert mich das nicht? :confused: :D

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 13. April 2021 um 16:32:05 Uhr:

Ooch...HUK...

Warum wundert mich das nicht? :confused: :D

Bei fast allem Wohlwollen.

Deine Pauschalen gegen die HUK sind ja inzwischen wohl allen bekannt.

Du könntest ja mal posten aus welchem Grunde die HUK deinen Fahrzeugschaden nicht zahlt.

Im Übrigen frage ich mich nur, wie Gelend bei einem Leasingvertrag einen Vertrag mit Werkstattbindung abschließen kann.

Oder habe ich das falsch verstanden?

Zitat:

@Gelend schrieb am 13. April 2021 um 16:25:06 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 13. April 2021 um 11:57:39 Uhr:

 

Meines Wissens wird doch notwendige Beilackierung immer gezahlt. Das entscheidet doch der Karosseriebetrieb. Welche Versicherung stellt sich da quer und mit welcher Begründung?

https://www.autoservicepraxis.de/.../...treit-um-beilackierung-2500635

"Über den Reparaturumfang entscheidet nicht die Versicherung, sondern der reparierende Betrieb durch Kostenvoranschlag oder der Kfz-Sachverständige durch Gutachten", erwidert darauf der ZKF in seiner Mitteilung. Eine Abstimmung über diese Frage könne unmöglich während des Lackierprozesses erfolgen, weil die erforderliche Zeit fehle.

Noch deutlicher wird der BVSK: Die Beilackierung sei heute der Regelfall in der Unfallschadeninstandsetzung, heißt es in der Verbandsmitteilung. Und weiter: "Ganz offensichtlich will die Allianz über ihre Tochter AZT einerseits den Kfz-Sachverständigen abwerten, andererseits scheut sie sich nicht, mit dieser technischen Mitteilung Beihilfe zu leisten, dass bei fiktiver Abrechnung die objektiv erforderlichen Beilackierungskosten nicht erstattet werden." (ng)

Also es steht drinnen, dass es aufgrund der aktuellen Versicherungsbedingungen nicht mitversichert ist.

Ich bin auch der Meinung die müssen es zahlen, deshalb habe ich widerrufen und warte auf eine Rückmeldung, wenn die mir die Woche keine Rückmeldung geben, muss ich halt ein Rechtsanwalt einschalten.

Ich denke, weil ich den Schaden lieber im Autohaus reparieren möchte, wo ich es auch geleast habe und nicht über die Partnerwerkstätte der HUK stellen die sich halt Quer.

die oben genannten urteile sind hier völlig belanglos. in den urteilen geht es um haftpflichtschäden. da sieht die welt ein wenig anders aus. kasko ist vertragsrecht. da gilt das, was entsprechend gemäß den bedingungen vereinbart ist. und wenn dort die beilackierung nicht mitversichert ist, dann ist sie eben nicht mitversichert und wird auch nicht bezahlt. viele alte tarife haben noch solche ausschlüsse. in den neueren bedingungen wird aber auch oft die beilackierung mitgezahlt. wobei das evtl. von anbieter zu anbieter unterschiedlich sein kann.

Wenn in den Kasko-Versicherungsbedingungen die Beilackierung ausgeschlossen ist, wird man wohl nichts dagegen ausrichten können

Aber wenn nichts über Beilackierung drinsteht, wird die Versicherung wohl zahlen müssen

https://www.frag-einen-anwalt.de/...ll-Kaskoversicherung--f347955.html

Das gleiche gilt auch im Bereich der Kaskoversicherung.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Kaskoversicherer die Kosten für eine Beilackierung übernehmen muss, da es dem Zweck der Vollkaskoversicherung entspricht (BGH, Urteil vom 11.11.2015 – BGH Aktenzeichen IV ZR 426/14 .)

Abgewichen davon kann der Versicherer nur, wenn in dem Vertrag etwas anderes geregelt wurde und so etwas kann ich der Regelung, die Sie hier mitgeteilt haben, nicht entnehmen.

Wenn dort nichts Spezifisches zur Beilackierung geregelt ist, schuldet der Kaskoversicherer die „erforderlichen Kosten". Welche das konkret sind, hat der Bundesgerichtshof bereits in einem Urteil vom 11.11.2015 – BGH Aktenzeichen IVZR42614 IV ZR 426/14entschieden.

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