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Vollkasko unter keinen Umständen bei Cosmosdirekt

Themenstarteram 24. September 2021 um 10:00

Wer seine Beiträge nicht zum Fenster herauswerfen möchte, sollte hinsichtlich der Vollkasko-Versicherung "nicht" mit Cosmosdirekt zusammenarbeiten. Ich hatte einen Rangierunfall mit meinem Anhänger, der übrigens ebenfalls bei der Cosmos versichert ist. Die Regulierung wurde wegen A.2.3.2 der AKB abgelehnt. Das hat mein Vertrauen zu tiefst erschüttert, meine Werte bei der Cosmos in Sicherheit zu wissen. Die HUK-Coburg ist hier seriöser aufgestellt und inkludiert unter A.2.3.2 explizit dieses Unfallrisiko. Zu dem ist sie auch noch günstiger! Ich habe meine Erfahrung nun gemacht und werde dieses mit knapp 4500Eur bezahlen dürfen, weil die Cosmosdirekt - meiner Meinung nach - den Leistungsausschluss einer recht gängigen Sachlage nicht klar herausgestellt hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass 99% der Gespannfahrer (mit Wohnwagen, Bootstrailer oder Lastenanhänger) sich der Leistungsverweigerung der Cosmos und dem damit verbundenen Verlustrisiko (im schlimmsten Fall der Totalverlust) nicht bewusst sind.

Das Telefonat am 21.09.21 mit Herrn xxxxx (Sachbearbeiter meines Schadenfalls) ergab jedenfalls, dass ich wohl reichlich Leidensgenossen habe, man könne bei mir aus Gerechtigkeitgesichtspunkten den anderen Verunfallten gegenüber keine Ausnahme machen. ... Vllt. denkt man mal einfach darüber nach, was man hier eigentlich ausschließt.?!?!

Heute am 24.09. rief mich ein Herr yyyyy aus dem QM-Bereich an, um mir sein Verständnis über meinen Ärger auszudrücken. Er sagte, dass man sich gerne an der HUK-Coburg orientiere, was man in diesem Punkt wohl nicht getan hat. Man wolle das evtl. in der Neuauflage der AKBs berücksichtigen, dessen Anpassung aber dauere, vllt. 2022 oder 2023...oder noch später. In der Zwischenzeit tappen noch reichlich Versicherte gutgläubig in die Vertrauensfalle. Großzügiger Weise wolle man mich aber sofort aus den Verträgen lassen, obwohl ich für die Zugmaschine ein Sonderkündigungrecht habe, was den sofortigen Wechsel erlaubt. Ich fühlte mich hier schon etwas für dumm verkauft!

In diesem Zusammenhang rate ich jedem, der einen Anhänger bewegen möchte, die Finger von der Cosmosdirekt zu lassen, sofern man nicht u.U. den Totalverlust erleiden möchte. All diejenigen, die sich angesprochen fühlen, sollten an den Wechselstichtag 30.11. denken. Der Wechsel ist auch kein Problem - einfach beispielsweise bei der HUK einen neuen Vertrag abschließen und der Wechsel wird zum 1.1. erfolgen. Die Versicherung wickelt alles ab und man brauch nicht extra zur Meldebehörde.

Klarnamen der Mitarbeiter entfernt - twindance/MT-Moderation

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28 Antworten

Du hattest einen Eigenschaden zwischen Zugfahrzeug und Trailer?

Themenstarteram 24. September 2021 um 10:15

ja, an der Zugmaschine.

Zitat:

@hoeppner66 schrieb am 24. September 2021 um 12:00:41 Uhr:

..........In diesem Zusammenhang rate ich jedem, der einen Anhänger bewegen möchte, die Finger von der Cosmosdirekt zu lassen, sofern man nicht u.U. den Totalverlust erleiden möchte. All diejenigen, die sich angesprochen fühlen, sollten an den Wechselstichtag 30.11. denken. Der Wechsel ist auch kein Problem - einfach beispielsweise bei der HUK einen neuen Vertrag abschließen und der Wechsel wird zum 1.1. erfolgen. Die Versicherung wickelt alles ab und man brauch nicht extra zur Meldebehörde.

Warnung vor nicht versicherten Schäden schön und gut. Aber die extreme Werbung gerade für die HUK fällt hier schon sehr auf. :confused:

Themenstarteram 24. September 2021 um 10:40

Ja schon, aber warum nicht jemand benennen, der hier dieses inkludiert. Es gibt nicht so viele Versicherer, die das machen. Ich könnte ja auch schreiben, dass man selber den passenden Versicherer suchen soll. Der ist allerdings nicht so leicht zu finden, weil, wie gesagt, dieser Ausschluss in den tiefsten Sphären des Kleingedruckten der AKBs zu finden ist.

Wenn man das Problem nicht kennt, dann achtet man beim Abschluss natürlich auch nicht drauf. Die Wut kann ich verstehen. Ist leider garnicht so selten, dass die Werbung nicht von den Stolperfallen warnt.

Nur so zur Info, diese Art von Schäden sind bei der HUK auch erst ab 01.07.21 im Rahmen der Vollkasko mitversichert, auch für Bestandskunden. Eine Umstellung auf den neuen Tarif ist nicht erforderlich

Hmm wenn es so schwer ist eine Versicherung zu finden die das inkludiert dann dürfte ja eher die exkludierte Fassung die Regel sein. Und wenn dem so ist verstehe ich zwar den momentanen Wutausbruch aber ärgern muss man sich ja dann eher über sich selber. Oder sehe ich das falsch?

am 24. September 2021 um 11:25

Eine Auslandsschadenschutz ist bei der Cosmosdirekt auch nicht versicherbar. Im Comfortschutz sind aber Eigenschäden bis 100000€ p.a. versichert, fall Du z.B. in Dein Haus reinfährst musst Du nur 500€ selbst bezahlen, wenn Du Comfort bezahlst. Das Fährrisiko ist im Comfort auch enthalten.

Ich wollte es nur sagen damit nicht mal wieder jemand kommt und staunt weil er die dem Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen akzeptiert hat.

Also Augen auf vor dem Abschluss und danach jährlich die neuesten Bedingungen durcharbeiten damit man bei persönlich sinnvollen Änderungen in diesen die Chance eines upgrade wahrnimmt oder gänzlich wechselt.

Vielleicht sollte man insbesondere wenn man sich preislich am unteren Ende der Angebote am Markt bewegt einen Blick in die AKB werfen.

Den Versicherungen vertraut man teils erhebliche Werte an, da macht das durchaus Sinn. ...

Im hiesigen Fall sollte dann die Kakso des Zugfahrzeugs eintrittspflichtig sein oder steht dem was entgegen?

am 24. September 2021 um 11:49

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 24. September 2021 um 13:43:38 Uhr:

.........................

Im hiesigen Fall sollte dann die Kakso des Zugfahrzeugs eintrittspflichtig sein oder steht dem was entgegen?

Das ist ja der Grund des Aufregers ;)

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 24. September 2021 um 13:43:38 Uhr:

Vielleicht sollte man insbesondere wenn man sich preislich am unteren Ende der Angebote am Markt bewegt einen Blick in die AKB werfen und diese auch verstehen.

Ich war so frei und habe noch etwas ergänzt.

Und ja, die vollmundigen Werbeversprechen bieten halt nur Werbung und für Details muss man sich eben die AKB zu Gemüte führen oder zu einem Fachmann gehen. Das ist dann meist nicht ein Online-Portal :)

am 24. September 2021 um 11:57

Zitat:

@hoeppner66 schrieb am 24. September 2021 um 12:00:41 Uhr:

..............................................

....... weil die Cosmosdirekt - meiner Meinung nach - den Leistungsausschluss einer recht gängigen Sachlage nicht klar herausgestellt hat.

............................................

..................................

Klarnamen der Mitarbeiter entfernt - twindance/MT-Moderation

Steht doch eindeutig in den AKB's im von Dir angegebenen Punkt A2.3.2 geschrieben.

Du beleidigst die Intelligenz von 99% aller Gespannfahrer die ihr Zugfahrzeug bei der Cosmosdirekt versichert haben.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 24. September 2021 um 13:49:55 Uhr:

Das ist ja der Grund des Aufregers ;)

Ah, ok, danke. Ich habs grad nachgelesen.

In meinem Vertrag steht der Ausschluss nicht drin - ich wußte das nicht, weil von mir / uns kein Anhänger gezogen wird und das insoferen irrelevant ist.

 

Zitat:

@NDLimit schrieb am 24. September 2021 um 13:54:22 Uhr:

Ich war so frei und habe noch etwas ergänzt.

Und ja, die vollmundigen Werbeversprechen bieten halt nur Werbung und für Details muss man sich eben die AKB zu Gemüte führen oder zu einem Fachmann gehen. Das ist dann meist nicht ein Online-Portal :)

Das ist alles zutreffend.

Den meisten entgeht ja sogar, dass sie sich auf einem Maklerportal befinden und nicht auf einem Vegleichsportal.

Es ist keine Schande in diese Thematik nicht selbst einzusteigen und sich an einen Fachmann zu wenden, in anderen Bereichen - Stichwort Steuern- macht man das ja auch.

Themenstarteram 24. September 2021 um 12:30

Es wäre wirklich schön, wenn wir hier sachlich bleiben. Ich habe natürlich die Intelligenz der 99% nicht beleidigt! Meine Motivation diesen Thread aufzumachen war der, dass ich sensibilisieren möchte hier an dieser Stelle aufzupassen und ggf. aktiv zu werden, bevor einem selbiges passiert. Das ist doch der Sinn eines solchen Forums, oder? Wer das alles weiß, für den ist dieser Artikel eh nicht gewinnbringend. Wer das aber nicht weiß, bekommt hier den Hinweis mal seinen Vertrag zu prüfen. Die wenigsten nehmen ein Anwaltshonorar in die Hand um feststellen zu lassen, ob Vers. A oder B die richtige Vers. ist.

Ich habe den Punkt einfach mal gegenübergestellt, um den Unterschied herauszustellen: (alles schön sachlich:-)) und jeder kann sich sein Bild machen.

###########HUK:##################

A.2.3.2

Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall ist

ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das

Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Deshalb liegt beispielsweise in folgenden Fällen kein Unfallschaden vor:

- Die Ladung verrutscht allein deshalb, weil der Fahrer das Fahrzeug bremst und verursacht einen Schaden am Fahrzeug.

- Ein Bedienungsfehler des Fahrers ist alleinige Ursache eines Schadensam Fahrzeug.

Zusätzlicher Versicherungsschutz

- Bei Gespannen gilt: In der Versicherung des ziehenden Fahrzeugs sind gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen mitversichert (z. B. Rangierschäden, Schäden beim An-/Abhängen, Schlingerschäden). Voraussetzung: Sie sind Eigentümer des gezogenen Fahrzeugs.

- Für Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist.

 

###########Cosmos:#################

A.2.3.2

Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:

- Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvor­ gang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.

- Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung oder durch eine sich während der Fahrt öffnende Motorhaube.

- Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.

- Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z.B. Rangierschäden am Zugfahrzeugdurch den Anhänger.

- Verwindungsschäden.Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw durch Beladen durch Kies.

Abschließend, kann mir dann auch bestimmt jeder sagen, was ein Bedienfehler des Fahrers ist!?!?! Wenn ich also mit dem falschen Gang losfahre, ist dann der Schaden auch mein Problem. Wenn man keine Fehler macht, dann kann man über die Sinnhaftigkeit einer Vollkaskoversicherung nachdenken, oder?

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