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Vollkasko-wie lange bleibt der Rabatt erhalten?

Themenstarteram 23. November 2008 um 16:05

Hallo!

Habe in 2007 meine Vollkasko in einen Teilkasko umgewandelt, da das Auto kaum noch Wert hatte.

Nun möchte ich ein Neufahrzeug kaufen und weiß nicht, wie ich in VK eingestuft werde. Mein SFR in der Haftpflicht ist nicht besonders gut, der VK-Rabatt war viel besser.

Kann ich nach dieser Zeit noch auf den VK-Rabatte bestehen?

DAnke für Eure kompetenten Antworten ;-)

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3 Antworten

Hallo,

VK wird an dem Stand wieder angesetzt, den Du vor der Kündigung hattest.

Generell gilt:

VK SF wird der KH SF angeglichen.

Ausnahme: VK SF nachweislich besser (in der Vergangenheit) als die aktuelle KH SF

Der VN kann nur gewinnen.

Fall 1: VK schlechter als KH --> kein Problem, nach 1 Jahr "Pause" mit der VK wird wieder auf KH angeglichen [Zeiträume gesellschaftsspezifisch]

Fall 2: VK besser als KH --> VK bleibt auf dem Stand der Kündigung [natürlich nur bis die KH-SF wieder gleich oder besser ist]

 

Beispiel:

Jahr 2008, beide SF-Klassen = 10. Ein Vollkaskoschadenfall.

In 2009 als KH-SF=11, VK z.B. SF6

Setzt der VN die Vollkasko nun aus, weil z.B. das Fahrzeug auch nicht mehr das hochwertigste ist und in zwei Jahren eine Neuanschaffung ansteht, so kann er ab 2010 wieder eine Angleichung an die SF der Haftpflicht verlangen.

Hier also SF12 in 2010 für Haftpflicht - und auch wieder für die VK, der VK_Schaden ist wieder "geheilt" durch diese Pause.

Im Versicherungsdeutsch heißt das in den AKB etwa so:

Zitat:

Ist das Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), richtet sich – auf Ihren Wunsch hin – deren Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für das Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1.1 innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Vollkasko bereits eine Vollkasko bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkasko nach I.6.

Grüße

Schreddi

Hallo,

VK wird an dem Stand wieder angesetzt, den Du vor der Kündigung hattest.

Generell gilt:

VK SF wird der KH SF angeglichen.

Ausnahme: VK SF nachweislich besser (in der Vergangenheit) als die aktuelle KH SF

Der VN kann nur gewinnen.

Fall 1: VK schlechter als KH --> kein Problem, nach 1 Jahr "Pause" mit der VK wird wieder auf KH angeglichen [Zeiträume gesellschaftsspezifisch]

Fall 2: VK besser als KH --> VK bleibt auf dem Stand der Kündigung [natürlich nur bis die KH-SF wieder gleich oder besser ist]

 

Beispiel:

Jahr 2008, beide SF-Klassen = 10. Ein Vollkaskoschadenfall.

In 2009 als KH-SF=11, VK z.B. SF6

Setzt der VN die Vollkasko nun aus, weil z.B. das Fahrzeug auch nicht mehr das hochwertigste ist und in zwei Jahren eine Neuanschaffung ansteht, so kann er ab 2010 wieder eine Angleichung an die SF der Haftpflicht verlangen.

Hier also SF12 in 2010 für Haftpflicht - und auch wieder für die VK, der VK_Schaden ist wieder "geheilt" durch diese Pause.

Im Versicherungsdeutsch heißt das in den AKB etwa so:

Zitat:

Ist das Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), richtet sich – auf Ihren Wunsch hin – deren Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für das Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1.1 innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Vollkasko bereits eine Vollkasko bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkasko nach I.6.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 23. November 2008 um 16:59

Danke für die Antwort.

Gruß ETA1986

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