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Vollkasko will bei Lackschaden nicht zahlen
Themenstarter
Hallo,
ich bräuchte euren Rat. Mein Auto stand über Nacht draußen und nun sind die kompletten oberen Flächen des Lackes schwer angegriffen. Es lässt sich nichts rauspolieren. Das erste Gutachten einer Lackiererei bestätigt einen schweren Lackschaden. Vermutlich ausgelöst durch Zement. Das muss einer Nachts draufgekippt haben.
Nun weigert sich die Versicherung trotz Vollkasko die Reperaturkosten von knapp 6000euro zu bezahlen.
Die Versicherung ignoriert ihr eigenes Gutachten und weist darauf hin, dass lediglich Unfälle aufgrund mechanischer Einwirkung versichert sind. Wenn mir also jmd säure übers auto kippt wäre das nicht von der vollkasko versichert. Ich finde das ist eine große Sauerei. Warum dann überhaupt Vollkasko? Kann mir jemand bestätigen, dass das rechtens ist. Was ist mit Vandalismus? Warum werden Brandschäden bezahlt? Wo ist hier die mechanische Einwirkung?
Viele Dank im Voraus
Beste Antwort im Thema
Es ist imho nicht sehr glaubwürdig dass über Nacht ein „vermutlich durch Zement“ ausgelöster Lackschaden vorliegt, wenn auf dem Fahrzeug selbst keinerlei Rückstände des „Zements“ vorhanden sind. Hat der sich etwa in Luft aufgelöst? Vom Winde verweht ......
Aber klar, Nachts laufen die sogenannten Zementbanden durch die Straßen, die, bewaffnet mit kiloschweren Zementsäcken, umher laufen und diese über parkende Autos schütten.
Nicht sehr glaubhaft, daher ist die Ablehnung der Versicherung nachvollziehbar. Vandalismus mit der Begründung ist hier schwer erkennbar. Außer man hat viel Fantasie.
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18 Antworten
Schau mal in deine Versicherungsbedingungen.
Welche Versicherung ist das denn?
Kann mir nicht vorstellen das meine das ablehnen würde.
zuerst empfehle ich dir, eine schriftliche ablehnung der versicherung anzufordern bzw. diese abzuwarten. wie genau hat deine versicherung denn bis jetzt fernmündlich argumentiert?
an und für sich sind schäden durch mut- und böswillige beschädigung über die vollkaskoversicherung mitversichert. ich würde dir daher auch raten, dir deine versicherungsbedingungen diesbezüglich mal durchzulesen.
viel erfolg!
Danke für die Antwort.
Die Versicherung argumentiert, dass es sich aufgrund des schadensbildes um chemische einwirkung handelt, die über einen längeren Zeitraum entstanden ist und somit das ganze kein Unfall wäre. Ein Unfall liegt nur dann vor wenn ein schaden plötzlich und aufgrund mechanischer Einwirkung stattgefunden hat. So ähnlich steht es im Schreiben.
Das kann doch nicht deren Ernst sein? Meines Erachtens könnte das auch Vandalismus sein. Zudem wurde das Gutachten vom eigenen Gutachten ignoriert. Der schaden ist irgendwann in der Nacht passiert und nicht über monate, so wie die das einfach annehmen. Der lack war perfekt.
Ich bin übrigens bei der HUK24
Natürlich ist das kein Unfall, sondern vorsätzliche Beschädigung.
Mit der HUK hatte ich kürzlich erst ein schönes Erlebnis: Geplatzter Reifen, die Teile beschädigen das Auto. HUK zahlt nur die Felge, der Rest wäre ein Betriebsschaden. Erst nach Stellungnahme des Reifenherstellers, dass der Reifen durch einen Gegenstand auf der Fahrbahn beschädigt wurde und geplatzt ist, wird gezahlt.
Es ist imho nicht sehr glaubwürdig dass über Nacht ein „vermutlich durch Zement“ ausgelöster Lackschaden vorliegt, wenn auf dem Fahrzeug selbst keinerlei Rückstände des „Zements“ vorhanden sind. Hat der sich etwa in Luft aufgelöst? Vom Winde verweht ......
Aber klar, Nachts laufen die sogenannten Zementbanden durch die Straßen, die, bewaffnet mit kiloschweren Zementsäcken, umher laufen und diese über parkende Autos schütten.
Nicht sehr glaubhaft, daher ist die Ablehnung der Versicherung nachvollziehbar. Vandalismus mit der Begründung ist hier schwer erkennbar. Außer man hat viel Fantasie.
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 16. Juni 2018 um 22:25:42 Uhr:
Es ist imho nicht sehr glaubwürdig dass über Nacht ein „vermutlich durch Zement“ ausgelöster Lackschaden vorliegt, wenn auf dem Fahrzeug selbst keinerlei Rückstände des „Zements“ vorhanden sind. Hat der sich etwa in Luft aufgelöst? Vom Winde verweht ......
Aber klar, Nachts laufen die sogenannten Zementbanden durch die Straßen, die, bewaffnet mit kiloschweren Zementsäcken, umher laufen und diese über parkende Autos schütten.
Nicht sehr glaubhaft, daher ist die Ablehnung der Versicherung nachvollziehbar. Vandalismus mit der Begründung ist hier schwer erkennbar. Außer man hat viel Fantasie.
Der Gutachter von HUK hat dies selbst festgestellt. An meinem Parkplatz parken auch Baustellenfahrzeuge und zb. auch eine Estrich Firma.
Zement ist alkalisch und reagiert mit dem Lack in Verbindung mit Wasser. In dieser Nacht hat es auch geregnet. Also kann gut sein, dass mein Auto da was abbekommen hat.
Ist auch egal was der Auslöser oder Grund war. Der Lack wurde schwer beschädigt und für sowas ist die vollkasko gedacht
Du glaubst nicht was nachts alles rumläuft.
Stichwort Ombudsmannverfahren ...
Den thread gibts übrigens doppelt.
Zitat:
@BanjepMu schrieb am 16. Juni 2018 um 22:37:13 Uhr:
Ist auch egal was der Auslöser oder Grund war. Der Lack wurde schwer beschädigt und für sowas ist die vollkasko gedacht
Nein es ist eben nicht egal was der Auslöser war. Eine VK kommt nicht grundsätzlich für alle Beschädigungen am eigenen Fahrzeug auf.
Wenn die Lackbeschädigung tatsächlich durch die erwähnten Baufahrzeuge in Verbindung mit Regen zustande kamen, ist nämlich die VK nicht leistungspflichtig. Vandalismus ist durch deine Erklärung auszuschließen.
Wenn dir Vögel das Auto vollscheißen und den Lack ruinieren, kommt dafür auch nicht die VK auf.
. Melde dich doch bei der Firma wenn du vermutest die sind schuld. Und melde das deren Versicherung. Wäre eh interessant für deine vk wenn die reguliert und den Verursacher ermittelt
...wieso ist bei Vandalismus die VK raus ? ??
Da würde ich aber die Versicherungsbedingungen nochmal studieren
Zitat:
@BanjepMu schrieb am 17. Juni 2018 um 09:46:23 Uhr:
Für Vandalismus reicht selbst ne Teilkasko aus.
Nein eine tk reicht da nicht aus. Tk zahlt nur bei einem erfolgreichen Diebstahl.
Sachte, sachte. Eine TK zahlt jedenfalls keinen Vandalismus. Die VK hingegen schon.
Rührt der Schaden des TE aus einem plötzlich von außen einwirkenden Ereignis, dann ist das der Bereich der VK. Klärungsbedürftig scheint hier die Auslegung von "plötzlich". Das sollte im Ombudsmanverfahren zu bewältigen sein.
Zitat:
@BanjepMu schrieb am 17. Juni 2018 um 09:46:23 Uhr:
Für Vandalismus reicht selbst ne Teilkasko aus.
Kein Wunder dass du glaubst, deine Versicherung wäre leistungspflichtig.