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Vollkaskoversicherung mit Überführungskennzeichen
Hallo zusammen,
ich möchte mein Auto verkaufen und ein Freund aus Spanien ist interessiert.
Wir haben nur eine Zweifel... Er würde das Auto bei uns abholen und dann mit Überführungskennzeichen nach Spanien fahren.
Die Versicherung ist in der Regel mit Haftpflicht. Wo kann er ein Vollkaskoversicherung mit Überführungskennzeichen beauftragen?
Viele Grüße
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22 Antworten
Erst mal solltet ihr abklären,ob alle Staaten,die er durchqueren möchte,das KZK akzeptieren.
Beim Ausfuhrkennzeichen sollte die VK problemlos möglich sein,da es sich um eine richtige Zulassung handelt
Wenn müsste er in Spanien ein Überführungskennzeichen beantragen, ob es da sowas gibt und wie die Regelungen da sind?
Richtig wäre ein Ausführungskennzeichen, das bekommt man u.a. beim Schildermacher bzw bei einem Zulassungsdienstleister
Aber die VK unbedingt bestätigen lassen.
Die vorgefertigten Scheine in den prägebuden oder Online, sind überwiegend nur HP.
Mich bitte nicht für eiskalt egoistisch halten - aber ER ist ab Übergbe von Auto, Schlüsseln und Papieren der Besitzer.
Sollte bei der Überführung etwas schief gehen oder es Probleme beim Durchfahren der Länder geben - musst Du Dir zumindest keine Sorgen mehr machen. Aber es ist gut, dass Du zu helfen versuchst. Tolle Freundschaft.
Genau, und ich finde kein Anbieter für VK.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. August 2023 um 11:54:12 Uhr:
Aber die VK unbedingt bestätigen lassen.
Die vorgefertigten Scheine in den prägebuden oder Online, sind überwiegend nur HP.
Klar! Aber ich möchte nicht, dass was passiert und er bleibt ohne Auto und ohne Geld.
Da die Kennzeichnen deutsche wird, braucht er eine Anbieter in Deutschland und ich Versuche zu helfen.
Spanische Versicherungen würden ein Auto mit deutschem Kennzeichen nicht versichern.
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 26. August 2023 um 13:29:23 Uhr:
Mich bitte nicht für eiskalt egoistisch halten - aber ER ist ab Übergbe von Auto, Schlüsseln und Papieren der Besitzer.
Sollte bei der Überführung etwas schief gehen oder es Probleme beim Durchfahren der Länder geben - musst Du Dir zumindest keine Sorgen mehr machen. Aber es ist gut, dass Du zu helfen versuchst. Tolle Freundschaft.
Wenn dein Auto jetzt Vollkasko versichert ist und ihr echte Freunde seid, warum gibst du ihm das Auto nicht angemeldet, er fährt nach Spanien und meldet es dort direkt auf sich um?
Andere Alternative - du schickst ihm die Papiere, er meldet es dort auf sich an und holt das Fahrzeug dann mit spanischen Kennzeichen ab.
Das ist eine Option.
Die Frage ist, ob er das Auto anmelden kann, mit die Papiere auf unsere Name.
Die Zweite Alternative geht nicht, um das Auto in Spanien anzumelden muss zum ITV (spanische TÜV) und das Auto muss Vorort sein.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. August 2023 um 13:56:49 Uhr:
Wenn dein Auto jetzt Vollkasko versichert ist und ihr echte Freunde seid, warum gibst du ihm das Auto nicht angemeldet, er fährt nach Spanien und meldet es dort direkt auf sich um?
Andere Alternative - du schickst ihm die Papiere, er meldet es dort auf sich an und holt das Fahrzeug dann mit spanischen Kennzeichen ab.
Was ist denn mit der Option: Beim Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über......
Geht das auch in diesem Fall?
Dann wäre die eigene VK, sofern vorhanden, raus.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. August 2023 um 13:56:49 Uhr:
Andere Alternative - du schickst ihm die Papiere, er meldet es dort auf sich an und holt das Fahrzeug dann mit spanischen Kennzeichen ab.
Was in Spanien wie auch in D eine unerlaubte Fernzulassung ist und viele Zulassungsstellen in D beim zulassen eines importierten Kfz auf die Vorführung des selbigen bestehen,bevor eine deutsche ZB erstellt wird.
Echt? Da ist die Örtliche wohl die Ausnahme, da hat sich bei Zulassung des Kamiq niemand nach draußen bewegt. Die dt. ZB wurde anstandslos ausgestellt. Auch als ich meinen CE04 aus den Niederlanden importiert habe, ging die Zulassung völlig problemlos.
Ich kenn auch eine,die es nicht machen. Der überwiegende Teil macht das,oder lässt sich die Fin von einem Prüfer bestätigen.
Was natürlich nur beim Standort in D funktioniert
"...oder lässt sich die Fin von einem Prüfer bestätigen."
Fände ich bei uns ziemlich albern, Parkplatz vor der Zulassungsstelle, kurz nach draußen, schauen und wieder rein. Aufwand 1-2 min.
Das ist eine ziemlich optimistische Schätzung:
Nicht bei jedem Fahrzeug ist die eingeschlagene FIN leicht aufzufinden, selbst wenn man ein passendes Informationssystem hat was einem den Ort verrät (keine Ahnung, ob Zulassungsstellen sowas haben).
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass diese vor-Ort-Identifizierung die Taktung der Termine regelmäßig durcheinanderbringen kann. Auch wenn §6 (8) FZV da eigentlich ziemlich eindeutig ist:
"(8) Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren." (gab es da nicht früher mal in der FZV die Option, auf die Identifizierung zu verzichten?!)