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Volvoeigene Methode der Kundenbindung

Volvo

Moin,

ich durfte heute auch einmal die subtilen Methoden der Volvobank im Hinblick auf Kundenbindung erfahren. Die Vorgeschichte:

Freitag hatte ich auf Einladung eines Händlers einen ausführlichen Probefahrttermin im Lexus GS 450h. Ein durchaus erstaunliches Fahrzeug, dessen nähere Betrachtung für mich jedenfalls nicht ausgeschlossen ist.

In dem anschließenden Verkaufsgespräch hat mir jedenfalls der freundliche Lexus Händler zu verstehen gegeben, dass man über die vorzeitige und umgehende Ablösung meines noch laufenden Leasingvertrages sprechen könne. Im Hinblick auf die in Kürze anstehende Fortsetzung und Intensivierung solcher Gespräche habe ich daher heute mit der Volvo Bank Kontakt aufgenommen.

Positiv: ich hatte eine kurze E-Mail mit meinen Vertragsdaten an die Volvo Bank gesandt und darum gebeten, dass man mich im Hinblick auf die Ablösung des Vertrages anrufen möge. Der Rückruf erfolgte innerhalb von 2 Stunden.

Der Inhalt des Gespräches war weniger erfreulich. Die freundliche Dame teilte mir mit, dass ich meinen Leasingvertrag überhaupt nicht vorzeitig ablösen können. Allenfalls der Händler könne im Einvernehmen mit der Volvo Bank einen Antrag auf vorzeitige Beendigung des Leasingverhältnisses stellen.

Ich teilte daraufhin mit, das ist mir zunächst nicht um die Ablösung des Leasingvertrages gehen, sondern ich zur wirtschaftlichen Beurteilung eines solchen Vorgehens lediglich daran interessiert sei, die Höhe der zu einem gewissen Stichtag fälligen Ablösung zu erfahren.

Die freundliche Dame teilte mit, dass Sie mir solche Auskünfte nicht geben dürfen. Sie könne lediglich meinen Volvo Händler informieren, dass er mir entsprechende Auskünfte erteilen. Sie habe dies schon vorbereitet; ich würde in Kürze einen Anruf meines Händlers erhalten.

Der Anruf meines Freundlichen ließ auch nicht lange auf sich warten. Er nutzte diese, um mit mir über meinen Wunsch, das Leasingverhältniss zu beenden, zu diskutieren. Da ich an meinem Händler ja nun nichts auszusetzen habe, sondern mit diesem zufrieden bin, habe ich ihm mitgeteilt, dass es jedenfalls an ihm nicht liege, sondern ich lediglich interessiert sei, die zu einem gewissen Stichtag fällige Ablösesumme zu erfahren. Er teilte sie mir mit.

Nun frage ich mich: muss es in der Tat so sein, dass die Volvo Bank ihren eigenen Kunden keine Auskünfte über die Verträge erteilt, sondern diese nur über die Händler abgibt? Hat einer von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie bewertet ihr ein solches Verhalten? Ich habe jedenfalls kein gutes Gefühl dabei.

Gruß, Hagen

 

PS. Der ausführliche Fahrbericht über das Hybridfahrzeug folgt in Kürze.

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46 Antworten

Wenn ich das richtig verstehe, dann ist Dein Vertragspartner die Bank und nicht Dein Händler. Da würde ich schon mal einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sehen (Aber wahrscheinlich hast Du das im Kleingedruckten mit Deiner Unterschrift genehmigt...)

Gruß Thomas

 

...der sich um sowas keine Gedanken machen muß.

Ist doch bei VAG genauso.

Nur der VAG Händler hat Zugriff usw.

Ich denke, es ist so:

Du least das Fahrzeug bei der VAB, mehr erst einmal nicht. D.H, Information über die Ablösung betreffen nicht direkt deinen Leasingvertrag, sind also dann auch nicht Recht des Leasingnehmers.

Kaufen kannst du den Wagen eh nicht direkt, weil dies schon steuerlich von der Leasinggesellschaft ausgeschlossen wird. Ergo hast du direkt mit dem Ablösewert nichts zu tun.

Deinem :) wird der Wagen immer als erstes angedient, ergo erhält er die Werte.

Ist doch klar, mit dem echten Ablösewert kannst du die Kalkulation der Bank nachvollziehen - das werden die zu verhindern wissen.

genauso würde ich das auch sehen!

Davon abgesehen solltest du dir mal z.B. von deiner Bank ein Angebot machen lassen, denn Privatleasing ist in der Regel nicht nur deutlich teurer als ein Kredit sondern auch noch an Bedingungen geknüpft, die für dich weder nachvollziehbar noch kundenfreundlich sind, wie du ja jetzt auch miterlebst!

Wenn du - wie in Ö üblich - als Unternehmer Vorsteuerabszugsberechtigt bist, kann sich ein Leasing rechnen; aber auch dann sollte man mehrere Finanzierungsmöglichkeiten durchrechnen.

Ganz besondere Vorsicht gilt wie immer gegenüber angeblichen Schnäppchen, aufwendig beworbenen Supersonderfinazierungen, etc...: der Bumerang steckt da spätestens im Kleingedruckten ;)

Wenn Du als Fachmann es nicht weißt, wieso dann wir? :D

Aber ernsthaft: ohne meinen Leasingvertrag jetzt durchgelesen zu haben, gehe ich eigentlich davon aus, daß ich den Vertrag mit der Leasingbank getätigt habe, und nicht mit dem Händler. Ich habe von der Bank Geld bekommen, das im Austausch an den Händler gegen ein Auto gegeben wurde. Die einzige Besonderheit ist, daß das Geld nicht durch meine Hände ging, sondern sofort von der Bank in meinem Namen an den Händler gesandt wurde. Allein deshalb schon sehe ich die Bank mir gegenüber in der Auskunftspflicht. Selbst wenn mein Händler ein Vorkaufsrecht erhält, muß ich doch bestimmen können, zu welchem Preis ich den Wagen 1. bei der Bank auslöse und 2. dem Händler weiterverkaufe.

Aber da wäre ich aus aktuellem Anlass auch an weiteren Erkenntnissen interessiert...

 

Gruß

Markus

Ich habe aus gegebenem Anlaß dies gerade durch exerziert. Die Bank (nicht Volvo sondern Fremdbank) hat mir ohne Probleme die Daten mitgeteilt. Allerdings auch nicht telefonisch sondern nur schriftlich (es könnte sich ja sonst jeder melden).

Kann mir nur vorstellen, daß es an dem besonderen Verhältniss Bank / Autohersteller / Händler liegt. Da ich auch den neuen über eine Fremdbank leasen werde, ist mein :) da raus.

Gruß

Michael

Die Variante von Volwow kenne ich von Mitsubishi, als ich den Vorgänger finanziert (nicht geleast) habe.

Vielleicht besteht genau darin der Unterschied...

Finanzieren ist kaufen auf Raten...

Leasen ist mieten mit Abnutzungsgebühr...

Ach, das ist mir jetzt zu viel, ich hab Feierabend... :D

 

Gruß

Markus

Hi Hagen,

genau diese Vorgehensweise hätte ich dir als "Ablöseprofi" bei der Volvobank auch sagen können - sogar, wenn du zwischen zwei Volvohändlern wechseln willst hat nur der verkaufende Händler Zugriff auf die Ablösesumme. Ausnahme lt. Volvobank: Streitfall mit dem Händler, dann "könnte" man "mal" eine Ausnahme machen - und die Auskunft an einen anderen :) geben.

Hintergrund scheint mir bei der Volvobank zu sein, dass der Händler nicht ein Vorkaufsrecht erhält, sondern er verpflichtet ist, das Auto zurückzunehmen nach Vertragsende - zumindest hat das mal mein :) gesagt...

Zitat:

Original geschrieben von Eifel-Elch

Selbst wenn mein Händler ein Vorkaufsrecht erhält, muß ich doch bestimmen können, zu welchem Preis ich den Wagen 1. bei der Bank auslöse und 2. dem Händler weiterverkaufe.

Aber da wäre ich aus aktuellem Anlass auch an weiteren Erkenntnissen interessiert...

Das oben würde m.E.n. allenfalls bei Restwertverträgen gelten, bei Kilometerverträgen ist eine Übernahme des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer generell ausgeschlossen.

Und Preise bestimmst DU sicherlich nicht, das macht immer der Leasinggeber - seit man bestimmt denn der KÄUFER den Preis? ;)

Zu rechtlichen Aspekten müsste man mal einen Anwalt fragen... :D

Schönen Gruß

Jürgen

Betrachte Deinen Freundlichen als vermittelnde Leasingagentur. Die Bank schließt auf seinen Antrag hin mit Dir einen Leasingvertrag über x Kilometer und y Monate. Mehr weiß die Bank nicht, als die Konditionen und die Laufzeit. Ein Ausstieg aus einem laufenden Leasingvertrag ist in der Regel nicht machbar. Sollte der Wunsch bestehen, so muß der Freundliche den Wagen bewerten, den Restwert der Bank melden, die wiederum berechnet die restlichen Leasingraten und vergleicht das Ergebnis mit dem Restwert. Sollte der Restwert mit den bisher bezahlten Raten übereinstimmen, dann kann der Freundliche einer Ablöse zustimmen. Die Bank selbst verkauft Dir den Wagen nicht, dass muss Dein Freundlicher als Händler tun. Auch bei einem durchgelaufenen Leasing verbleibt der Wagen beim Freundlichen im Gebrauchtwagenbestand, wobei er den Restwert an die Bank abführen muss.

Grüße

bkpaul

Zitat:

Original geschrieben von bkpaul

Ein Ausstieg aus einem laufenden Leasingvertrag ist in der Regel nicht machbar.

... ich habe von den 11 geleasten Volvos in den letzten 10 Jahren bisher nur EINEN regulär abgegeben. Einer läuft noch und einer ist auf Status "Ablöse" Ende Januar. :D

Bei der Volvobank muss der :) keine Bewertung des Wagens machen. Die Bank teilt (m.W.n.!) einfach den rechnerischen Ablösewert (der dann vermutlich auch einen "Zinsausfallanteil" enthält) mit.

Gruß

Jürgen

Hagen: Least du hier auch?

Alles Gute

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von gseum

Hi Hagen,

 

Hintergrund scheint mir bei der Volvobank zu sein, dass der Händler nicht ein Vorkaufsrecht erhält, sondern er verpflichtet ist, das Auto zurückzunehmen nach Vertragsende - zumindest hat das mal mein :) gesagt...

 

Das oben würde m.E.n. allenfalls bei Restwertverträgen gelten, bei Kilometerverträgen ist eine Übernahme des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer generell ausgeschlossen.

Und Preise bestimmst DU sicherlich nicht, das macht immer der Leasinggeber - seit man bestimmt denn der KÄUFER den Preis? ;)

 

Schönen Gruß

Jürgen

Rücknahmeverpflichtung nennt sich das, was der Händler bei den Leasinggeschäften unterschreibt.

Den Preis macht die Bank und nicht der Händler, das wäre ja sonst Wunschprogramm.

Bedenkt auch, daß die Hersteller auf die Restwerte Einfluß nehmen (wollen), bedenkt weiter, daß die VAB u.a. Banken der Hersteller sind.

Als Leasingkunde bist du Mieter - mehr nicht.

Eine Pflicht, dir zu sagen, was das Mietobjekt Wert ist oder nicht, gibt es nicht.

Will vermutlich meinen A6 vorzeitig ablösen und gegen einen Volvo tauschen. Das wird bestimmt wieder lustig..... :(

Da werden sich neben dem vermutlich zu hohen Preis (das Schicksal bei 0-Leasing) auch bestimmt noch ein paar ausgewöhnliche Mängel finden lassen :(

Zitat:

original geschrieben von gseum:

... ich habe von den 11 geleasten Volvos in den letzten 10 Jahren bisher nur EINEN regulär abgegeben. Einer läuft noch und einer ist auf Status "Ablöse" Ende Januar.

Ich sachte doch - in der Regel. Wenn Du immer wieder einen andren Volvo nimmst, ist das Ablösen auch kein Thema.

Sag Deinem Freundlichen bei der nächsten Ablösung mal spaßeshalber Du möchtest auf Audi umsteigen. ;):D

Grüße

bkpaul

am 13. November 2006 um 19:24

funktioniert in .ch genau gleich...

macht eigentlich (aus sicht volvo) auch absolut sinn - würde ich als hersteller nicht anders handhaben (auch unter den einzelnen händlern)....

gibt sicher schlimmeres ;-)

im dümmsten fall kann dir dein aktueller händler ja nur ein besseres angebot vorlegen weil er dich nicht verlieren will ;-)

.R

Zitat:

Original geschrieben von bkpaul

Sag Deinem Freundlichen bei der nächsten Ablösung mal spaßeshalber Du möchtest auf Audi umsteigen. ;):D

... ich erfrage IMMER die Ablöse MIT und OHNE Anschlußgeschäft an. Beim V70 D5 AWD (damals 2 Jahre) lagen da 800 Euro zwischen.

Habe die Wagen dann immer selbst verkauft.

Gruß

Jürgen

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