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Vom freundlichen BMW Händler betrogen! Wie viel Preisminderung wegen Unfallwagen?

BMW 3er E46
Themenstarteram 26. März 2012 um 17:32

Hallo zusammen,
ich kaufte mir vor kurzem einen 316i (BJ 2004) für knapp 9000 Euro vom Freundlichen BMW Vertragshändler....dann wenige Wochen später, stellte ich rein zufällig fest, dass es ein Unfallwagen ist! Und das obwohl lt. Händler und Kaufvertrag "unfallfrei".
Nun hat der Händler zugegeben, dass es ein Unfallwagen ist und man das "übersehen" hat...das Auto wurde sogar dort repariert!!! Das muss man sich mal geben... ich bin stinksauer!
Der Schaden war ein Heckschaden, Reparaturkosten 4.500 Euro (!). Liegt inzwischen 3 Jahre zurück.
Er bot mir nun an, 10% der Reparaturkosten als Preisminderung des Kaufpreises (also 450 Euro) zurückzuerstatten.
Ich halte das für ziemlich wenig, da ich bei einem Wiederverkauf deutlich mehr als Abschlag einem neuen Käufer gewähren müsste, die Reparatur doch recht hoch war betragsmäßig und ich natürlich auch richtig betrogen wurde von dem.
...ist ja eine arglistige Täuschung gewesen besseren Wissens das Auto so zu verkaufen....

Was denkt ihr wie viel ich von ihm verlangen sollte?! Ich wäre auch bereit Anzeige wegen Betrug zu erstatten und einen zivilrechtlichen Prozess durchzuziehen, weil ich hier eindeutig im Recht bin und auch alle Unterlagen (Beweise) habe, die belegen, dass er das wußte und trotzdem so verkaufte...

Danke...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Nur mal zum Vergleich: Bei meinem 4 Jahre alten 123d wurde mir von meinem Gutachter ein Wertverlust von 700€ zugestanden - bei einem Schaden von 10.000€ wohlgemerkt

Das zur Theorie.

Und nun anders rum:

Würdest du den Wagen mit dem 10.000€-Vorschaden kaufen, wenn er gerade mal 700€ günstiger ist, als gleiche unfallfreie Exemplare? Ich auf jeden Fall nicht!

Die hier angebotenen 450€ finde ich zu gering. 5% Rabatt vom Kaufpreis ist ja der Wahnsinn. Gibts du den Wagen zurück, hat der Händler dann einen Unfallwagen mit einem Haltereitrag mehr anzubieten. Ob das für ihn mit 450€ auszugleichen ist wage ich doch zu bezweifeln.

Ob der Schaden gut repariert wurde, wird sich sowieso erst in einigen Jahren zeigen. Spurlos erfolgte die Reparatur auf jeden Fall nicht, da sie sonst auch nicht entdeckt worden wäre.

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am 26. März 2012 um 17:36

Vorschlag:

geh zum Anwalt

Wenn du mit dem Angebot nicht zufrieden bist, gib den Wagen halt zurück. Steht dir ja zu.

Themenstarteram 26. März 2012 um 17:41

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Wenn du mit dem Angebot nicht zufrieden bist, gib den Wagen halt zurück. Steht dir ja zu.

ja das ist auch eine Option , würde ich aber vermeiden wollen, weil ich keine Lust habe auf neue Autosuche zu gehen und die ganze damit verbundene Arbeit (durchs Land fahren, Zulassung, Versicherung) usw...

daher würde ich es gerne behalten.

Kann nur sagen das beim HEK auch 10% üblich sind, die sie einen für den Unfallwagen abziehen.
War jedenfalls bei mir so.

Themenstarteram 26. März 2012 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von killemann


Kann nur sagen das beim HEK auch 10% üblich sind, die sie einen für den Unfallwagen abziehen.
War jedenfalls bei mir so.

sorry HEK ist mir jetzt nicht bekannt als Abkürzung? 10% vom Kaufpreis oder von den Reparaturkosten

am 26. März 2012 um 17:48

Oh, das ist natürlich ärgerlich. Muss aber nicht mal Absicht gewesen sein. Ändert aber nichts an der Tatsache.
Zurückgeben ist natürlich rechtlich möglich.
Sie haben dir ja schon einen Nachlass angeboten. Der ist dir zu wenig. Dann verhandel nochmal nach und lasse deine Bereitschaft durchblicken das auch per Anwalt zu klären. Wenn sie klug sind, gehen sie drauf ein.
Da es ein BMW Autohaus ist, werden sie hoffentlich einwandfrei gearbeitet haben. So solltest du keine Nachteile wärend der Nutzung haben.

Themenstarteram 26. März 2012 um 17:50

Zitat:

Original geschrieben von bmwkn


Oh, das ist natürlich ärgerlich. Muss aber nicht mal Absicht gewesen sein. Ändert aber nichts an der Tatsache.
Zurückgeben ist natürlich rechtlich möglich.
Sie haben dir ja schon einen Nachlass angeboten. Der ist dir zu wenig. Dann verhandel nochmal nach und lasse deine Bereitschaft durchblicken das auch per Anwalt zu klären. Wenn sie klug sind, gehen sie drauf ein.
Da es ein BMW Autohaus ist, werden sie hoffentlich einwandfrei gearbeitet haben. So solltest du keine Nachteile wärend der Nutzung haben.

Danke! Was denkst du wäre denn ein marktüblicher Abschlag, wenn die den als Unfallwagen probiert hätten zu verkaufen?

am 26. März 2012 um 17:58

Hallo
Du wärst also bereit einen Zivilrechtlichen prozess zu führen...
Dann liegt aber genau hier Dein erster fehler...
Wenn du mit dem Angebot nicht zufrieden bist, gib den Wagen halt zurück. Steht dir ja zu.

ja das ist auch eine Option , würde ich aber vermeiden wollen, weil ich keine Lust habe auf neue Autosuche zu gehen und die ganze damit verbundene Arbeit (durchs Land fahren, Zulassung, Versicherung) usw...



daher würde ich es gerne behalten.!!!!!!
Als Du das geschrieben hast wusstest Du das es sich um einen Unfallwagen handelt.

Es ist nun leider nun mal so das das Internet alles speichert und Du Dir nie sicher sein kannst was wer wann wo liest.
Ich sehe auch nur noch drei möglichkeiten.
Du gibst das auto zurück,Du versuchst noch mehr nachlass rauszu handeln,oder Du nimmst den wagen so wie er ist.
Gruss

Ich persönlich glaube nicht, dass du bei einem 8 Jahre alten Wagen mehr als 500€ rausholen kannst. Der Schaden lag schließlich nur bei 4500€, also kann es nicht wirklich viel gewesen sein.

Themenstarteram 26. März 2012 um 18:29

Zitat:

Original geschrieben von Rico-yzf


Hallo
Du wärst also bereit einen Zivilrechtlichen prozess zu führen...
Dann liegt aber genau hier Dein erster fehler...
Wenn du mit dem Angebot nicht zufrieden bist, gib den Wagen halt zurück. Steht dir ja zu.

ja das ist auch eine Option , würde ich aber vermeiden wollen, weil ich keine Lust habe auf neue Autosuche zu gehen und die ganze damit verbundene Arbeit (durchs Land fahren, Zulassung, Versicherung) usw...



daher würde ich es gerne behalten.!!!!!!
Als Du das geschrieben hast wusstest Du das es sich um einen Unfallwagen handelt.

Es ist nun leider nun mal so das das Internet alles speichert und Du Dir nie sicher sein kannst was wer wann wo liest.
Ich sehe auch nur noch drei möglichkeiten.
Du gibst das auto zurück,Du versuchst noch mehr nachlass rauszu handeln,oder Du nimmst den wagen so wie er ist.
Gruss

das ich das auto behalten will, weiß ja auch das autohaus. die sagten mir ja bereits, dass sie auch kein interesse haben, es zurück zu nehmen. also es ist im interesse beider parteien, einen vergleich zu schließen.

warum liegt mein fehler darin, auch vor gericht ziehen zu wollen?

die aussage oder botschaft deiner antwort erschließt sich mir auch nicht ganz....

Nur mal zum Vergleich: Bei meinem 4 Jahre alten 123d wurde mir von meinem Gutachter ein Wertverlust von 700€ zugestanden - bei einem Schaden von 10.000€ wohlgemerkt.
Also nochmal: Ich würde das Angebot des Händlers annehmen. Das ist schon sehr großzügig.

Zitat:

Original geschrieben von bmwler1984


sorry HEK ist mir jetzt nicht bekannt als Abkürzung?

HEK = Händlereinkaufspreis

am 26. März 2012 um 18:49

das ich das auto behalten will, weiß ja auch das autohaus. die sagten mir ja bereits, dass sie auch kein interesse haben, es zurück zu nehmen. also es ist im interesse beider parteien, einen vergleich zu schließen.
warum liegt mein fehler darin, auch vor gericht ziehen zu wollen?


die aussage oder botschaft deiner antwort erschließt sich mir auch nicht ganz....
Ok nochmal ...
Das Autohaus müsste es aber zurücknehmen WENN DU ES WILLST !!!
Das Möchtest Du ja aber nicht nach Deinen aufgeführten Gründen !!!
Also legte Dir das Autohaus ein Angebot vor !!!
Nun liegt es doch an Dir es anzunehmen oder nicht !!!
Jetzt die Frage...
WAS WILLST DU VOR GERICHT ERREICHEN ???
Da liegt die Botschafft drinn !!!
Gruss

Themenstarteram 26. März 2012 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von bmwler1984


sorry HEK ist mir jetzt nicht bekannt als Abkürzung?
HEK = Händlereinkaufspreis

Danke Drahke!!

Ich denke, wenn der Händler das Auto sofort als Unfallwagen verkauft hätte, hätte er mit Sicherheit einen größeren Wertabschlag gehabt. Ich habe mir vorher auch Unfallwagen angeschaut, die deutlich günstiger waren. Daher halte ich die 450 Euro für viel zu gering.

Unfallwagen ist nun einmal ein Stempel, den keiner gerne kauft. Ich entschied mich ja auch für einen vermeintlich "unfallfreien". Das ist dann viell. irgendwann mal egal, wenn das Auto nur noch 1000 Euro wert ist, aber bei knapp 10.000 spürt man das schon noch im Geldbeutel...

Kann jmd. hier eine weitere Einschätzung zu einem marktüblichen Abschlag geben? Danke

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