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Vom Radfahrer angefahren worden

Themenstarteram 12. Juni 2017 um 16:43

Hallo Männer,

ich bin kurz davor meinen 535d BMW als Leasingfahrzeug zurück zu geben. Da war ich letzten Sa in Frankfurt unterwegs und wurde an einer Kreuzung von einem Radfahrer angefahren.

Ich stand an der Kreuzung und hörte, dass hinten was ich mich reinkrachte. Schaute in den Innenspiegel und sah nur wie ein Radfahrer sich an meinem Fahrzeug sich festhaltend hochhebte. Hinter mir stand noch ein Wagen und der Fahrer hat alles gesehen - hat mir bestätigt.

Ich sprang raus, wollte zum Radfahrer, der sprang allerdings wieder aufs Rad und ist losgefahren. Ich wäre gar nicht hinterher gekommen. Der Fahrer hinter mir meinte, dass anscheinend am Fahrzeug keine Beschädigung gibt und der Radfahrer mehr oder weniger nur mit seinem Körper allerdings nicht mit dem Rad ans Auto gekommen war.

Ich fand keine Beschädigungen - allerdings war ich total verloren in den Moment und wusste nicht was ich machen soll? Polizei anrufen und dort warten? Den Radfahrer festhalten? Darf ich das? Ich meine Fahrräder haben ja keine Nummerschilder. Der Typ war so fix weg durch die kleinen Straßen, da wäre ich ihm gar nicht hinterher gekommen :/ Wir hatten Straßenfest in Frankfurt, womöglich war er noch besoffen.

Beste Antwort im Thema

Ein kleiner Fehler im Straßenverkehr kann große (finanzielle) Folgen haben.

Ich sehe keinen Grund warum ein Radfahrer nicht identifizierbar sein sollte. Ebenso sehe ich ein entspr. Haftpflichtversicherung als sinnvoll an.

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Wenn der Typ dir reinfährt und versucht abzuhauen darfst du ihn natürlich festhalten. In dem Fall würde ich dann auch die Polizei dazu rufen.

War das deine Frage?

Wo ist das Problem? Es gab keinen Schaden, also keinen Unfall also keine Wartepflicht. Hätte es allerdings einen (möglichen) Schaden gegeben, hättest Du ihn auch bis zur Feststellung der Personalien festhalten dürfen.

Ich wäre unmittelbar danach zur Polizei gefahren und hätte das geschildert. Zur Dokumentation. Immerhin gab es einen Unfall, eine Person stürzte zu Boden. Sie hat nach § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) keine Möglichkeit zur Personenfeststellung gegeben. "(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann."

Wer weis, was passiert. Der Radfahrer bekommt vielleicht doch noch irgendwo Schmerzen, hat Dein Kennzeichen und behauptet, dass Du rückwärts gefahren bist und ihn dabei gerammt hast. Und danach auf und davon gefahren. Und wenn ihm das von irgendjemanden eingeredet wird. Alles schon passiert. Dann ist die Sache auch noch nicht geklärt, aber zumindest ist eine Verfolgung wegen Unfallflucht Deinerseits unglaubwürdiger, denn Du hast die Sache ja schnellstmöglichst gemeldet.

Bei Unfällen mit der Möglichkeit von Verletzungen; speziell Auto ("stark") vs. Fußgänger / Radfahrer ("schwach") würde ich da auf "Nummer Sicher" gehen.

Zujm Vorschreiber ... Es gibt einen Zeugen und der radfahrer hat sich entfernt, dass soll der Radler in deinem Szenario erst mal erklären, bevor er Ansprüche stellt.:rolleyes:

 

Ich sage mal das ist nicht großartig anders als wäre es ein PKW gewesen ... Fahrerflucht halt... lässt sich beim Fahrrad mangels Kennzeichen natürlich wesentlich schwerer bis unmöglich verfolgen.

Eine fremde Person festhalten wäre ich ganz vorsichtig, da bewegt man sich immer auf dünnen Eis.

Hatte mal einen Kollegen, der eine Person stellen wollte die sich nachts an seinem Auto ausgelassen hat, Kratzer, Spiegel abgetreten. Beim Gerangel ist der Täter so ungünstig mit dem Kopf auf den Boden gestoßen, dass es bleibende Schäden gab. Ich kenne halt nur die Version vom Kollegen, aber er wurde wohl irgendwie wegen Unverhältnismäßigkeit und Körperverletzung verurteilt, inkl. Eintrag ins Führungszeugnis ... durfte ab den Zeitpunkt auf gewisse Baustellen nie mit ....

Oder, man weiß nicht wem man vor sich hat. Da gilt das gleiche wie bei anderen Straftaten auch, im Zweifelfall laufen lassen ... besser als das Messer zwischen den Rippen zu haben, nur mal so als Beispiel.

Aber in deinem Fall, wenn kein Schaden sei glücklich und es ist doch ok, evtl. ist der ja tatsächlich nur mit dem Körper ungünstig an deinen Wagen gestoßen, das hört sich im Auto meistens schlimmer an als der Aufprall tatsächlich war. Setz dich mal ins Auto und einer soll mal mit der flachen Hand aufs Blech klopfen, da denkt man im Auto auch das nun ne Delle im Blech sein müsste....ist aber keine:D

Hallo, Kai R.,

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Juni 2017 um 21:00:07 Uhr:

Wo ist das Problem? Es gab keinen Schaden, also keinen Unfall also keine Wartepflicht. Hätte es allerdings einen (möglichen) Schaden gegeben, hättest Du ihn auch bis zur Feststellung der Personalien festhalten dürfen.

es darf bezweifelt werden, dass der Radfahrer nach diesem Zusammenstoß eindeutig feststellen konnte, ob etwas an dem PKW beschädigt wurde oder nicht.

Somit hätte er seine Personalien hinterlassen müssen, damit der TE überprüfen (lassen) kann, ob es einen Schaden gab oder nicht.

Dieser Unfall ist im Endeffekt nicht anders zu sehen wie bei einem Zusammenstoß mit einem anderen KFZ, bei dem der Unfallverursacher auch nicht zu entscheiden hat, ob der andere geschädigt wurde oder nicht.

Zumindest zeigt der Vorfall wieder einmal, dass es nicht falsch wäre, wenn Fahrräder ähnlich wie Mofas ein Kennzeichen haben müssten.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. Juni 2017 um 00:25:54 Uhr:

Hallo, Kai R.,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. Juni 2017 um 00:25:54 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Juni 2017 um 21:00:07 Uhr:

Wo ist das Problem? Es gab keinen Schaden, also keinen Unfall also keine Wartepflicht. Hätte es allerdings einen (möglichen) Schaden gegeben, hättest Du ihn auch bis zur Feststellung der Personalien festhalten dürfen.

es darf bezweifelt werden, dass der Radfahrer nach diesem Zusammenstoß eindeutig feststellen konnte, ob ...

Zumindest zeigt der Vorfall wieder einmal, dass es nicht falsch wäre, wenn Fahrräder ähnlich wie Mofas ein Kennzeichen haben müssten.

Viele Grüße,

Uhu110

Ja genau,:rolleyes: Deutschland würde aus sowas mal wieder ein Bürokratiemonster machen... da fällt mir nur ein "Aufwand und Nutzen" genau zu diskutieren bevor man sowas fordert ...

Warum nicht auch ein Stirnband oder Armbinde mit persönlicher Identifikationsnummer für jederman sichtbar zur Personenidentifizierung fordern.....:p:eek:

tätowierung auf der stirn mit der id .... moment das mit den tatoos hatten wir schonmal und das war eine einzige katastrophe

Ein kleiner Fehler im Straßenverkehr kann große (finanzielle) Folgen haben.

Ich sehe keinen Grund warum ein Radfahrer nicht identifizierbar sein sollte. Ebenso sehe ich ein entspr. Haftpflichtversicherung als sinnvoll an.

Hallo, gummikuh72,

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 13. Juni 2017 um 09:17:34 Uhr:

Ebenso sehe ich ein entspr. Haftpflichtversicherung als sinnvoll an.

volle Zustimmung und diese müsste tatsächlich eine Pflichtversicherung sein.

Die paar Euro, die so eine Versicherung im Jahr kostet, sollte sich jeder leisten können.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Juni 2017 um 21:00:07 Uhr:

Hätte es allerdings einen (möglichen) Schaden gegeben, hättest Du ihn auch bis zur Feststellung der Personalien festhalten dürfen.

Bei Radfahrern ist es oft besser wenn die weg sind. ;)

Gruß Metalhead

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. Juni 2017 um 11:30:41 Uhr:

Hallo, gummikuh72,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. Juni 2017 um 11:30:41 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 13. Juni 2017 um 09:17:34 Uhr:

Ebenso sehe ich ein entspr. Haftpflichtversicherung als sinnvoll an.

volle Zustimmung und diese müsste tatsächlich eine Pflichtversicherung sein.

Die paar Euro, die so eine Versicherung im Jahr kostet, sollte sich jeder leisten können.

Viele Grüße,

Uhu110

Schön ... ein Millionengeschenk für unsere ach so armen Versicherungskonzerne ... super:mad:

Solange es nicht dein Auto ist, geht dir der Spruch bestimmt gut über die Lippen.

Es ist doch nun egal, ob nun ein PKW oder ein Radfahrer oder sonstwer in dein Auto fährt. Ob ein Schaden entstanden ist, wird derjenige bestimmt nicht feststellen können. Ein Unfall ist ein Unfall, ob dabei nun Sach- oder Personenschaden entstanden ist, wird danach festgestellt und zwar von Leuten, die sich damit auskennen. Für diesen Fall sollte von beiden Parteien die entsprechenden Personalien ausgetauscht werden. Wenn nix passiert ist, dann wird es auch keine Forderungen an den Verursacher geben.

Selbst wenn der Radfahrer sich nur unsanft auf der Heckklappe abgestützt hat, eine Beule hat der PKW vllt. trotzdem im Blech. Ob der "Geschädigte" das nun repariert haben will oder nicht, entscheidet er.

Sei froh, dass Du so glimpflich davongekommen bist.

Meiner Frau ist in Frankfurt ein Fahrradkurier in die Beifahrertür ihres X1 geknallt und abgehauen. Schaden 1.200.-

Anzeige bei der Polizei, denn soviele Radfahrer mit roten Taschen und Aufschrift "Kurier" werden in dieser Ecke um diese Uhrzeit kaum unterwegs gewesen sein. Denkste: war angeblich nicht zu ermitteln. War vielleicht auch gut so, denn ich hätte diesem Typen die Lenkstange seines Rades mit Hauruck bis zum Anschlag eingeführt.

Eine Woche später fährt mir im Stau ein junger Mann auf dem Fahrrad den Außenspiegel ab und düst einfach weiter. Der zwei Autos vor mir stehende Fahrer hat das rein zufällig mitbekommen und durch Aufreißen der Fahrertür den Typen gestoppt. Um es abzukürzen: der junge Mann war mittellos, weitere Verfolgung sinnlos.

Für mich gehört daher ein Fahrrad genauso versichert wie jedes andere Fahrzeug auch. Schützt vor potentiellen Beschädigungen durch vielleicht etwas achtsameres Fahren mit Rädern.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 13. Juni 2017 um 13:38:11 Uhr:

Meiner Frau ist in Frankfurt ein Fahrradkurier in die Beifahrertür ihres X1 geknallt und abgehauen. Schaden 1.200.-

Sei froh, wenn der dageblieben wäre, hätte deine Versicherung noch sein Fahrrad gezahlt. ;)

Gruß Metalhead

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