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Vom TÜV Süd übel behandelt

Themenstarteram 5. Juni 2011 um 19:30

Letzte Woche hatte ich meine alte seit mehr als 2 Jahren stillgelegte VX 800 wieder zum Leben erweckt, neue Reifen waren montiert, eine Scheibe ist angebaut ,  die Karre auf den Hänger gepackt und zur Werkstatt meines Vertrauens geschleppt worden um die HU/AU durchführen zu lassen und gleichzeitig die Scheibe begutachten zu lassen. Für den Freitag hatte ich schon Urlaub beantragt um dann, nach der  neuen Zulassung, diesmal mit Saisonkennzeichen, gleich nach Italien zu düsen um mal wieder richtigen Kurvenspass zu erledigen.

 

Papiere geholt und in aller Früh ab zur Zulassungsstelle. Ergebnis: Zulassung ja aber keine Eintragung der Scheibe, da in der Begutachtung nicht die richtige Typenbezeichnung meines Motorrades sondern eines anderen Gefährts genannt war. Da ich ja übers WE in den Kurzurlaub wollte sagte ich der freundlichen Dame in der Zulassungsstelle, dass ich jetzt erst mal auf die Eintragung der Scheibe verzichte und die Angelegenheit später mit der TÜV-Stelle klären würde.

 

Das stellte ich mir aber viel einfacher vor als es sich in Wirklichkeit gestaltete. Ich fuhr gleich hin um das Gutachten ändern zu lassen, der zuständige Sachbearbeiter war jedoch nicht anwesend und die Kollegen waren bemüht, konnten aber nichts finden. Ich müsste das mit den Prüfingenieur direkt klären. Ich war etwas sauer und erklärte (freundlich aber bestimmt) ich wolle die Scheibe jetzt erst einmal nicht mehr eingetragen haben, da ich dafür an einem anderen Tag wieder Urlaub nehmen müsste um  zur Zulassungsstelle zu gehen. Dafür wollte ich aber die Gebühr in Höhe von 20,11 EUR storniert haben. Nach einigem Hin und Her ließ ich die Papiere bei der TÜV-Stelle zurück und die Sekretärin verspach die Stornierung zu veranlassen.

 

Zurück bei meiner Werkstatt um ca. 09.00 Uhr montierte ich das Kennzeichen und musste feststellen, dass statt dem richtigen Termin für die nächste Vorführung statt 5/13 fälschlicher Weise 3/13 eingetragen war. Bei einem Saisonkennzeichen 4-10 ist das etwas ungünstig. Ich nahm also mit dem TÜV Süd erneut  Kontakt auf und wollte eine Berichtigung. Der TÜV-Beamte war wiederum nicht erreichbar, versuchte mich aber anscheinend später anzurufen. Auf meinen Rückruf hin war er erneut nicht anwesend, die Kollegin schlug mir aber vor ich solle das Motorrad doch am kommenden Dienstag wieder in der Werkstatt zur erneuten Vorführung und Berichtigung vorstellen. Das lehnte ich ab, schon wegen des zeitlichen Aufwands und schlug vor das noch am selben Tag bei der Prüfstelle zu erledigen, da es mittlerweile 12.30 war und mein Urlaubstag wohl so wie so nicht auf inrgendwelchen Alpenpässen stattfinden sollte.

 

Ich lies mich nicht abwimmeln und so vereinbarten wir auf meinen massiven Druck hin, dass ich um 14.00 Uhr vorfahren konnte. Mir wurde darauf hin klar signalisiert, dass die Berichtigung nur erfolgen würde wenn dich Scheibe abgebaut wäre, da ich diese ja storniert hätte. Um weitere Schwierigkeiten zu vermeiden ließ ich von einem Freund die Scheibe abmontieren, das Licht wieder einstellen und fuhr zum Prüfstelle, obwohl es ja nur um die Berichtigung eines bereits geprüften und genehmigten  aber falsch dokumentierten Sachverhalts ging. Ich kam mir schikaniert vor.

 

Der zuständige Beamte war einmal mehr nicht anwesend. Statt dessen sahr ich zwar bemühte aber hilflose Gesichter, nachdem ich meinen Unmut geäußert hatte. Bei der Diskussion, dass das Ganze nicht mein Verschulden sei wurden noch eineml die ganzen paiere verglichen und dabei festgestellt, dass der Prüfer auch bei der HU/AU die falsche Typ-Bezeichnung eingetragen hatte. Zu allem Überfluss konnten die anwesenden Beschäftigten in der EDV den Prüfbericht für mein Motorrad nicht finden und so konnte kein berichtigter Prüfbericht ausgedurckt werden. Um einer weitere Eskalation zu vermeiden änderte ein freundlicher Herr die falschen Daten auf dem mir übergebenen Formular handschriftlich.

 

Ich überlege mir nun gegenüber dem TÜV die Kosten für den An- und Abbau der Scheibe sowie evtl. den Wiederanbau und den Aufwand für einen Zulassungsdienst, der mir den Eintrag in der Zulassngsstelle erledigt in Rechnung zu stellen.

 

Wie seht Ihr denn das?

 

 

Beste Antwort im Thema

Ehrlich gesagt weis ich nicht was du willst. Du fährst zum TÜV und hast eine falsche Scheibe montiert, die nicht für dein Motorrad eingetragen ist. Freundlicherweise erhälst du trotz falscher Scheibe TÜV. Bei unserem undenkbar.

Die falsche Scheibe hättest du eh demontieren müssen. Um was geht es also?

Zum angeblich falschen TÜV-Zeitpunkt kann man nichts sagen. Hatte das Motorrad früher vor der zeitweisen Stilllegung auch im März TÜV? Dann ist auch da alles richtig. Insofern bitte zum TÜV Zeitpunkt erst mehr Infos.

Gruß Frank

19 weitere Antworten
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19 Antworten
am 5. Juni 2011 um 20:17

probieren kannst du es wenn du Glück hast kannst vill. eine Kostenlose HU/AU fürs nächste mal abgreifen oder du gehst halt zum Anwalt aber das wäre es mir nicht währt würde einfach nicht mehr zum TÜV fahren ich bevorzuge die Dekra da brauch ich wenigstens keinen Termin und da warten immer zwei bis drei nette Herren die nur darauf warten mir die HU/AU zu machen oder irgendwelche teile einzutragen

Einiges davon ist nachvollziehbar und ärgerlich.

Aber wenn Du verlangst, das die Scheibe zunächst (ja ich weiß, weil der TÜV einen Fehler gemacht hatte :rolleyes:) nicht eingetragen werden soll, ist es eigentlich logisch, das das Teil auch abmontiert sein sollte...

Doof ist immer, wenn der selbe Ansprechpartner nicht greifbar ist! Dann will der eine Prüfer für den anderen Prüf-Kollegen nämlich nur sehr ungern den Kopf hinhalten!

Und wenn Du das vorher weißt, ist es auch z.T. nachvollziehbar, wenn es dann leider nicht rundläuft, was ich jedoch nicht als Rechtfertigung für Fehler des TÜV's gelten lassen will.

Ehrlich gesagt weis ich nicht was du willst. Du fährst zum TÜV und hast eine falsche Scheibe montiert, die nicht für dein Motorrad eingetragen ist. Freundlicherweise erhälst du trotz falscher Scheibe TÜV. Bei unserem undenkbar.

Die falsche Scheibe hättest du eh demontieren müssen. Um was geht es also?

Zum angeblich falschen TÜV-Zeitpunkt kann man nichts sagen. Hatte das Motorrad früher vor der zeitweisen Stilllegung auch im März TÜV? Dann ist auch da alles richtig. Insofern bitte zum TÜV Zeitpunkt erst mehr Infos.

Gruß Frank

am 6. Juni 2011 um 0:01

Zitat:

Original geschrieben von uwbiker

die Karre auf den Hänger gepackt und zur Werkstatt meines Vertrauens geschleppt worden um die HU/AU durchführen zu lassen und gleichzeitig die Scheibe begutachten zu lassen.

Ich überlege mir nun gegenüber dem TÜV die Kosten für den An- und Abbau der Scheibe sowie evtl. den Wiederanbau und den Aufwand für einen Zulassungsdienst, der mir den Eintrag in der Zulassngsstelle erledigt in Rechnung zu stellen.

Wie seht Ihr denn das?

Ich sehe das als dumm gelaufen .........

Du bringst die " Karre " zum Händler

Der ist absolut inkompetent oder gleichgültig was deine Belange angeht .

Oder hast du dem gar kein Auftrag erteilt :confused:

Nur mal eben " ich brauch Tüv " ist kein richtiger ......

Das du dann selbst zur Prüfstelle rennst in allen Ehren, aber der Prüfer wird dort fast nie anzutreffen sein, da er auf Außentermin ist.

Das wäre übrigens die Sache des Händlers gewesen.

Das der TÜV dir die Kosten Storniert ist ein Novum und nicht üblich, eine kostenlose Nachprüfung eher.

Du kannst dem TÜV alles in Rechnung stellen, erwarte aber keinen ernsthaften Zahlungseingang.

Wenn dir gegenüber jemand Zugeständnisse machen müsste, wäre das der Händler der die " Sache vergeigt hat " .

Fazit:

Das nächste Mal dabeibleiben oder selbst zum Tüv fahren.

Letzter Tüv Termin vor der Stilllegung ist auch der neue Termin / Monat auf der neuen Plakette.

Das ist schon lange so

Beispiel :

Im Januar TÜV fällig heute erst zum TÜV ergibt neue

Plakette Prüftermin Januar .

Fahr mal zum Tüv Nord, dort erlebst du auch etwas.

Aber nicht unbedingt etwas besseres.

Fahrzeug hat 4 mal ohne Beanstandung Tüv bekommen und nun beim 5 Mal ohne etwas zu Ändern erhebliche Mängel :D

Begründung Angeblich fehlende Einträge im Schein und die Fahrgestellnummer ...............

am 6. Juni 2011 um 0:18

Zitat:

Original geschrieben von Bambione

1. oder du gehst halt zum Anwalt .......

2. die Dekra da brauch ich wenigstens keinen Termin und da warten immer zwei bis drei nette Herren die nur darauf warten mir die HU/AU zu machen oder irgendwelche teile einzutragen

Zu 1.

Voll der geile Ratschlag mit dem Anwalt, denn bis der das geklärt hat liegt der neue Tüv Termin vor der Tür und er kann dann nur noch zur Dekra fahren.

Das nennt man einen Bärendienst .

Vor allem wen soll der wegen was anklagen ..............

 

Zu 2.

Ja ne klar, wovon träumst du eigentlich :confused:

Die haben auch ihre Außentermine und gammeln nicht herum, bis es dir einmal einfällt dort aufzutauchen ..........

Sorry

 

 

am 6. Juni 2011 um 7:18

Die Werkstatt ist zwar nicht schuld, wenn der TÜV-Prüfer Mist baut (falsche Typnummer, evtl. falscher Monat...), aber trotzdem wäre für mich die Werkstatt der erste Ansprechpartner gewegen. Wenn es die Werkstatt "deines Vertrauens" ist, vielleicht hätten die den Prüfer nochmals rufen können. Sie kennen ihn ja sicher schon länger, wenn er dort ein- und ausgeht.

Ansonsten: erst mal zum Kurvenspass düsen und danach mit der Werkstatt reden. Moped nachmittags hinfahren und am nächsten Tag, wenn der Prüfer da war, wieder abholen. Dann brauchst du auch keinen weiteren Tag Urlaub dafür.

Ärgerlich ist das aber schon.

Meine Erfahrungen mit dem TÜV-Süd waren aber bisher immer durchweg positiv.

Anwalt gibt aber keinen Sinn. So etwas verbucht man als Pech oder Doppelpech und versucht, es zu regeln. Anscheinend kann man mit denen ja reden, deiner Schilderung nach.

am 6. Juni 2011 um 10:37

Anwalt!!!

Ich lege zunächst mal Wert auf die Feststellung, dass beim TÜV keine "Beamten" arbeiten. Der TÜV ist - wie der Name schon sagt - ein Verein. Dort sind Leute beschäftigt, die das Kfz-Handwerk erlernt und im besten Fall den Dipl Ing FH haben. Die dürfen dann auch was "eintragen".

Auf den Rest will ich gar nicht im Detail eingehen, zwar wüsste ich, was ich machen würde, aber dann würde ich zwei Seiten hier vollpinseln.

Ich würde es auch unter "dumm gelaufen" abhaken, mich einmal mit dem Wortlaut der Bestimmungen der FZV befassen und dann die Sache vernünftig klären.

Was die Zulassungsstelle bei den Eintragungen für eine Rolle spielt, verstehe ich ohnehin nicht. Da gibt's ein Papier namens § 19 III und fertig.

Hier scheinen einige Hilfs- und Ahnungslose aufeinander getroffen zu sein. Beginnend mit dem Antragsteller (TE), dem das nicht anzukreiden ist, er muss sich da eigentlich nicht auskennen, sondern auf das Wissen des technischen Überwachungsvereins und der Zulassungsbehörde vertrauen können, (würde ich ohnehin nie machen, dazu habe ich 36 Jahre zuviel Erfahrung damit) und weiter mit den Tüpen vom TÜV und einer hilflosen Zulassungsstelle.

Hier den vierten Hilflosen in Form eines Rechtsbeistandes (=Anwalt) einzuschalten, bedeutet, gutes Geld dem bereits Verlorenen hinterher zu werfen. Jede vernünftige Rechtsschutzversicherung lehnt hier ohnehin ab.

Nochmal: TÜVer sind keine Beamten. Ihre Entscheidungen keine behördlichen und somit auch nicht als Verwaltungsakte anfechtbar. Seitens der Zulassungsstelle sehe ich keine Verfehlungen. Rückdatierungen sind möglich, je nach Bundesland. Dass ein TÜVer nicht die Entscheidungen seines Kollegen revidiert ist völlig klar. Die Sekretärin ist eine Schreibkraft, die hat idR von der FZV und der StVZO null Ahnung.

Eine Eintragung der Scheibe in die Fahrzeugpapiere ist seit mindestens 10 jahren nicht mehr notwendig. Abnahme nach 19 III und gut. Den Zettel mitführen, wenn die Scheibe angebaut ist.

Viel heiße Luft um Nichtigkeiten...

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser

 

Letzter Tüv Termin vor der Stilllegung ist auch der neue Termin / Monat auf der neuen Plakette.

Das ist schon lange so

Beispiel :

Im Januar TÜV fällig heute erst zum TÜV ergibt neue

Plakette Prüftermin Januar .

Das stimmt so nicht ganz - das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Hessen wurde es wieder geändert - da bekommst du den Monat geklebt in dem du dein Fahrzeug vorführst.

Hab ich bereits geschrieben, siehe oben:

"Rückdatierungen sind möglich, je nach Bundesland"

z.B. auch im Saarland, wie mir ein Freund berichtete. Oder bei TÜV-Prüfern, die einen nicht nur abzocken wollen, dann geht das auch in BaWü...:D

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 16:36

Heute habe ich mit dem Leiter der Prüfstelle telefoniert mit folgendem Ergebnis:

 

1. Die Prüfbescheinigung für die angebaute Scheibe war falsch ausgestellt!

2. Die Zulassungsstelle hätte das Problem telefonisch klären können!

3. Der für die nächste HU eingetragene Termin 3/13 war falsch!

4. Für die Änderung hätte die Scheibe NICHT abgebaut werden müssen.

5. Es wird nun eine neue Prüfbescheinigung für die Scheibe erstellt.

6. Eine gesonderte Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss danach angeblich nicht mehr erfolgen, das ist noch abschließend zu klären

 

Zusammenfassend stelle ich fest, dass das Problem ganz einfach zu lösen gewesen wäre wenn die beteiligten Stellen das gewollt hätten. Man ist bei Monopolisten eben doch nicht Kunde sondern Antragsteller! Wenn der Sachbearbeiter einen schlechten Tag hat (in meinem Fall sogar 2 schlechte Tage) hat man zunächst mal Pech gehabt.

Letztendlich scheint es nun aber doch zu einer unbürokratischen Lösung in meinem Sinne zu kommen.

 

 

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 18:39

Zitat:

 

Letzter Tüv Termin vor der Stilllegung ist auch der neue Termin / Monat auf der neuen Plakette.

Das ist schon lange so

Beispiel :

Im Januar TÜV fällig heute erst zum TÜV ergibt neue

Plakette Prüftermin Januar .

Stimmt so definitiv nicht wenn das Fahrzeug zur Vorführung abgemeldet ist! Das gilt nur bei Fahrzeugen die bei der Vorführung zugelassen sind und bei denen (unerlaubterweise) der Termin überrschitten wurde.

am 6. Juni 2011 um 19:23

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser

Zitat:

Original geschrieben von Bambione

1. oder du gehst halt zum Anwalt .......

2. die Dekra da brauch ich wenigstens keinen Termin und da warten immer zwei bis drei nette Herren die nur darauf warten mir die HU/AU zu machen oder irgendwelche teile einzutragen

Zu 1.

Voll der geile Ratschlag mit dem Anwalt, denn bis der das geklärt hat liegt der neue Tüv Termin vor der Tür und er kann dann nur noch zur Dekra fahren.

Das nennt man einen Bärendienst .

Vor allem wen soll der wegen was anklagen ..............

 

Zu 2.

Ja ne klar, wovon träumst du eigentlich :confused:

Die haben auch ihre Außentermine und gammeln nicht herum, bis es dir einmal einfällt dort aufzutauchen ..........

Sorry

ZU 2 Ohne jetzt zu übertreiben bei meinem Dekra in Hannover ist das so bei tüv nord oder was auch immer angerufen wollten mir einen Termin geben hätte dann 2-3 Wochen warten müssen

dann ruf ich bei der Dekra an und die nette Dame sagt mir kommen sie vorbei bringen sie 1/2 bis 1 Stunde zeit mit und es geht sofort also hin gefahren rund 20 Minuten gewartet und schon war ich dran war da jetzt schon zwei mal und bin total begeistert von den junks und die Öffnungszeiten sind auch Traumhaft glaub von 8 oder 9 Uhr bis 18 Uhr und das jeden Tag außer Samstags

Zitat:

Original geschrieben von uwbiker

Zitat:

 

Letzter Tüv Termin vor der Stilllegung ist auch der neue Termin / Monat auf der neuen Plakette.

Das ist schon lange so

Beispiel :

Im Januar TÜV fällig heute erst zum TÜV ergibt neue

Plakette Prüftermin Januar .

Stimmt so definitiv nicht wenn das Fahrzeug zur Vorführung abgemeldet ist! Das gilt nur bei Fahrzeugen die bei der Vorführung zugelassen sind und bei denen (unerlaubterweise) der Termin überrschitten wurde.

Jajaja...

Wie so häufig in solchen Dingen solltet ihr nicht rumspekulieren., Es gibt gesetzliche Regelungen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.

In dem Fall ist es die Anlage VIII Ziff. 2.3. und 2.6. zu § 29 StVZO. Muss man nicht wissen, aber wenn man sich nicht dem Verdacht des sicheren Auftretens bei gleichzeitiger vollkommener Ahnungslosigkeit aussetzen will, ist es hilfreich. :

2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21. Sie endet mit Ablauf des durch die Prüfplakette nachgewiesenen Monats und Jahres. Bei Fahrzeugen mit einer EG-Typgenehmigung, die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, ist § 7 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung anzuwenden.

Die "Saisonkennzeichen-Variante:"

2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung

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