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Vom Verkauf zurücktreten - Papiere noch in meinem Besitz

Themenstarteram 17. Juni 2023 um 13:42

Hi, wie ist die Lage, wenn ich ein Auto privat verkaufe und sowohl ich als Verkäufer als auch der Käufer einen Kaufvertrag unterschrieben habe, das Fahrzeug jedoch bereits beim Käufer ist, während der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein noch in meinem Besitz sind und erst übergeben werden sollen, wenn der volle Kaufpreis an mich übergeben wurde, frage ich mich, ob ich als Verkäufer immer noch vom Verkauf zurücktreten und das Auto behalten kann. Wie ist da die Sachlage?

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18 Antworten

Was Habt ihr denn zur Rückgabe schriftlich festgehalten?

Ansonsten ist jeder zur Vertragserfüllung verpflichtet.

Warum willst den Wagen nun doch behalten? Hat ein dritter mehr geboten?

Ein einseitiger Vertragsrücktritt ist natürlich nicht möglich. Weder für Käufer noch für Verkäufer.

Egal wo das Fahrzeug steht, egal wer die Papiere hat, etc...

Themenstarteram 17. Juni 2023 um 13:52

Er hat eine Anzahlung gemacht, und Rückgabe der Papiere erfolgt, wenn er den vollen Kaufpreis gezahlt hat. Das Fahrzeug steht mit Schlüssel bei ihm. Ich bereue den Verkauf, weil es ein schönes Auto ist/war.

Dann würde ich mir ein Angebot für den Rückkauf einholen. ;).

...ich hole auch immer verkaufte Sachen zurück wenn mir hinterher einfällt, dass sie mit ja doch gefallen haben.

OMG - Warum machen sich manche Menschen das Leben immer schwieriger als es sein muss:):confused::confused::D

… man verkauft schließlich nicht mal nur sein Fahrrad…

Ihr habt einen Vertrag welcher durch Anzahlung und Fahrzeuge Übergabe ja offensichtlich ist (übereinstimmende Willenserklärung)

 

Da ist nichts mit zurücktreten, du kannst den Käufer freundlich fragen ob er bereit ist vom Kauf zurück zu treten und wenn er das nicht ist ist die Sache wasserdicht. Dann hast du die Papiere gegen Zahlung der Restsumme an ihn zu übergeben. Ansonsten machst du dich strafbar.

 

Viele Grüße

 

"Ansonsten machst du dich strafbar."

Nach welcher strafrechtlichen Vorschrift?

Ich bin kein Jurist, aber das sollte mindestens eine Unterschlagung sein wenn er entgegen dem geschlossenen Vertrag das Auto nicht herausgibt nach vollständiger Bezahlung.

Eher ein rein zivilrechtlicher Vorgang. Unterschlagung setzt fremdes Eigentum voraus und noch gehört ihm die Karre, äh, das schöne Auto noch.

Sorry, aber wie kann man einem Fremden das Auto bereits vor vollständiger Bezahlung überlassen? Hoffentlich ist im Vertrag ein Fälligkeitstermin angegeben.

Vergiss die Rückabwicklung wenn der Käufer den Wagen unbedingt haben möchte…den Willen ein Fahrzeug zu veräußern oder auch nicht, hat man im Idealfall vor dem Anbieten eines Fahrzeugs.

Wurde im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart?

Wenn nein, dann ist sich beiderseits an den Vertrag zu halten. Ausnahme - der Käufer zahlt den vereinbarten Kaufpreis nicht, dann würde das gesetzliche Rücktrittsrecht greifen. Punkt!

Zitat:

@EnforcerII schrieb am 17. Juni 2023 um 15:42:25 Uhr:

das Fahrzeug jedoch bereits beim Käufer ist,

Auto behalten?! Du hast es doch bereits nicht nicht mehr... in deiner Situation solltest du besser hoffen überhaupt noch Geld zu bekommen;):o dir ist schon klar das der Käufer jetzt Katz & Maus mit dir spielen kann

hast du dir vorher mal diese sehr gute Frage gestellt:

Zitat:

Sorry, aber wie kann man einem Fremden das Auto bereits vor vollständiger Bezahlung überlassen?

was reitet einen sowas zu tun ?:D

Du hast nur dann ne Möglichkeit wenn der Käufer dir mit der geschuldeten Restzahlung in Zahlungsverzug gerät.

Bis wann sollte die Zahlung erfolgt sein, ist er in Verzug?

Wenn der Betrag fällig war dann setze ihn in Verzug und verlange die Ware (Auto) zurück.

U. U. kannst ihn dann sogar Schadensersatzpflichtig machen.

Aber mehr sollte eine qualifizierte Beratung machen die hier nicht gestattet ist.

Ich würde sagen der Drops ist gelutscht ... sehe es mal so, möchtest du das Auto wirklich zurück haben, was jetzt schon, seit wie lange? unter der Fuchtel vom Käufer steht? Also ich nicht wenn weg dann weg .. ;)

Da liegt das Problem eindeutig bei dir .... dann hätteste den Wagen nicht verkaufen dürfen...

Was mit deiner Restzahlung ist, ist im Grunde eine andere Baustelle, wenn es dort zu Problemen kommt ... aber da scheint noch alles nach Plan zulaufen, oder bereits Verzögerung ?

Darf ich fragen warum ihr das so gesplittet habt und nicht gleich vollständige Zahlung gegen Auto+Papiere?

Teilzahlungen unter Privaten haben hohes Risiko das es zu Problemen kommt ... da braucht dem Käufer bloß ein Mangel erst nach dem Kauf auffallen, oder der Versicherungsbeitrag fällt für den Käufer ungewöhnlich hoch aus und schon neigen Leute dazu im Nachgang bei der Restzahlung zu handeln/ sich quer zu stellen ..;)

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