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Von anderem Autofahrer gefilmt

Themenstarteram 7. Juli 2009 um 18:25

Hallo,

 

vor kurzem wurde ich von einem anderen Autofahrer gefilmt. Zum Hergang:

Der andere Fahrer fuhr längere Zeit auf der linken von drei Spuren, obwohl die Autobahn so gut wie frei war. Nach längerer Zeit hinter ihm, liess ich mich leider verleiten, ihn langsam auf der mittleren Spur zu überholen. Ich bin nicht gerast und auch ansonsten ein entspannter Fahrer; aber in dieser Situation hats mir einfach gereicht. Im Augenwinkel sehe ich noch, wie der ältere Herr sein Handy zückt und mich scheinbar filmt. Der Blick in den Rückspiegel bestätigte dies. Er hielt nicht ab, ich weiterhin zu filmen. Als ich wieder auf der rechten Spur war und etwas langsamer fuhr, zog er genau neben mich und filmte permanent weiter. Da ich das schon fast als Nötigung empfand, verlangsamte ich meine Geschwindigkeit, in der Hoffnung, er möge weiterfahren. Doch er bremste auch ab und hielt weiterhin drauf. Da ich nicht weiter als auf 60 verlangsamen wollte, gab ich schließlich Vollgas und fuhr an der nächsten Ausfahrt ab.

 

Zu meiner eigentlichen Frage: Kann solches Videomaterial als Beweisgrundlage verwendet werden, falls er sich dazu entschliessen sollte, mich wegen des Rechtsüberholens anzuzeigen? Immerhin hat er meines Erachtens das Handy am Steuer genutzt und meine Privatssphäre mehr oder weniger verletzt. 

 

Viele Grüße!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

war doch nur ein blöFF

der würde sich ja selbst belasten mit dem Video so blöd kann kein Mensch sein

Oh doch , er kann der Mensch.

64 weitere Antworten
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64 Antworten

das thema hatten wir schonmal :)

Themenstarteram 7. Juli 2009 um 18:30

ups... sorry; dann werd ich mal die suchfunktion nutzen :)

am 7. Juli 2009 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von whereismymind

Hallo,

vor kurzem wurde ich von einem anderen Autofahrer gefilmt. Zum Hergang:

Der andere Fahrer fuhr längere Zeit auf der linken von drei Spuren, obwohl die Autobahn so gut wie frei war. Nach längerer Zeit hinter ihm, liess ich mich leider verleiten, ihn langsam auf der mittleren Spur zu überholen. Ich bin nicht gerast und auch ansonsten ein entspannter Fahrer; aber in dieser Situation hats mir einfach gereicht. Im Augenwinkel sehe ich noch, wie der ältere Herr sein Handy zückt und mich scheinbar filmt. Der Blick in den Rückspiegel bestätigte dies. Er hielt nicht ab, ich weiterhin zu filmen. Als ich wieder auf der rechten Spur war und etwas langsamer fuhr, zog er genau neben mich und filmte permanent weiter. Da ich das schon fast als Nötigung empfand, verlangsamte ich meine Geschwindigkeit, in der Hoffnung, er möge weiterfahren. Doch er bremste auch ab und hielt weiterhin drauf. Da ich nicht weiter als auf 60 verlangsamen wollte, gab ich schließlich Vollgas und fuhr an der nächsten Ausfahrt ab.

Zu meiner eigentlichen Frage: Kann solches Videomaterial als Beweisgrundlage verwendet werden, falls er sich dazu entschliessen sollte, mich wegen des Rechtsüberholens anzuzeigen? Immerhin hat er meines Erachtens das Handy am Steuer genutzt und meine Privatssphäre mehr oder weniger verletzt. 

Viele Grüße!

In einer späteren Erörterung (Gerichtsverhandlung) könnte man bei dieser Filmewut doch sogar vermuten, dass der Altfilmer Dich zuerst links überholt hat, um dann filmend sich auf der linken Spur abbremsend, überholt hat, er also das Material manipuliert hat, um ein Opfer zum Täter zu machen.

Scherz beiseite, ich stelle mir eine Richter vor, der sicheres `Beweismaterial´ mittlerweile, Dank moderner Tools reihenweise auf den Tisch bekommt, damit er zum Vollstrecker der Kunstfilmer wird.

Da geht der Schuss leicht nach hinten los.

am 7. Juli 2009 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

In einer späteren Erörterung (Gerichtsverhandlung) könnte man bei dieser Filmewut doch sogar vermuten, dass der Altfilmer Dich zuerst links überholt hat, um dann filmend sich auf der linken Spur abbremsend, überholt hat, er also das Material manipuliert hat, um ein Opfer zum Täter

Ich sehe da ganz andere Schwierigkeiten... faktisch ist es VERBOTEN mit dem Handy in der Hand autozufahren, denn ist nicht nur verboten mit dem Handy am Ohr zu telefonieren, sondern es ist genauso verboten SMS zu schreiben, Fotos zu knipsen usw. während der Fahrt!

 

Wenn er also nicht nachweisen kann dass ein Beifahrer gefilmt hat und am besten dem Richter noch erzählt "hier, hab ich von der linken Spur aus mitm Handy gefilmt" dann wird er glaub ich der sein der das größere Problem hat.

Zumal er dann schonmal scheiße da steht, wenn du dann noch gegen ihn aussagst wird er ja sehen wie er sich ins eigene Fleisch schneidet...

am 7. Juli 2009 um 20:58

war doch nur ein blöFF

der würde sich ja selbst belasten mit dem Video so blöd kann kein Mensch sein

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

war doch nur ein blöFF

der würde sich ja selbst belasten mit dem Video so blöd kann kein Mensch sein

Oh doch , er kann der Mensch.

am 7. Juli 2009 um 21:03

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

so blöd kann kein Mensch sein

in welcher realität lebst du, oder hast du eben ein bier über den durst gezischt?

am 8. Juli 2009 um 4:58

weiss zwar nicht wies in DE ist, aber in Ö ist in der hinsicht für den TE die Rechtslage ziemlich blöd: Solche beweise werden zugelassen, wenn sie zur Aufklärung zweckdienlich sind. Zwar bekommt der Filmer eine Verwarnung (nichtmal die strafe wegen dem Handy in der Hand), aber die strafe wegen rechts überholen wird genauso ausgesprochen.

Allerdings ist auch auf dem video offensichtlich das er langsamer wurde. und damit kann es gewaltig für ihn nach hinten losgehen.

Kannst eigentlich von Glück reden, das er das ganze gefilmt hat. Da sieht man dann auch das er NIE nach rechts gewechselt hat, was für ihn auch schlecht gewertet wird.

 

Weisst du, wann er angefangen hat filmen. Sonst könntest sagen, ja der hat mich überholt, ist längsamer worden und deshalb schaut das so aus.

Meine Meinung: warts ab, ob was kommt, dann Anwalt einschalten.

Meine Meinung (keine Rechtsberatung!):

...wenn er ständig auf der linken Spur gefahren ist und du hattest über viele Kilometer keine Möglichkeit an ihm vorbeizukommen (obwohl rechts alles frei war) könntest du ihn sogar wegen Behinderung/Nötigung anzeigen.

Mach dir nichts draus! Da wird nichts kommen!

Was gibt Rechtsüberholen? 50EUS und 3 Punkte?

Und was bekommt er? 40EUS und 1 Punkt. Zusätzlich deine Anzeige wegen Behinderung/Nötigung. Ob das Abbremsen und bewusste Provizieren nicht sogar schon als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden kann??

Wie gesagt, dass ist nur meine Meinung. Ich glaube nicht, dass da etwas kommt. Falls doch, dann geh zum Anwalt. Der schiebt die Sache sicherlich aus der Welt.

Ältere Herren spielen gerne mal Sittenpolizei auf der Autobahn oder auf der Landstraße...habe ich schon sehr oft erlebt...

Hallo,

Kann mich da nur anschließen.

Handy in der Hand während der Fahrt, andere Fahrer mit Linksfahrerei provozieren, so daß sie überholen. Und dann noch gegen das Rechtsfahrgebot verstossen.

Der hatte wohl nichts zu tun.

Letztens ist mir etwas ähnliches passiert, auch ein "Beweissammler."

Auf dem Heimweg von der Arbeit fahre ich auf einen Kreisel zu und halte - weil der innen fahrende keinen Blinker gesetzt hat.

Er schert dann in "meine" Ausfahrt und dieser kurze Moment reicht jemanden hinter mir, um zu hupen.

Ich lasse mich nicht provozieren und fahre in den Kreisel.

An der nächsten roten Ampel kramt er hinter mir im Handschuhfach und hat schnell gefunden, was er gesucht hat.

Während der langsam bei grün losfährt, schreibt er sich etwas auf.

Ich habe die 50 - 55 erreicht und bin halbewegs weg, kann ihn aber noch im Rückspiegel sehen, wie er mit ca. 30 vor sich hinzuckelt und eine Schlange hinter sich herzieht.

An der nächsten roten Ampel ist er wieder hinter mir und wird von einem Transporter hupend und schimpfend überholt. (Straße ist jetzt zweispurig)

Er schimpft zurück und lässt Banana Joe (=Stinkefinger) aktiv werden.

Und wieder wird mit Blick auf den Transporter aufgeschrieben.

Weil die Abbiegespur zweispurig ist, kann er an mir vorbeiziehen.

Sein nächstes Opfer ist der Audifahrer hinter ihm....denn wieder schleicht er und scheint etwas aufzuschreiben.

Der Audifahrer blinkt abwechselnd rechts und links und fährt etwas dichter auf. Wer rechnet schon damit, dass man bei erlaubten 60 mit 40 fährt?

Kurz darauf biegt der "Drängler" auf die Linksabbiegespur und ich sehe den Stinkefinger winken.

Er hat sich drei Leute aufgeschrieben. Bis heute habe ich nichts bekommen. Armer Mensch.

Bye

Tex

Ist schon interessant, mit welchen Nebenbeschäftigungen manche Würste ihrem armseligen Dasein eine scheinbare Bedeutung zukommen lassen wollen.

cheerio

am 8. Juli 2009 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Ist schon interessant, mit welchen Nebenbeschäftigungen manche Würste ihrem armseligen Dasein eine scheinbare Bedeutung zukommen lassen wollen.

cheerio

Dabei sollten die in den beschriebenen Situationen mal lieber Auto fahren.

Der TE sollte die Sache vergessen. Da wird nichts kommen.

Selbst wenn da Limit 130 gewesen wäre und du mit 180 erchts vorbei...

Das Einzige, was sich im Video erkennen lässt ist, dass der Depp das Rechstfahrgebot missachtet hat.

am 8. Juli 2009 um 9:57

Jo, warte in Ruhe ab was kommt.

Wenn dann was kommt, ruf den Anwalt an.

 

Ich bin auch schon einige Male fotografiert und gefilmt worden.

Kam noch nie was.

 

Gut, bis jetzt wars nur einer, der mich wegen eines Fahrmanövers geknipst hat, den hab ich in einer ähnlichen Situation wie du mit der Lichthupe angeblinkt.

Der ist dann zur Seite und mir dann hinterhergefahren und  hat mich mit dem Handy geknipst. 

 

So what, wenn er Spass dran hat. 

 

Was ich wesentlich gefährlicher fand, war ein Idiot der mir auf der AB immer wenn er konnte an der Stoßstange geklebt ist, während seine blöde Freundin auf dem Beifahrersitz gefilmt hat. 

Wahrscheinlich gibts das  Video auf Youtube. 

 

Nur ein Tipp: 

Wenn du nochmal in eine solche Situation kommen solltest, dann überhol nicht rechts auf der Mittelspur sondern auf dem Standstreifen. 

Gibt im Zweifelsfall weniger Punkte und kostet weniger. ;)

 

( Nicht, dass ich das schonmal gemacht hätte. )

 

am 8. Juli 2009 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von nukefree

 

Nur ein Tipp: 

Wenn du nochmal in eine solche Situation kommen solltest, dann überhol nicht rechts auf der Mittelspur sondern auf dem Standstreifen. 

Gibt im Zweifelsfall weniger Punkte und kostet weniger. ;)

( Nicht, dass ich das schonmal gemacht hätte. )

Wobei auch das nur von einem (beruflichen) Provida geahndet werden kann.

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