- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- von betrunkenem autofahrer ausgebremst - unfall - teilschuld?
von betrunkenem autofahrer ausgebremst - unfall - teilschuld?
Hallo, ich war vor ein paar Wochen in einen Unfall verwickelt. Ich fuhr mit meinem Freund (jeder auf seinem Motorrad) auf der Landstraße und wurde von einen betrunkenen Autofahrer ausbebremst. Nachdem er erstmal meinen Freund "bedrängt" hatte, mich überholt hatte, geschnitten hatte, eingenebelt hatte (weil er neben der Straße in den Schmutz fuhr), als mein Freund an ihm wieder vorbei wollte, kurz beschnleunigt hatte und dann eine Vollbremsung mit 6 m Bremsspur hinlegte. Mir reichte es nicht mehr, ich bin beim Ausweichen am Heck hängen geblieben und stürzte quer über die Gegenfahrbahn. Bei dem Autofahrer wurde 1,96 Promille festgestellt, er hat sich bis heute (10 Wochen nach dem Unfall) noch nicht bei seiner Versicherung gemeldet, die Versicherung will nicht zahlen und nun meinte auch noch mein Anwalt, dass ich evtl. eine Teilschuld bekomme, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hätte! Ich bin nervlich mittlerweile am Ende, ich muss ständig an den Unfall denken, der Typ hat einfach "Rambo" gespielt und jetzt soll ich auch noch auf meinen Kosten sitzen bleiben, nicht genug, dass ich heute noch Schmerzen habe.
War jemand schon mal in einer ähnlichen Situation?
Beste Antwort im Thema
Muss man eigentlich versuchen, einen Autofahrer mit einem derartigen Fehlverhalten danach wieder zu überholen? Das sah der Dosenfahrer wohl als Provokation - im anderen Falle wäre mit großer Wahrscheinlichkeit nichts passiert.
Ähnliche Themen
49 Antworten
Eigentlich solltest Du keine Teilschuld kriegen, denn eine Vollbremsung ohne ersichtlichen Grund ist ebenfalls nicht erlaubt - das hat meine Freundin mal erlebt. Da hat jemand mal einen "Bremsentest" gemacht ohne nach hinten zu schauen und sie ist drauf getitscht. Da stellte sich die Frage nach dem Sicherheitsabstand gar nicht so richtig.
Aber die Polizei müsste den Unfallverursacher doch voll am Wickel haben, oder?
Zitat:
Original geschrieben von saabi9-3
Da hat jemand mal einen "Bremsentest" gemacht
Wie willst du das beweisen? Wenn der sagt da stand ein Fußgänger am Rand und der dachte der würde auf die Straße ...
Und ob ungerechtfertigt oder nicht, zu wenig Abstand war es, sonst wäre man nicht draufgefahren. Der Anscheinbeweis spricht erstmal immer klar gegen den der aufgefahren ist, daher würde ich zumindest von einer Mitschuld ausgehen. Zumal man gerade als Moppedfahrer bei so einem "Rambo" besonders vorsichtig sein sollte und eher mehr als weniger Abstand hält und nicht noch versucht weiter zu provozieren indem man nah auffährt oder überholt.
Muss man eigentlich versuchen, einen Autofahrer mit einem derartigen Fehlverhalten danach wieder zu überholen? Das sah der Dosenfahrer wohl als Provokation - im anderen Falle wäre mit großer Wahrscheinlichkeit nichts passiert.
Zitat:
Original geschrieben von saabi9-3
Eigentlich solltest Du keine Teilschuld kriegen, denn eine Vollbremsung ohne ersichtlichen Grund ist ebenfalls nicht erlaubt - das hat meine Freundin mal erlebt. Da hat jemand mal einen "Bremsentest" gemacht ohne nach hinten zu schauen und sie ist drauf getitscht. Da stellte sich die Frage nach dem Sicherheitsabstand gar nicht so richtig.
Aber die Polizei müsste den Unfallverursacher doch voll am Wickel haben, oder?
Ich weiß nur, dass der Führerschein beschlagnahmt wurde. Mehr weiß ich leider noch nicht, da die "Ermittlungen" angeblich noch nicht abgeschlossen sind,....... nur bin ich mittlerweile etwas ungeduldig, da ich ja die Kosten für die Reparatur vorstrecken muss,....... außerdem kann oder will mir auch keiner so wirklich Auskunft geben,..... außer dass es noch gut und gerne 3 Monate dauern kann, bis was passiert,....
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Zitat:
Original geschrieben von saabi9-3
Da hat jemand mal einen "Bremsentest" gemacht
Wie willst du das beweisen? Wenn der sagt da stand ein Fußgänger am Rand und der dachte der würde auf die Straße ...
Und ob ungerechtfertigt oder nicht, zu wenig Abstand war es, sonst wäre man nicht draufgefahren. Der Anscheinbeweis spricht erstmal immer klar gegen den der aufgefahren ist, daher würde ich zumindest von einer Mitschuld ausgehen. Zumal man gerade als Moppedfahrer bei so einem "Rambo" besonders vorsichtig sein sollte und eher mehr als weniger Abstand hält und nicht noch versucht weiter zu provozieren indem man nah auffährt oder überholt.
Ich bin nicht zu nah aufgefahren, der hat mich geschnitten, der ist noch kurz vor einer Verkehrsinsel vor mir eingeschert, ich konnte mich ja schlecht in "Luft"auflösen,..... naja, werd ich wohl den Richter entscheiden lassen müssen....
Zitat:
Original geschrieben von Sporty-48
Ich bin nicht zu nah aufgefahren, der hat mich geschnitten, der ist noch kurz vor einer Verkehrsinsel vor mir eingeschert, ich konnte mich ja schlecht in "Luft"auflösen,.....
Die Frage ist nur was behauptet der andere, wie groß war der Abstand, hättest du noch bremsen oder ausweichen können, ... Nach der Geschichte mit "einnebeln, kurz beschleunigen, dann Bremsung" klang das eher so als wenn da doch noch ein paar Meter bis zur Verkehrsinsel waren und du bei so einer Aktion früher hättest bremsen können. Aber das ist halt für uns wie für einen Richter ja genau das Problem, keiner war dabei und hat die Geschichte gesehen.
Zitat:
Original geschrieben von saabi9-3
Eigentlich solltest Du keine Teilschuld kriegen, denn eine Vollbremsung ohne ersichtlichen Grund ist ebenfalls nicht erlaubt - ...
Aber die Polizei müsste den Unfallverursacher doch voll am Wickel haben, oder?
Ah, wir haben einen "Netzanwald" in unseren Reihen!
Wenn der Anwalt des TE hier eine Teilschuld in Betracht zihet, kannst du natürlich voller Hingabe und Überzeugung sagen: NEIN, auf keinen Fall eine Teilschuld!
Und was hat die Polizei bitte schön mit der Zuweisung der Schuld bzw. der Schadensaufteilung zu tun???
Der Autofahrer ist Beschuldigter im Strafverfahren, über die Schuld selbst entscheidet ein Gericht, die Schadensaufteilung übernehmen die beteiligten Versicherer.
Ich denke wohl das dieses alles in einer Gerichtsverhandlung geklärt wird, den Autofahrer wird mit Sicherheit ein gefährlicher Eingriff in den Staßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Straßenverkehr zur last gelegt. § 315b,§315c und §316.
Ich denke nicht das du eine Teilschuld bekommen wirst, aber frage doch mal deinen Anwalt warum er das so sieht.
§ 4 StVO - Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Mir stellt sich hier die Frage, wie stark die Aussage des zum Unfallzeitpunkts stark alkoholisierten VTs gewichtet wird. Der kann ja viel erzählen! Mit 1,96 Promille sollte es mit der Glaubwürdigkeit eines befangenen Zeugens eigentlich vorbei sein. Abgesehen davon, hast du noch deinen Kollegen als Zeugen. Unabhängige weitere Zeugen, wären natürlich noch besser!
welche versicherung will nicht zahlen? seine?
das ist so nicht richtig. eine haftpflicht muss zahlen, sie kann jedoch, und wird es auch tun, bei dem alkoholisierten fahrer regress fordern (5mille soviel ich weiß).
der geschädigte bleibt aber nicht auf kosten sitzen!
da du 1,96promille geschrieben hast, gehe ich davon aus das die polizei da war und nen alkotest gemacht hat.
hier wird dir keiner helfen können, das ist ein 100%iger fall für den anwalt!
das mit der teilschuld sehe ich allerdings abenteuerlich....bei fast 2 promille (zu deutsch stinkevoll!) ist es mehr als wahrscheinlich das er ein so unvorhersehbares fahrmanöver gemacht hat, das du den abstand "unschuldig" nicht eingehalten hast.
das ist aber ne sache der anwälte....
im zweifelsfall, sofern dein anwalt etwas inkonsequent sein sollte, hol dir ne zweite meinung ein!
aber von nem anwalt und nicht hier
Die Versicherung sagt wahrscheinlich: Solange die Schuld nicht geklärt ist, zahlen wir nicht! So war das bestimmt gemeint.
Dass sich der Unfallverursacher bei seiner Versicherung nicht meldet, braucht euch in erster Linie nicht zu interessieren.
Was mich aber wirklich wundert: Von was für einer Teilschuld kann dann bei dem Promillewert die Rede sein?! Besonders bei der Bremsung.. also ich würde auch sagen: nichts Teilschuld!!
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Zitat:
Original geschrieben von saabi9-3
Da hat jemand mal einen "Bremsentest" gemacht
Wie willst du das beweisen? Wenn der sagt da stand ein Fußgänger am Rand und der dachte der würde auf die Straße ...
Wie ich das beweisen will? Gar nicht. Es gibt nämlich nicht nur A..l...er auf der Straße! Er hat es einfach gesagt. War eine Probefahrt und da ist der gute Mann einfach in die Eisen gestiegen. Wach mal aus der virtuellen Realität auf.
Genau so wie ich eine offensichtliche Schuld an einem Zusammenstoß zugebe.
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Mir stellt sich hier die Frage, wie stark die Aussage des zum Unfallzeitpunkts stark alkoholisierten VTs gewichtet wird. Der kann ja viel erzählen! Mit 1,96 Promille sollte es mit der Glaubwürdigkeit eines befangenen Zeugens eigentlich vorbei sein. Abgesehen davon, hast du noch deinen Kollegen als Zeugen. Unabhängige weitere Zeugen, wären natürlich noch besser!
Warscheinlich hat der Unfallverursacher sogar 4 Motorradfahrer gesehen
Zitat:
Ah, wir haben einen "Netzanwald" in unseren Reihen!
Wenn der Anwalt des TE hier eine Teilschuld in Betracht zihet, kannst du natürlich voller Hingabe und Überzeugung sagen: NEIN, auf keinen Fall eine Teilschuld!
Ich bin kein Netzanwalt, Du Nasenbär!
Er hat nach Erfahrungen gefragt und genau die habe ich geschildert. Nicht mehr, nicht weniger.