Von der Polizei angehalten - Felgen stehen zu weit raus
Hallo zusammen,
wurde eben von der Polizei angehalten. Die Felgen stehen zu weit vom Radkasten raus. Dürften etwa 3 cm sein. Die Grünen haben jetzt nur Bilder gemacht und gesagt die melden sich. Müssten es erst prüfen.
Was könnte denn schlimmstenfalls auf mich zukommen ?
Ich dachte immer das passt alles, da bei mir alles eingetragen ist. TÜV war damals auch kein Problem.
Beste Antwort im Thema
Was hat der denn für Ballonreifen drauf
Kein Wunder das das schleift.
Einfach nur peinlich....
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25 Antworten
Also 3cm vom Radkasten abstehen ist schon ne Nummer...
Vom Kotflügel abgedeckt werden muß nur das Laufprofil der Reifen.
Ist die Kombi bei dir denn auch eingetragen? Ich denke mal, dass die Polizisten keinen Dunst hatten und es schon verboten aussieht, wenn das Felgenhorn !!!3!!!cm vom Radkasten absteht...
EDIT
Oder steht das gesamte Rad 3cm außerhalb des Radkastens?
Ist es neuerdings nicht so, dass es eben nicht mehr reicht, wenn nur das Profil abgedeckt wird? Meine da vor nicht all zu langer Zeit mal was drüber gehört zu haben. Schau ich aber auch nochmal nach ob ich da was finde.
Allerdings können bestehende Eintragungen ja nicht mehr rückgängig gemacht werden, sofern es zum Zeitpunkt der Eintragung nachweislich so zulässig war!
Demnach könnten die da nichts gegen machen...
Ein Bild würde schon helfen.
mfg
Richtig, das war mal.
Früher, als die KFZ´s noch keine EG-Typengenehmigung hatten, durfte äußeres Felgenhorn etwas aus Radhaus herausstehen, Reifenflanken/Profilfläche musste von äußerer Radhauskante abgedeckt sein, festgelegter Winkel siehe fetten Text unten.
Heute (noch vor 2000 Wende), KFZ´s mit EG-Typengenehmigung muss Reifenflanken/Profilfläche sowie äußeres Felgenhorn von äußerer Radhauskante abgedeckt sein, festgelegter Winkel siehe Text unten.
Früher, sowie heute ist der Berechnungsfaktor 30/50, was äußere Radhauskante abdecken muss.
Das heißt: Die gedachte Linie von der Radnabe (Mittenzentrierung der Felge) senkrecht nach oben zum Radhaus/Kotflügel ergibt die "12 Uhr Stellung". Nach neuer EU-Norm von dieser "12 Uhr Stellung" zur Front des Fahrzeugs muss äußere Radhauskante Reifen und Felgen (äußeres Felgenhorn) einen Winkel von mind. 30 Grad abdecken, zum Heck des Fahrzeugs von der "12 Uhr Stellung" mind. 50 Grad abdecken.
es reicht nichtmehr ,wenn nur die lauffläche abgedeckt wird. ebenso ist es nicht unbedingt so "es ist eingetragen und damit ok" .. wenn die grün weissen darauf pochen und der prüfer geschlampt hat,kann es trotzdem probleme geben (wobei man sich hier fragt,was die eintragerei überhaupt noch bringt).
letzteres würde ich nicht zum ersten mal hören
Hab mal zwei Bilder hochgeladen
Sieht doch den Vorschriften entsprechend aus; wenn alles so eingetragen ist sollte es da keinerlei Probleme geben.
Zitat:
Original geschrieben von chris4germany
Hab mal zwei Bilder hochgeladen
Ich weiß auch nicht, was da "zu weit" rausstehen soll...
Die zwei Polizisten schienen mir auch noch recht jung und verunsichert.
Am Mittwoch bekomme ich einen Anruf von denen, mal schauen was die sagen.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Wenn es einmal bereits als "tüvig" anerkannt wurde, dann sollte es auch ein weiteres Mal als "tüvig" anerkannt werden.
Daher: Abwarten und bei Bedarf reagieren .. fährste eben nochmal zum Tüv. das ist leider das Elend mit den getunten Autos, da muss man halt solche Nachprüfungen unter "laufende Kosten" verbuchen.
Natürlich kann man auch einen Wierspruch einlegen, kommt dann aber auf's selbe heraus, nur mit dem Effekt, dass die Polizei dann die Prüfung begleitet ... eventuell (reine Mutmaßung und durchaus logisch)
Gruß, Frank
@ Chris:
Zeig den Polizisten mal diese Bilder. Man beachte die "Zusatzrille" im Reifenprofil.
Ich glaube, die werden deine Räder sofort absegnen.
Der Haufen stand mal bei uns in der Gegend zum Verkauf.
Was hat der denn für Ballonreifen drauf
Kein Wunder das das schleift.
Einfach nur peinlich....