- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Von der Polizei angehalten wegen telefonieren am Steuer - ich habe aber nicht telefoniert
Von der Polizei angehalten wegen telefonieren am Steuer - ich habe aber nicht telefoniert
Hallo,
am Montag habe ich mich im üblichen Stopp & Go durch die Innenstadt geschoben. Plötzlich überholt mich ein Motorradpolizist und winkt mich auf die Seite an eine Bushaltestelle.
Ich hatte zur der Zeit den linken Ellgoben auf der "Fensterbank" der Fahrertür und die Hand zu einer hohlen Faust an der Schläfe (blöd beschrieben, ihr kennt diese "Stauhaltung" aber sicherlich).
Der Polizist war der Meinung, ich hätte mit dem Handy telefoniert. Aus seiner Perspektive von hinten links mag das ja so ausgesehen haben, stimmt aber nicht. Ich habe widersprochen und ihm noch gezeigt, dass ich eine fest eingebaute FSE habe, das hat ihn aber nicht interessiert. "Sie erhalten einen Bußgeldbescheid von 60 €, gegen den können Sie dann ja Einspruch erheben!"
Was soll ich nun tun? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich, allerdings mit 150 € SB - das lohnt also nicht. Kann ich mich in 1. Instanz auch selber vor Gericht vertreten? Bringt das überhaupt was? Ist das dann Aussage gegen Aussage, oder zählt die Aussage des Polizisten vor dem Richter mehr?
Ab und an habe ich schon mal ein Knöllchen kassiert. Das zahle ich dann auch. Hier fühle ich mich aber ungerecht behandelt. Auf der anderen Seite will ich auch nicht aus 60 € noch mehr machen.
Was würdet ihr machen?
Viele Grüße
Christian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von A4_TDI
Das Handy lag auf dem Beifahrersitz.
Warum?
Vermutlich weil auf dem Fahrersitz der TE selbst Platz genommen hat. Desshalb mußte das Handy wohl mit dem Beifahrersitz vorliebnehmen...
Ähnliche Themen
318 Antworten
Anhörungsbogen abwarten, dazu entsprechend Stellung nehmen, Einspruch einlegen und warten was passiert. Hast Du ihm nicht Dein Handy zeigen können (mit Gesprächsprotokoll), dass Du nicht telefoniert hast? Einen Anwalt zu nehmen, würde sich nur mit einer Rechtsschutz lohnen, so bitter es auch ist.
Sorry, lese gerade erst, dass Du eine hast. Du musst aber nur bedenken, dass es auch vor Gericht schief gehen kann, wenn der Einspruch auch nichts helfen sollte.
Hallo Christian,
dass sich ein Polizist einfach so verguckt ist schon sehr selten. Ich kenne die Haltung des Arms aber auch nur zu gut und kann den Sachverhalt nachvollziehen.
An deiner Stelle würde ich Einspruch einlegen und diesen auch exakt, eindeutig und ausführlich begründen. Hier steht Aussage gegen Aussage. Wenn beide Parteien hieb und stichfest argumentieren muss das Verfahren für den Angeklagten ausgehen.
Somit würde ich an deiner Stelle darauf spekulieren, dass die Behörde nach der Durchsicht deiner Beschwerde gleicher Ansicht ist und den Fall einstellt und auf weitere Schritte verzichtet. Dann bekommst du nochmal einen Brief wo drin steht, dass es eingestellt wurde und gut ist, hab ich selbst schon erlebt.
Ich habe damals 3 Seiten zu dem Sachverhalt geschrieben und 5 Fotos gemacht und alles hin geschickt. Lass dich einfach in der Position von hinten aus Motorradhöhe fotografieren, in gleicher Haltung dann durch die Seitenscheibe. Wenn das gut aus schaut hast du mit deinem Einspruch schon gute Karten.
Meine Meinung
schicke Grüße
taggm
Zitat:
Original geschrieben von winni2601
Hast Du ihm nicht Dein Handy zeigen können (mit Gesprächsprotokoll), dass Du nicht telefoniert hast?
Das wollte ich, hat ihn aber nicht interessiert. Ich habe aber einen Screenshot gemacht. Beim iPhone kann man keine Einzelpositionen löschen, nur das ganze Protokoll. Den Einzelgesprächsnachweis könnte ich auch vorlegen. Der besagt aber nicht, dass ich nicht angerufen wurde. Und der Screenshot taugt wohl auch nichts, weil ich ja auch 2-10 Handies haben könnte.
Zitat:
Original geschrieben von taggm
Hallo Christian,
dass sich ein Polizist einfach so verguckt ist schon sehr selten. Ich kenne die Haltung des Arms aber auch nur zu gut und kann den Sachverhalt nachvollziehen.
An deiner Stelle würde ich Einspruch einlegen und diesen auch exakt, eindeutig und ausführlich begründen. Hier steht Aussage gegen Aussage. Wenn beide Parteien hieb und stichfest argumentieren muss das Verfahren für den Angeklagten ausgehen.
Somit würde ich an deiner Stelle darauf spekulieren, dass die Behörde nach der Durchsicht deiner Beschwerde gleicher Ansicht ist und den Fall einstellt und auf weitere Schritte verzichtet. Dann bekommst du nochmal einen Brief wo drin steht, dass es eingestellt wurde und gut ist, hab ich selbst schon erlebt.
Ich habe damals 3 Seiten zu dem Sachverhalt geschrieben und 5 Fotos gemacht und alles hin geschickt. Lass dich einfach in der Position von hinten aus Motorradhöhe fotografieren, in gleicher Haltung dann durch die Seitenscheibe. Wenn das gut aus schaut hast du mit deinem Einspruch schon gute Karten.
Meine Meinung
schicke Grüße
taggm
Hallo taggm,
dann werde ich das mal versuchen. Kann es denn bei einem Bußgeldbescheid sein, dass sich die Kosten durch den Einspruch erhöhen? Bei Parkvergehen ist das doch so. Da steht was drin, dass als Antwort auf einen Einspruch direkt ein Bußgeldbescheid ergehen kann, "was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist"
Viele Grüße
Christian
Wo hattest Du denn Dein Handy, als der Polizist Dich herauswinkte? ???
Hoffentlich hast Du Dir genau die Uhrzeit/ Datum gemerkt.
Vielleicht kannst Du ja über Deine Handyrechnung nachweisen, daß DU nicht angerufen hast.
Solltest Du allerdings angerufen worden sein, so weiß ich im Moment noch nicht, wie Du nachweisen könntest, daß Du zu dem fraglichen Zeitpunkt kein Gespräch geführt hast.
Sich an den Anbieter wenden und mit entsprechender Begründung, einen Verbindungsnachweis erbitten. Auch wer keinen Einzelverbindungsnachweis hat, bei dem können die Verbindungen nachvollzogen werden. Also ankommende und abgehende Gespräche.
MfG aus Bremen
Zitat:
Original geschrieben von quali
Wo hattest Du denn Dein Handy, als der Polizist Dich herauswinkte? ???
Hoffentlich hast Du Dir genau die Uhrzeit/ Datum gemerkt.
Vielleicht kannst Du ja über Deine Handyrechnung nachweisen, daß DU nicht angerufen hast.
Solltest Du allerdings angerufen worden sein, so weiß ich im Moment noch nicht, wie Du nachweisen könntest, daß Du zu dem fraglichen Zeitpunkt kein Gespräch geführt hast.
Das Handy lag auf dem Beifahrersitz. Ich habe auch schon mit Vodafone gesprochen, die protokollieren angeblich nicht, wer angerufen hat. Das bringt mir aber auch nichts. Ich könnte ja auch das Handy von xy geliehen/benutzt haben.
Zitat:
Original geschrieben von A4_TDI
Das Handy lag auf dem Beifahrersitz.
Warum? Du hast doch eine fest eingebaute FSE, wie du im Eröffnungsbeitrag geschrieben hast.
Zitat:
Original geschrieben von A4_TDI
Zitat:
Original geschrieben von quali
Wo hattest Du denn Dein Handy, als der Polizist Dich herauswinkte? ???
Hoffentlich hast Du Dir genau die Uhrzeit/ Datum gemerkt.
Vielleicht kannst Du ja über Deine Handyrechnung nachweisen, daß DU nicht angerufen hast.
Solltest Du allerdings angerufen worden sein, so weiß ich im Moment noch nicht, wie Du nachweisen könntest, daß Du zu dem fraglichen Zeitpunkt kein Gespräch geführt hast.
Das Handy lag auf dem Beifahrersitz. Ich habe auch schon mit Vodafone gesprochen, die protokollieren angeblich nicht, wer angerufen hat. Das bringt mir aber auch nichts. Ich könnte ja auch das Handy von xy geliehen/benutzt haben.
wenn ein Richter das sehen will
finden sie die Protokolle
allerdings selbst mit einem Protokoll würde es nix bringen
der Polizist steht über allem
solltest du ein Protokoll vorlegen hast du dann halt über dein Handy Musik gehört
wenn in Deutschland viel geht aber gegen einen Polizisten vorgehen ist eins der Dinge die immer in die Hose gehen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von A4_TDI
Das Handy lag auf dem Beifahrersitz.
Warum?
Vermutlich weil auf dem Fahrersitz der TE selbst Platz genommen hat. Desshalb mußte das Handy wohl mit dem Beifahrersitz vorliebnehmen...
Zitat:
Hallo taggm,
dann werde ich das mal versuchen. Kann es denn bei einem Bußgeldbescheid sein, dass sich die Kosten durch den Einspruch erhöhen? Bei Parkvergehen ist das doch so. Da steht was drin, dass als Antwort auf einen Einspruch direkt ein Bußgeldbescheid ergehen kann, "was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist"
Viele Grüße
Christian
Wenn der Einspruch abgelehnt wird, können durchaus noch mehr Kosten dazu kommen. Meistens eine pauschale Gebühr. Das ist aber eher eine Grundsatzfrage. Wenn das passiert kannst du immernoch alles bezahlen, oder dir einen Anwalt nehmen.
Wie gesagt, solche Beschwerden werden bei guter Begründung auch akzeptiert. Die Behörde lotet doch da auch aus, ob es sich lohnt oder nicht.
Die Verbindungsnachweise werden gesetztlich gespeichert. Vor ein paar Jahren war es mal 1 Monat Pflicht und dann anbieterabhängig. Telekom hat z.B. 6 Monate gespeichert. Diese Protokolle werden dann auch ausgehändigt, wenn es ein Anwalt, eine Behörde, oder das Gericht sehen möchte.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Warum?
Vermutlich weil auf dem Fahrersitz der TE selbst Platz genommen hat. Desshalb mußte das Handy wohl mit dem Beifahrersitz vorliebnehmen...
geht wohl eher darum wiesos nicht in der Hosentasche war wenn ers im Auto nicht benutzt
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Vermutlich weil auf dem Fahrersitz der TE selbst Platz genommen hat. Desshalb mußte das Handy wohl mit dem Beifahrersitz vorliebnehmen...
Durch fortschreitende Technik konnte die Größe der Mobiltelefone in den letzten 20 Jahren erheblich verringert werden. Die passen heute in eine Einbau-Handyschale.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von A4_TDI
Das Handy lag auf dem Beifahrersitz.
Warum? Du hast doch eine fest eingebaute FSE, wie du im Eröffnungsbeitrag geschrieben hast.
Ja, ich habe geschrieben, dass ich eine fest eingebaute FSE habe. Die verbindet sich aber per Bluetooth mit dem Handy. Das Handy kann dabei inder Jackentasche, im Kofferraum oder sonst wo (inkl. auf dem Beifahrersitz sein). Von LAdeschale habe ich nichts geschrieben.