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Von Hintermann auf Vordermann aufgeschoben – Versicherung Hintermann will nicht zahlen
Hallo zusammen,
ich bin zurzeit in einer etwas blöden Situation, und zwar hatte ich einen Auffahrunfall auf einer Autobahnausfahrt. Das Fahrzeug vor mir hat wegen eines Stauendes scharf bis auf Stillstand abgebremst, ich ebenfalls und bin mit wenigen Metern Abstand dahinter zum Stehen gekommen. Einen Augenblick später kracht ein Fahrzeug von hinten in mich rein und schiebt mich auf meinen Vordermann auf. Verletzte gibt es keine, nur Blechschäden.
Der Unfall wurde anschließend von der Polizei aufgenommen, wobei mein Hintermann zugegeben hat, dass er mir aufgefahren ist. Mein Wagen war zwar noch fahrbereit. Da v.a. die Front ziemlich lädiert aussah, habe ich den Schaden wenige Tage später in einer Werkstatt reparieren lassen.
Der Schock kam wenige Wochen später in Form eines Schreibens von der Haftpflichtversicherung meines Hintermannes. Diese behauptete, ich sei meinem Vordermann bereits aufgefahren, bevor ihr Versicherungsnehmer mir ins Heck gefahren sei. Daher würden sie nur für den Heckschaden aufkommen, und bei diesem auch nur zu 75%, da durch das Auffahren auf meinen Vordermann zu einer Bremswegverkürzung für ihren Versicherungsnehmer gekommen sei.
Das würde bedeuten, dass ich auf den kompletten Reparaturkosten des Frontschadens sitzen bleibe, obwohl ich nichts für den Unfall kann.
Nach einem ersten Anruf bei dieser Versicherung (bei dem ich u.a. auch noch in beleidigender Weise als Lügner beschimpft wurde) war mir klar, dass kein Entgegenkommen zu erwarten ist und nahm mir deshalb einen Anwalt. Rechtsschutzversicherung habe ich zum Glück. Der Anwalt wurde mir von der Rechtsschutzversicherung vermittelt.
Mittlerweile zieht sich der Rechtsstreit allerdings mehrere Monate hin und es hat sich herausgestellt, dass der Anwalt nicht so ganz auf Zack ist und Verkehrsrecht nicht wirklich seine Hauptkompetenz zu scheint.
Darüber möchte ich mich hier aber nicht weiter auslassen. Sondern mir geht es darum, von dem ein oder anderen, der sich auskennt eventuell eine Einschätzung zu bekommen.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, zählen letztendlich die Beweise. Ich könnte hier als einziger der drei in den Unfall verwickelten Fahrer einen Zeugenbeweis liefern, weil bei mir ein Beifahrer mitfuhr, der den Unfallablauf wiedergeben kann.
Ein Richter wird aber aus meiner Sicht einen Sachbeweis stärker gewichten, da der Zeuge ja in einer Beziehung zu mir steht (wenn auch nur Fahrgemeinschaft) und deshalb eher für mich positiv aussagen würde.
Und jetzt zu meinem Hauptproblem: Die gegnerische Versicherung hat zwei Sachbeweise, von denen ich nicht definitiv sagen kann, ob sie entkräftet werden könnten, z.B. durch ein Gegengutachten.
Angeblicher Sachbeweis 1: Die Kosten des Frontschadens sind Faktor 3 größer als die des Heckschadens.
Das spricht auf dem ersten Blick dafür, dass ich meinem Vordermann definitiv vorher aufgefahren sein müsste.
Kann hier denn nicht entgegengehalten werden, dass die Fahrzeugfront wegen Knautschzone, Fußgängerschutz etc. weicher konstruiert wird als das Fahrzeugheck? Die gleiche Aufprallenergie würde daher zu einem größeren Schaden an der Fahrzeugfront führen.
Angeblicher Sachbeweis 2: Der gegnerischen Versicherung liegt angeblich ein Gutachten vor, aus dem hervorgeht, dass die Anstoßkante zu meinem Vordermann relativ tief liegen würde. Das spräche dafür, dass ich bremsend (Front nickt nach unten) direkt auf meinen Vordermann aufgefahren bin.
Was ich entgegenhalten würde: Ich habe ein Automatikgetriebe, so dass ich auch auf der Bremse stand (Wählhebel in D), nachdem ich mit Abstand hinter meinem Vordermann zum stehen kam. Anschließend schob mich mein Hintermann an, ich nahm wieder Geschwindigkeit auf. Weil ich aber immer noch auf der Bremse stand, senkt sich die Front und es kommt ebenso zu einer niedrigen Anstoßkante bei der Kollision.
Der Anwalt hatte das auf meine Aufforderung hin so auch schon der gegnerischen Versicherung geschrieben. Die lapidare Antwort war jedoch, dass es zwar richtig ist, dass ich bei einem Automatikgetriebe dann auf der Bremse stehe, allerdings hätte sich bei einem derartigen Anschieben die Front nicht nach unten gesenkt, sondern nach oben angehoben.
Vor allem der letzte Punkt wäre mir wichtig. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit Unfallgutachten und kann mir eine Fachmännische Antwort geben.
Schon mal vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Hallo
Wollte eine kurze Rückmeldung geben.
Dadurch,dass die gegnerische Versicherung vehement drauf bestanden hat,dass ich der vor mir stehenden zuerst aufgefahren sei und es dadurch zu einer Bremswegverkürzung gekommen sei,gaben wir den Fall in die Mahnklage (Österreich).
Im Zuge des Verfahrens gab die gegnerische Versicherung bekannt, für 2/3 meines Heckschadens einzustehen.
Nach dem heutigen Prozess gegen diese Versicherung stellte sich heraus,dass deren Behauptung auf der Zeugenaussage der vor mir stehenden Beteiligten basierte.
Sie gab bei der ersten Polizeivernehmung an, 2 Anstöße vernommen zu haben. Bei der gerichtlichen Vernehmung heute gab sie an, nur einen Stoß vernommen zu haben und bestand auch hierauf.
Eine Nachfrage,warum sie bei der Polizei was anderes gesagt hatte, führte zu dem Schluss,dass sie sich das Protokoll nicht durchgelesen habe und einfach unterschrieben habe.
Laut Gutachter spricht das Schadensbild für eine Anprallgeschwindigkeit von ca 30kmh und einer Beschleunigung von meinem Wagen von 0 auf 16-17 kmh,was in etwa 4.5g entspricht...
Nachdem meine Aussage mit der der Dame vor mir korrelierten und diese ebenso mit der Unfallrekonstruktion übereinstimmten ( mein Auto stand und wurde im Stand wegkatapultiert gegen dss vor mir stehende), und ein weiterer Einwand der gegner.Versicherung aus Mangel an Beweisen nicht mehr aussichtsreich war, wurde ein Vergleich zwischen mir als Kläger und der gegnerischen Versicherung geschlossen.
Die gegnerische Versicherung hat den Schaden zu 100% und auch den schmerzensgeldanspruch zu übernehmen.
.....
Ein guter Tag
Die Zeugin erwartet evl ein Verfahren wegen Falschaussage....
Deswegen, Augen auf was man irgendwie irgendwo von sich gibt...
Lg
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88 Antworten
also kurz zu den fakten, du musst doch wissen, ob du deinem vordermann vorher aufgefahren bist oder nicht. wenn dem so wäre, musst du das wahrheitsgemäß angeben.
sollte dem nicht so sein, so müsste die frage an deinen vordermann lauten, wie viele rucke er bemerkt hat. wenn es nur einer war, dann kann man erst mal davon ausgehen, dass du auf den aufgeschoben wurdest. theoretisch dürfte laut deiner schilderung der vordermann gar kein geld von der versicherung des auffahrenden bekommen haben sondern müsste sich zwischenzeitlich an deine versicherung gewandt haben?
Zitat:
Original geschrieben von Michel44
Angeblicher Sachbeweis 1: Die Kosten des Frontschadens sind Faktor 3 größer als die des Heckschadens.
Das ist kein Argument, denn die reinen Reperaturkosten können ja vorne völlig anders sein als hinten, je nachdem was betroffen wurde.
Zudem ist es so: Der hintere (auffahrende) Wagen schubst dich an. Nur wenig Aufprallenergie wird durch Verformungsenergie geschluckt. Der große Teil dieser Energie wird in einen Impuls umgewandelt, der Deinen Wagen nach vorne beschleunigt. Den Hauptteil der Energievernichtung findet daher immer am Heck des vordersten Wagen (also den Wagen vor Dir) statt.
Das wurde durch Versuche schon bestätigt, musst nur mal suchen.
Zitat:
Angeblicher Sachbeweis 2: Der gegnerischen Versicherung liegt angeblich ein Gutachten vor, aus dem hervorgeht, dass die Anstoßkante zu meinem Vordermann relativ tief liegen würde. Das spräche dafür, dass ich bremsend (Front nickt nach unten) direkt auf meinen Vordermann aufgefahren bin.
Das ist mMn ebenso quatsch, wenn Dir jemand hinten einer reingeht und der Wagen wird nach vorne geschoben, senkt sich die Front ebenfalls.
Wurden denn die Bremsspuren nicht aufgenommen? An den Bremsspuren lässt sich für einen Gutachter zweifelsfrei aufklären, ob ein Wagen vorher zum stehen gekommen ist und aufgeschoben wurde oder nicht.
Zitat:
so müsste die frage an deinen vordermann lauten, wie viele rucke er bemerkt hat. wenn es nur einer war, dann kann man erst mal davon ausgehen, dass du auf den aufgeschoben wurdest.
So sieht's aus.
Hallo,
um welche Versicherung handelt sich?
Hast Du für diesen Schaden ein Gutachten in Auftrag gegeben?
Immerhin hättest Du dann ein Beweismittel.
Das ist ein Witz, der Frontschaden wird gar nicht bezahlt mit der Argumentation du bist selber auf das Vorderfahrzeug aufgefahren, der Heckschaden wird nur zu 75% reguliert mit der Begründung, dass der Bremsweg zu kurz war.
Da kann ich nur noch den Kopf schütteln, ist jetzt der Geschädigte dafür verantwortlich dass der Hintermann genügend Bremsweg zur Verfügung hat!?
Den Sachbearbeiter hätte ich was erzählt, allein die Beschuldigung als "Lügner" wären für mich Grund genug gewesen dass ich einen Rückruf der Chefabteilung des Versicherers zeitnah erwarte.
Suche dir einen richtigen Anwalt auch wenn Du unter Umständen dann einen Teil selber zahlen musst wird es sich auszahlen.
Die weiteren Argumentation der gegnerischen Versicherung möchte ich nicht weiter erläutern - es ist schlicht und einfach eine Verarschung.
Gruß
fordfuchs
Original geschrieben von bigLBA
Zitat:
Wurden denn die Bremsspuren nicht aufgenommen? An den Bremsspuren lässt sich für einen Gutachter zweifelsfrei aufklären, ob ein Wagen vorher zum stehen gekommen ist und aufgeschoben wurde oder nicht.
Nur dumm dass mit den zahlreichen elektronischen Helferlein in den modernen Fahrzeugen heute keine Bremsspuren mehr entstehen.
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
um welche Versicherung handelt sich?
Vollkommen uninteressant in Bezug auf die Sachlage.
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hast Du für diesen Schaden ein Gutachten in Auftrag gegeben?
Immerhin hättest Du dann ein Beweismittel.
Ein Beweismittel zur Schadenhöhe, aber nicht zum genauen Hergang.
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Das ist ein Witz, der Frontschaden wird gar nicht bezahlt mit der Argumentation du bist selber auf das Vorderfahrzeug aufgefahren, der Heckschaden wird nur zu 75% reguliert mit der Begründung, dass der Bremsweg zu kurz war.
Sollte es tatsächlich so gewesen sein, dass der TE zuvor auf den Vordermann gekracht wäre, so wäre diese Argumentation korrekt.
Stichwort: Bremswegverkürzung aufgrund vorherigem Auffahren.
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Suche dir einen richtigen Anwalt auch wenn Du unter Umständen dann einen Teil selber zahlen musst wird es sich auszahlen.
Egal, mit welchem Anwalt hier aufgefahren wird - an der eingenommenen Position der Versicherung wird das nichts (mehr) ändern.
Ein Anwaltswechsel verursacht nur Zusatzkosten, welche von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden - das ist also ein ganz ganz schlechter Tipp.
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Die weiteren Argumentation der gegnerischen Versicherung möchte ich nicht weiter erläutern - es ist schlicht und einfach eine Verarschung.
Da ich nicht bei dem Unfall dabei gewesen bin, enthalte ich mich Kommentierungen wie "Verarschung" - irgendwelche Anhaltspunkte wird es für die eingenommene Position sicherlich auch geben.
Letztlich wird in einem Prozess ein unfallanalytisches Gutachten erstellt werden, welches anhand der Beschädigungen zu einem Ergebnis kommen wird, wie der Hergang war - dies sollte der vom TE beauftragte Anwalt aber wissen.
Dumm nur für den TE, dass sein Fahrzeug bereits repariert ist - er könnte hierdurch ein klitzekleines Nachweisproblem bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Nur dumm dass mit den zahlreichen elektronischen Helferlein in den modernen Fahrzeugen heute keine Bremsspuren mehr entstehen.
Auch mit ABS ausgerüstete Fahrzeuge hinterlassen Spuren auf der Fahrbahn, welche sichtbar gemacht werden können und zur Schadenrekonstruktion ggf. herangezogen werden.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Nur dumm dass mit den zahlreichen elektronischen Helferlein in den modernen Fahrzeugen heute keine Bremsspuren mehr entstehen.
Auch mit ABS ausgerüstete Fahrzeuge hinterlassen Spuren auf der Fahrbahn, welche sichtbar gemacht werden können und zur Schadenrekonstruktion ggf. herangezogen werden.
Joh..........
Dumm ist nur, dass bei einem popeligen Feld- Wald- und Wiesenunfall die Regelspuren (es gibt auch keine Bremspur*- bestenfalls eine Blockierspur) nicht gesichert werden.
* in Unterhosen, ja da gibt es die........
Natürlich vollkommen korrekt, Delle (auch das mit der Unterhose).
Es wurde auch offensichtlich keine Sicherung vorgenommen - und nachdem hier wohl bereits einige Wochen (wenn nicht gar Monate) vergangen sind, hat sich das Thema im vorliegenden Fall denn wohl auch erledigt.
so sieht das hier wohl aus.
Aber wenn die Rechtschutz im Prozess ein analytisches Gutachten bezahlt. Warum nicht ?
Ein Versuch ist es Wert.
Und die Ausführungen von Michel44 klingt für mich doch sehr glaubwürdig. Er ist bestimmt keine Labertasche und weis was passiert ist.
Das hier sollte judikativ geklärt werden.
Meine Meinung
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Auch mit ABS ausgerüstete Fahrzeuge hinterlassen Spuren auf der Fahrbahn, welche sichtbar gemacht werden können und zur Schadenrekonstruktion ggf. herangezogen werden.
Joh..........
Dumm ist nur, dass bei einem popeligen Feld- Wald- und Wiesenunfall die Regelspuren (es gibt auch keine Bremspur*- bestenfalls eine Blockierspur) nicht gesichert werden.
* in Unterhosen, ja da gibt es die........
lesen bildet
Auch ABS geregelte Atos hinterlassen Spuren auf dem Asphalt ( seltsam, dachte Regelspuren wäre was anderes ). Und wenn es zu einem Kontackt gekommen ist, dann sieht man das in den Reifenspuren idR.
Der Vordermann soll ja stark gebremst haben, also hat der Spuren hinterlassen. Anhand dieser lässt sich feststellen, wo der Wagen gehalten hat. Nun hinterlässt der TE auch seine Spuren, es kommt zum Auffahrunfall (wer mit wem zuerst wissen wir noch nicht). Anhand der Spuren kann man aber klären wo der TE sich befunden hat, als es zum ersten ungewollten Kontackt kam.
Jetzt muss man nur noch das cm-Maßband bemühen und weis, welche Wagen sich zuerst berührt haben. Evtl deckt sich das Ergebnis dann noch mit dem Spuren des 1ten Wagens, ob dieser 1mal oder gar 2mal angeschubst wurde.
Ich wiederhole mich ungern aber: Ein Gutachter kann Zweifelsfrei feststellen, wie der Unfall abgelaufen ist. Wenn die Spuren nicht mehr vorhanden sind, dann ist es imho aber an der Versicherung des Unfallverursachers eindeutig zu beweisen, daß der TE es schon mit dem Vorderman hat krachen lassen. Mutmasungen reichen da nicht.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Wenn die Spuren nicht mehr vorhanden sind, dann ist es imho aber an der Versicherung des Unfallverursachers eindeutig zu beweisen, daß der TE es schon mit dem Vorderman hat krachen lassen. Mutmasungen reichen da nicht.
Da Lesen bekanntlich bildet, würde ich mal googeln, wie denn so die Nachweispflicht im Deutschen Schadenersatzrecht geregelt ist - und (vor allem) wer wem was nachweisen muss.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Wenn die Spuren nicht mehr vorhanden sind, dann ist es imho aber an der Versicherung des Unfallverursachers eindeutig zu beweisen, daß der TE es schon mit dem Vorderman hat krachen lassen.
Ist es nicht Sache des Anspruchstellers nachzuweisen, dass seine Ansprüche berechtigt sind?
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Ist es nicht Sache des Anspruchstellers nachzuweisen, dass seine Ansprüche berechtigt sind?
Ebend!
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
lesen bildet
Mag sein.
Aber versuche du mir bitte nichts von meinem Beruf zu erklären.
Und vor allen Dingen versuche du dich hier bitte nicht mit gegoogelten Texten als Hobby Techniker
und bitte auch nicht als Hobby- Jurist.
Das kann einfach im Ende nur peinlich werden.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Ich wiederhole mich ungern aber: Ein Gutachter kann Zweifelsfrei feststellen, wie der Unfall abgelaufen ist.
Auch ich wiederhole mich ungern:
Du nix Ahnung, aber davon sehr viel. Wenn ich schon lese Zweifelsfrei..........