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Von LASERPISTOLE erwischt !!!

Themenstarteram 6. April 2008 um 7:46

Hallo Ihr,

mir ist letztens was dummes passiert und zwar unterhielt ich mich mit meiner Freundin beim Fahren und auf einmal sah ich leider zu spät die grünen Männer am Straßenrand, die sofort winkten ! Jetzt war das aber folgendermaßen, und zwar war das eine vierspurige Straße(zwei spuren Stadteinwärts und zwei stadtauswärts) ! Ich fuhr auf der rechten Spur mit größerem Abstand hinter einem BMW her, der Fahrer des BMW dachte zuerst das er gemeint war, als die Polizei winkte ! Aber die schickten ihn weiter und deuteten auf mich ! Ich war sehr verwundert weil ich mir keinerlei Schuld bewusst war(hab garnicht auf den Tacho geschaut) ! Nun gut, jetzt erzählt mir der eine der grünen Männer, dass ich angeblich 73 Km/h schnell gewesen sein soll(die Messtolleranz ist da schon abgezogen) ! Erlaubt waren 50 Km/h ! Da ich aber zur Zeit durch eine OP schlecht laufen kann, bin ich erst garnicht zu dem Policeman an der Laserpistole gelaufen um mich von der Richtigkeit des Messwertes zu überzeugen ! Er brüllte mir nur eben diese 73 Km/h aus ca. 50 m Entfernung zu ! Danach nahm der andere Policeman meine Personalien auf etc. und füllte das Formblatt aus, dass ich aber nicht unterschrieben habe !!! Als ich fragte was die sache mich kosten würde, sagte er mir 50,- € und ein Punkt ! Ich sagte ich möchte das gleich bezahlen damit ich es hintermir habe, aber das geht angeblich nicht, sagte mir der freundliche Kollege ! Jetzt gestern flatterte mir das Schreiben von der Bußgeldstelle zu und jetzt wollen die sogar 73,- € haben ! Was kann ich jetzt bloß tun in dieser blöden Sache ! Ach ja, dass beste kommt ja noch, die haben meinen Nachnamen völlig falsch geschrieben ! Kann mir da jetzt eigentlich was passieren, denn diesen Nachnamen gibt es ja so nicht !!!! Und was sollte ich jetzt allgemein tun und was nicht, wenn ich nicht unbedingt bezahlen will !?

Bitte helft mir weiter !!!

Vielen Dank schon im Voraus !!!!

Bye bye..........

Beste Antwort im Thema
am 6. April 2008 um 8:02

moin

also wenn du schon mal selber nicht auf den tacho geschaut hast weiss du doch auch gar nicht wie schnell du wirklich warst. sicherlich kommt es zu messfehlern bei laserpistolen. das problem ist das er dich genau anpeilen muss. das ist bei hoher verkehrsdichte schwierig. da du aber nur einen im grøsseren abstand vor dir hattest werden sie dich schon erwischt haben. ob dein name falsch geschrieben ist spielt erst eine rolle bei einem vollstreckungsbescheid. soweit wuerde ich es nicht kommen lassen. bezahle und kassier den punkt. und das næchste mal beim schwatz im auto die augen auf den tacho und den verkehr:D

 

gruss

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43 Antworten
am 6. April 2008 um 8:02

moin

also wenn du schon mal selber nicht auf den tacho geschaut hast weiss du doch auch gar nicht wie schnell du wirklich warst. sicherlich kommt es zu messfehlern bei laserpistolen. das problem ist das er dich genau anpeilen muss. das ist bei hoher verkehrsdichte schwierig. da du aber nur einen im grøsseren abstand vor dir hattest werden sie dich schon erwischt haben. ob dein name falsch geschrieben ist spielt erst eine rolle bei einem vollstreckungsbescheid. soweit wuerde ich es nicht kommen lassen. bezahle und kassier den punkt. und das næchste mal beim schwatz im auto die augen auf den tacho und den verkehr:D

 

gruss

bitte kein crossposting....siehe auch im corsa b forum....

am 6. April 2008 um 10:38

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 23 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:

Bußgeld: 50,00 Euro

Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro

Punkte: 1 Punkt

Probezeitmaßnahmen: Keine

 

 

Die Angaben stimmen zu dem Bussgeld von 50€ kommen noch Gebühren und Auslagen hinzu somit müsstest du 73,50€ bezahlen.

 

Mein Tip zahlen und fröhlich weiterfahren eventuell mal ab und an auf den Tacho schauen damit es nicht zu teuer wird.

am 6. April 2008 um 11:03

Zitat:

sicherlich kommt es zu messfehlern bei laserpistolen. das problem ist das er dich genau anpeilen muss. das ist bei hoher verkehrsdichte schwierig.

Auch dann ist das nicht schwierig. Jeder der mal mit einem Rotpunktvisir etwas anvisiert hat wird das einsehen.

So falsch kann der Name ja nicht geschrieben sein, da der Brief bei dir ankam.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Mein Tip zahlen und fröhlich weiterfahren eventuell mal ab und an auf den Tacho schauen damit es nicht zu teuer wird.

Das ist im vorliegenden Fall wohl auch die sinnvollste Lösung.

am 6. April 2008 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

ob dein name falsch geschrieben ist spielt erst eine rolle bei einem vollstreckungsbescheid.

 

gruss

Holla.

Normalerweise spielt der falsche Name bei der Bekanntgabe des Bescheides keine Rolle, da es eigentlich nicht dazu kommen dürfte.

Während der Täter nicht verpflichtet ist zur Sache auszusagen bzw. zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, so muß er jedoch Angaben zu seinem Namen und Adresse machen bzw. bei einer falschen Schreibweise des Namens die richtige mitteilen.

Sollte der Bußgeldbescheid dennoch trotz falscher Schreibweise des Namens zugestellt werden (welches sich an Hand der Postzustellungsurkunde nachweisen läßt), gilt er auch als bekanntgegeben mit allen den daraus entstehenden Folgen.

Das nächste Mal den Briefzusteller darauf hinweisen, den Anhörungsbogen mit dem Vermerk "Person unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln" wieder zurückzuschicken.

Doch Vorsicht !!!

Dies wäre zwar formal richtig. Doch außer mehr Zeit gewinnst Du dadurch nicht viel. Denn dadurch wird die Verjährung nicht unterbrochen und evtl. erhälst Du Besuch der Sternchenträger (ggf. sogar an der Arbeitsstelle).

Daher bleibt nur das was meine Vorgänger auch schon geschrieben haben:

Zahlen. Ist doch nur buntisches Papier wie meine Schwiegermutter sagt ;) (Komischerweise rückt sie es aber auch nicht so gerne raus).

am 6. April 2008 um 14:08

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul

Zitat:

sicherlich kommt es zu messfehlern bei laserpistolen. das problem ist das er dich genau anpeilen muss. das ist bei hoher verkehrsdichte schwierig.

Auch dann ist das nicht schwierig. Jeder der mal mit einem Rotpunktvisir etwas anvisiert hat wird das einsehen.

So falsch kann der Name ja nicht geschrieben sein, da der Brief bei dir ankam.

richtig! was macht der punkt? er tænzelt! da gab es auch mal einen bericht drueber. 1 lkw und 2 pkw versetzt hintereinander mit unterschiedlichen tempo. und ergebnis: von 5 versuchen 2 falsch.

 

gruss

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Punkte: 1 Punkt

Probezeitmaßnahmen: Keine

Hi,

ich dachte immer, dass wenn man einen Punkt in der Probezeit bekommt, dass man dann zur Nachschulung muss bzw. sich die Probezeit verlängert?

am 6. April 2008 um 19:58

Das angegebene Beispiel von Pepperduster ist aus einem Bussgeldrechner im Internet, er hat warscheinlich mit angegeben das der Verstoß nach Ablauf der Probezeit begangen wurde und so erscheint automatisch "Probezeitmassnahme: keine"

Verstoß innerhalb der Probezeit:

Bußgeld: 50,00 Euro

Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro

Punkte: 1 Punkt

Probezeitmaßnahmen: Ja

Ja -> Hinweise zur Probezeit ...

» Eingabe: Verstoß begangen innerhalb der Probezeit

Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:

*

Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.

*

Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!

*

Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!

@ AGGADASCH-1

Die Mitteilung der Polizei bzw. der Bussgeldstelle ist auch gleichzeitig ein Anhörungsbogen indem du dich zur Sache (zu schnelles Fahren) äussern KANNST, aber nicht musst, du MUSST lediglich die Angaben zur Person (also zu dir) angeben dieses umfasst auch deinen Namen und dessen Richtiger Schreibweise.

Sollange kein Fahrverbot droht bezahl es und du hast Ruhe, mich hat die Rennleitung letztens mit 35 km/h zuviel auf der Autobahn geblitzt, kostet 75,-€ + 23,50€ Auslagen und 3 Punkte. Und das gute im gegenteil zu mir: Du kannst dich immer weiter Blitzten lassen sollange du unter 26 km/h bleibst sammelst nur die Punkte, Ich muss die nächsten 3 Jahre unter 26 km/h bleiben sonst ist der Lappen für 4 Wochen weg.

Zitat:

Original geschrieben von Sp!derm@n

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Punkte: 1 Punkt

Probezeitmaßnahmen: Keine

Hi,

ich dachte immer, dass wenn man einen Punkt in der Probezeit bekommt, dass man dann zur Nachschulung muss bzw. sich die Probezeit verlängert?

kannst du meine gedanken lesen?:D...genau das gleiche wollte ich auch grad sagen.

achja, 50€ ist schon richtig für das bußgeld, da kommen dann halt noch bearbeitungsgebühren dazu wegen dem punkt;)

gruß

karl

am 6. April 2008 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Das angegebene Beispiel von Pepperduster ist aus einem Bussgeldrechner im Internet, er hat warscheinlich mit angegeben das der Verstoß nach Ablauf der Probezeit begangen wurde und so erscheint automatisch "Probezeitmassnahme: keine"

Richtiiiiiig  nur der TE hat es nicht erwähnt also habe ich die Probezeit nicht berücksichtigt

am 6. April 2008 um 22:06

Wenns so wichtig ist, hilft der Gang zum Anwalt eh mehr als die Stöberei hier.

Ich frage mich sowieso, wo immer der Zusammenhang mit dem Thema Sicherheit ist, wenn hier Fragen über OWis und Bußgelder gestellt werden.

am 7. April 2008 um 0:32

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Ich frage mich sowieso, wo immer der Zusammenhang mit dem Thema Sicherheit ist, wenn hier Fragen über OWis und Bußgelder gestellt werden.

Frag dich mal was auf unseren Straßen los wäre, wenn es keine Bußgelder gäbe. Dann haste deinen Zusammenhang ;)

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Ich frage mich sowieso, wo immer der Zusammenhang mit dem Thema Sicherheit ist, wenn hier Fragen über OWis und Bußgelder gestellt werden.

Es gibt nun mal kein eigenes Forum dafür und anscheinend gibt es Bedarf für diese Themen, also landen die im am wenigsten unpassenden Forum.

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