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Von LKW-Fahrer genötigt - zur Anzeige bringen?
Hallo,
es ergab sich heute Mittag folgende Situation auf einer dreispurigen Autobahn:
Ich bin von der Einfädelungsspur aufgrund erhöhtem Verkehrsaufkommen, insbesondere an LKW-Fahrern, mit (gezwungenermaßen) geringer Geschwindigkeit auf die dritte Spur gefahren und musste noch einige Verkehrsteilnehmer vorlassen, da sie nicht die Möglichkeit hatten, auf die mittlere Spur zu fahren.
So weit so gut, ich bin mit entsprechender Geschwindigkeit (ich glaube, der Streckenabschnitt war auf 130 km/h limitiert, bin mir aber nicht sicher) auf der mittleren Spur gefahren, vor mir war ein LKW.
Ich habe zum Überholen auf die linke Spur angesetzt. Als ich etwa in Höhe in der Mitte des Anhängers war, schert der LKW plötzlich nach links aus, also auf die erste Spur. Ich habe sofort eine Vollbremsung durchgeführt, etwas nach Links ausgewichen und gehupt, der Fahrer fuhr bequem auf die linke (von wohlgemerkt drei) Spuren und erwägte nicht einmal, den Überholvorgang abzubrechen.
Wir (meine Schwester und ich) wären also beinahe zwischen der linken Leitplanke und des Anhängers eingequetscht worden, eine Touchierung gab es nicht.
Ich habe noch 30 Sekunden weitergehupt aus Frustration und der LKW-Fahrer zeigt mir aus der Kabine den Mittelfinger.
Wir haben ein Foto des Kennzeichens gemacht und sind normal weitergefahren.
Nun liegen hier folgende Tatbestände aus meiner Sicht vor:
1. Nötigung
2. Beleidigung
3. Darf ein LKW auf einer dreispurigen Autobahn überhaupt auf die linke Spur ausscheren zum Überholen?
Ich bin gerade am Überlegen, Anzeige zu erstatten, auch wenn nichts passiert ist.
Wie beurteilt Ihr diesen Sachverhalt als Außenstehende, ohne "Emotionen".
Würdet Ihr weitere Schritte einleiten oder erachtet ihr es für nicht relevant?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Ich würde einfach die Firma des Fahrers anschreiben und den Sachverhalt schildern, das bringt manchmal viel mehr als eine Anzeige die eventuell im Sand verläuft.
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79 Antworten
Froh sein das nix weiter passiert ist und abhaken.
Ich würde einfach die Firma des Fahrers anschreiben und den Sachverhalt schildern, das bringt manchmal viel mehr als eine Anzeige die eventuell im Sand verläuft.
Zitat:
@Mr.Blade schrieb am 25. August 2016 um 21:33:10 Uhr:
Wir haben ein Foto des Kennzeichens gemacht und sind normal weitergefahren.
Ich bin gerade am Überlegen, Anzeige zu erstatten, auch wenn nichts passiert ist.
Im Grunde genommen ist es dafür jetzt schon zu spät.
Wenn eine Anzeigenerstattung in Erwägung gezogen wird, dann sofort die nächsterreichbare BAB-Polizeistation ansteuern und dort die Anzeige erstatten.
Zitat:
@Mr.Blade schrieb am 25. August 2016 um 21:33:10 Uhr:
Ich bin von der Einfädelungsspur aufgrund erhöhtem Verkehrsaufkommen, insbesondere an LKW-Fahrern, mit (gezwungenermaßen) geringer Geschwindigkeit auf die dritte Spur gefahren und musste noch einige Verkehrsteilnehmer vorlassen, da sie nicht die Möglichkeit hatten, auf die mittlere Spur zu fahren......
Ich habe zum Überholen auf die linke Spur angesetzt. Als ich etwa in Höhe in der Mitte des Anhängers war, schert der LKW plötzlich nach links aus, also auf die erste Spur. Ich habe sofort eine Vollbremsung durchgeführt, etwas nach Links ausgewichen und gehupt, der Fahrer fuhr bequem auf die linke (von wohlgemerkt drei) Spuren und erwägte nicht einmal, den Überholvorgang abzubrechen.
Wir (meine Schwester und ich) wären also beinahe zwischen der linken Leitplanke und des Anhängers eingequetscht worden, eine Touchierung gab es nicht.
Niemand zwingt einen mit geringer Geschwindigkeit direkt auf die linke Spur wechseln, man kann auch Abstand halten, etwas beschleunigen und dann mit "Schwung" die Spur wechseln.
Dann kann ich der weiteren Geschichte nicht ganz folgen:
Du bist direkt von der Beschleunigungsspur auf die dritte Spur gewechselt. Wie ermöglicht man dann den anderen Verkehrsteilnehmern das einfädeln auf die mittlere Spur?
Warum bist du selber nicht erstmal auf der mittleren Spur geblieben?
Dann machst du, auf der linken Spur, schon eine Vollbremsung obwohl der LKW zunächst "nur" von dem Beschleunigungsstreifen auf die rechte (oder was meinst du mit erster Spur?) Spur wechselt?
Des weiteren ist erst es kaum möglich auf die mittlere Spur zu wechseln, der LKW kann aber ungestört auf die linke Spur fahren?
Der LKW Fahrer hat sicherlich nicht alles richtig gemacht, aber irgendwie scheint es als seist du auch von Anfang an, mit der Situation überfordert gewesen zu sein.
Mit erster Spur ist erkennbar die ganz linke gemeint.
Hallo TE,
genau so ist es uns auch mal ergangen. Das Problem ist, das viele LKW Fahrer genau so fahren weil sie wissen das ihnen nichts passiert. Wenn du nicht 1 Dutzend Zeugen hast wird das Verfahren von der SA eingestellt. Nichts als Ärger. Am besten eine Dashcam kaufen, für vorne und hinten, dann hast du ev, Chancen das diese Kriminellen verurteilt werden. Die Frage ist natürlich zu was die verurteilt werden. 10 Stunden Sozialarbeit und das wars.
rzz
Zitat:
@hoinzi schrieb am 25. August 2016 um 21:58:03 Uhr:
Mit erster Spur ist erkennbar die ganz linke gemeint.
erste Spur ist also links und die mittlere ist die dritte Spur?
Für mich wäre die erste Spur rechts und die dritte Spur links, die zweite dann die mittlere
Zitat:
@Mr.Blade schrieb am 25. August 2016 um 21:33:10 Uhr:
Hallo,.............................
Nun liegen hier folgende Tatbestände aus meiner Sicht vor:
1. Nötigung
2. Beleidigung
3. Darf ein LKW auf einer dreispurigen Autobahn überhaupt auf die linke Spur ausscheren zum Überholen?
Ich bin gerade am Überlegen, Anzeige zu erstatten, auch wenn nichts passiert ist.
Wie beurteilt Ihr diesen Sachverhalt als Außenstehende, ohne "Emotionen".
Würdet Ihr weitere Schritte einleiten oder erachtet ihr es für nicht relevant?
Gruß
Zu 1.
Für eine Nötigung benötigt es den Vorsatz. Es ist wahrscheinlich, dass der Lkw Fahrer dich einfach übersehen hat. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, passiert jeden Tag tausendmal und nicht selten führt es zum Unfall.
Der Verstoß nennt sich Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung und zieht bei einem Unfall 35 Euro Verwarngeld nach sich, so lange niemand verletzt wird natürlich, und ist in der StVO geregelt
Ohne Unfall, wie in deinem Fall, nur 30 Euro.
107100 Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten +) dabei Andere. (B - 0) 30,00
§ 7 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 31 BKat
und
107101 Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall. (B - 0) 35,00
§ 7 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 31.1 BKat; § 19 OWiG
Hier nachzulesen
http://www.kba.de/.../bkat_owi_01052014_pdf.pdf?...
Nicht alles ist eine Straftat, auch wenn es hier manchmal so behauptet wird.
Zu 2.
Die Beleidigung steht natürlich im Raum. Die kann man auch anzeigen. War vermutlich die Reaktion auf dein sinnfreies Gehupe. Ist aber eine Straftat.
Alles in allem wäre ich froh dass es gut gegangen ist und die Sache abhaken.
Und zu 3.
Ja, auch Lkw dürfen die linke Spur benutzen, auch wenn es Schwachsinn ist. Zumindest kenn ich keinen Paragraphen der das verbietet.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 25. August 2016 um 21:52:42 Uhr:
Niemand zwingt einen mit geringer Geschwindigkeit direkt auf die linke Spur wechseln, man kann auch Abstand halten, etwas beschleunigen und dann mit "Schwung" die Spur wechseln.
Dann kann ich der weiteren Geschichte nicht ganz folgen:
Du bist direkt von der Beschleunigungsspur auf die dritte Spur gewechselt. Wie ermöglicht man dann den anderen Verkehrsteilnehmern das einfädeln auf die mittlere Spur?
Warum bist du selber nicht erstmal auf der mittleren Spur geblieben?
Dann machst du, auf der linken Spur, schon eine Vollbremsung obwohl der LKW zunächst "nur" von dem Beschleunigungsstreifen auf die rechte (oder was meinst du mit erster Spur?) Spur wechselt?
Des weiteren ist erst es kaum möglich auf die mittlere Spur zu wechseln, der LKW kann aber ungestört auf die linke Spur fahren?
Der LKW Fahrer hat sicherlich nicht alles richtig gemacht, aber irgendwie scheint es als seist du auch von Anfang an, mit der Situation überfordert gewesen zu sein.
Ich finde es in Ordnung, dass du meine Schilderung der Wortwahl entsprechend eher kritisch betrachtest.
Ich werde mal versuchen, die Fragen zu beantworten, falls ich da etwas mit den Bezeichnungen der Spuren verwechselt habe:
- Von der Beschleunigungsspur auf die rechte Spur
- Von der rechten Spur auf die mittlere Spur aufgrund eines LKWs (selbstverständlich nicht direkt)
- Nun kam bei einem Tempo von ca. 120 km/h der nächste LKW auf der mittleren Spur und ich habe zum Überholen angesetzt. In Höhe der Mitte des Anhängers reißt dieser plötzlich nach Links aus und überholt den LKW auf der mittleren Spur vor ihm. Das bedeutet, er ist faktisch auf die ganz linke Spur außen gewechselt, sonst hätte ich ja nicht beinahe gegen wahlweise Leitplanke oder Anhänger touchiert
Man kann von Glück sprechen, dass die (ganz linke) Spur so weit frei war, der Verkehrsteilnehmer hinter mir (also dann auch auf der ganz linken) wäre mir bei Unachtsamkeit zu 100 % draufgefahren.
Gruß
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 25. August 2016 um 21:39:52 Uhr:
Ich würde einfach die Firma des Fahrers anschreiben und den Sachverhalt schildern, das bringt manchmal viel mehr als eine Anzeige die eventuell im Sand verläuft.
Jip, habe ich auch schon gemacht. E-mail geschrieben oder angerufen. "Sie müssen verstehen, unsere Kraftfahrer sind sehr im Stress."
Nein, bin kein LKW-Hasser, schei...e genauso auch Firmen-PKW-Fahrer an. Aber sooo oft kommt das nicht vor. Nur bei den besonders Dreisten wie im Fall des TE.
Danke für die rechtliche Schilderung. Ich habe via Google allerdings einen Paragraphen in der StVO gefunden, der (für mich) besagt, dass LKWs bei einer dreispurigen Autobahn den linken Fahrstreifen nicht "wie getan" nutzen dürfen.
§ 7 StVO
Zitat:
Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.
Und nein, ich bin auch kein LKW-Hasser, es gab eher gegenteilige Situationen - die Fahrer haben ja auch Erfahrung, insbesondere mehr als ich. Aber das hier übersteigt für mich persönlich den Rahmen, keine Konsequenzen daraus zu erzwingen. Es gibt nunmal Regeln, an die man sich halten muss. Soweit so gut, wir sind bei 100 bestimmt schon alle mal schneller gefahren. Wenn aber durch dessen Verletzung andere gefährdert werden hört spätestens der Spaß. Und wenn es bei einer E-Mail an die Spedition bleibt.
Gruß
So ist es. Die linke Spur ist bei drei Fahrtrichtungsspuren auf der BAB für LKW über 3,5 Tonnen tabu.
OK, nach dieser Schilderung hört und liest es sich ganz anders.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 25. August 2016 um 21:39:52 Uhr:
Ich würde einfach die Firma des Fahrers anschreiben und den Sachverhalt schildern, das bringt manchmal viel mehr als eine Anzeige die eventuell im Sand verläuft.
Oft steht doch auch die Telefonnummer der Spedition auf dem Fahrzeug. Ein Anruf sollte auch reichen.