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Von Pro-Vida Fahrzeug aufgezeichnet. Wie ist die "Messtoleranz"?

Themenstarteram 22. Juli 2013 um 9:26

Hallo Zusammen,

Vorab: Ich bin selbst Schuld; das ist mir völlig bewusst. Das nurmal vorweg.

Ich habe eine Frage: Ich wurde heute auf dem Weg nach Döllnsee von einem Provida Fahrzeug aufgezeichnet. Vorgeworfen wird mir folgendes:

- Ich bin bis zu 140 km/h in der 80 km/h Zone gefahren. (Kurz danach wurde das Tempolimit aufgehoben und ich habe schon vorher Gas gegeben)

- Ich bin zu nah aufgefahren auf den Vordermann.

Jetzt meine Fragen:

1.) Die Beamten haben mich nicht mit dem Provida Messverfahren gemessen, sondern nur ihre eigene Geschwindigkeit aufgezeichnet. Sie meinten meine Geschwindigkeit wird nachträglich aus dem Video ermittelt. Wie hoch ist denn da die Toleranz?

2.) Werden die Abstandsverstöße gesondert behandelt/gesühnt? Oder in Tateinheit?

 

Und zum Schluss: Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?

Beste Antwort im Thema

You made my day :D

In Anbetracht Deiner bisherigen Beiträge im Forum und Filmchen auf Youtube kann ich mir ein Grinsen nicht verkneifen.

60 zu schnell, selbst bei großzügiger Toleranz hast Du jetzt ein Fahrrad gewonnen.

Der Abstandsverstoß wird wohl gesondert behandelt, aber das ist nur eine Mutmaßung meinerseits.

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You made my day :D

In Anbetracht Deiner bisherigen Beiträge im Forum und Filmchen auf Youtube kann ich mir ein Grinsen nicht verkneifen.

60 zu schnell, selbst bei großzügiger Toleranz hast Du jetzt ein Fahrrad gewonnen.

Der Abstandsverstoß wird wohl gesondert behandelt, aber das ist nur eine Mutmaßung meinerseits.

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

[...] Und zum Schluss: Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?

Bei deiner Fahrweise und Finanzlage solltest du doch schon lange einen guten Anwalt für Verkehrsrecht haben. Falls nicht, such dir einen und lass den das machen. Das war es dann auch schon zum Thema, ich hoffe ich konnte dir helfen.

Hier geht es um Verkehr & Sicherheit. Zumindest an letzterem bist du ganz offensichtlich nicht interessiert, bist hier mit deinen Anfragen also falsch.

PS:

190 km/h bei erlaubten 110 ist VOLL OKAY!

warum fragt man den provida beamten nicht gleich nach solchen details?

ach ja...hast den gammligen porsche mit den vielen defekten den jetzt bei ebay vertickt? dann solltest ja geld für n guten anwalt über haben.

Themenstarteram 22. Juli 2013 um 10:01

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

warum fragt man den provida beamten nicht gleich nach solchen details?

ach ja...hast den gammligen porsche mit den vielen defekten den jetzt bei ebay vertickt? dann solltest ja geld für n guten anwalt über haben.

Nein, der Beamte war mir unsympathisch sodass ich nur schnippische Kommentare abgelassen habe.

Es geht hier nicht um den Porsche ;-)

Es geht mir einfach nur darum, ob die eigentlich nachträglich Messen können? Wie sind denn da die Toleranzen wenn die Durchschnittsgeschwindigkeit erst im Nachhinein ermitteln werden?

Ausserdem ist Provida doch eigentlich kein für Abstandsmessungen standardmäßig anerkanntes Verfahren?

Mich (und bestimmt viele Andere, die diesen Thread finden) würde das schon interessieren, wie es sich mit solchen "Videobeweisen" verhält?

Zumal bestimmt nicht über 300m Strecke gemessen wurde. Gibts eventuell auch eine Mindeststrecke zum Messen?

Ich befürchte wenn Deine Pappe drei Monate am Stück weg ist, dann hast Du den Schuß noch immer nicht gehört.

@TE:

Na dann werde ich dich mal beruhigen:

Das waren bestimmt zwei Frischlinge, die hatten bestimmt gerade den Eignungstest bestanden und haben Null Ahnung, weil das ihre ertse Probemessung war. Waren die VOX-Mitarbeiter eigentlich auch so schnippisch?

Also ruhig zurücklehnen und abwarten. :D :D

Themenstarteram 22. Juli 2013 um 10:11

Bitte keinen Nonsense mehr posten, sondern außschließlich Informationen zum Provida Messverfahren.

Alles andere senkt die Qualität des Forums.

Danke.

am 22. Juli 2013 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

 

1.) Die Beamten haben mich nicht mit dem Provida Messverfahren gemessen, sondern nur ihre eigene Geschwindigkeit aufgezeichnet. Sie meinten meine Geschwindigkeit wird nachträglich aus dem Video ermittelt. Wie hoch ist denn da die Toleranz?

Hallo,

Vor einigen Jahren wurde 10% vom Tacho auf Polizeiseite und 10% auf VT-Seite abgezogen. Also zusammen 20%.

Ist wie gesagt schon einige Jahre her, kann sich geändert haben.

 

vG

Themenstarteram 22. Juli 2013 um 10:14

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

@TE:

Na dann werde ich dich mal beruhigen:

Das waren bestimmt zwei Frischlinge, die hatten bestimmt gerade den Eignungstest bestanden und haben Null Ahnung, weil das ihre ertse Probemessung war. Waren die VOX-Mitarbeiter eigentlich auch so schnippisch?

Also ruhig zurücklehnen und abwarten. :D :D

Bin eigentlich Tiefenentspannt. Habe mir sogar neulich erst ein nettes Trekkingrad gekauft.

Dennoch: Meinst du wirklich, dass der Kokolores nicht verwertbar ist?

Ich habe etwas gegooglet und etwas vom "Linsenverfahren" gelesen wo das Video auf einer Leinwand mit Zollstöcken ausgewertet wird und so die Geschwindigkeit ermittelt wird. :eek:

Fraglich nur ob das auf der kurvigen Strecke und vorallem kurzen Messtrecke so ohne weiteres möglich ist.

 

 

PS: Die Beamten hatten beide das gleiche Hemd an. Habe behauptet ich sei völlig abgelenkt gewesen, da ich in den Rückspiegel schaute, die gleichen Hemden sah und einen Lachanfall bekam :D

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

PS: Die Beamten hatten beide das gleiche Hemd an. Habe behauptet ich sei völlig abgelenkt gewesen, da ich in den Rückspiegel schaute, die gleichen Hemden sah und einen Lachanfall bekam

"Schwester! Schwester!! Da ist gerade ein Patient abgehauen!!!" :(

am 22. Juli 2013 um 11:52

Glückwunsch zum Fahrrad!!!

DIe Tachos sind geeicht!!

Gehen also seeehhrrrr genau!!!

Und da das System auch diverse Daten mitloggt, sind die Ergebnisse absolut brauchbar (genaue Infos dazu sind OPSEC, von mir kommt nix dazu weiter)

Viel Spaß, in Bayern würdest DU evtl. auch noch ne MPU bekommen

Da wird nix mit nem Zollstock gemessen.

Die machen eine Computerauswertung in der sie Messpunkte setzen, gucken wie die sich auf der Zeitachse verändern und das wird zusammen mit deiner Geschwindigkeit den Abstand / die Geschwindigkeit ergeben.

Manchmal messen die auch nur die Geschwindigkeit von sich selbst und prüfen, ob der Abstand zu dir auf der Messstrecke größer wird.

Die Vorgehensweise und Toleranzen hängen vom Messverfahren ab.

Aus rein technisch-logischer Sicht gehen dabei sämtliche ungenauigkeiten der Messung sowieso zu deinen Gunsten, das heist, du bist 140 gefahren, die sind dir auf der Messstrecke mit nachweislich steigendem Abstand mit 135km/h gefolgt und dann werden die 135km/h zu Grunde gelegt. Davon gibts dann noch ne Tolleranz die auch von der zu Grunde gelegten Geschwindigkeit abhängt.

Im Normalfall kannst du mit 5% immer rechnen, das sind dann bei 140km/h = -7km/h, wenn du Glück hast bekommst du je nach Messverfahren auch bis zu 10%, das wären dann 14km/h.

Ein Monat zu Fuß laufen ist aber auf jeden Fall dabeil.

Im Normalfall wird das zusammen mit Abstandsverstößen geahndet, das heißt in Tateinheit.

Im Endeffekt hängt da aber auch bei den Tolleranzen viel davon ab, wie die Polizei das auswertet, es gibt auch Auswerteverfahren mit nur 3%, und wie genau die Polizei die Messpunkte dabei festlegt und wie sie evtl. noch den Abstandsverstoß in Tateinheit reinbauen, oder sich Mühe geben den extra zu basteln.

Das hängt in erster Linie von der Laune der Polizisten ab und die wird durch schnippische Kommentare sicherlich nicht besser. Man wird sich dann für dich ganz besondere Mühe machen ;)

Von daher ist es immer gut, sich bei solchen Dingen Kompromissbereit und Einsichtig zu zeigen, um auch wenn man vor hat da mit nem Rechtsanwalt gegen an zu gehen, schonmal eine gute Grundlage geschaffen zu haben. Es ist auch besser, wenn die Polizei hinterher vor Gericht steht und deine "Einsicht" bezeugt und mitteilt, dass du wohl zu schnell warst und im Polizei Bericht steht "Beschuldigter hat angegeben, die Schilder übersehen zu haben" , als wenn da steht das Beschuldigter die Beamten beleidigt hat, keine Einsicht zeigte und sein Verhalten mit "ja und, war doch leer, hat doch gepasst, hatte es eilig, habt ihr nix zu tun und was wollt ihr überhaupt, sonst erwischt ihr mich nie" untermalt...

In letzterem Falle kann es dann auch gerne mal zu einer verdoppelung des Bußgeldes kommen, da dies nur Regelsätze sind von denen im Einzelfalle abgewichen werden kann, und auch gerne nach oben. Auch kann ein längeres Fahrverbot verhängt werden, wenn der Amtsrichter das für erforderlich hält oder eine MPU angeordnet werden.

Von daher ist Maul aufreißen ne ganz ganz schlechte Idee...

Nebenbei, mich haben sie schon 2x rausgeholt und zwar mit erhöhter Geschwindigkeit und das durch nachfahren geschätzt und die Schätzungen waren beide male einfach nur komplett richtig. Aber, wie man in den Wald hinein ruft, wurde ich beide Male mndl. verwarnt...

das Sommerloch ist toll,

und wie schon geschrieben wurde, Ich würde mir auf jeden Fall nen Anwalt nehmen,von irgend was müssen die schließlich auch leben, ausserdem wollen auch Juristen mal was zum lachen haben

Themenstarteram 22. Juli 2013 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Da wird nix mit nem Zollstock gemessen.

Die machen eine Computerauswertung in der sie Messpunkte setzen, gucken wie die sich auf der Zeitachse verändern und das wird zusammen mit deiner Geschwindigkeit den Abstand / die Geschwindigkeit ergeben.

Manchmal messen die auch nur die Geschwindigkeit von sich selbst und prüfen, ob der Abstand zu dir auf der Messstrecke größer wird.

Hey und danke für deine Antwort. Sie sind mir nicht mit konstanter Geschwindigkeit hinterhergefahren.

Auf dem Video war folgendes zu sehen:

1) Polizeiauto fährt gleichbleibend, ich überhole die Beamten mit überhöhter Geschwindigkeit befinde mich aber bereits in einem Bremsvorgang. Keine gleichbleibende Geschwindigkeit.

2) Dann gibt das Polizeiauto Gas um zu mir aufzuschließen, während ich diesmal die konstante Geschwindigkeit fahre.

Man kann also nicht von einer gleichmäßigen Hinterherfahrt sprechen.

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