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Vor der Polizei abhauen!!!

Themenstarteram 6. April 2010 um 17:20

Hallo,

Mich würde mal interessieren was für eine Strafe es gibt wenn ich, mit meinem Motorrad vor der Polizei ne fliege mach. Ich weiß das sowas verboten ist und ich habe auch nicht die absicht sowas zu tun mich würde es halt nur interessieren womit man rechen muss.

Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Was das im Yamaha - Forum zu suchen hat, weiß ich auch nicht. Ich klingel mal nem Mod, dass er das in den Bikertreff verschiebt.

Aber zu dem Thema muss ich mich einfach äußern, quasi als Betroffener.

Nehmt es mir nicht übel Leute, aber es gibt selten soviel Unsinn zu lesen, wie bei solchen Themen.

Sogar von Fahrerflucht war hier zu lesen, ich weiß nicht wer's war, er verzeihe mir meine Ausdrucksweise, aber das ist nun absoluter Quark. Irgendeiner schrieb gar was von einem "9mm Loch" und ich glaube der meinte die Mündung einer Dienstwaffe. Wir sind doch nicht im Wilden Westen und Wyatt Earp ist lange tot..

Der TE wollte wissen, was ihm passiert, wenn er vor der Rennleitung die Biege macht. Was soll ihm denn passieren ? Ich habe nirgends gelesen, dass er was angestellt hat, oder dass man ihm Haltezeichen gab. Also was wirft man dem "Flüchtenden" vor ? Zu flüchten ?

Wusstet ihr, dass das Ausbrechen aus dem Gefängnis nicht strafbar ist ? Das Grundrecht auf Freiheit ist so hoch angesetzt, dass es dafür keine Strafvorschrift gibt. Ich darf keinen Wärter abmurksen und wenn ich eine Tür eintrete ist das Sachbeschädigung. Aber die Flucht selbst ist nicht strafbar.

Gesetzt der Fall, die "grüne Minna" fährt hinter dem TS her und er hat - aus welchen Gründen auch immer- null Bock auf Kontrolle und gibt Stoff...

Gut, ganz langsam. In unserem Rechtsstaat gilt mal grundsätzlich: Keine Strafe ohne Gesetz. Gegen welches Gesetz wird denn verstoßen, wenn ich plötzlich den Hahn aufmache und dem Auge des Gesetzes entwische ? Gegen gar keins. Wenn ich dabei zu schnell fahre, verstoße ich gegen § 3 StVO. Was aber bewiesen werden muss ... Messung oder Vergleich durch Hinterherfahren. Wenn die Polizei natürlich bis Tempo 180 hinten dran bleibt, wirds wohl die Lizenz kosten, auch nach einem saftigen Toleranzabzug bleibt da genug übrig.

Anders sieht das aus, wenn die Polizei ein Haltezeichen gegeben hat. Kelle, "Bitte folgen" oder "Stop Polizei" sind zu befolgen. Auch die hochgehaltenen Hand reicht. Und auch das nur weil es eben in einem Gesetz steht. Nämlich in § 36 Abs. 1 STVO (die immer i.V.m. § 24 StVG gesehen werden muss).

Wer das missachtet, riskiert ein Bußgeld um 50 Euro und 3 Punkte, kann sein, dass das mittlerweile auf 75 und 4 Punkte angehoben wurde. Kannst Du selbst nachschlagen (google: Bußgeldkatalog)

"Fahrerflucht"... ich sagte eingangs, dass das Unfug ist. Diese Rechtsvorschrift gibt es nicht. Man darf vor allem flüchten und dabei fahren. Vor der Polizei, vor der Schwiegermutter, der Ehefrau...

Was man nicht darf, ist sich unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dazu brauchts aber erst einen Unfall. Wer hier "Fahrerflucht" begeht, macht sich nach § 142 StGB strafbar.

Wer nach einem Bankraub flüchtet und dabei ein Auto oder Motorrad benutzt, begeht keine Fahrerflucht. Er hat einen Raub oder eine räuberische Erpressung begangen. Das Fahrzeug ist genauso Tatmittel, wie eine Waffe, nur dass letztere strafverschärfend wirkt, genauso wie etwaige Folgen.

Allerdings: Hat man eine Straftat mit einer bestimmten Rechtsfolge (z.B 1 Jahr Mindest-Freiheitsstrafe) begangen, können die Voraussetzungen für den polizeilichen Schußwaffengebrauch vorliegen, der in den Ländergesetzen geregelt ist. Vereinfacht: Wer einfach nicht kontrolliert werden will und mir davon fährt, dem muss ich eben nachschauen. Beim flüchtenden Bankräuber wird auf die Reifen geballert, auch wenns ein Motorrad ist und er damit dann auf die Fresse fällt.

Soweit mal das Rechtliche, das musste ich loswerden, nach diesen haarsträubenden Thesen, die da verbreitet werden.

Jetzt mein persönlicher Tipp: Ich würde es unbedingt lassen. Früher oder später haben sie Dich am Arsch. Und dass ein Foto vom Mopped oder wenigstens das Kennzeichen im Revier die Runde macht, Halteranschrift und Name geläufig sind, ist sehr wahrscheinlich. Der sammler ist seit 33 Jahren bei der Rennleitung tätig. Und auch ihm ist der Eine oder Andere mal durch die Lappen gegangen. Aber seid versichert: Gekriegt haben wir noch jeden. Irgendwann. :D

 

Mannmann, ich schreibe hier schon wieder halbe Abhandlungen...:rolleyes:

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am 6. April 2010 um 17:40

Probiere es aus dann weißt du es ganz 100% genau :D

Der 1 April war doch schon

Schöner Forentroll ......................

am 6. April 2010 um 17:51

Am ´Ziel´ schaust Du dann evtl. in ein 9mm Loch..;)

Die Entziehung von einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" an sich, ist soweit ich recherchieren konnte ich "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die Frage ist ob sie dich nur allgemein kontrollieren wollen oder speziell. Da du wohl auch kaum unter Einhaltung der StVO flüchten kannst, kannst du dir ja dein eventuelles Strafregister zusammenrechnen (Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, Nötigung, Gefährdung des Strassenverkehrs etc pp).

Ansonsten wie husky schrieb...

Wenn Sie dich erwischen, antwortet dir der Richter.

Wenn du es schaffst so abzuhauen, das Sie dich nur über das Kennzeichen ermitteln können und Sie dir nicht zweifelsfrei nachweisen das du der Fahrer warst, keine Strafe.

Zumindest nach der aktuellen Rechtsprechung die man so im Netz findet.

Gruß Frank

am 6. April 2010 um 18:34

Dann verknacken sie ihn zum führen eines Fahrtenbuches!!!

Das kann passieren, aber gegen das was er bei einer Flucht an Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begeht ist das eine Lachnummer.

Übrigens nicht führen des Fahrtenbuches: 50 Euro Bußgeld und 1 Punkt. + die Bußgelder die dann nicht zugeordnet werden können.

am 6. April 2010 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks

Dann verknacken sie ihn zum führen eines Fahrtenbuches!!!

:):D neeeeeeeee die machen was viel besseres und fieseres :D

Sie lauern ihm auf wenn er das nächste mal fährt, schnappen ihn und identifizieren ihn.

Vorher haben sie alle Nachbarn mobilisiert und abgefragt was er für Sachen so Helm, Jacke, Hose und und beim Fahren trägt.

ihn bekommen sie nur nicht, wenn er nieeeeeeeeeee wieder Moped fährt.

Ob es das wert ist ?

Denk eher nicht

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser

 

Sie lauern ihm auf wenn er das nächste mal fährt, schnappen ihn und identifizieren ihn.

Vorher haben sie alle Nachbarn mobilisiert und abgefragt was er für Sachen so Helm, Jacke, Hose und und beim Fahren trägt.

ihn bekommen sie nur nicht, wenn er nieeeeeeeeeee wieder Moped fährt.

Ob es das wert ist ?

 

Denk eher nicht

Glaubst du wirklich die Polizei hat nichts besseres zu tun? Sie haben das Kennzeichen, zeigen Ihn an und der Richter spricht Ihn frei. Und dann befragen Sie die Nachbarn............

 

Mal eine andere Frage, bist du dir sicher dass du am Straßenverkehr teilnehmen darfst??:D

 

Ich meine so wegen Rauschmitteln und so.:cool::D:p Kommt mir zumindest wenn ich deinen Text lese so vor, soll aber keine Beschuldigung oder unterstellung sein.

 

Gruß Frank

Ich Frage mich wirklich, was will der Themenstarter mit diesem Threat bezwecken.

Hat er vor zu fliehen, ist er schon geflohen aber nicht erwischt worden? Ist er erwischt worden und will wissen welche Strafe Ihn erwartet?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Wenn er wegen einer Straftat verfolgt wird bzw. sich einer Kontrolle entzieht ist das m.W. Fahrerflucht - und die wird wesentlich empfindlicher bestraft.

Macht einfach keine Dummheiten

Peace Jürgen

am 7. April 2010 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von coolwater1

Ich Frage mich wirklich, was will der Themenstarter mit diesem Threat bezwecken.

Peace Jürgen

Sag ja Jürgen das ist ein netter Forentroll:D mehr nicht

Ansonsten empfehle ich einmal dem TE bei der Auskunft mit der 110 anzurufen, denn hier wird ihm geholfen

am 7. April 2010 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Mal eine andere Frage, bist du dir sicher dass du am Straßenverkehr teilnehmen darfst??:D

Gruß Frank

Ja Frank, das darf ich sogar höchst offiziell .:)

Was ich geschrieben habe glaube ich nicht, sondern weiß es exakt genau .

So haben die Jungs von der Rennleitung einen unliebsamen Motorradfahrer entsorgt der schon so einige genervt hatte.

Und das war nicht der erste aus einer " Serie " :D

Frank mal ne Frage an dich,

kennst du den Spruch :

" Was ich denk und auch tu traue ich auch anderen zu " ?

Wünsche dir noch eine Unfallfreie Sommerzeit ........

:)

Was du nicht willst, das man dir will, das willst auch keinem-was willst den du?

:D

Hi huskkycrosser,

 

Glückwunsch zu eurem entweder überbestzten Polizeirevier oder zu euren Braven Bürgern. Bei uns, in einer Mittelgroßen Stadt, ist die Polizei permanent unterbesetzt und mit allem möglichen Kram arbeitstechnisch ausgelastet.

Was du hier schreibst finden 2 Polizisten aus meinem Bekanntenkreis sehr erstrebenswert. Die würden sich, wenn es Ihre Arbeit zulassen würde gerne Stundenlang in Zivil getarnt vor einem Haus rumlümmeln, warten bis ein Motorradfahrer endlich losfährt und diesem folgen, nur um frustriert festzustellen, das er Sie gerade in der Stadt schon an der dritten Kreuzung bei legaler Fahrweise abgehängt hat.

Aber es gibt ja dann an nächstes mal. Die Zeit könnten Sie ja dann nutzen, um einfach mal die Nachbarn zu fragen, was er denn so für Klamotten beim Fahren trägt, welchen Helm er hat und, und, und.....

Und im 5. oder 6. Anlauf haben Sie dann Erfolg.

Jetzt mal ernsthaft, meine 2 Bekannten würden wirklich gerne Wissen, in welchem Teil Deutschlands dieses Polizisten Schlaraffenland ist weil Sie dann gegebenenfalls Ihre Versetzung beantragen.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Hi huskkycrosser,

 

Glückwunsch zu eurem entweder überbestzten Polizeirevier oder zu euren Braven Bürgern. Bei uns, in einer Mittelgroßen Stadt, ist die Polizei permanent unterbesetzt und mit allem möglichen Kram arbeitstechnisch ausgelastet.

Was du hier schreibst finden 2 Polizisten aus meinem Bekanntenkreis sehr erstrebenswert. Die würden sich, wenn es Ihre Arbeit zulassen würde gerne Stundenlang in Zivil getarnt vor einem Haus rumlümmeln, warten bis ein Motorradfahrer endlich losfährt und diesem folgen, nur um frustriert festzustellen, das er Sie gerade in der Stadt schon an der dritten Kreuzung bei legaler Fahrweise abgehängt hat.

Aber es gibt ja dann an nächstes mal. Die Zeit könnten Sie ja dann nutzen, um einfach mal die Nachbarn zu fragen, was er denn so für Klamotten beim Fahren trägt, welchen Helm er hat und, und, und.....

Und im 5. oder 6. Anlauf haben Sie dann Erfolg.

Jetzt mal ernsthaft, meine 2 Bekannten würden wirklich gerne Wissen, in welchem Teil Deutschlands dieses Polizisten Schlaraffenland ist weil Sie dann gegebenenfalls Ihre Versetzung beantragen.

Gruß Frank

Kam in Thüringen schon durchaus vor, dass ein Wiederholungstäter auf diese Art und Weise aus dem Verkehr gezogen wurde. An Stelle des TE und anderer cooler Biker würde ich mich nicht auf die Dummheit und Unfähigkeit der Behörde verlassen, die sind oftmals fixer als Ihr denkt. Sowohl im Büro als auch auf der Straße. Und ich kenne den kürzlich ausgestrahlten Fernsehbeitrag auch, in dem der Biker locker entwischte -ich würde nicht einmal eine kleine Summe Geld darauf verwetten, dass dieser Beitrag nicht getürkt war.

Ganz abgesehen davon, dass ich die "Fluchttendenz" verwerflich finde- wer Scheisse baut sollte soviel Rückgrat haben, die Konsequenzen zu tragen. Aber ist schon bezeichnend für die heutigen Weicheier - erst auf dicke Hose machen und dann sehen, wie "Mann" unter Mamis Schürze Zuflucht findet - kotz!

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