Vorbeigefahren und nun 3 Punkte?
Hallo Miteinander,
erst mal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass es ein wenig Off-Topic sein könnte, aber ich weiß nicht wo ich mich sonst erkundigen könnte.
Nun gut, gestern bekommt meine Freundin einen Brief von der Polizei , dass sie schwarze Rückleuchten hätte, welche keine Reflektoren haben und sie deshalb ein Bußgeld zahlen muss und 3 Punkte in Flensburg bekommt. Das Problem dabei ist, sie hat weiße Rückleuchten und sie wurde von keinem Polizisten angehalten oder ähnliches. Die Polizei wäre anscheinend im Dunkeln einfach an ihrem Auto vorbei gefahren und hätte dies notiert.
Meine Frage nun, darf die Polizei das? Meine Freundin meint auch, dass das höchstens auf dem Parkplatz der Arbeit sein kann, weil da gerne mal die Polizei rumfährt. Aber der Parkplatz ist ein Privatgrundstück.
Dürfen sie das einfach so und dem Halter einfach nen Brief zuschicken ohne angehalten zu werden?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von isitop
Hallo Miteinander,
erst mal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass es ein wenig Off-Topic sein könnte, aber ich weiß nicht wo ich mich sonst erkundigen könnte.
Nun gut, gestern bekommt meine Freundin einen Brief von der Polizei , dass sie schwarze Rückleuchten hätte, welche keine Reflektoren haben und sie deshalb ein Bußgeld zahlen muss und 3 Punkte in Flensburg bekommt. Das Problem dabei ist, sie hat weiße Rückleuchten und sie wurde von keinem Polizisten angehalten oder ähnliches. Die Polizei wäre anscheinend im Dunkeln einfach an ihrem Auto vorbei gefahren und hätte dies notiert.
Meine Frage nun, darf die Polizei das? Meine Freundin meint auch, dass das höchstens auf dem Parkplatz der Arbeit sein kann, weil da gerne mal die Polizei rumfährt. Aber der Parkplatz ist ein Privatgrundstück.
Dürfen sie das einfach so und dem Halter einfach nen Brief zuschicken ohne angehalten zu werden?
Natürlich darf die Polizei das. Es steht Dir aber frei dagegen vorzugehen. Einfach ABE vorlegen und fertig. Wenn die Lanpen ohne Tüv sind geschiet es Dir recht. Weiß man ja vorher was erlaubt ist und was nicht. Bitte nicht persönlich nehmen.
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22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von isitop
Hallo Miteinander,
erst mal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass es ein wenig Off-Topic sein könnte, aber ich weiß nicht wo ich mich sonst erkundigen könnte.
Nun gut, gestern bekommt meine Freundin einen Brief von der Polizei , dass sie schwarze Rückleuchten hätte, welche keine Reflektoren haben und sie deshalb ein Bußgeld zahlen muss und 3 Punkte in Flensburg bekommt. Das Problem dabei ist, sie hat weiße Rückleuchten und sie wurde von keinem Polizisten angehalten oder ähnliches. Die Polizei wäre anscheinend im Dunkeln einfach an ihrem Auto vorbei gefahren und hätte dies notiert.
Meine Frage nun, darf die Polizei das? Meine Freundin meint auch, dass das höchstens auf dem Parkplatz der Arbeit sein kann, weil da gerne mal die Polizei rumfährt. Aber der Parkplatz ist ein Privatgrundstück.
Dürfen sie das einfach so und dem Halter einfach nen Brief zuschicken ohne angehalten zu werden?
Natürlich darf die Polizei das. Es steht Dir aber frei dagegen vorzugehen. Einfach ABE vorlegen und fertig. Wenn die Lanpen ohne Tüv sind geschiet es Dir recht. Weiß man ja vorher was erlaubt ist und was nicht. Bitte nicht persönlich nehmen.
Sie soll froh sein, dass das Auto geparkt war.
Hätte die Polizei sie unterwegs nachts angehalten, dann hätte sie den Wagen auch mal eben stilllegen dürfen sofern die Rückleuchten nicht StVZO-konform waren (z.B. lasiert).
So sind das nur drei Punkte und ein Bußgeld. Na und? Zahlen und Punkte einstecken.
Danach überlegen ob's die Optik wert ist nochmal Punkte und nochmal ein Bußgeld einzukassieren.
Gruß, Frank
PS: Kannst Dir sicher sein, dass das Fahrzeug Deiner Freundin ein weiteres Mal kontrolliert werden wird. Wiederholungstäter gelten als "unbelehrbar" und dann kann man die Strafe sehr schön vervielfachen
Wenn sie gefahren wäre, würde die Polizei wegen der Fehlenden Reflektoren nicht anhalten, da diese kaum Sichtbar sind wenn das Begrenzungslicht/Abblendlicht eingeschalten ist. Wenn die Rückleuchten i.o. sind und ne "ABE" haben, sofort Einspruch erheben
Ich würde mir sowas nicht gefallen lassen (sofern die Leuchten der STVO entsprechen).
Grüße,
Edvin
Bei Verstößen im fließenden Verkehr zählt die Fahrerhaftung, sprich zu schnell, zu wenig Abstand, etc.
Bei Verstößen im ruhenden Verkehr gilt die Halterhaftung, sprich Parkverbot, Umweltplakette, erloschene BE, TÜV abgelaufen, Tuningteile.
Von daher wüsste ich nicht, warum der Bescheid rechtswidrig sein sollte. Sollte eine ABE vorliegen, fährt man zum TÜV oder Polizeirevier und klärt die Sache. Und sobald ein Auto nicht in der abgeschlossenen Garage steht, sondern im öffentlichem Verkehrsraum bewegt wird, kann und darf die Polizei Verstöße anzeigen.
Zitat:
Original geschrieben von isitop
Hallo Miteinander,
erst mal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass es ein wenig Off-Topic sein könnte, aber ich weiß nicht wo ich mich sonst erkundigen könnte.
Nun gut, gestern bekommt meine Freundin einen Brief von der Polizei , dass sie schwarze Rückleuchten hätte, welche keine Reflektoren haben und sie deshalb ein Bußgeld zahlen muss und 3 Punkte in Flensburg bekommt. Das Problem dabei ist, sie hat weiße Rückleuchten und sie wurde von keinem Polizisten angehalten oder ähnliches. Die Polizei wäre anscheinend im Dunkeln einfach an ihrem Auto vorbei gefahren und hätte dies notiert.
Meine Frage nun, darf die Polizei das? Meine Freundin meint auch, dass das höchstens auf dem Parkplatz der Arbeit sein kann, weil da gerne mal die Polizei rumfährt. Aber der Parkplatz ist ein Privatgrundstück.
Dürfen sie das einfach so und dem Halter einfach nen Brief zuschicken ohne angehalten zu werden?
Lese nur ich richtig oder unterstellt hier die Polizei der Halterin schwarze, verbotene Rückleuchten zu haben obwohl das nicht der Fall ist?
Wenn ja, dann natürlich sofort Einspruch erheben!
Sollten wirklich schwarze, verbotene Rücklichter montiert sein, dann ist alles rechtens.
Zitat:
Original geschrieben von lncognito
Sie soll froh sein, dass das Auto geparkt war.
Hätte die Polizei sie unterwegs nachts angehalten, dann hätte sie den Wagen auch mal eben stilllegen dürfen sofern die Rückleuchten nicht StVZO-konform waren (z.B. lasiert).
So sind das nur drei Punkte und ein Bußgeld. Na und? Zahlen und Punkte einstecken.
Danach überlegen ob's die Optik wert ist nochmal Punkte und nochmal ein Bußgeld einzukassieren.
Gruß, Frank
PS: Kannst Dir sicher sein, dass das Fahrzeug Deiner Freundin ein weiteres Mal kontrolliert werden wird. Wiederholungstäter gelten als "unbelehrbar" und dann kann man die Strafe sehr schön vervielfachen
wie na und? der Polzeit kanns scheisegal sein, wenn es auf meinem Privatstellplatz steht, was ich damit mache.
sollte es nur so geparkt sein, sind 3 Punkte auch ne Frechheit, da die polizei im Vorbeifahren, niemals das wirklich prüfen kann, sowas ist und bleibt ne frecheit! wenn ich jetzt meinetwegen am straßenrand meine Rücklichter wechsle, und das fahrzeug ne halbe stunde ohne Lichter dasteht, bekomme ich dann auch 3 Punkte, obwohl ich gar nicht gefahren bin? ( dummes beispiel, aber mir gehts um prinzip! )
...der TE hat sich ja immer noch nicht dazu geäußert, ob die Leuchten nun weiß oder schwarz sind bzw. ob sie irgendeine ABE o.ä. haben.
Zitat:
Original geschrieben von e46alex
...der TE hat sich ja immer noch nicht dazu geäußert, ob die Leuchten nun weiß oder schwarz sind bzw. ob sie irgendeine ABE o.ä. haben.
Zitat:
Original geschrieben von isitop
sie hat weiße Rückleuchten
Naja, seine Aussage ist unmissverständlich. Oder welchen Teil von "sie hat weiße Rückleuchten" habt ihr nicht verstanden
Das ist deine Meinung, aber die Rechtssprechung sieht das nun mal anders.
Wenn in abgesperrter Garage -> i.O.
Sobald in öffentlichem Raum -> nicht i.O.
Und ja, wenn du keine Lichter hast und es öffentlich über längere Zeit steht, hast du ein Problem. Wenn du nebendran stehst und schraubst wohl eher nicht.
Die Frage wäre noch, wie privat der Parkplatz ist. Ist er nicht begehbar, nicht einsehbar und nicht befahrbar, sprich räumlich abgetrennt? selbst ein Supermarkt-Parkplatz ist offensichtlich privat und trotzdem kann dich dort die Polizei kontrollieren und aufschreiben, da öffentlich zugänglich.
Und woher weißt du, dass die Polizei nicht ausgestiegen ist und das direkt am Auto kontrolliert hat? Unterstellst du das oder habt ihr das Auto 24/7 überwacht?
Zitat:
Original geschrieben von isitop
Meine Freundin meint auch, dass das höchstens auf dem Parkplatz der Arbeit sein kann, weil da gerne mal die Polizei rumfährt. Aber der Parkplatz ist ein Privatgrundstück.
... offenbar öffentlich zugänglich.
Ich bleib dabei: siesoll froh sein und gut ist.
Kannst natürlich gern dagegen vorgehen und kurz und knapp schreiben: "Fahrzeug stand nicht im öffentlichen Verkehrsraum" und auf Einstellung des Verfahrens hoffen.
Aber sorry, dafür macht man doch keinen Thread auf, oder? da kommt man doch auch so darauf, zumal Du gezielt danach fragst.
Oder einfach mal selber zur Polizei gehen und unter einem Vorwand die Sachlage klären.
Gruß, Frank
Hi erstmal,
das Problem ist, dass sie wirklich weiße Rückleuchten hat und die Polizei meint, dass es schwarze gewesen wären. Das Auto hat sie sich vor paar Monaten erst gekauft so wie es war und der Händler hat auch noch ein neuen TÜV machen lassen.
Das Auto hätte ja auch kein TÜV bekommen dürfen, wenn diese Rückleuchten nicht der StVO entsprechen.
Nun wiederum unterstellt die Polizei dem Händler, dass er die Rückleuchten vor dem TÜV gewechselt hätte und anschließend wieder die weißen (welche für die Polizei aber schwarz sind) Rückleuchten dran gemacht haben soll.
Wir haben den Händler kontaktiert und er hat uns versichert, dass er mit diesen Rückleuchten beim TÜV war und auch gerne mit uns zusammen zum TÜV geht und es bescheinigen lässt.
Mal schauen was folgen wird. Haben uns schon überlegt zum Anwalt zu gehen.
Zitat:
Original geschrieben von hydrou
Und woher weißt du, dass die Polizei nicht ausgestiegen ist und das direkt am Auto kontrolliert hat? Unterstellst du das oder habt ihr das Auto 24/7 überwacht?
Der Parkplatz ist Videoüberwacht.
Zitat:
Original geschrieben von isitop
das Problem ist, dass sie wirklich weiße Rückleuchten hat und die Polizei meint, dass es schwarze gewesen wären.
Widerspruch schreiben: "Rückleuchten sind nicht schwarz". Nicht mehr und nicht weniger. Verfahren wird aufgrund falscher Angaben eingestellt, es sei denn die Polizei hat ein Beweisfoto der Tatzeit.
Zitat:
Original geschrieben von isitop
Haben uns schon überlegt zum Anwalt zu gehen.
Klar, kannste auch machen, er wird Dir dann den Widerspruch schreiben. Das Ergebnis ist dasselbe nur ist Deine Geldbörse deutlich leichter.
Mach's Dir doch nciht so schwer ....
Ja ja, die Rennleitung stellt wieder einfach Behauptungen auf... Kenn ich. Habens bei nem Freund, der hinten in meinem E36 mitgefahren ist auch gemacht. Vorwurf: Nicht angeschnallt (Scheiben tiefschwarz getönt, Bemerkung des Polizisten: "Wir konnten den Gurt nicht über die Schulter gehen sehen." HAHA, wo sitzen denn die Gurte im E36 Coupe hinten? Richtig. In der Mitte, nicht aussen!)
Ende vom Lied: Musste zahlen, obwohl die Behauptung einfach falsch war und wir zu dritt im Auto waren. 2 Polizisten vs 3 Studenten = Zahlen! -.-