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Vorbesitzer verstorben, Papiere fehlen, Erbe unbekannt
Hallo.
Ich habe mir vor einer gewissen Zeit einen Ford Granada gekauft der seit über 20 Jahre lang abgemeldet in einer Garage stand. Der Besitzer des Fahrzeuges ist verstorben und der Erbe hat das Haus von einer Entsorgungsfirma räumen lassen. Diese Entsorgungsfirma hat uns das Auto ohne Papiere und Schlüssel verkauft, dazu gab es allerdings eine Quittung mit Fahrgestell Nr.
Nun will die Zulassungsstelle den Brief nur wieder aufbieten lassen mit Briefverlusterklärung an Eidesstadt des Erben, dieser ist aber nicht mehr greifbar da er weggezogen ist.
Was kann man in diesen Fall nun tun?
MfG
Beste Antwort im Thema
Um es mal freundlich zu sagen... Im Text und vorallem im TITEL steht doch ausdrücklich drin das der Erbe NICHT auffindbar ist, und auch nicht mehr aufgefunden werden kann.
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71 Antworten
Mit den Worten die du hier geschrieben hast zur Zulassungsstelle und dem Beamten die Sache genauso erklären.
Der Beamte wird dir dann sagen was zu tun ist.
Ich frage eben genau deswegen weil der Beamte auf der Zulassungsstelle meinte das wir eine Briefverlusterklärung an Eidesstadt des Erben brauchen, und da wir dies nicht haben und nicht bekommen können muss es ja noch ggf. weitere Möglichkeiten geben die ich gerne gewusst hätte.
Der Erbe soll dort auf die Zulassungsstelle gehen, wo er wohnt und die EV abgeben. Diese kann dann an deine zuständige Zulassungsstelle weitergeleitet werden.
Um es mal freundlich zu sagen... Im Text und vorallem im TITEL steht doch ausdrücklich drin das der Erbe NICHT auffindbar ist, und auch nicht mehr aufgefunden werden kann.
Die Entsorgungsfirma hat doch vom Erben einen Auftrag bekommen.
Versuch doch über die Firma an den Erben zu kommen.
Eventuell auch Nachbarn des verstorbenen fragen, ob sie den Erben kennen und wo der wohnt.
Laut Entsorgungsfirma ist der Erbe nicht mehr auffindbar aufgrund eines Umzuges ins Ausland.
Gibt es keine andere Möglichkeit Papiere wieder zu bekommen?
Ich denke mal das dir bei dem Problem nur eine Zulassungsstelle wirklich helfen kann.
Wenn die Entsorngsfirma das Fahrzeug verkauft hat, warum stellt diese Firma nicht die Verlusterklärung aus? Sie hat ja quasi die Sachen übernommen und an euch verkauft. Ich meine, dein Vertragspartner war in diesem Moment die Firma, die dir die Quittung ausgestellt und nicht der Erbe.
Ich wüsste da nur die Zulassungsstelle die dir helfen kann.
Eventuell noch beim Einwohnermeldeamt nachfragen ob die wissen wohin der Erbe gezogen ist.
FORD selber anschreiben ...
Mehr kann man eigentlich nicht tun.
Weisst du denn in welches Ausland?
Post Nachsendeantrag Ausgefullt?
Alter, Verheiratet? Kinder?
Man kann fast jeden finden wenn man mochte.
Rudiger
Zitat:
@peggy111 schrieb am 7. März 2015 um 20:16:32 Uhr:
Um es mal freundlich zu sagen... Im Text und vorallem im TITEL steht doch ausdrücklich drin das der Erbe NICHT auffindbar ist, und auch nicht mehr aufgefunden werden kann.
Ja Miss Schlau, da steht nix von ausdrücklich und nix von nicht auffindbar. Nicht greifbar, weil verzogen steht da. Das ist was anderes und das Detail mit dem Ausland wird nur nachgeliefert...da hilft man doch gerne
Kennst du oder der entrumpeler die umzugsfirma?
Wenn jemand gefunden werden soll, der wird gefunden.
Etwas stimmt hier nicht.
Die story macht keinen sinn.
Rudiger
Moin!
Der Erbe ist m.E. nicht mehr relevant. Er scheint mir noch nciht einmal Vetragspartner zu sein.
Des Weiteren würde er wohl kaum auf irgendeine Zualssungsstelle rennen, um Dir die Zulassung einer alten Karre zu erleichtern. Was würdest Du tun? Ich hätte für solch einen Käse schon in derselben Stadt keine Zeit, geschweige denn in einem anderen Land.
Gehe mit dem Kaufvertrag, den Du mit der Entsorgungsfirma geschlossen hast, zur Zulassungsstelle und erkläre den Sachverhalt. Zur Not dem Vorgesetzten. Der Brief kann nur so neu aufgeboten werden. Schließlich könnten ja Erblasser und Erbe mittlerweile verstorben sein.
Das Eigentum am Fahrzeug hatte ohnehin bereits die ENtsorgungsfirma erworben, wenn ich das hier richtig verstanden habe. Sie ist also Dein Vertragspartner. Sie hatte keinen Brief, aber einen konkludenten Nachweis, dass der Wagen nicht gestohlen ist. Ich sehe somit kein Problem.
Es geht hier ja nicht um einen Mercedes 300 SL, der auf dunklen Wegen zu Dir gefunden hat.
Gruß,
M. D.
Danke für Deine logische Antwort. genau so sah ich das auch. Darum habe ich das Auto auch gekauft. Schließlich kann man davon ausgehen, wenn man eine Quittung oder Rechnung von einer Entsorgungsfirma bekommt, dass es sich um rechtmäßiges Eigentum handelt. Wer würde sonst eine Firmenrechnung ausstellen?!
Leider sieht meine Zulassungsstelle das anders. und möchte eine lückenlose Nachverfolgung bis zum "Briefverlierer" haben. Erst dann würde eine Briefaufbietung vorghenommen werden.
Ich hatte schon mal einen ähnlichen Fall mit einem Wohnwagen. (gibts ja sehr oft) Da war alles einfacher. Das war auch eine andere Zulassungsstelle damals.