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Vorderes Abschaltventil und Filter ausgetauscht, jetzt kommt kein Gas rein, wie kann das sein?
Hallo, wer kennt sich aus? Bräuchte dringend Eure Hilfe.
Die Gasanlage hat sich sporadisch ausgeschaltet und auf Benzin umgeschaltet. Konnte aber nach kurzer Zeit wiedereingeschaltet werden. Aussage vom Umrüster "Druck zu niedrig". Ventile und Filter müssen ausgetauscht werden. Wurde gemacht. Kosten: 230 Euro. Konnte genau 500 km mit Gas fahren, jetzt kann ich nicht wie früher nach kurzer Zeit wieder auf Gas umschalten. Sobald die Gasanlage eingeschaltet wird, geht der Motor aus. Nochmal in der Werkstatt gewesen. Jetzt behauptet er, "der Druck ist jetzt zu hoch". Man müsste den Verdampfer saubermachen. Wird ca. 400-800 Euro kosten. Das kann doch wohl nicht sein oder? Wie soll ich jetzt vorgehen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RomanL
Geh mal zur Dekra oder zum Tüv - je nachdem, wer bei Euch die Gasanlagen abnimmt ;-) Und frag dort mal, was Du als nicht zugelassener Mensch an diesen Anlagen machen darfst - Tanken und fahren! Der rest ist Sache einer Werkstatt mit Fachausbildung UND Zulassung. Auch die R67 und R115 sprechen da klare Sprache...
Ach ja? Welche?
In der R67 kann ich darüber nichts finden und was die R115 betrifft so schaue ich heute abend mal in meine Einbauanleitung und Gutachten.
Wo steht denn in der R67 wer was machen darf und wer nicht? Nirgends.
Richtig ist das Einbau und nach Wartungsarbeiten eine GAP bzw. GSP durchzuführen ist. Dies kann durch eine zertifizierte Werkstatt oder den TÜV/DEKRA erfolgen.
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16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Malischka2206
Hallo, wer kennt sich aus? Bräuchte dringend Eure Hilfe.
Die Gasanlage hat sich sporadisch ausgeschaltet und auf Benzin umgeschaltet. Konnte aber nach kurzer Zeit wiedereingeschaltet werden. Aussage vom Umrüster "Druck zu niedrig". Ventile und Filter müssen ausgetauscht werden. Wurde gemacht. Kosten: 230 Euro. Konnte genau 500 km mit Gas fahren, jetzt kann ich nicht wie früher nach kurzer Zeit wieder auf Gas umschalten. Sobald die Gasanlage eingeschaltet wird, geht der Motor aus.
Hast du eine Rechnung?
Dann fordere Gewährleistung.
Nochmal in der Werkstatt gewesen. Jetzt behauptet er, "der Druck ist jetzt zu hoch". Man müsste den Verdampfer saubermachen. Wird ca. 400-800 Euro kosten.
Halte ich für VIEL-ZU-TEUER.
Um das genauer beurteilen zu können, wäre es aber sinnvoll,
zu wissen:
Was für eine Gasanlage hast du?
Das kann doch wohl nicht sein oder? Wie soll ich jetzt vorgehen ?
Ich kann dir aber jetzt schon sagen, dass ich diese Werkstatt in Zukunft meiden würde<img src="/images/smilies/rolleyes.gif" alt="" />.
Mit etwas Ahnung, Laptop, Interface und der richtigen Software ist der Tausch eines Verdampfers und die korrekte Einstellung auch von guten Hobby-Schraubern durchführbar.
Original Zitat:
Ich kann dir aber jetzt schon sagen, dass ich diese Werkstatt in Zukunft meiden würde
Mit etwas Ahnung, Laptop, Interface und der richtigen Software ist der Tausch eines Verdampfers und die korrekte Einstellung auch von guten Hobby-Schraubern durchführbar.
Hallo Schleuti,
danke Dir, das Problem ist, dass es die einzige Werkstatt in Regensburg ist, die die Gasanlage des Herstellers "E-Gas" repariert.
Der andere hätte die Software, hat aber kein Interfacekabel. Hab schon bei Ebay geschaut: - nichts.
Wo kriegt man sowas her?
Zitat:
Original geschrieben von schleuti
Mit etwas Ahnung, Laptop, Interface und der richtigen Software ist der Tausch eines Verdampfers und die korrekte Einstellung auch von guten Hobby-Schraubern durchführbar.
...was allerdings verboten ist und zum Erlöschen der ABE führt. Solche Eingriffe ins geschlossene Gassystem dürfen ausschließlich von zugelassenen Werkstätten ausgeführt werden. Nur mal so am Rande zum Thema "guter Ratschlag" zum Thema Selbermachen.
Grundsätzlich KANN man es rein technisch selbst machen, DARF es aber nicht. Und man muß sich natürlich über die Konsequenzen klar sein, die man sich eventuell einhandelt, wenn anschließend was defekt ist...oder jemand zu Schaden kommt... ;-/
Gruß
Roman
Zitat:
Original geschrieben von RomanL
Zitat:
Original geschrieben von schleuti
Mit etwas Ahnung, Laptop, Interface und der richtigen Software ist der Tausch eines Verdampfers und die korrekte Einstellung auch von guten Hobby-Schraubern durchführbar.
...was allerdings verboten ist und zum Erlöschen der ABE führt. Solche Eingriffe ins geschlossene Gassystem dürfen ausschließlich von zugelassenen Werkstätten ausgeführt werden. Nur mal so am Rande zum Thema "guter Ratschlag" zum Thema Selbermachen.
Gruß
Roman
Woher kommt diese völlig falsche Weisheit?
Das Einzige, was man an seinem Fahrzeug nicht selber machen darf,
sind Arbeiten am Airbag.
Das darf noch nicht mal der zertifizierte Fachmann bei sich zu hause am eigenen Auto.
Arbeiten an der Gasanlage sind erlaubt.
Die anschliessende Dichtheitsprüfung muss allerdings vom Fachmann durchgeführt werden.
Eingriffe ins Steuergerät tangieren die Gasleitungen nicht,
eine Prüfung auf Dichtheit ist dann unnötig.
@malischka:
Habe leider auch nichts zu Interface und Software gefunden.
Mit etwas Glück ist E-Gas ein Um-Labeler und klebt einfach seine Signatur auf ein zugekauftes Steuergerät.
Mach mal ein Foto vom Steuergerät.
Geh mal zur Dekra oder zum Tüv - je nachdem, wer bei Euch die Gasanlagen abnimmt ;-) Und frag dort mal, was Du als nicht zugelassener Mensch an diesen Anlagen machen darfst - Tanken und fahren! Der rest ist Sache einer Werkstatt mit Fachausbildung UND Zulassung. Auch die R67 und R115 sprechen da klare Sprache...
Was den Eingriff ins Steuergerät angeht, so ist er nur solange von Belanglosigkeit, solange keine Änderungen an Einspritzwerten etc. vorgenommen werden. Auch dort greifst Du unerlaubt in ein abgenommenes und durch Dich icht zu veränderndes Abgassystem ein...
Gruß
Roman
PS: Aber das Thema ist altbekannt und schon so lange in der Diskussion wie die Gasanlagenbastelei existiert (google hilft und so manches Gasforum auch.-) Jeder ist so lange schlau, bis er eines besseren belehrt wird - siehe mein Footer...
Macht, was Ihr wollt daran, aber beschwert Euch bitte nicht, wenn es anschließend Ärger gibt... ;-) ich habe selbst mehrere Gasanlagen errichtet und umgerüstet, aber mir wäre komplett neu, daß da jeder Laie dran rumfummeln darf. Gleiches gilt übrigens auch für andere Teile - baust Du als Laie dran, übernimmst Du die Haftung für ALLE Foilgen Deines Tuns - auch für Tote, Verletzte und andere Schäden an Hab und Gut.
Ich empfehle vor solchen Arbeiten wirklich mal den gang zum Fachmann, manchmal erfährt man da spannende Sachen ;-)
EOT
Man lese z.B. hier: http://www.valve-protector.de/.../...etriebserlaubnis%2428ABE%2429.pdf mal in BLatt 2 den 2. Satz. Und so ein Satz steht in so gut wie allen Einbau- und Betriebsanleitungen. Mehr muß man dazu gar nicht sagen...
Gruß
Roman
Zitat:
Original geschrieben von RomanL
Man lese z.B. hier: http://www.valve-protector.de/.../...etriebserlaubnis%2428ABE%2429.pdf mal in BLatt 2 den 2. Satz. Und so ein Satz steht in so gut wie allen Einbau- und Betriebsanleitungen. Mehr muß man dazu gar nicht sagen...
Gruß
Roman
Hallo,
als erfahrener Gas-Umrüster kenne ich die Vorschriften und kann Roman nur zustimmen. Nur GSP-zertifizierte Personen sind berechtigt an der Autogasanlage zu arbeiten. Dies gilt auch für die Software.
Gruß Alfred
So, gerade eben bin ich wieder rein ins Büro aus dem Autohaus meines Vertrauens. Und was soll ich sagen: Bingo!
Da sitz ich und warte auf den Meister...und hinten tummelt sich Feuerwehr, Polizei und Werkstattpersonal um einen roten Audi rum. Plötzlich taucht ein alter Bekannter von mir auf - kreidebleich und wacklig auf den Beinen - professioneller Schrauber (Kfz-Meisterabschluß, heute aber branchenfremd unterwegs), langjähriger Gasfahrer, eigentlich fähiger Mann. Und der erzählt mir folgende Geschichte:
Gestern hat er mal eben an seiner uralten aber grundsoliden Polaris-Anlage den Gasfilter getauscht (den Papierfilter). "Routinearbeit" halt. Dabei hat er wohl vermutlich einen Schlauch so schlecht aufgesteckt oder gezerrt, daß er undicht wurde (meinte er).
Heute früh fuhr er dann (mit leicht ruckelndem Motor!) in ein Parkhaus in der Stadt. Beim Aussteigen bemerkte er ganz leichten Gasgeruch, aber das kommt ja schon mal vor beim warmen Wetter und kurz nach dem Tanken...
Als er vom Einkauf wiederkommt, steigt er in sein Auto, startet und will losfahren. Die Karre hüpft wie ein Ziegenbock und knallt/blubbert. Er tippt auf elektrische Zündprobleme und will "nur die paar km vorsichtig nach Hause" fahren. Ungefähr 150m weit kommt er bis zur Rampe nach draußen. Plötzlich fängt es an, im Auto wie Hulle nach Gas zu stinken. Alarm!!!
Er also sofort das Auto aus und raus aus der Kiste. Ein nebenstehender, älterer Passant riecht Gas, sieht ihn rausspringen, hat natürlich prompt den aktuellen Fernsehbericht gesehen (Thema "explodierende Gaskarre") und ruft -ganz panisch und per Handy- gleich mal die Feuerwehr. Diese überrascht dann, samt Polizei, meinen Bekannten am offenen Auto das Leck suchend. Der "weiß erst mal von nix", kann aber auch nichts mehr gegen die geballte Staatsmacht tun. "Explosionsgefahr" heißt das Zauberwort...
Ergebnis: Auto unter wilder Aktion auf einen Schlepper bugsiert, in Begleitung von Feuerwehr und Polizei zum Fachbetrieb geschleppt, dort alles abgeladen und abgesichert...und so saßen wir dort nun. Plötzlich ballert es hinten in der Werkstatt - kleine Verpuffung beim Startversuch... es waren nur wenige ml Gas, aber geknallt hat es ordentlich.
Ergebnis ca. 10min später: 1 Gasschlauch vom Verdampfer zum Filter geknickt verlegt (wohl schon mindestens 1 oder 2 jahre) und durch die lange Vibration und Knickung deutlich aufgerissen (und wohl die Hauptgasquelle?), 1 Schlauch vom Rail zum Injektor nahezu durchgerissen (ganz frisch) und vermutlich beim Filterwechsel beschädigt (der Stottergrund?).
Und zu guter letzt waren alle Schellen an allen Anschlüssen mit Schraubschellen versehen - Volltreffer! Ob es nun die Beschädigung von gestern allein war, oder ob der Gasschlauch am Verdampfer schon von allein kaputtgegangen ist...interessiert hier jetzt keinen mehr. Unerlaubte Manipulation an der Anlage - Fakt!
So, nun darf mein Bekannter den Feuerwehreinsatz bezahlen, auf die Abschlepprechnung lauern, die Anlage fachgerecht umrüsten lassen und dann vielleicht wieder fahren.?.
Das Gespräch mit dem ansonsten sehr sachlichen Mann in der Werkstatt ging sehr laut und deutlich von statten - "verantwortungslose Laienbastelei" und "krimineller Pfusch" war da noch das geringste Wort ;-/
Ob und was da strafrechtlich noch nachkommt, k.A., aber die Polizei sah nach der Verpuffung auch nicht gerade entspannt aus. Die Ursache dafür war/ist übrigens nicht ganz klar, der Wagen wurde nur ganz kurz gestartet, da er beim Anliefern nicht nach Gas roch und man die Ursache nicht gleich sehen konnte. Irgendwo muß also auch noch ein Funkenproblem vorliegen, oder jemand kam mit etwas metallischem an die Batterie? K.A., was es war, aber das wird später noch untersucht. Passiert ist erstmal nichts weiter - außer Schreck und klingelnden Ohren bei den Umstehenden ;-)
Tatsache ist, die Kiste hat sich ganz knapp an einer ähnlichen Aktion vorbeigemogelt wie im Fernsehen - aber hier ganz klar und unwidersprochen aus eigenem Verschulden.
Zum Glück war die Anlage eingetragen und auch geprüft. Sonst wäre es wohl noch deutlich ärger geworden.
Wie der Teufel es will: aktuelle Diskussion, aktueller Fall ;-( So leid mir der Knabe tut, ich gönne ihm von Herzen, daß er "nur" den Einsatz und eventuelle Strafe zahlen muß. Ein Brand im Parkhaus oder unterwegs wäre bei weitem nicht so glimpflich verlaufen. Und wer (als eigentlicher Fachmann!!!) so nachlässig an seinem Auto schraubt, dem gehört wirklich mal das Konto geleert ;-/
Gruß
Roman
PS: Und weil wir es vorhin noch mal hatten: Es ist absolut VERBOTEN, die installierte Gasanlage selbst zu öffnen und anschließend ohne GSP weiter zu betreiben - O-Ton aller Beteiligten... Damit fällt auch alles Reinigen, Filter tauschen usw. in Eigenintiative weg.
PS2: Ich weiß, daß die meisten Umrüster und Nachrüster (auch hier) ursprünglich auch Garagenbastler waren, aber zum Glück muß man sich diesen Gefahren heute nicht mehr aussetzen bzw. kennt sie genau und läßt dann die Finger davon.
Ich z.B. denke nicht gern an die Zeiten zurück, als man noch mit Luftballons, Wasserflaschen und anderen Utensilien Injektoren geprüft oder kalibriert hat. Das war keine schöne Zeit, denn oft genug hat's auch da geknallt oder angefrorene Finger gegeben. Man denke nur an die vielen sinnlos gestorbenen Luftfilter und verbrannten Finger infolge Backfire bei den alten Venturis... Also ich persönlich vermisse DAS nicht ;-/
Nachtrag: Anruf eben erhalten: Es wird wohl noch eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr folgen, die vermutlich mit Ordnungsgeld oder geldstrafe einhergeht. Näheres regelt dan die Staatsanwaltschaft.
Der Parkhausbesitzer erwägt ebenfalls "rechtliche Schritte" (was auch immer da rauskommen soll, wenn erst mal ja nix beschädigt wurde ;-)
Und was die Anlage angeht, so wird er wohl seinen Wagen mit dieser Anlage nicht wiederbekommen - mehrere schwere Einbaumängel... Allerdings finde ich es schon traurig, daß der Wagen seit ca. 15 Jahren so rumfährt und niemand diese Mängel je gesehen haben will. Na ja...
Kosten für Umbau/Instandsetzung etwa 400-450,- je nach Aufwand ;-( zzgl. GSP.
Nun tut er mir tatsächlich leid ;-/
Gruß
Roman
Zitat:
Original geschrieben von RomanL
Geh mal zur Dekra oder zum Tüv - je nachdem, wer bei Euch die Gasanlagen abnimmt ;-) Und frag dort mal, was Du als nicht zugelassener Mensch an diesen Anlagen machen darfst - Tanken und fahren! Der rest ist Sache einer Werkstatt mit Fachausbildung UND Zulassung. Auch die R67 und R115 sprechen da klare Sprache...
Ach ja? Welche?
In der R67 kann ich darüber nichts finden und was die R115 betrifft so schaue ich heute abend mal in meine Einbauanleitung und Gutachten.
Wo steht denn in der R67 wer was machen darf und wer nicht? Nirgends.
Richtig ist das Einbau und nach Wartungsarbeiten eine GAP bzw. GSP durchzuführen ist. Dies kann durch eine zertifizierte Werkstatt oder den TÜV/DEKRA erfolgen.
http://www.autogas.net/ece-r67-01-norm.html -> Satz 3 und 4...
http://www.autogas.net/ece-r115-norm.html -> u.a. letzter Satz
"An allen Kraftfahrzeugen, die entweder serienmäßig mit einer Gasanlage ausgerüstet sind oder bei denen nachträglich ein Gasnachrüstsystem eingebaut worden ist, muss im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU) oder nach besonderen Anlässen (Unfall, Feuer, Reparatur usw.) eine Gasanlagenprüfung (GAP) durchgeführt werden. Die GAP kann von anerkannten Werkstätten als auch durch die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen durchgeführt werden." usw. usw.
Und hier: http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=679093 schau Dir mal bitte den Punkt 5.3.2.3 und 5.3.2.4 genau an! Da steht was sehr Konkretes zu den Ausführungsformen von Anschlüssen...
Was ist daran unverständlich? Seit wann ist ein Privatmann, der einen "besonderen Anlaß" kreiert (Öffnung der Anlage) eine anerkannte Werkstatt oder eine Sachverständigenorganisation? Seit wann sind Baumarkt-Schraubschellen ein zugelassenes Einzelteil?
Und wie gesagt, bei "zugelassenen Einzelteilen" geht es um ALLE Teile der Anlage. Selbst zu Massenteilen wie Schrauben etc. sind ganz klare Normen definiert, die die Teile mindestens erfüllen müssen.
Aber wie gesagt, Du kannst gern bei deiner Sicht der Dinge bleiben. Ich habe eine andere (die mehrere, offizielle Stellen ganz unverblümt teilen), und da wird sich wohl auch durch weitere Ausdehnung des Threads ins Unendliche nix dran ändern lassen ;-)
Bedenke aber bitte, daß Du im Falle des Falles für einen solchen öffentlichen "Ratschlag" wie den obigen auch zur Verantwortung gezogen werden kannst! Dazu bitte auch noch mal den zuoberst angepinnten Thread gut lesen (Thema Rechtsfolgen von Beitragsinhalten).
"Man kann" heißt noch lange nicht auch, daß "man darf" gilt...
versöhnlichen Gruß
Roman
Last Post: guckst Du ECE-R67: L72/55, Punkt 2.6 (Niederdruckschläuche) und speziell 2.6.3!
Klarer geht's nicht mehr zu sagen...und zwar in der Norm!
Gruß
Roman
(im PDF ist es S.55/112)
Zitat:
Original geschrieben von vonderAlb
Zitat:
Original geschrieben von RomanL
Geh mal zur Dekra oder zum Tüv - je nachdem, wer bei Euch die Gasanlagen abnimmt ;-) Und frag dort mal, was Du als nicht zugelassener Mensch an diesen Anlagen machen darfst - Tanken und fahren! Der rest ist Sache einer Werkstatt mit Fachausbildung UND Zulassung. Auch die R67 und R115 sprechen da klare Sprache...
Ach ja? Welche?
In der R67 kann ich darüber nichts finden und was die R115 betrifft so schaue ich heute abend mal in meine Einbauanleitung und Gutachten.
Wo steht denn in der R67 wer was machen darf und wer nicht? Nirgends.
Richtig ist das Einbau und nach Wartungsarbeiten eine GAP bzw. GSP durchzuführen ist. Dies kann durch eine zertifizierte Werkstatt oder den TÜV/DEKRA erfolgen.
@vonderAlb, absolut richtig !
Zitat:
Original geschrieben von RomanL
Last Post: guckst Du ECE-R67: L72/55, Punkt 2.6 (Niederdruckschläuche) und speziell 2.6.3!
Klarer geht's nicht mehr zu sagen...und zwar in der Norm!
Gruß
Roman
(im PDF ist es S.55/112)
siehe Seite L72/54
2.5 Vorschrift für Schläuche OHNE Kupplung
Wie das? Keine Kupplung? Wie soll denn der Schlauch halten?
siehe Seite L72/56
2.8. Kennzeichnungen
2.8.2. Jede Kupplung muss mit dem Handelsnamen bzw. der Handelsmarke des Herstellers versehen sein, bei dem die Montage erfolgt.
Definiere den Begriff: Kupplung in Zusammenhang mit einem Gasschlauch.
Schlauchkupplungen Damit sind Verbindungen von zwei Schläuchen oder Anschlußstücken gemeint und nicht wie ein Schlauch befestigt wird.
So klar wie du es interpretierst ist das nämlich gar nicht.