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Vorderreifen kurz vorm TÜV runter - evtl. Mischbereifung aufziehen?

Suzuki Motorrad
Themenstarteram 5. Oktober 2015 um 7:16

Servus zusammen!

ich habe ein kleines Reifen-Problem.

Fahre auf meiner Suzuki GSX-R 600 K1 von 2002 den Michelin Pilot Power 1 vorne wie hinten.

Der Hinterreifen ist erst gute 1000km alt, hält also locker noch 5-6000 km (was in etwa 1 Saison entspricht).

der Vorderreifen muss allerdings dringend neu. Habe im März TÜV.

Nun ist es allerdings so, dass ich gerne auf Bridgestone S20 EVO umsteigen würde - darf ich nun Mischbereifung aufziehen? Also vorne Bridgestone, hinten Michelin - und den hinteren Reifen so noch ne Saison fahren?

Habe eigentlich weder Lust, mir nochmal einen Michelin Vorderreifen zuzulegen (dann bin ich ja wieder gebunden, zumal sich der Vorderreifen ja nur halb so schnell abfährt) - noch, den fast neuen Hinterreifen zu entsorgen und beide Reifen gleichzeitig wechseln zu müssen.

Weiterhin kommt hinzu, dass der Nachwuchs in den Startlöchern steht - das Finanzielle also eigentlich auch an sinnvolleren Ecken ausgegeben werden könnte.

Danke schonmal für die Hilfe!

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39 Antworten
am 5. Oktober 2015 um 7:27

Mischbereifung geht nur, wenn du keine Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein eingetragen hast. Also ein Satz wie "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" darf nicht drin stehen.

Alternativ könnte auch sowas drin stehen wie "Reifen von einem Hersteller" auch dann geht Mischbereifung natürlich nicht.

am 5. Oktober 2015 um 17:20

Bei nem Möpie der 100 Pferdchenliga würde ich mich hüten mit Mischbereifung rumzueiern

grüßchen Frank

äääähmmm und wieso :confused::confused::confused:

was hat denn die leistung mit zu tun - ????

entweder die gummis vertragen sich vom Fahrverhalten oder es fährt sich komisch, aber genug Grip haben ja definitiv beide .......

Zitat:

@Ruebe-ruebe schrieb am 5. Oktober 2015 um 19:20:49 Uhr:

Bei nem Möpie der 100 Pferdchenliga würde ich mich hüten mit Mischbereifung rumzueiern

grüßchen Frank

Zitat:

@Ruebe-ruebe schrieb am 5. Oktober 2015 um 19:20:49 Uhr:

Bei nem Möpie der 100 Pferdchenliga würde ich mich hüten mit Mischbereifung rumzueiern

grüßchen Frank

Ich hab das schon öfters geschrieben: auf meine alte Fazer (FZS600) habe ich damals freigegebene Reifen aufziehen lassen. Das Motorrad war mit den Reifen nicht fahrbar.

Meine Shiver (keine Reifenbindung) habe ich über Jahre hinweg mit Mischbereifung betrieben. Immer ohne Probleme.

Themenstarteram 7. Oktober 2015 um 12:29

Vielen Dank für die Hilfe. Da es aber vermutlich keine Freigabe gibt für irgendwelche Fabrikatskombinationen bei meiner Maschine, bleibt mir nix anderes übrig, als auf baugleiche Modelle zu wechseln.

Werde für Anfang März dann einen Termin ausmachen, und spontan vom dann verfügbaren Geld abhängig machen, ob ich mich für Michelin-Vorderreifen oder für S20-Evo Komplettset entscheide...

Kann momentan noch nicht abschätzen, was ein Kind wirklich kostet :D :D :D

Zitat:

@koolfreeze schrieb am 7. Oktober 2015 um 14:29:31 Uhr:

Vielen Dank für die Hilfe. Da es aber vermutlich keine Freigabe gibt für irgendwelche Fabrikatskombinationen bei meiner Maschine, bleibt mir nix anderes übrig, als auf baugleiche Modelle zu wechseln.

So ist es. Mit Mischbereifung oder Reifen, die nicht freigegeben sind, hast Du beim TÜV keine Chance.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 8. Oktober 2015 um 18:52:59 Uhr:

 

Mit Mischbereifung oder Reifen, die nicht freigegeben sind, hast Du beim TÜV keine Chance.

... nur wenn Reifenfabrikatsbindung eingetragen ist.

Ansonsten ist Mischbereifung nicht verboten.

Wenn der Rear noch gut ist, Du aber auf den S20 wechseln möchtest - es wäre eine Alternative, komplett auf S20 zu wechseln und die Hinter-Pelle zu verscherbeln.

Da aber das Geld angesprochen wurde - der S20 ist nicht besonders verschleissfest. Ich habe in der Umgebung hier S20-Fahrer, die schlachten die Pelle innerhalb 2.000Kilometer (Ducati Multistrada, keine Rennstrecke). Anzunehmend nicht schlechter im Fahrverhalten, aber nach eigener Erkenntnis auch bei zügiger Gangart verschleissfester wären der Metzeler Sportec M7RR, wenn es sehr eilig ist oder bei nicht ganz letzter Rille Angel GT oder ContiRoad-Attack

Themenstarteram 14. Oktober 2015 um 11:24

Das mit dem Verkaufen des Hinterreifens wurde mir auch schon gesagt - kann mir allerdings nicht vorstellen, wer sich nen gebrauchten Hinterreifen kauft...

Vielen Dank für die Infos bezüglich Laufleistung des Reifens.

Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass meine 600er den Reifen sooo schnell verbrauchen sollte - habe nur mittlerweile sehr sehr oft gehört, dass der Reifen ein phänomenales Fahrgefühl bieten soll.

Aber ich werde auf jeden Fall drüber nachdenken bis zum März - Danke ;-)

Habe letztens auch leicht 2 angebrauchte Reifen verkauft, ging problemlos.

Ihr glaubt nicht, was die Leute noch alles kaufen ;-)

Zitat:

@shnoopix schrieb am 5. Oktober 2015 um 09:27:10 Uhr:

Mischbereifung geht nur, wenn du keine Reifenfabrikatsbindung im Fahrzeugschein eingetragen hast. Also ein Satz wie "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" darf nicht drin stehen.

Quatsch.

Warum? Weil der Satz automatisch (!) eingetragen wird falls noch nicht vorhanden. Sprich: Halterwechsel oder Eintragung von was auch immer -> zack steht der Satz drin. Auch wenn zusätzlich noch Reifenpaarungen genannt werden.

Siehe meine XJ 600 4BRA -> keine Bindung in der BE vorhanden, daher gibt es da auch nichts zu beachten.

Bisser'l was zum Lesen für dich:

www.600ccm.info - XJ 600 S/N: »Reifenfabrikats­bindung gem. Betriebs­erlaubnis«

Auch sonst gilt: Die BE ist zwar nett, eine UBB ist netter. Blöderweise steht nämlich in der BE meiner GSF 1200 noch kein Z8 Interact drin. Muss ich daher die knapp 20 Jahre alten Reifen fahren, welche teilweise schon länger nicht mehr produziert werden? Nö. UBB vorlegen und gut.

Grüße, Martin

am 14. Oktober 2015 um 13:58

Ich kenne deinen Link, aber ich kann auch nur das machen was mir hier das örtliche Straßenverkehrsamt und der Tüv/Dekra vorgeben.

Bei denen bin ich schon vorstellig geworden, dort hieß es:

Die im Fahrzeugschein eingetragene Reifenfabrikatsbindung kann nur mit deinem Gutachten vom Tüv oder der Dekra ausgetragen werden.

Nach viel rennerei hab ich auch einen Prüfer gefunden, der mir das austragen würde, Kostenpunkt 42,50 oder so ähnlich.

Die Frage was in der Betriebserlaubnis steht, hat sich erstmal niemand gestellt. In meinem Fall steht dort auch tatsächlich eine Bindung drin.

In deinem Fall hättest du am Ende sicher Recht, aber um Diskussionen bei der HU oder einer Polizeikontrolle vorzubeugen, würde ich diesen Satz austragen lassen und da ist man halt an die Spielregeln der Damen und Herren im Straßenverkehrsamt angewiesen.

Zitat:

@shnoopix schrieb am 14. Oktober 2015 um 15:58:41 Uhr:

Die im Fahrzeugschein eingetragene Reifenfabrikatsbindung kann nur mit deinem Gutachten vom Tüv oder der Dekra ausgetragen werden.

Wozu?

Zitat:

@shnoopix [url=http://www.motor-talk.de/.../...hbereifung-aufziehen-t5456225.html?...]

Die Frage was in der Betriebserlaubnis steht, hat sich erstmal niemand gestellt.

Wieso nicht? Das wäre die erste Anlaufstelle für den Prüfer.

Zitat:

@shnoopix [url=http://www.motor-talk.de/.../...hbereifung-aufziehen-t5456225.html?...]

In deinem Fall hättest du am Ende sicher Recht, aber um Diskussionen bei der HU oder einer Polizeikontrolle vorzubeugen, würde ich diesen Satz austragen lassen und da ist man halt an die Spielregeln der Damen und Herren im Straßenverkehrsamt angewiesen.

Der Satz ist sinnfrei und wirkungslos. Die Beamten können vor Ort keine Überprüfung vornehmen. Also geht alles zurück auf Start:

Bestimmte Kombination eingetragen? Nein? Weiterfahren.

Bestimmte Kombination eingetragen? Ja? Auch drauf? Ja? Weiterfahren.

Bestimmte Kombination eingetragen? Ja? Auch drauf? Nein? UBB vorhanden? Ja? Weiterfahren.

So einfach ist das. Auch bzw. gerade bei der HU. Vor wenigen Tagen erledigt. Problemlos. Mit den Z8.

Grüße, Martin

Hallo,,

@X_FISCH: deine Aussage, der Satz sei sinnfrei und wirkungslos, trifft nicht ganz zu. Sinnfrei sicher, aber nicht wirkungslos. Der hat nämlich die Wirkung, für viel Verwirrung zu sorgen, weil er oft falsch verstanden wird.

Ansonsten hast du völlig Recht.

Gruß

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