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Vorfahrt - Abknickende Vorfahrtsstraße
Moin, hätte nochmal eine kurze Frage zur Vorfahrt , wer hat hier Vorfahrt ? Hat Grün hier Vorfahrt weil er von rechts kommt ? Wenn ja wie ist es wenn Grün in die Straße des blauen Autos nach links abbiegen will und Blau trotzdem geradeaus will, gilt hier dann trotzdem rechts vor links ? [Wenn überhaupt RvL gilt]
Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe !
Beste Antwort im Thema
Genau. Am besten noch hängen, teeren, federn und vierteilen.
Mir sind die Fahranfänger am liebsten, die sich mit der Materie Straßenverkehr auseinandersetzen und auch – in mancher Augen dumme – Fragen stellen. Nur so können sie dazulernen. Also: Mein Respekt für die Fragestellung und für die sachlichen Erklärungen. Kein Respekt für blödes Gemotze.
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84 Antworten
Beide Straßen sind gleichrangig, also gilt zwischen den beiden rechts vor links. In welche Richtung die Autos abbiegen, ist da völlig egal. Grün hat also auf jeden Fall Vorfahrt vor Blau, ist aber selbstverständlich allen Autos auf der Vorfahtsstraße gegenüber wartepflichtig, egal wo die hin wollen.
Okay gut, davon bin ich ausgegangen. Danke Dir !
Rechts vor links, grün darf vor blau fahren.
Das ist doch Grundwissen Theorie (oder wie sich das bei euch in DE nennt).
Aber da es nun geklärt ist, hätte ich folgende zwei Fragen an euch Profis aus DE :-)
Derjenige der von unten (Hauptstrasse) kommt und auf der Hauptstrasse nach links bleibt. Muss dieser blinken?
Wer hat Vortritt:
Derjenige auf der Hauptstrasse von links welcher optisch geradeaus fährt oder derjenige der von unten kommt und auf der Hauptstrasse bleibt?
Zitat:
Original geschrieben von Benzli2013
Das ist doch Grundwissen Theorie (oder wie sich das bei euch in DE nennt).
Aber da es nun geklärt ist, hätte ich folgende zwei Fragen an euch Profis aus DE :-)
Derjenige der von unten (Hauptstrasse) kommt und auf der Hauptstrasse nach links bleibt. Muss dieser blinken?
Wer hat Vortritt:
Derjenige auf der Hauptstrasse von links welcher optisch geradeaus fährt oder derjenige der von unten kommt und auf der Hauptstrasse bleibt?
Ja er muss blinken, und auch auf der Hauptstraße gilt rechts vor links.
Will der der von links kommt gerade aus, muss er dem von unten in jedem Fall die Vorfahrt gewähren, egal ob der nun gerade aus oder links rum will.
Vorfahrt hat grundsätzlich derjenige, der dem auf dem Schild dargestellten Straßenverlauf folgt.
Und ja, wenn man der abknickenden Vorfahrt folgt, dann muss man blinken, was auch sinnvoll ist. Zum einen heisst das Ding offiziell "Fahrtrichtungsanzeiger", man zeigt also seine Fahrtrichtung an und die ändert sich nunmal, wenn man dort abbiegt. Es gibt aber noch einen weiteren Grund. Nehmen wir den skizzierten Fall, du kommst von unten. Wenn du beim links abbiegen nicht blinken würdest, wie würdest du denn dann anzeigen, dass du geradeaus fahren möchtest? Mit Blinker rechts? Und wie signalisierst du dann, dass du rechts abbiegen möchtest? Mit Blinker ganz rechts? Funktioniert schlicht nicht. Also beim links abbiegen links blinken, beim rechts abbiegen rechts blinken und bei Geradeausfahrt nicht blinken - unabhängig davon, ob es eine abknickende Vorfahrt ist oder nicht.
Kurzfassung: Das Schild zeigt nur an, wer Vorfahrt hat aber nicht, wie geblinkt werden muss.
Früher war das mit dem Blinken anders, da hat man grundsätzlich nicht geblinkt wenn man dem Straßenverlauf folgte. Wer geradeaus wollte, wo die Vorfahrt nach links ging, hat zB kurz rechts geblinkt. Das war natürlich nicht sehr sinnvoll, gut, dass es geändert wurde.
Machen immer noch viele falsch. Vor allem bei Amis beobachte ich das oft.
Äh, Rechts vor links gilt solange es nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt ist (ist es hier aber).
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Äh, Rechts vor links gilt solange es nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt ist (ist es hier aber).
Gruß Metalhead
Nö.
Geregelt ist, dass ein Vorfahrtberechtigter Vorfahrt hat vor einem Nichtvorfahrtberechtigtem.
Wer hat denn Vorfahrt, wenn sich zwei Vorfahrtberechtigte oder zwei Nichtvorfahrtberechtigte ins Gehege kommen?
In diesem Fall gilt dann selbstredend wieder Rechts vor Links.
(Bei den Vorfahrtsberechtigten könnte man auch sagen, dass grundsätzlich derjenige Vorfahrt hat, der auf der Vorfahrtsstraße bleibt. Das kommt aber im Rechtsverkehr letztlich aufs Selbe hinaus.)
Hilfe, was muss man denn hier lesen.
Der TE sollte seinen Führerschein gleich wieder abgeben (hat erst vor kurzem die A2 bestanden). Das ist einfachstes Grundwissen und wird zur Genüge in der Fahrschule durchgekaut. Wer diese Frage nicht beantworten kann, darf nicht auf den öffentlichen Verkehr losgelassen werden!
Genau. Am besten noch hängen, teeren, federn und vierteilen.
Mir sind die Fahranfänger am liebsten, die sich mit der Materie Straßenverkehr auseinandersetzen und auch – in mancher Augen dumme – Fragen stellen. Nur so können sie dazulernen. Also: Mein Respekt für die Fragestellung und für die sachlichen Erklärungen. Kein Respekt für blödes Gemotze.
Zusammenfassung:
Für die Vorfahrtberechtigten gilt untereinander RvL, und für die Nichtvorfahrtberechtigten gilt untereinander ebenso RvL. Gilt nicht nur für echte Kreuzungen, sondern auch für diese T-"Kreuzungen", wo es nur 1 Nebenstraße und bspw. 1 abknickende Hauptstraße hat.
Das grüne Auto hat Vorfahrt! Es gilt rechts vor links.
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Früher war das mit dem Blinken anders, da hat man grundsätzlich nicht geblinkt wenn man dem Straßenverlauf folgte. Wer geradeaus wollte, wo die Vorfahrt nach links ging, hat zB kurz rechts geblinkt.
Kann ich mich nicht daran erinnern. Wann war dieses "früher"? Frage ist ernstgemeint.