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Vorfahrt auf unmittelbar neben der Straße verlaufendem Radweg und "Radfahrer frei " Gehweg
Auf solch einem " Radfahrer frei " Gehweg war ich mit dem Pedelec unterwegs.
Der Gehweg war nur durch einen 20 cm hohen Randstein von der rechts von mir befindlichen Straße getrennt und wird in beiden Richtungen benützt.
Die Straße war mit dem Schild 306 versehen ( Vorfahrtsstraße ) .
Aus einer Seitenstraße mit dem Schild 205 ( Vorfahrt gewähren ) kam flott eine Autofahrerin mit einem PKW in Golfgröße, bog nach rechts ab ohne mir Vorfahrt zu gewähren und hat mich daher grob behindert und gefährdet.
Durch meine schnelle Reaktion mit Vollbremsung konnte ich einen Zusammenprall verhindern.
Sie hat dann, als ich einen Schrei losließ auf der Straße gewendet, dabei noch einige Autofahrer behindert und mir dann zugeschrieen, ich hätte am wegen der Einfahrt abgesenkten Bordstein halten und sie vorbeilassen müssen.
Ich habe nur auf ihr Nummernschild gedeutet und die Diskussion beendet.
Da sich m.W. die Vorfahrtszeichen 306 und 205 auf die komplette Straße beziehen - also auf die Straße, den Radweg und auch auf den " Radfahrer frei Gehweg " - gehe ich davon aus, daß mir die Fahrerin absichtlich die Vorfahrt nicht gewährt hat, es sich daher nicht um eine Fahrlässigkeit gehandelt haben kann, sondern um eine Vorfahrtsverletzung mit Behinderung und grober Gefährdung.
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68 Antworten
Wo kam sie jetzt raus?
Aus der Seitenstrasse oder einer Einfahrt?
Du bist also vorschriftsmässig auf der linken Fahrbahnseite entgegen der Fahrtrichtung gefahren?
Wenn sie aus der Seitenstrasse gekommen ist hat sie klar Vorfahrt,Du bist derjenige der ihre Fahrbahn überqueren will.
Wenn es eine Ein/Ausfahrt war hätte sie warten müssen.
Ist es eine Seitenstrase mit abgesenkten Bordsetin hätte sie auch warten müssen,solche Strassen werden wie Ein/Ausfahrten gewertet.
Wenn der Gehweg für Radfahrer freigegeben ist, sollte/muss dies dem Autofahrer, welcher an der Einmündung nicht vorfahrtberechtigt ist, per Zusatzschild unter dem "Vorfahrt gewähren" oder durch die unterbrochenen Leitlinien (Radfahrer-Schutzstreifen) angezeigt werden.
Falls das nicht der Fall ist, hast Du als Radfahrer schlechte Karten, da ein Autofahrer nicht davon ausgehen muss dass Du legal auf dem Gehweg unterwegs bist.
Ausserdem würde ich mich als Radfahrer in dieser Situation nie auf meine Vorfahrt (selbst wenn ich sie denn haben sollte) verlassen.
Wenn man Fahrrad fährt sollte man die Vorfahrtsregeln der StVO schon kennen.
Du warst auf einem Fußweg unterwegs, nicht auf einer Radspur, da gibt es Unterschiede.
Wenn ich als Abbieger in diese Straße einbiegen, dann haben die Fußgänger und Radfahrer Vorfahrt.
Komme ich aus dieser Straße raus hast du keine Vorfahrt, weil du ja keinen Radweg oder Radspur hast.
Die Straße war rechts von dir, also warst du links unterwegs, gäbe es dort eine Radspur, dann muß diese auch für beide Richtungen ausgeschildert sein.
Stell dir vor es knallt, dann geht es vor mit deiner Aussage, es war Absicht vor Gericht und das kann sich dann 2 Jahre hinziehen.
Vor 21 Monaten hatte ich einen Radfahrer in der Hecktüre, ich mußte vor dem Ortseingangsschild verkehrsbedingt langsamer werden, einige 100 Meter vorher überholte ich am Ende einer Steigung einen sehr langsamen Radfahrer.
Vor dem Ortseingangsschild ging es bergab, der Radfahrer wollte mich nach seinen Aussagen rechts überholen , ich war seiner MEinung zu weit rechts gefahren, dann wollte er nur wenige centimeter hinter mir nach links. In diesem Moment hätte ich absichtlich gebremst um ihn zu erziehen den Radweg am Waldrand zu nehmen.
Weil ich wäre nur noch 27 km gefahren das war ihm zu langsam.
Da ich ja angeblich mein Auto als Waffe gegen den Fahrradfahrer eingesetzt habe geht es vor Gericht
Jetzt kannst dir ausrechnen wenn es gekracht hätte wannder Schaden reguliert wird.
Natürlich darf man, wenn der Gehweg auch für Radfahrer freigegeben ist, ihn auch so nutzen. Allerdings gibt es dann einen Unterschied zu reinen Radweg: Ich habe auf dem Gehweg keine Vorfahrtsrechte, auch nicht beim Queren von Straßen. Zudem ist der Radfahrer angehalten, auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen und nicht zu überholen. Schlechte Karten hat man als Radler auch bei Ein- und Ausfahrten, hier muss ich ggf. sogar anhalten. Verschärfend kommt hinzu, dass Pedelec-Fahrer üblicherweise Geschwindigkeiten erreichen, mit der Autofahrer bei Fußwegen nicht rechnen (müssen), was nicht unerheblichen Einfluß bei rechtlichen Auseinandersetzungen hat- i.d.R. zum Nachteil des Radlers.
Wenn dieser Weg auch in der Tat als Fußgängerweg mit Zusatzschild „Fahrrad (als Symbol) frei“ gekennzeichnet war dann gilt wie schon geschrieben absoluter Vorrang für die Fußgänger zum einem und zum anderen höchsten Schrittgeschwindigkeit für Fahrradfahrer.
Daher sollte der TE nochmal genau beschreiben wie die Beschilderung des des Fußweges gekennzeichnet ist.
Daher noch ein wenig vage mit Tendenz dass der Autofahrer hier recht hatte.
Hier noch eine gute Quelle die zeigt was ich mit der Beschilderung meine: https://www.adfc-diepholz.de/gehweg-radfahrer-frei-sind-keine-radwege/
War der Gehweg auch zur Benutzung von beiden Seiten freigegeben?
TE ... auf dem Grabstein wird stehen: "Er hatte Recht!" ... Unter uns: Wer Zeit zum empörten Schreien hat, der hätte auch Zeit für eine relativ normale Bremsung gehabt. Es ist ein bisschen unklug auf sein Recht zu bestehen, wenn man um sich rum nur die StVO und keine Knautschzone hat. Erziehen wirst du niemanden mit deiner berechtigten Empörung. Also würde ich mir den Stress einfach sparen. Als erfahrener eRadfahrer weisst du sehr genau, dass die von dir geschilderte Situation saugefährlich ist. Naturgemäß konzentriert sich der Autofahrer nach links auf den Hauptverkehr und rechnet eher nicht mit flotten Radlern von rechts. Der Selbsterhaltungstrieb sollte also mitarbeiten und der Sinn für menschliche Schwächen über die Fehler der anderen VT hinweghelfen.
Der Gehweg ist mit dem blauen Gehwegschild (239 mit dem Zusatz Radfahrer frei ) versehen und zwar in beiden Richtungen.
Auf der anderen Straßenseite ist nur ein Gehweg.
Zitat aus dem oben verlinkten Artikel:
"„Gehweg – Radfahrer frei“ ausgeschilderte Wege empfehlen wir Ihnen in der Regel nicht zu benutzen – jedenfalls dann, wenn die Fahrbahn problemlos mit dem Rad zu befahren ist. Auf der Fahrbahn werden Sie von den Autofahrern besser gesehen und haben ein geringeres Unfallrisiko an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstücksausfahrten, weil Sie Kreuzungen und Einmündungen ganz genau so befahren können wie die Autos. Das ist am sichersten, weil Sie dann nicht übersehen werden."
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. November 2022 um 20:00:28 Uhr:
TE ... auf dem Grabstein wird stehen: "Er hatte Recht!" ... Unter uns: Wer Zeit zum empörten Schreien hat, der hätte auch Zeit für eine relativ normale Bremsung gehabt. Es ist ein bisschen unklug auf sein Recht zu bestehen, wenn man um sich rum nur die StVO und keine Knautschzone hat. Erziehen wirst du niemanden mit deiner berechtigten Empörung. Also würde ich mir den Stress einfach sparen. Als erfahrener eRadfahrer weisst du sehr genau, dass die von dir geschilderte Situation saugefährlich ist. Naturgemäß konzentriert sich der Autofahrer nach links auf den Hauptverkehr und rechnet eher nicht mit flotten Radlern von rechts. Der Selbsterhaltungstrieb sollte also mitarbeiten und der Sinn für menschliche Schwächen über die Fehler der anderen VT hinweghelfen.
Es geht hier nicht um meine oder deine Empörung und auch nicht um das Gequatsche um den Grabstein oder wer stärker oder schwächer ist, sondern
um den § 8 Abs. 1 Nr. 1 der StVo und dort steht,
" an Kreuzungen und Einmündungen hat Vorfahrt wer von rechts kommt, das gilt nicht wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichenbesonders geregelt ist ( Zeichen 205, 206, 301,306 ) "
und die Straße sowie der Radweg oder der Gehweg "Radfahrer frei" sind hiervon ( von der Beschilderung nicht ausgenommen. ) Autofahrern sowieso und Radlern und Fußgängern ist Vorfahrt zu gewähren.
Der Vorfall war in der Stadt ( 50 km/h ) und die Straße viel befahren.
Und die gegebene Antwort kannst du nicht zuordnen. O.k..
Schon mal auf der ADFC-Seite nachgesehen? Ist sehr gut, kann aber auch für so manchen Radler ernüchternd sein.
Zitat:
@nogel schrieb am 9. November 2022 um 20:11:43 Uhr:
Zitat aus dem oben verlinkten Artikel:
"„Gehweg – Radfahrer frei“ ausgeschilderte Wege empfehlen wir Ihnen in der Regel nicht zu benutzen – jedenfalls dann, wenn die Fahrbahn problemlos mit dem Rad zu befahren ist. Auf der Fahrbahn werden Sie von den Autofahrern besser gesehen und haben ein geringeres Unfallrisiko an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstücksausfahrten, weil Sie Kreuzungen und Einmündungen ganz genau so befahren können wie die Autos. Das ist am sichersten, weil Sie dann nicht übersehen werden."
Das kann man so oder so sehen, und ob man auf der 5m breiten Straße innerorts besser gesehen werden kann und sicherer unterwegs ist als auf dem besagten Radweg ?
Vorfahrt gewähren muß man in meinem Falle allen, ob sie von links oder rechts kommen und egal ob Autofahrer, Rollstuhlfahrer, Radler oder Fußgänger oder Kind mit Roller.
Daß ich im " Unfalle " der Schwächere bin, mein Gott daß muß doch nicht extra wieder aufgewärmt werden, es geht hier um Verhaltensregeln im Falle der Vorfahrt ( haben und gewähren )
Ich gebe Paul zu 100 Prozent recht.
Schon aus Selbsterhaltungstrieb würde ich nicht darauf vertrauen, dass mir als entgegen der Fahrtrichtung Fahrender, genug Beachtung geschenkt wird.