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Vorfahrt bei Linksabbiegerspur auf Kreuzung mit Ampel

Themenstarteram 28. August 2009 um 10:16

Folgendes Szenario,

Typische Kreuzung - Bei Grün fährt man auf die Linksabbieger Spur und lässt den Gegenverkehr durch und biegt dann links ein.

Was passier jedoch wenn man auf die Kreuzung drauffährt wenn man grün hat, und der Gegenverkehr solange braucht dass auch die von Links kommenden Grün haben.

Muss ich mitten auf der Kreuzung stehen bleiben (bin ja schon drauf) oder habe ich Vorfahrt - bzw. kann das Abbiegen beenden.

Beste Antwort im Thema

siehe STVO:

§11 Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.

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Afaik kannst und mußt sogar den Abbiegevorgang beenden (wenn Du mitten im Kreuzungsbereich stehst). Solltest Du allerdings an der Ampel stehen natürlich nicht. :D

Theoretisch müss die Kreuzung erst geräumt werden, d.h. du hast Vorrang.

Je nach Kreuzung sieht es in der Praxis allerdings oftmals anders aus :(

Allerdings stellt sich dann die Frage, warum du auf der Kreuzung "verhungert" bist.

Entweder ist die Ampelschaltung zu knapp ausgelegt, oder du hast die Lücke verpennt.

Versteh nur Bahnhof.:confused::confused:

Themenstarteram 28. August 2009 um 10:26

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

Afaik kannst und mußt sogar den Abbiegevorgang beenden (wenn Du mitten im Kreuzungsbereich stehst). Solltest Du allerdings an der Ampel stehen natürlich nicht. :D

Die Ampel ist vor der Kreuzung, und auch keine spezielle für Linksabbieger. Regelt halt einfach aus welcher Richtung gerade gefahren werden darf.

Naja ich stand eben auf der Linksabbieger Spur mitten in der Kreuzung und als der letzte vom Gegenverkehr vorbei war (War wohl ein nicht ortskundiger dabei der extrem lahm fuhr um strassenschilder auf der Kreuzung zu lesen) wollte ich fahren - und es hat wohl eine Frau von links mittlerweile grün bekommen und hat mich haar Scharf geschnitten. Als ich dann gehupt habe hielt sie an und hat hysterisch rumgeschrien.

 

Warum ich der Sache einen eigenen Thread widme ... ich habe noch nie - weder in der Fahrschule damals, noch durch lesen und stöbern - gehört wie es genau in solchen Situationen Verkehrsrechtlich aussieht.

Rechtlich hast du Vorrang

Schon besser :) . Du mußt sogar die Kreuzung räumen und die anderen haben dies auch zu gewähren, d.h. man muß immer darauf achten, ob nicht noch jemand dort steht. Einfach durchbrettern ist nicht.

siehe STVO:

§11 Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.

Themenstarteram 28. August 2009 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

siehe STVO:

§11 Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.

Dann dürfte ja niemand auf die Linksabbiegerspur fahren bei Gegenverkehr. Ich denke nicht dass man das hier anwenden kann.

Wenn die Ampel schon länger grün ist und vor dir bereits einige auf dem Linksabbieger warten, dann darfst du auch bei "grün" nicht in die Kreuzung rein. Hier kommt es also auf die Situation an.

Wenn du nun aber z.B. als erstes oder zweitest dort wartest, aber die Ampelschaltung ist so kurz ausgelegt, oder der Gegenverkehr fährt noch bei Kirschgelb in die Kreuzung, so dass du einfach nich eher losfahren kannst, so ist der Querverkehr nunmal wartepflichtig.

Dieser § ist also für beide Seiten greifend ;)

am 28. August 2009 um 10:43

Gab es denn keinen Räumpfeil?

Mir wurde mal in der fahrschule beigebracht, dass der Räumpfeil so lange leuchtet, dass in der Regel drei Fahrzeuge räumen können.

Ansosten muss man auch erst die Kreuzung räumen lassen, bevor man selbst einfährt.

am 28. August 2009 um 10:50

Zitat:

Wenn du nun aber z.B. als erstes oder zweitest dort wartest, aber die Ampelschaltung ist so kurz ausgelegt, oder der Gegenverkehr fährt noch bei Kirschgelb in die Kreuzung, so dass du einfach nich eher losfahren kannst, so ist der Querverkehr nunmal wartepflichtig.

Ja, das ist bei vielen Kreuzungen der Fall!

 

Jedenfalls muss man ja bekanntlich als linksabbieger sich in die mitte der Kreuzung vortasten und dann erstmal den Gegenverkehr passieren lassen. Bei vielen Ampeln, und gerade in der Rush Hour, kommt aber DAUERND Gegenverkehr, und selbst wenn Ampel auf Rot umspringt fahren noch schnell ein paar drüber. Erst DANN können die Linksabbieger die auf der Kreuzung warten mussten links abbiegen, und das muss ihnen auch gewährt werden sagt die StVo.

am 28. August 2009 um 13:49

Yep,

also die "nette" Dame hätte Schuld, hätte es gekracht.

Aber zum Glück ist ja nichts passiert, außer das rumschreine von ihr!

lieber themenstarter: "klugscheissmodus an" in der fahrschule hast du gelernt, dass du gar nicht in die kreuzung einfahren darfst, wenn nicht abzusehen ist, dass du diese innerhalb der gruenphase auch wieder verlassen kannst. "klugscheissrmodus aus"

ist ne doofe regelung, haelt sich auch kaum einer dran, ist aber so...

die quintessenz: mit gegenseitiger ruecksichtnahme klappts ohne beulen und verletzte und die andren lassen dich in dem fall mal freundlich die kreuzung raeumen...

Du hast eindeutig das Recht die Kreuzung zu räumen bevor jemand anders dir Probleme macht dadurch dass er in die Kreuzung hineinfährt.

 

Es ist nicht deine Schuld, wenn der Gegenverkehr bei dunkelgelb oder hellrot noch langsam in die Kreuzung fährt. Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier gefragt. Aus Wut hupen hilft wenig, denn dadurch kochen nur die Emotionen. Der Klügere gibt nach oder?

 

A...löcher, die sich die Vorfahrt erzwingen gibt es immer. Mach dir nichts draus, einfach vorsichtig sein und gut ist.

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