- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Vorfahrt für Linienbusse?
Vorfahrt für Linienbusse?
Hallo Gemeinde,
tägliches Erleben auf der Strasse: Ein Buss möchte sich aus der Haltebucht in den fliessenden Verkehr einfädeln. Meines Erachtens gibt es da eine Vorschrift, die dem "Linienverkehr" zwar den Vorrang einräumt, welchen er sich im Ernstfall aber nicht erzwingen darf. Generell wackelige Sache also....
Ist das wirklich so, MUSS ich als Fahrzeugführer entsprechend anhalten, wenn ein Bus erkennbar losfahren will?
Weiter: Was zählt alles unter Linienverkehr; die innerstädtischen Linien, Überlandlinien, Schulbusse, Fernreiselinien? Wie wird dort unterschieden?
Habe persönlich kein Problem, diese einscheren zu lassen, im Gegenteil; mir geht es mit dieser Frage rein mal um`s Prinzip. Was sagen die Experten dazu?
Viele Grüße
Thomas
Beste Antwort im Thema
Haltestellen sind unabhängig von der baulichen Anlagen, also Bucht oder Kap, dort, wo das Zeichen 224, Haltestelle, steht.
Zur Erläuterung: Eine Haltestelle, wo der Bus auf der Fahrbahn steht bezeichnet man als Haltestellenkap. In diesem Bereich gilt wie bei der Bucht: Parken verboten, Halten für 3 Minuten erlaubt.
Mittlerweile werden, außer an Ausfallstraßen, bewußt viele Haltestellenbuchten zu Kaps umgebaut, um bewußt den fleißenden Verkehr zu stören und die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Gemäß StVO §20:
(1) An Omnibussen des Linienverkehres, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
.....
(5) Omnibussen des Linienverkehres und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Verkehrsteilnehmer warten.
Straßenbahnen haben keinen besonderen Vorrang. Für sie gilt grundsätzlich das gleiche wie für die Omnibusse. Aufgrund der längeren Anhaltewege ist aber besondere Sorgfalt erforderlich. Sie werden aber oft auch mit separaten Lichtzeichen in eigenen "Grünphasen" geführt.
Ähnliche Themen
18 Antworten
Interessante Frage, wenn du erlaubst, würde ich mich noch mit einer weiteren dranhängen:
Wie verhält sich das alles bei Straßenbahnen? Zählen die als normaler verkehr oder muss ich denen auch Vorfahrt gewähren? Oder gar die Spur räumen, wenn es eine gemeinsam benutzte Fahrspur gibt?
Das ist einfach, Schienenfahrzeuge haben IMMER Vorfahrt.
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Das ist einfach, Schienenfahrzeuge haben IMMER Vorfahrt.
Wer sagt denn so was???
Auch schienenfahrzeuge müssen sich wie jedes andere fahrzeug was sich im straßenverkehr bewegt an die vorfahrts bzw. vorrangregeln halten.
Gruss
Maik
Aus der Praxis und der Fahrschule kenne ich das so, dass ich Schienenfahrzeuge IMMER Vortritt haben, sofern nichts anderes steht. D.h. seinen Rechtsvortritt kann man NICHT erzwingen, wenn z.B. ein Strassenbahn von links kommt. Ebenso ist das bei Bussen, welche auf der Busspur unterwegs sind.
Also, Reisebusse lasse ich nicht explizit rein, aber halt die Busse des öffentlichen Verkehrs schon. Einfach, damit die Leute, die ihren Zug im Bahnhof erwischen müssen, dies auch schaffen. Ich mache zumindest das, was in meiner Macht steht.
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Das ist einfach, Schienenfahrzeuge haben IMMER Vorfahrt.
Genau darum frage ich nämlich.
Bin mir recht sicher mal gehört zu haben, dass Straßenbahnen nur gleichberechtigt sind.
Aber nix genaues weiss ich leider auch nicht.
ist das nicht so, das wenn der bus die warnblinkanlage in der haltebucht an hat, dass man nicht vorbeifahren darf und wenn er dann zum ausfahren blinkt ihn fahren lassen muß. ????????
aber wer hält sich daran? wir schleichen doch alle vorbei.
klärt mich bitte auf wenn ich falsch liege.
hp
Zitat:
Original geschrieben von A6 Tdi 2003
ist das nicht so, das wenn der bus die warnblinkanlage in der haltebucht an hat, dass man nicht vorbeifahren darf und wenn er dann zum ausfahren blinkt ihn fahren lassen muß. ????????
aber wer hält sich daran? wir schleichen doch alle vorbei.
klärt mich bitte auf wenn ich falsch liege.
Hier liegst du vollkommen falsch.
Wenn der bus mit warnblinklicht in die bushaltestelle fährt darf man ihn NICHT überholen, steht er dann in der haltestelle (weiterhin mit warnblinklicht) um fahrgäste ein und aussteigen zu lassen darf man ihn und auch der gegenverkehr nur mit schrittgeschwindigkeit dran vorbei fahren und kein km/h mehr.
Steht ein bus nur mit dem blinker nach rechts in der haltestelle sollte man vorsichtig (mit angepasster geschwindigkeit) dran vorbei fahren.
Blinkt der bus dann links um loszufahren bleibe ich dahinter stehen und lasse ihn einscheren.
@all
Nochmal wegen den schienenfahrzeugen, die haben NICHT immer immer vorfahrt.
Das war vieleicht mal so aber seit ich fahrlehrer bin bzw. seit ich meinen B schein habe (1998) war es schon so das sich auch schienenfahrzeuge an die vorfahrtsregeln halten müssen.
Gruss
Maik
Straßenbahnen haben nicht generell Vorfahrt. Jedoch sind alle Kreuzungen ohne Ampel, die ich kenne, so angelegt, dass die Straße mit der Straßenbahn Vorfahrtstraße ist.
An der Endstelle der Straßenbahn in Essen-Bredeney muss sich die Bahn aus der Schleife in den Verkehr einfädeln. Da ist nix mit Vorfahrt. In Bochum / Witten ist das oft durch eine Ampel geregelt, die kurz auf rot geht, wenn die Bahn kommt.
Die einzigen Sonderregeln bezüglich der Straßenbahn aus der Fahrschule waren das Rechtsüberholen, wenn die Schienen in der Mitte der Straße liegen und das Räumen der Fahrspur nach geradeaus, wenn man als Linksabbieger auf den Schienen steht und die Bahn blockiert.
--
Zu den Bussen: Als Linienverkehr würde ich erstmal jeden Bus sehen, der in Bucht steht und raus will. Die Rede ist zwar von "öffentlichem Nahverkehr", aber einem Bus mit Liniennummer sieht man es meist nicht an, ob er im Stadt- oder Überlandverkehr fährt - außer man kennt die Linien und/oder die Fahrzeugtypen vor Ort. Fernbusse (also Reisebusse) sehe ich selten bis nie in den Buchten stehen.
Es gab aber durchaus einige Linien im Ruhrgebiet, die von privaten Unternehmen z.T. mit älteren Reisebussen bedient wurden. Im schlimmsten Fall sahen die von hinten gar nicht nach Linienbus aus und hatten vorne nur Schilder mit Nummer und Fahrtziel von innen an der Scheibe pappen.
Hier ist was zur Haftungsverteilung, wenn es doch mal kracht.
Um mal wortwörtlich drauf einzugehen, "das Anfahren an Haltestellen ist zu ermöglichen". OK, das heißt es für mich in dem konkreten Fall, dass der Bus, während er an der Haltestelle steht, AUF DER FAHRBAHN steht. Dann ist es logisch, dass ich dann nicht mehr überholen kann, wenn er schon zur Abfahrt blinkt.
Vom Abfahren aus der Haltebucht lese ich dort aber nichts..... Dann fädelt er sich ja neu in den fliessenden Verkehr ein, was er im obigen Fall nicht macht.....
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Um mal wortwörtlich drauf einzugehen, "das Anfahren an Haltestellen ist zu ermöglichen". OK, das heißt es für mich in dem konkreten Fall, dass der Bus, während er an der Haltestelle steht, AUF DER FAHRBAHN steht. Dann ist es logisch, dass ich dann nicht mehr überholen kann, wenn er schon zur Abfahrt blinkt.
Vom Abfahren aus der Haltebucht lese ich dort aber nichts..... Dann fädelt er sich ja neu in den fliessenden Verkehr ein, was er im obigen Fall nicht macht.....
Warum schließt ne Haltestelle ne Haltebucht aus?
Für mich kann eine Haltestelle auf der Fahrbahn sein oder eben an der Bucht. Und da ist das Anfahren zu ermöglichen.
In Hamburg ist das relativ einfach. Der Bus blinkt 3 mal und fährt dann los und bremst auch nur, wenns wirklich knapp wird. Funktioniert und ist imho auch richtig so. Sonst wäre im Feierabendverkehr kein Fahrplan einzuhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Um mal wortwörtlich drauf einzugehen, "das Anfahren an Haltestellen ist zu ermöglichen". OK, das heißt es für mich in dem konkreten Fall, dass der Bus, während er an der Haltestelle steht, AUF DER FAHRBAHN steht.
Wo steht das? "Haltestelle" ist hier leider nicht genauer definiert - im Zweifelsfall ist das jeder Ort, wo ein Haltestellenschild steht.
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Dann ist es logisch, dass ich dann nicht mehr überholen kann, wenn er schon zur Abfahrt blinkt.
So logisch ist das nicht; ich kann dir Haltestellen zeigen, da steht der Bus am Bordstein und man kann dran vorbei fahren, ohne über die Mittellinie zu fahren. Die Grenze zwischen Haltebucht und "auf der Fahrbahn stehen" im Sinne von "diese dichtmachen" ist fließend.
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Vom Abfahren aus der Haltebucht lese ich dort aber nichts..... Dann fädelt er sich ja neu in den fliessenden Verkehr ein, was er im obigen Fall nicht macht.....
Auch richtig. Im Ruhrgebiet sind Haltebuchten die häufigste Form von Bushaltestellen, daher kam ich darauf. Ich weiß aber nicht, ob haltende Busse als fließender Verkehr gelten, wenn sie auf der Fahrbahn stehen. Das genannte Urteil spricht ja auch von Unfällen "zwischen einem im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeug und einem anfahrenden Linienbus". Von wo der anfährt steht da auch nicht.
Haltestellen sind unabhängig von der baulichen Anlagen, also Bucht oder Kap, dort, wo das Zeichen 224, Haltestelle, steht.
Zur Erläuterung: Eine Haltestelle, wo der Bus auf der Fahrbahn steht bezeichnet man als Haltestellenkap. In diesem Bereich gilt wie bei der Bucht: Parken verboten, Halten für 3 Minuten erlaubt.
Mittlerweile werden, außer an Ausfallstraßen, bewußt viele Haltestellenbuchten zu Kaps umgebaut, um bewußt den fleißenden Verkehr zu stören und die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Gemäß StVO §20:
(1) An Omnibussen des Linienverkehres, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
.....
(5) Omnibussen des Linienverkehres und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Verkehrsteilnehmer warten.
Straßenbahnen haben keinen besonderen Vorrang. Für sie gilt grundsätzlich das gleiche wie für die Omnibusse. Aufgrund der längeren Anhaltewege ist aber besondere Sorgfalt erforderlich. Sie werden aber oft auch mit separaten Lichtzeichen in eigenen "Grünphasen" geführt.
Zitat:
Original geschrieben von Frl. Meyer
Straßenbahnen haben keinen besonderen Vorrang. Für sie gilt grundsätzlich das gleiche wie für die Omnibusse. Aufgrund der längeren Anhaltewege ist aber besondere Sorgfalt erforderlich. Sie werden aber oft auch mit separaten Lichtzeichen in eigenen "Grünphasen" geführt.
Ersetze "oft" mit "immer". Straßenbahnen fahren nie nach den Lichtzeichen des Straßenverkehrs. Dass deren Lichtzeichen oft anders geschaltet werden ist richtig. Die "Gelbphase" (ein weißer Punkt) setzt sehr früh ein und dauert länger als die des Straßenverkehrs. Hat die Straßenbahn "rot" (ein weißer Querbalken), beginnt erst die Gelbphase für den Straßenverkehr. Das liegt daran, dass Straßenbahnzüge bis zu 75 m lang sein dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
Zitat:
Original geschrieben von Frl. Meyer
Straßenbahnen haben keinen besonderen Vorrang. Für sie gilt grundsätzlich das gleiche wie für die Omnibusse. Aufgrund der längeren Anhaltewege ist aber besondere Sorgfalt erforderlich. Sie werden aber oft auch mit separaten Lichtzeichen in eigenen "Grünphasen" geführt.
Ersetze "oft" mit "immer". Straßenbahnen fahren nie nach den Lichtzeichen des Straßenverkehrs. Dass deren Lichtzeichen oft anders geschaltet werden ist richtig. Die "Gelbphase" (ein weißer Punkt) setzt sehr früh ein und dauert länger als die des Straßenverkehrs. Hat die Straßenbahn "rot" (ein weißer Querbalken), beginnt erst die Gelbphase für den Straßenverkehr. Das liegt daran, dass Straßenbahnzüge bis zu 75 m lang sein dürfen.
Nein. Frl. Meyer hat schon Recht. Auch Straßenbahnen können auf die Lichtsignale des MIV fahren. Das die Strab dann bei der Zwischenzeitberechnung berücksichtigt werden müssen, versteht sich von selbst.
Gruß