- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- vorfahrt genommen bekommen. gegner behauptet ich hätte rechts geblinkt. rechtslage?
vorfahrt genommen bekommen. gegner behauptet ich hätte rechts geblinkt. rechtslage?
hallo
also gestern hatte mein freund einen kleinen unfall.er ist busfahrer und war eben mit dem bus unterwegs. er kam aus einer seitenstraße und bog rechts ab auf eine hauptstraße (vorfahrtstraße). er wollte dann auf dieser hauptstrße gerade aus weiter. nach ca 20 metern kommt wieder von rechts eine eine seitenstraße, dort fuhr eine frau ohne vorher nochmal in seine richtung zu schauen raus. naja er hat dann eine vollbremsung gemacht aber die fahrzeuge rammten sich trotzdem noch ein wenig. also die frau hat ihm ganz klar die vorfahrt genommen das ist völlig unstrittig. aber bei der polizei behauptet sie jetzt jedoch dass mein freund nach rechts geblinkt hätte und sie dachte er will da abbiegen und sie dehalb rausgefahren ist. mein freud sagt, dass die frau seinen rechten blinker natürlich noch gesehen haben muss weil er ja gerade 20 meter vorher erst aus der seitenstraße kam und der blinker ja immer erst wieder aus geht wenn der lenker ganz gerade ist. allerdings war der blinker schon mehere meter vor der seitenstaße wo dann der unfall passierte schon wieder ausgegangen. einegtlich hatte sie das also richtig sehen müssen wenn sie nochmal richtig geschaut hätte vor dem rausfahren.
nun meien frage: weis jemand wie so ein fall rechtlich gehandelt wird???
mein freund hat halt jetzt bedenken dass er ne teilschuld kriegt wenn die frau so feste behauptet er hätte geblinkt.
es ist ja nicht viel passiert. bei dem bus ist vorne an der stoßstange ein kratzer und an dem auto der frau ist hinten an der seite ein kleiner kratzer. also wirklich nur der lack ist zerkratzt.
denke schon mal für antworten.
ich habe im anhang mal eine skizze angehängt von dem unfall. grün ist der weg von meinem freund --rot ist der weg von der frau.
gruß rennkuckuck86
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dolofan
Meinst du, fast 9 Jahre sind schnell genug?
Wieso 9 Jahre? goofy hat ganz aktuell einen Unfall gehabt, nicht vor 9 Jahren.
Ähnliche Themen
38 Antworten
Soll und kann keine rechtsberatung sein: soweit ich weiss, ist der Blinker eh nicht verbindlich. Also selbst wenn jemand blinkt, aber geradeaus fährt, bekommt er nicht die Schuld, wenn ihm dann jemand die Vorfahrt nimmt. Soweit ich weiss auch nicht einmal eine Teilschuld.
Auch wenn es für den Verkehrsfluss wünschenswert wäre wenn man sich auf die Blinkerei verlassen könnte ist es rechtlich so:
Abbiegen verpflichtet zum Blinken, Blinken aber nicht zum Abbiegen. Theoretische könnte es eine geringe Teilschuld geben, in dem Fall aber eher unwahrscheinlich.
Zitat:
Original geschrieben von Ricky2000
soweit ich weiss, ist der Blinker eh nicht verbindlich. Also selbst wenn jemand blinkt, aber geradeaus fährt, bekommt er nicht die Schuld, wenn ihm dann jemand die Vorfahrt nimmt.
Das ist korrekt. Demjenigen, welcher die Vorfahrt zu achten hat, obliegt eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Durch aufmerksames Beobachten wäre klar geworden, dass der Blinker noch aus dem vorherigen Abbiegevorgang aktiv ist. Vorfahrt achten heißt nunmal, Verkehr genauer beobachten.
Kann dem auch nur zustimmen. Man hat mir auch schonmal gesagt, dass das Blinken nicht "verbindlich" ist.
Wie oft kommts vor, dass man in einer fremden Stadt ist und blinkt und dann sieht, dass es doch nicht die richtige Straße ist.
Oder bei diesem Komfortblinker: Man blinkt, macht ihn (wg. nem versehen) wieder aus und trotzdem blinkt er noch 3 mal... (wobei ich froh bin, ihn zu haben)
rennkuckuck86:
Du schreibst in der Überschrift: "vorfahrt genommen bekommen. gegner behauptet ich hätte rechts geblinkt. rechtslage?"
weiter im Text schreibst Du: "hallo also gestern hatte mein freund einen kleinen unfall.er ist busfahrer und war eben mit dem bus unterwegs. er kam aus einer seitenstraße ..."
???
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
rennkuckuck86:
Du schreibst in der Überschrift: "vorfahrt genommen bekommen. gegner behauptet ich hätte rechts geblinkt. rechtslage?"
weiter im Text schreibst Du: "hallo also gestern hatte mein freund einen kleinen unfall.er ist busfahrer und war eben mit dem bus unterwegs. er kam aus einer seitenstraße ..."
???
wo ist das Problem, in der "Ich" Form ist das Problem erstmal verständlicher...
Standartsituation!
Bin ja selbst jahrelang Bus gefahren, heute allerdings fahr ich eher selten selbst! Dafür bin ich als unmittelbarer Vorgesetzter meist auch der Ansprechpartner unserer Busfahrer nach bzw. bei einem Unfall. Meistens nehme ich diese Sachen zusammen mit der Polizei auf. Ist eindeutig eine Schutzbehauptung das der Blinker rechts an gewesen ist. Wenn die Frau sagt "sie dachte der Bus wollte abbiegen" ist das Ding schon gestorben!
Da sie die Vorfahrt gewähren muss, soll sie nicht "denken" sondern 100%ig sicher sein ob der Bus abbiegen will oder nicht! Solange sie nicht sicher ist -"sie dachte"- muss sie solange warten, bis sich die Verkehrsituation eindeutig geklärt hat.
Da passiert Deinem Freund gar nichts, ausser Rennereien und ggf. eine Zeugenaussage bei Gericht.
Sicherheitshalber soll er aber mal zum Anwalt gehen damit man sich nicht durch eine unbedachte Äusserung "selbst reinreitet".
Vielleicht hat er ja eine Rechtsschutzversicherung (sollte eigentlich jeder haben der beruflich Auto fährt), dann kostet es ihn nicht einmal etwas.
Beste Grüsse, Kay
Zitat:
Original geschrieben von Kay1963
Vielleicht hat er ja eine Rechtsschutzversicherung (sollte eigentlich jeder haben der beruflich Auto fährt), dann kostet es ihn nicht einmal etwas.
Gewähren denn die jeweiligen Busunternehmen ihren Fahrern keinen Rechtsschutz (schließen für diese keine Gruppen-Rechtsschutzversicherung ab) ?
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Vorfahrt achten heißt nunmal, Verkehr genauer beobachten.
Genau.
Und dazu gehören neben dem Blinker auch noch andere Dinge, z.B. der Schulterblick und die Verlangsamung des Fahrzeugs. Liegt das alles nicht vor, warte auch ich erstmal ab, was der Vorfahrtberechtigte tut, bevor ich losfahre.
Insbesondere die Verlangsamung sollte hier von Interesse sein, wenn der Bus aufgrund seiner Größe nur langsam um die Ecke fahren kann. Wenn er stattdessen beschleunigt, kann man eigentlich nicht davon ausgehen, dass er abbiegen will - Blinker hin oder her.
@kay und natürlich auch die anderen
sie kennen sich ja offensichtlich aus mit solchen unfällen.
mein freund hat jetzt noch bedenken, dass er ne anzeige wegen fahrerflucht bekommt weil das total dumm gelaufen ist. der unfall ereignete sich in der nähe des büros der busgesellschaft. so konnte also ein mitarbeiter(ansprechpartner für die busfahrer) innerhalb von maximal 5 minuten zur stelle sein. er machte dann fotos und als dann klar wurde, dass die frau keine polizei verlangt beschloss mein freund die linie weiterzufahren um nicht zu viel verspätung zu bekomen. sein kollege aus dem büro blieb am unfallort bei der frau um noch eventuelle unklarheiten zu beseitigen. und erst nachdem mein freund schon weggefahren war viel der frau ein dass sie plötzlich doch die polizei will.
jetzt weis mein freund halt nicht ob es deshalb wegen fahrerflucht dran kommen kann. ich denke es eigentlich nicht weil vorher ja eigentlich von polizei kein rede war und es der frau erst einfiel dass sie die polizei weill als mein freund schon weg war. auserdem war ja noch der kollege aus dem büro an der unfallstelle geblieben. nur man weis halt nicht ob die frau dass dann versucht bei de polizei als fahrerflucht darzustellen. denn wir haben so dass gefühl als will sie irgentwie du schuld von sich wegschieben.
übrigents die busgesellschaft hat einen anwalt. würde der dann auch für meinen freund einspringen oder muss er sich extra einen eigenen nehmen?
danke für antworten.
bei einem bericht in ams-tv wurde mal diese problemaik behandelt...
dabei wurde gesagt, daß dem vorfahrtsberechtigten fahrer eine teilschuld (bis hin zu 100%) angelastet werden kann, wenn dieser seine geschwindigkeit vor der kreuzenden straße deutlich reduziert (angeschalteter blinker vorrausgesetzt)...
hier noch zum nachlesen }>
http://www.anwalt-bauer.de/public/re_1799_0010999.htm
im vorliegenden fall wird diese regelung wohl aber nicht greifen...
gruß
patronn-citron
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Gewähren denn die jeweiligen Busunternehmen ihren Fahrern keinen Rechtsschutz (schließen für diese keine Gruppen-Rechtsschutzversicherung ab) ?
Nein, normalerweise nicht! Aber es gibt einige wenige Ausnahmen!
Als Busfahrer bist Du meistens "Einzelkämpfer" - leider!
Aber die normale Auto-rechtsschutzversicherung deckt ja meistens auch die Fälle ab, bei denen nicht das eigene Auto gefahren wird. Wichtig ist dann aber, dass der Fahrer berechtigt war dieses Fahrzeug zu führen, also das der Eigentümer ihm erlaubt hat das Fahrzeug zu benutzen.
Das kann also ein Mietwagen (Mietvertrag) sein oder aber eben auch ein Firmenwagen (in diesem Fall ein Bus).
Beste Grüsse, Kay
@rennkuckuck
Zur "Unfallflucht":
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__142.html
Inwieweit der Kollege aber als "Bevollmächtigter" deines Freundes auftreten kann, weiß ich nicht.