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Vorfahrt in Wohnstraßen?

Hallo, wir haben hier recht viele große Plattenbauten und davor sog. Wohnstraßen. Die dienen lediglich als Zuwegung, um ins Haus zu gelangen. Manche haben einen Parkplatz, andere nicht. Auf jeden Fall ist so eine Straße breit genug, dass man mit dem Auto reinfahren kann (Anwohner, Pizzadienst, Taxi usw.). Die Wohnstraßen sind meistens in Tempo 30-Zonen mit "Rechts vor links-Regel", Verkehrsschilder gibt es nicht. Und die meisten dieser Straßen sind Sackgassen.
Meine Frage: Gelten solche Straßen auch als "vollwertige" Straßen mit rechts-vor-links, oder ist Jemand, der aus der Wohnstraße kommt, grundsätzlich wartepflichtig. Man könnte ja die Wohnstraße auch als Ausfahrt vom Parkplatz oder Grundstück definieren? Vor Häusern mit Eigentumswohnungen gibt es sogar welche, da steht ein Schild "Privatstraße!"
In meinem Bild ist die Hermann-Hammerschmidt-Straße (unten quer vor den Häusern) eine gewöhnliche Straße, die Häuserzufahrten zweigen davon ab. Müsste ich warten, wenn da einer von rechts rauskommt (roter Kreis)?
Danke für eure Meinungen.

Wohngebietstraßen
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Also, wenn die Wohnstraßen nicht mit solchen Schildern versehen sind, und auch nicht über abgesenkte Bordsteine an den vorbeiführenden Straßen anschließen, dann gilt natürlich Rechts vor Links.

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Also, wenn die Wohnstraßen nicht mit solchen Schildern versehen sind, und auch nicht über abgesenkte Bordsteine an den vorbeiführenden Straßen anschließen, dann gilt natürlich Rechts vor Links.

Auf wessen Grund und Boden verlaufen diese „Wohnstrassen“ ?
Sind das vllt. Grundstücksausfahrten ?

So einfach ist das in solchen Bebauungsgebieten nicht immer. Eine Straße muß nämlich in in Abgrenzung zur Grundstückszuwegung "aus dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale" als Straße erkennbar sein.

Für mich sind das Zufahrtwege zu den Häusern und somit dürfte rechts vor links nicht gelten. Kann man aber bei Luftbildern schlecht sagen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. Februar 2018 um 16:11:10 Uhr:


Auf wessen Grund und Boden verlaufen diese „Wohnstrassen“ ?
Sind das vllt. Grundstücksausfahrten ?

Stadt, WoBau-Genossenschaft und teils privat.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 23. Februar 2018 um 18:15:56 Uhr:


Für mich sind das Zufahrtwege zu den Häusern und somit dürfte rechts vor links nicht gelten. Kann man aber bei Luftbildern schlecht sagen.

Sehe ich auch so, zumal die Zufahrtswege so schmal sind, dass keine 2 Autos nebeneinander passen. Das sieht man auf dem Luftbild (mit Zoom).

Frage doch mal die Kommune, ob die betreffenden Wege Teil des öffentlichen Strassennetzes sind.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 23. Februar 2018 um 18:57:14 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. Februar 2018 um 16:11:10 Uhr:


Auf wessen Grund und Boden verlaufen diese „Wohnstrassen“ ?
Sind das vllt. Grundstücksausfahrten ?

Stadt, WoBau-Genossenschaft und teils privat.

Also ich tippe dann auf Grundstücksausfahrten, wer da raus möchte muss Vorfahrt gewähren.

Das würde ich gerne mal aus der VT-Perspektive sehen.
Wenn man als Autofahrer eindeutig erkennen kann, dass es Grundstücksausfahrten sind, dann gilt rechts vor links definitiv nicht.

Hallo,
wenn am Ende der "Wohnstraße" ein abgesenkter Bordstein ist, ist man bei der Ausfahrt wartepflichtig. Ist die Fahrbahndecke durchgängig oder ist am Ende der "Wohnstraße" eine Gosse, dann gilt "rechts vor links". Da spielt die Breite der "Wohnstraße" Keine Rolle.

Zitat:

@Ben-Wet schrieb am 24. Februar 2018 um 09:37:50 Uhr:


wenn am Ende der "Wohnstraße" ein abgesenkter Bordstein ist, ist man bei der Ausfahrt wartepflichtig.

Wurde hier nicht schon das Gegenteil gesagt? Aber vor den Wohnhäusern gibt’s keine Gehwege rechtwinklig dazu, nur auf der gegenüber liegenden Seite vor den Längsblöcken. Also gilt doch rechts vor links? In der Praxis aber halten manche Ausfahrenden an, manche nicht.

Offensichtlich gibt es da doch unterschiedliche Auffassung, und es wäre fatal, auf sein vermeintliches Vorfahrtrecht zu pochen. Ich bin da jedenfalls immer sehr vorsichtig.

:D

Zitat:

@spreetourer schrieb am 24. Februar 2018 um 10:30:50 Uhr:



Zitat:

@Ben-Wet schrieb am 24. Februar 2018 um 09:37:50 Uhr:


wenn am Ende der "Wohnstraße" ein abgesenkter Bordstein ist, ist man bei der Ausfahrt wartepflichtig.
Wurde hier nicht schon das Gegenteil gesagt? Aber vor den Wohnhäusern gibt’s keine Gehwege rechtwinklig dazu, nur auf der gegenüber liegenden Seite vor den Längsblöcken. Also gilt doch rechts vor links? In der Praxis aber halten manche Ausfahrenden an, manche nicht.
Offensichtlich gibt es da doch unterschiedliche Auffassung, und es wäre fatal, auf sein vermeintliches Vorfahrtrecht zu pochen. Ich bin da jedenfalls immer sehr vorsichtig. :D

Die Auffassung und die Rechtslage gehen oft auseinander.

Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst (was ja auch sinnvoller ist) warte bis "Frei" ist und fahr dann los. Es gibt sicherlich viele Verkehrsteilnehmer, die sich über die Vorfahrtsfrage in diesem Fall nicht im Klaren sind.

Zitat:

@Ben-Wet schrieb am 24. Februar 2018 um 11:06:00 Uhr:


Die Auffassung und die Rechtslage gehen oft auseinander.

Das ist wohl richtig. Doch wo findet man denn die Rechtslage zu dem Problem? In der StVO habe ich dazu nichts gefunden. Nur zu wartepflichtigen Parkplatz- und Grundstücksausfahrten. Und einige hier vertreten ja die Ansicht, dass die Wohnstraßen zum Grundstück des Hauseigentümers gehören (könnten) und folglich Grundstücksausfahrten sind mit Wartepflicht.

Ich kenne auch so eine Gegend, würde da die Regel mit dem Bordstein anwenden...kein abgesenkter Bordstein = rechts vor links.
Aber da es in solchen Gebieten eh recht eng ist, fährt man eh nicht schnell und letztendlich ist das ein miteinander und die Platzverhältnisse entscheiden...klappt eigentlich ganz gut.
Das Gebiet was ich kenne verzweigt sich immer mehr, ich denke ist so ein typisches Beispiel frag 3 Leute und du bekommst 4 Antworten ... auf sein vermeintliches Recht sollte man nicht bestehen, das sind dann die typischen Unfälle wo es Teilschuld gibt....

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