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Vorfahrt wurde nicht gewährt, kam aus verbotener Straße
Hallo,
hoffe ich poste das hier im richtigem (unter)Forum.
Folgende Sachlage:
Ich bin in eine Straße gefahren (eig. jeder der dort wohnt), welches mit dem Verkehrsschild 250 (Durchfahrt verboten) versehen war. Am "Ende" der Straße gabs eine kleine Baustelle & eine Kreuzung, aber eine Durchfahrt war problemlos möglich.
Ich hielt an der Kreuzung an, schaute nach Links ob jemand kommt, sah keinen kommen (Sicht war durch Schilder leicht eingeschränkt) und fuhr langsam los. An dieser Kreuzung kam es dann zu einem Unfall. Meine vordere Stoßstange (links) hat seine hintere Stoßstange (rechts) "geküsst" ( ).
Ich hatte die Vorfahrt und der Unfallgegner hätte die Vorfahrt gewähren müssen. Auch hatte er eine überhöhte Geschwindigkeit (in der 20er Zone mit ca 50 KM/h). Polizei hat den Unfall aufgenommen, es gab auch Zeugen.
Laut Polizei ist der Unfallgegner ganz klar schuld, aber die Versicherung könnte es evtl anders sehen & mir eine Teilschuld geben. Aber genau wüssten sie es nicht, nur eine Vermutung.
Muss halt ein Bußgeld zahlen, was kein Problem ist. Meine Frage ist jetzt:
Hat jemand Erfahrung mit so einer (oder einer ähnlichen) Sachlage?
Habe meine Versicherung angerufen, die meinten aber, dass ich mich erst dann bei ihnen melden solle, wenn die Gegnerversicherung mit eine Teilschuld geben will. Sollte es dazu kommen, würdet ihr mir den Gang zum Anwalt empfehlen? Habe kein Rechtsschutz.
Vielen Dank & LG
Beste Antwort im Thema
Bußgeld für das Befahren einer mit "Durchfahrt verboten" beschilderten Strasse: 20,- Euro
Frage: Wie kann jemand Vorfahrt haben auf einer Straße auf der keine Autos Fahren dürfen?
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31 Antworten
Zitat:
@3lite schrieb am 4. August 2018 um 15:15:15 Uhr:
Laut Polizei ist der Unfallgegner ganz klar schuld,
der Verursacher.
Verursacher gibt es für die polizeiliche Statistik immer nur (maximal) einen; Schuldhaft gehandelt können mehrere haben.
Zitat:
aber die Versicherung könnte es evtl anders sehen & mir eine Teilschuld geben.
Es wäre nicht überraschend, wenn die Versicherung sowas behaupten würde, ja...
Zitat:
Aber genau wüssten sie es nicht,
auch das ist nicht überraschend
Zitat:
Muss halt ein Bußgeld zahlen, was kein Problem ist.
Das sind zwei Paar Schuhe.
Welche Tatbestandsnummer steht denn dabei?
Zitat:
Habe meine Versicherung angerufen, die meinten aber, dass ich mich erst dann bei ihnen melden solle, wenn die Gegnerversicherung mit eine Teilschuld geben will.
naja, genauer gesagt:
Du musst deine Versicherung (spätestens) dann informieren, wenn jemand Ansprüche gegen dich stellt.
Wenn die Versicherung 'nur' ihre Entschädigung dir gegenüber kürzt, interessiert deine Versicherung das nicht. Es sei denn, du hättest eine Vollkasko und wolltest einen Teil darüber abwickeln?
Wenn aber die gegnerische Versicherung voll zahlt und der Gegner selbst seinen Schaden (teilweise) von dir ersetzt haben will, musst du trotzdem deine Versicherung informieren.
Zitat:
Sollte es dazu kommen, würdet ihr mir den Gang zum Anwalt empfehlen?
Nein.
Nicht dann erst, sondern sofort!
Such dir einen Anwalt, der nach Erledigungswert abrechnet. Der also seine Gebühren auch bei einer Quotelung nur nach der Summe berechnet, die die gegnerische Versicherung bezahlt. Dann sollte er komplett von dieser bezahlt werden. (Falls es denn zu einer Quotelung kommt)
Zitat:
Habe kein Rechtsschutz.
Das ist grundsätzlich ein Fehler, muss hier aber kein Problem werden.
Hallo,
vielen Dank für diese ausführliche Antwort, hilft mir sehr weiter
Den Bußgeldbescheid habe ich noch nicht bekommen, keine Ahnung wann der kommt. Ist jetzt eine Woche her.
Vollkasko habe ich nicht, von daher wird nichts darüber abgewickelt.
Und zum Thema Rechtsschutz;
Finanziell bei mir leider nicht möglich.
Ach, es handelt sich um ein Opel Astra.
Kostenvoranschlag für die Reperatur beträgt 1.700€.
Da ich es eh nicht reparieren lassen würde, würde ich nur 1500€ bekommen. Hoffentlich zieht sich das ganze nicht zu sehr in die Länge.
Sobald ich neue Infos hab, geb ich hier bescheid.
Grüße
Normalerweise werden Bußgelder sofort kassiert.
In deinem Fall dürften das 35 € für den Unfallverursacher sein.
Das was sofort kassiert wird sind Verwarngelder. Bußgelder gibt es nur nach Anhörung über einen schriftlichen Bescheid.
Ich vermute mal fast, die Polizisten vor Ort waren sich auch bei der Ahndung nicht so ganz sicher und haben deswegen einfach nur den Sachverhalt aufgenommen und die Sache der Bußgeldstelle zur weiteren Bearbeitung vorgelegt.
(Missachtung der Vorfahrt mit Unfall wären nach Katalog eigentlich 120 Euro incl. einem Punkt)
Bußgeld für das Befahren einer mit "Durchfahrt verboten" beschilderten Strasse: 20,- Euro
Frage: Wie kann jemand Vorfahrt haben auf einer Straße auf der keine Autos Fahren dürfen?
Auch ich rate dem TE den sofortigen Gang zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten RA.
Vernünftige RAe bieten, wenn der potentielle Mandant das wünscht, auch eine kurze kostenlose Vorberatung an, die dazu da ist, zu klären, was der RA für den Mandanten tun kann und welches Kostenrisiko besteht. Und selbst wenn der RA dort die Sache von vornherein als aussichtslos ablehnt, ist man schlauer.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 4. August 2018 um 20:01:14 Uhr:
Bußgeld für das Befahren einer mit "Durchfahrt verboten" beschilderten Strasse: 20,- Euro
Genau, ein klassischer Verwarngeld Tatbestand.
Zitat:
Frage: Wie kann jemand Vorfahrt haben auf einer Straße auf der keine Autos Fahren dürfen?
Wie auf jeder anderen Straße auch, die Vorfahrtregeln nehmen solche Fälle nicht aus.
Bestenfalls könnte der Verursacher sich auf einen gewissen Vertrauensschutz berufen, nach dem er nicht mit einem bevorrechtigten Fahrzeug rechnen musste. Aber das wohl auch nur dann, wenn kein Anliegerverkehr, keine Landwirtschaft usw vom Verbot ausgenommen ist.
Auch deswegen kann ein Anwalt hier sehr hilfreich sein!
Hallo,
zum Bußgeld;
2 Beamte kamen, stellten ihre Fragen und verfassten einen Text, den ich am Ende unterschrieben hab. Wie es halt zum Unfall kam. Der letzte Satz war (ungefähr) so: "Ich gebe zu, dass ich mich von den anderen Autos dazu verleiten lassen hab, das Verbotsschild ebenfalls zu ignorieren".
Anschließend sagte der Beamte, dass ich ein kleines Bußgeld (nicht mehr als 20€) zahlen muss.
Zur Vorfahrt;
Der Beamte meinte, dass es irrelevant sei, ob da ne Baustelle ist und/oder das befahren der Straße verboten ist. Solange da ein Vorfahrt-Gewähren-Schild angebracht ist, ist dieses auch zu befolgen. Er drohte auch mit einer Anzeige wegen Gefährdung und meinte, dass man auch dadurch den Führerschein verlieren kann. (Der Unfallverursacher zeigte sich uneinsichtig und diskutierte mit dem Beamten)
Das mit einem Anwalt ist sicherlich eine gute Idee, werde mich mit einem aufjedenfall in Verbindung setzten. Problem ist halt, dass ich Schüler bin und dementsprechend ein maximales Einkommen von 450€ habe Wobei ich denke, dass bei dem kostenlosem Gespräch eh alle Fragen geklärt werden.
Werde auf jeden Fall nochmal hier etwas posten, sobald sich was getan hat. Kann ja sein, dass es jemandem mal ähnlich ergeht
Nochmals vielen Dank für eure Beiträge.
LG
Zitat:
@zille1976 schrieb am 4. August 2018 um 20:01:14 Uhr:
Frage: Wie kann jemand Vorfahrt haben auf einer Straße auf der keine Autos Fahren dürfen?
Das eine Unrecht hebt das andere ja nicht auf. Das Vorfahrt-achten-Schild zeigt ja, dass dennoch mit Fahrzeugen aus dieser Straße zu rechnen ist.
So zahlt dann jeder sein begangenes Unrecht: der TE für die verbotswidrige Nutzung der Straße, der Unfallgegner für das Missachten der Vorfahrt.
Wenn eine Straße mit Zeichen 250 (ohne Zusatzzeichen) versehen ist, dann darf es darin keinen Fahrzeugverkehr geben. Es darf dann auch niemand aus einer so beschilderten Straße kommen. Und wer es dann verbotenerweise doch tut, der hat keine Vorfahrt.
Vergleichbare Rechtsprechung gibt es zu Falschfahrern entgegen der Einbahnrichtung. Da hat der BGH formuliert: "Wer in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung fährt, hat keine Vorfahrt, da es schon an einem Recht zum Fahren mangelt."
In einer mit Zeichen 250 gesperrten Straße fehlt es ebenso am Recht zum Fahren. Das muss nicht alleinige Haftung des TE bedeuten, aber auf jeden Fall eine Mithaftung.
Du meinst vermutlich die Entscheidung vom 6.10.1981 (VI ZR 296/79), die sich aber wohl ausdrücklich nur auf solche Straßen bezieht, die erkennbar für jeden Fahrzeugverkehr gesperrt ist oder, wie bei Einbahnstraßen, in der befahrenen Richtung nicht zur Verfügung steht.
Und dazu schreibt der TE zu wenig. Wobei das an der Kreuzung stehende Vorfahrt achten Schild eher dafür spricht, dass diese Voraussetzungen hier nicht vorgelegen haben.
Kurzes Update;
Polizei-Akte kam und meine Anwältin hat jetzt alles soweit geklärt. Ich habe keine (teil)Schuld, d.h. die volle Summe muss von der Versicherung beglichen werden.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 5. August 2018 um 04:53:21 Uhr:
Wenn eine Straße mit Zeichen 250 (ohne Zusatzzeichen) versehen ist, dann darf es darin keinen Fahrzeugverkehr geben. Es darf dann auch niemand aus einer so beschilderten Straße kommen. Und wer es dann verbotenerweise doch tut, der hat keine...
In einer mit Zeichen 250 gesperrten Straße fehlt es ebenso am Recht zum Fahren. Das muss nicht alleinige Haftung des TE bedeuten, aber auf jeden Fall eine Mithaftung.
Also auf Einbahnstraßen mag das alles stimmen, aber was das Verbotsschild 250 betrifft, so sieht das mekne Anwältin anders. Ebenfalls die Polizei, die den Unfall aufgenommen hat.
Wegen des Befahrens der verbotenen Straße habe ich einen Verwarnungsgeld in Höhe von 20€ erhalten.
Habe letztens das gefunden, vll hilfts ja mal jemandem;
https://www.iww.de/.../...t-vorfahrt--auch-auf-anliegerstrassen-f44256
Sofern sich doch was ändern sollte, so würde ich hier wieder ein kleines Update machen.
Nochmals vielen Dank an alle! (:
Grüße
"Polizei-Akte kam und meine Anwältin hat jetzt alles soweit geklärt. Ich habe keine (teil)Schuld, d.h. die volle Summe muss von der Versicherung beglichen werden."
Ein guter Anwalt erklärt dir vorher logisch und nachvollziehbar, warum die Gegenseite alles bezahlen muss und hinterher, warum das zuständige Gericht das anders sah.
Bitte als Ironie kennzeichnen.