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Vorgänger des BMW-Qualitätsbriefes: X1 F48 mit EZL 08.2021: welche Möglichkeiten gibt es?
Hallo zusammen,
eine gute Bekannte hat im Juni 2021 einen Jahreswagen X1 F48 mit EZL 08.2020 von einer offiziellen "BMW-Vertragswerkstatt" (ich vermute: nur Service, kein NW-Verkauf) erworben. Es war keine x-beliebige GW-Garantie mit dabei, da ja die reguläre BMW-Garantie länger als 12 Monate gültig war und es bestehen ja auch die üblichen Rechte als Endverbraucher ggü dem Verkäufer selbst. Es interessiert uns jetzt, welche Möglichkeiten gäbe es, die ursprüngliche BMW-Garantie zu verlängern?
Gab es einen Vorgänger des seit 07.2021 für NW gültigen BMW-Qualitätsbrief? https://www.bmw.de/.../...-Qualitaetsbrief.pdf.asset.1629818174000.pdf
Greift hier diese BMW-Neuwagenanschlußgarantie? https://bps.bmw.com/.../...e-neutral-202201-148x210-Lesemuster.pdf?...
Bevor wir uns beim sich jetzt kümmernden Vertragshändler informieren oder die KD-Betreuung in M kontaktieren, würden wir uns gerne mit Schwarmwissen hier eindecken.
Vielen Dank vorab.
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15 Antworten
Normalerweise sind solche Autos direkt vom BMW-Händler Premium Selection Fahrzeuge, ist bekannt warum das bei diesem nicht so war?
Weil das Prädikat Premium Selection nur Vertragshändler anbieten dürfen hat der Verkäufer gesagt. Er ist nur Vertragswerkstatt und macht nur Services.
Den Qualitäts-Brief gab es schon immer. Seit 2017 hat jedes Fahrzeug bei Erstzulassung drei Jahre Gewährleistung direkt von BMW.
Darüber hinaus gibt es BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete …. Diese können gemeinsam mit dem Neufahrzeug bei Fahrzeugkauf bzw. spätestens bis 3 Monate nach Erstzulassung (bei dem Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde) erworben werden. Der Zug dürfte hier in deinem Fall abgefahren sein.
Euch bleibt die ANSCHLUSSGARANTIE EUROPLUS FÜR NEU- UND GEBRAUCHTFAHRZEUGE.
Könnte mir dann mal jemand diesen Qual.-Brief Stand 08.2020 zur Verfügung stellen, damit sie das mal für die Unterlagen hätte?
Daraus resultierend: wann müsste sie eine Garantieverlängerung (Euro-Plus) beantragen / abschließen? Zum Ende des 2. Jahres oder zum Ende des dritten Jahres?
Der Qualitäts-Brief sieht aus wie das zweiseitige PDF oben in dem Link. Euro-plus greift bei euch nach Ablauf von drei Jahren, da drei Jahre Gewährleistung ab Werk
Du meinst 1:1 gleicher Test und Inhalt? ... weil in dieser Datei ist ja extra Stand mit 07/21 beschrieben.
Stimmt. Leider habe ich meinen vorherigen nicht mehr, was sich konkret im Kleingedruckten geändert hat, da muss ich passen. Da kann aber sicher hier einer helfen mit ähnlichem Zulassungsdatum. Im Grunde ist es ganz einfach: Du hast drei Jahre volle Gewährleistung von BMW und aus die Maus
Zitat:
@marrot schrieb am 17. Januar 2022 um 17:38:35 Uhr:
Euch bleibt die ANSCHLUSSGARANTIE EUROPLUS FÜR NEU- UND GEBRAUCHTFAHRZEUGE.
Der Zug denke ich ist abgefahren, denn die EuroPlus kann nur vom BMW-Händler mit verkauft werden beim Fahrzeugkauf, nachträglich geht da nichts mehr!
https://gebrauchtwagen.bmw.de/nsc//EUROPlusGarantie
Mir scheint der Käufer hat hier einen günstigen Preis bekommen, dafür aber „nur“ die Werksgewährleistung. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben natürlich trotzdem bestehen, der Händler wird aber vermutlich alles was anfällt auf die Werksgewährleistung abrechnen.
@halifax
Ich zitiere hier mal die BMW-Homepage aus Deinem Link:
"EUROPLUS ALS NEUWAGENANSCHLUSSGARANTIE
Der Abschluss ist beim verkaufenden BMW Vertragshändler bzw. der BMW Niederlassung für BMW Neufahrzeuge bis zum Ende der Neufahrzeuggewährleistung möglich. Die Garantie startet nach Ablauf der Neufahrzeuggewährleistung und gilt dann 1 Jahr lang. Die Laufleistung bei Garantiestart darf max. 100.000 km bzw. bei Abschluss der Garantie vor Ablauf des Neuwagengewährleistungszeitraums nicht mehr als den anteilig auf jeden angefangenen Monat seit Erstzulassung entfallenden Anteil von 100.000 km betragen. Über weitere Details informiert Sie gerne Ihr BMW Vertragshändler bzw. Ihre BMW Niederlassung"
Da wäre jetzt meine Frage: wie lange ist die Neufahrzeuggewährleistung? 24 Monate (Weil gesetzlich) oder 36 Monate (weil BMW es so handhabt) ???
36 Monate würde ich sagen.
Aber hast du denn einen/eine "verkaufenden BMW Vertragshändler bzw. BMW Niederlassung"??
Dachte gekauft wurde bei einer reinen Werkstatt (Service Partner)?
Ja... (leider) bei einem reinen Servicepartner gekauft, also zumindest was den VK anbelangt, wobei der seine Sache schin sehr gut gemacht hat. Der Wagen ist auch absolut okay. Nur wollte die Käuferin nun eben mal wissen, was garantietechnisch eben da Stand der Dinge ist. Deswegen... ich werde die Tage mal in M anrufen und sehen, was die dort sagen. Dann lasse ich ihr das per Mail bestätigen.
Viel Erfolg und ich drücke die Daumen.
BMW ist aber bei den Bedingungen, wer was wo wie als Garantieverlängerung verkaufen darf, in der Regel recht pingelig.
@keksemann
„beim verkaufenden BMW Vertragshändler bzw. der BMW Niederlassung für BMW Neufahrzeuge“
Das Auto ist kein Neufahrzeug mehr, sondern mittlerweile ist es ein Gebrauchtwagen.
Ich hab einen ähnlichen Fall vor 5-6 Jahren gehabt und damals war nachträglich nichts mehr möglich. Entweder als Erstbesitzer oder direkt beim Gebrauchtwagenkauf.
Zitat:
Da wäre jetzt meine Frage: wie lange ist die Neufahrzeuggewährleistung? 24 Monate (Weil gesetzlich) oder 36 Monate (weil BMW es so handhabt) ???
Die Gewährleistung für in Deutschland neu gekaufte und erstzugelassene BMW Fahrzeuge beträgt 36 Monate (seit 2017, davor 24 Monate). Das wird vom Hersteller „verbrieft“