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Vorgehen bei Unfallschaden im Bezug zum Gutachter

Themenstarteram 16. Mai 2022 um 12:51

Hallo zusammen,

mein 6 Jahre alter Audi A6 ist seit 2 Wochen nicht mehr unfallfrei, da auf einem Parkplatz ein Verursacher beim Ausparken rückwärts in mich reinfuhr.

- Der Schaden ist aus meiner Sicht nur äußerlich und auch nur, wenn man weiß, dass dort Kratzer sind ersichtlich (also für mich ist das recherchieren ärgerlicher als der Schaden selber)

- Nach ersten Internetrecherchen und Rückfragen bei einer Antwalt-Hotline, eine hohe Wahrscheinlichkeit das ich trotzdem eine Teilschuld bekomme. Scheint wohl generell bei laufenden Motor und Unfall auf Parkplatz so zu sein.

- Unfallschaden laut erster Besichtigung kein Bagatellschaden (über 1.000 EUR) -> Empfehlung von Werkstatt ein Gutachter dazu zunehmen.

- Hinzu kommt, dass der Verursacher beim Unfallbericht zugegeben (mit Unterschrift) hatte, dass er der Verursacher ist und ich jetzt angst habe, dass er bzw. ich von seiner Versicherung (Haftpftlicht) gar kein "GO" bekomme, da seine VErsicherung den Schaden durch Schuldeingeständnis auf ihm komplett abwälzt.

Stand jetzt habe ich von der gegnerischen Versicherung noch kein GO erhalten, dass sie den Gutachter komplett bezahlt. Meine Versicherung (falls Teilschuld) zahlt auch mit Vollkasko keinen Gutachter.

Nach Rücksprache mit einem freien DEKRA Gutachter und der Schilderung des o.g. Problems, hat er mir angeboten, falls ich trotzdem Teilschuld bekomme, er mir bis zu 50% der Kosten gutschreiben würde (lass ich mir noch einmal schriftlich bestätigen).

Meine Frage: Wie würdet ihr vorgehen? Auf jeden Fall den Gutachter einschalten? (trotz der Gefahr Teilschuld bzw. das der Verursacher gar kein Haftpflichtanspruch hat)

Oder erst einmal zum Anwalt (wieder nerviger als der eigentliche Schaden)?

Einen Kostenvoranschlag wollten mir die Werkstätten (war bei zwei Werkstätten, um mir zwei Meinungen geben zu lassen) nur mit Vorkasse von 80€ ausstellen.

Danke für Eure Meinung!

 

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41 Antworten

"da seine VErsicherung den Schaden durch Schuldeingeständnis auf ihm komplett abwälzt." Gerade für solche Fälle hat man ja eine Versicherung. Da zahlt Dein Unfallgegner nichts aus eigener Tasche, ausser er wäre Dir mit Vorsatz in die Karre gefahren.

Ich würde mir einen Kostenvoranschlag geben lassen und den bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Falls die Versicherung den Schaden niedriger einschätzt, werden die einen Gutachter auf ihre Kosten beauftragen, sich das mal anzuschauen.

Wenn Du da wo Du den Kostenvoranschlag machen lässt auch anschliessend reparieren lässt, wird der Kostenvoranschlag in der Regel gutgeschrieben.

Das wird in jedem Fall über die Haftpflicht des Unfallverursachers abgerechnet.

Wenn er durch sein Schuldeingeständnis gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hat ist das sein Problem und die Versicherung wird versuchen sich das Geld von ihm zurück zu holen.

Du hast dadurch keine Nachteile.

r

Eigenen unabhängigen Gutachter beauftragen wäre mein Rat. Bei der Sachlage (du stehst, er fährt Dir beim Rückwärts Fahren rein, sollte die Schuldfrage klar sein und Du kannst Dir auch einen Anwalt nehmen, welchen die Gegner Vers. bezahlt.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 16. Mai 2022 um 16:31:36 Uhr:

Eigenen unabhängigen Gutachter beauftragen wäre mein Rat. Bei der Sachlage (du stehst, er fährt Dir beim Rückwärts Fahren rein, sollte die Schuldfrage klar sein und Du kannst Dir auch einen Anwalt nehmen, welchen die Gegner Vers. bezahlt.

Diese Aussage muß ich wohl überlesen haben?

 

Im übrigen ist die erste gegebene Antwort komplett richtig: Es handelt sich um HAFTPFLICHTversicherung, die hat zu zahlen.

Kostenvoranschlag dort einreichen, fertig. Wenn die den Schaden als geringer erachten, müssen sie (auf ihre Kosten) ein neues Gutachen machen lassen. Damit ist hier eher nicht zu rechnen.

Der Verursacher darf am Unfallort schreiben, dass er gegen das stehende Fahrzeug gefahren ist. Das ist keine Obliegenheitsverletzung.

Er darf nur nicht pauschal schreiben, dass er Schuld hat und für den Schaden aufkommt.

Der Thread gehört in das Versicherungsforum.

Zitat:

@nogel schrieb am 16. Mai 2022 um 16:56:06 Uhr:

Kostenvoranschlag dort einreichen, fertig. Wenn die den Schaden als geringer erachten, müssen sie (auf ihre Kosten) ein neues Gutachen machen lassen.

Der Rat, der gegnerischen Versicherung mit einem Kostenvoranschlag gegenüber zu treten ist fast der schlechteste den man geben kann.

Schlimmer geht das nur in Kombination mit der Hoffnung, die gegnerische Versicherung möge den Gutachter bestimmen. Da kann man den Schaden auch gleich selbst zahlen.

Zitat:

@gene85 schrieb am 16. Mai 2022 um 14:51:35 Uhr:

Nach Rücksprache mit einem freien DEKRA Gutachter und der Schilderung des o.g. Problems, hat er mir angeboten, falls ich trotzdem Teilschuld bekomme, er mir bis zu 50% der Kosten gutschreiben würde

Seriös hört sich anders an. Ganz anders.

Du solltest anwaltllichen Rat einholen was die Haftungsverteilung angeht und das weitere Vorgehen davon abhängig machen. Anwaltlicher Rat heißt nicht, Hotlines anzurufen wo man über Allgemeinplätze hinaus keine verwertbaren Antworten bekommen kann.

Nun bleib Mal entspannt in deinen Antworten. Wir reden hier von einem Parkrempler. Der TE schrieb

 

 

Zitat:

@gene85 schrieb am 16. Mai 2022 um 14:51:35 Uhr:

Der Schaden ist aus meiner Sicht nur äußerlich und auch nur, wenn man weiß, dass dort Kratzer sind, ersichtlich

Daß man bei einem "richtigen" Unfallschaden einen Anwalt und einen selbstgewählten Gutachter bestellt, weiß hier jeder.

Falls du wirklich gestanden bist, sollte die Schuldfrage ja eigentlich klar sein. In dem Fall müsste die gegnerische Versicherung dir auch einen Rechtsanwalt bezahlen. Das wäre auch meine Empfehlung. Der kann dir dann sicher auch einen Sachverständigen zur Begutachtung empfehlen.

Themenstarteram 17. Mai 2022 um 7:42

Danke erst einmal für eure Antworten.

Zum Unfallhergang: Ich bin auf das Parkplatz-Gelände gefahren um selber rückwärts auf einen leeren Parkplatz zu fahren. Als ich Stand (mit laufenden Motor) und den Rückwärtsgang einzulegen, ist derjenige in mich reingefahren. Er selber wollte in diesen Moment rückwärts aus seinen Parkplatz rausfahren und hatte mich O-Ton "übersehen".

Von den Antworten bin ich jetzt noch etwas mehr irritiert ;-) Von Anwalt gehen, zum freien Gutachter gehen oder einen Kostenvoranschlag sich geben lassen ist ja alles dabei.

Ich möchte grundsätzlich auf keinen Kosten sitzen bleiben (sowohl die Reperatur, Gutachten oder Anwalt). Zwar habe ich eine Vollkasko, würde aber hochgestuft werden, wenn ich Reperaturkosten einreiche (Teilschuld). Wobei ich die Vollkasko (da der Wagen schon älter ist) sowieso bald auf Teilkasko runterstufen.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 17. Mai 2022 um 02:05:02 Uhr:

Zitat:

@gene85 schrieb am 16. Mai 2022 um 14:51:35 Uhr:

Nach Rücksprache mit einem freien DEKRA Gutachter und der Schilderung des o.g. Problems, hat er mir angeboten, falls ich trotzdem Teilschuld bekomme, er mir bis zu 50% der Kosten gutschreiben würde

Seriös hört sich anders an. Ganz anders.

Grundsätzlich gebe ich dir recht, aber ist doch eine Win-Win Situation, wenn er mir dies schriftlich zur Verfügung stellt. Oder habe ich hier etwas übersehen?

Zitat:

@gene85 schrieb am 17. Mai 2022 um 09:42:19 Uhr:

Oder habe ich hier etwas übersehen?

Überlege bitte:

- was eine win/win Situation ist

- wieviel Vertrauen man in einen Gutachter haben kann der es so nötig zu haben scheint dass er auf Betrug bzw. Beihilfe zum Betrug angewiesen ist. In dem Boot sitzt du dann auch.

- was du von deiner Version der Geschichte beweisen kannst.

Von letzterem hängt das weitere Vorgehen ab. Fahren beide rückwärts zur gleichen Zeit, ohne Einweiser, Zeugen oder Dashcam geht das 50/50 aus.

Themenstarteram 17. Mai 2022 um 19:58

Zitat:

Zitat:

@gene85 schrieb am 17. Mai 2022 um 09:42:19 Uhr:

Oder habe ich hier etwas übersehen?

Überlege bitte:

 

- was eine win/win Situation ist

 

- wieviel Vertrauen man in einen Gutachter haben kann der es so nötig zu haben scheint dass er auf Betrug bzw. Beihilfe zum Betrug angewiesen ist. In dem Boot sitzt du dann auch.

 

- was du von deiner Version der Geschichte beweisen kannst.

 

Von letzterem hängt das weitere Vorgehen ab. Fahren beide rückwärts zur gleichen Zeit, ohne Einweiser, Zeugen oder Dashcam geht das 50/50 aus.

Eventuell bin ich da Blind auf einen Auge, aber warum ist das Betrug, nur für mich zum Verständnis? Oder geht es darum um Betrug, dass die andere Versicherung eigentlich nur die Hälfte bezahlen muss, aber dann sozusagen 100% bezahlen würde?

 

Nachweisen kann ich leider nix, es gibt's auch keine Zeugen, eventuell sogar im Nachgang ein Zeuge auf der anderen Seite (angeblich ein Arbeitskollege hat es vom Fenster des Betriebes gesehen, wo der Verursacher arbeitet). Ich habe nur ein unterschriebenen Unfallbericht.

am 18. Mai 2022 um 5:40

Mein Vorschlag: ab ins Audi Autohaus, Bedingungen setzen:

1. Ich zahle nichts

2. Der Wertverlust muss ersetzt werden

Vollmacht unterschreiben, und keinen Kopf mehr machen.

Im VW-Konzern habe ich beste Erfahrungen damit gemacht. Bei BMW war's durchwachsen (1x nicht das Maximum rausgeholt, 1x Maximum rausgeholt).

Im Nachgang: nie wieder ohne Dashcam fahren.

Zitat:

@nogel schrieb am 17. Mai 2022 um 06:53:40 Uhr:

Nun bleib Mal entspannt in deinen Antworten. Wir reden hier von einem Parkrempler. Der TE schrieb

....

Daß man bei einem "richtigen" Unfallschaden einen Anwalt und einen selbstgewählten Gutachter bestellt, weiß hier jeder.

Diese Parkrempler, bei den man meint, alles sei klar und offensichtlich (auch mit polizeilicher Aufnahme) sichern mein Einkommen. Ich kann sagen, selbst die eindeutigsten Fälle landen bei Gericht und verursachen sehr oft weiterführende kosten die, die eigentliche Schadenhöhe um ein vielfaches übersteigen.

Leider ist es mittlerweile bei jedem Schaden zu empfehlen sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Selbst wenn die Schuldfrage klar ist, findet die Versicherungen noch Möglichkeiten den Schaden klein zurechnen und Rechnungen zu kürzen. Sehr beliebt dabei z.B. eine Vorbeschädigung, bei fiktiver Abrechnung werden Beilackierungen gekürzt usw.

Ein gutes Gutachten, von einem guten Sachverständigen, der den Zustand des Fahrzeuges und den Schadenbereich wirklich in Rahmen der Beweissicherung dokumentiert wäre da der erste Schritt. Ebenfalls wären Aufnahmen unmittelbar nach dem Schadenereignis, Schäden und Endstellungen ebenfalls ein gutes Hilfsmittel für eine mögliche weiterführende Bearbeitung und Nachstellung.

Ob man sich dabei auf ein Gutachter und einem Anwalt, die eng mit einem Autohaus zusammenarbeiten verlassen möchte, muss man für sich selbst entscheiden.

Themenstarteram 18. Mai 2022 um 7:01

Zitat:

Mein Vorschlag: ab ins Audi Autohaus, Bedingungen setzen:

 

1. Ich zahle nichts

2. Der Wertverlust muss ersetzt werden

 

Vollmacht unterschreiben, und keinen Kopf mehr machen.

 

Im VW-Konzern habe ich beste Erfahrungen damit gemacht. Bei BMW war's durchwachsen (1x nicht das Maximum rausgeholt, 1x Maximum rausgeholt).

 

Im Nachgang: nie wieder ohne Dashcam fahren.

Das mit der Dashcam habe ich mir auch gleich gedacht...

 

Ich war bei meinem Audi-Händler, der konnte mich aber nicht wirklich beraten, hatte ich das Gefühl. Speziell was möglich Kosten (für mich) anbelangt. Aber das mit der Vereinbarung 'ich zahl nichts' als Vereinbarungspunkt ist sehr gut. Hast du das dann schriftlich mit denen Vereinbart oder wie kann man sich das vorstellen? Weil irgendwie müssen doch Kosten entstehen, die jemand deckt.

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