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Vorgehen Rechtsverfahren

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 19. März 2015 um 11:34

Hallo,

bevor ich mich an meinen Rechtsanwalt wende möchte ich mich an euch wenden.

Einige werden bereits von meinem Problem gehört und gelesen haben.

Audi A5 Bj08 106.000km. Ende November mit 100.000km gekauft hei einer privaten Person.

Das Fahrzeug hat einen Ölverbrauch von ungefähr 1,5 L auf 1000km.

Der Vorbesitzer hat keinerlei darüber gesagt. War in der Werkstatt, jedoch keine Chance auf Kulanz.

Nun bleibt der Schaden an mir hängen, natürlich habe ich nicht das nötige Kleingeld (rund 5000€) für die Reperatur.

Da nichts davon im Kaufvertrag steht und er kein Wort davon gesagt hat handelt es sich natürlich um einen verborgenen Mangel. (wurde auch schon bei 68.000km in einer Fachwerkstätte diagnostiziert, jedoch nichts gemacht)

Nun habe ich Ihm eine Mail geschrieben, wobei ich ihm vorgeschlagen habe mit 3.500€ für die Reperatur entgegen zu kommen und wir vergessen die Sache. Natürlich möchte er das nicht und meint das es kein verborgener Mangel ist weil im Internet steht dass es bei manchen Fahrzeugen dieses Problem gibt. (Natürlich ist es dennoch ein verborgener Mangel)

Also werde ich nun meinen Rechtsanwalt einschalten. Was wird dieser fordern? Die Kosten für die Reperatur einfordern oder den Rücktritt des Kaufvertrages? Bin ich im Recht? Wer übernimmt die Kosten für den Anwalt und das Gericht?

Wie wird das Verfahren enden?

Hat hemand eine Ahnung?

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich sage du hast keine Chance, und wenn der Ex-Eigentuemer fast 40tkm mit dem Problem gefahren ist, scheint es ja nicht schlimmer zu werden (Ein Gerichtsverfahren kostet locker 1000 euro, dann hast noch nix besonderes gemacht, fuer 1000 Euro bekommst locker 150l Oel = 150.000tkm, dann hat der Wagen mehr als 250tkm drauf, solange wird er eh nicht laufen, bzw du ihn eh nicht fahren. Ev mal ein Oel mit anderer Viskositaet versuchen, hilft auch oftmals).

Was genau hat die Werkstatt den Festgestellt? Wenn es innerhalb der Toleranz ist, kannst eh nix machen, wenn ausserhalb, warum wurde es dann nicht gemacht? Sollte ja dann noch in der Garantie gewesen sein???? Da wuerde ich erstmal nachfragen.

Und oben nicht zu ernst nehme, etwas uebertrieben geschrieben, aber durchaus mal darueber nachdenken. Ich sehe deine Chancen schlecht und solange sich das Problem nicht verschlimmert...... (bloede Situation, aber deine Entscheidung). Es wird dich unter umstaenden sehr viel kosten und du bekommst nix, nur immer auch an diesen Fall denken, wir leben in einem Land in dem nicht immer der Gewinnt, der Recht hat........

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Hi, kommt darauf an, was ihr beide im Vertrag vereinbart habt. Normalerweise läuft ein privater Deal nach dem Motto "verkauft wie besichtigt" ab, d.h. der Verkäufer leistet keinerlei Garantie für sein Fahrzeug. :eek:

http://www.12gebrauchtwagen.de/.../...e-Moeglichkeiten-haben-Sie_53316

Vereinbare ein Beratungsgespräch, kostet Dich vermutlich max 100 EUR, kannst Du aber ja auch zuvor erfragen, dann weißt Du was gehen kann und was nicht.

Es geht eher um "arglistig verschwiegen" und das Vorliegen eines Mangels, und falls das belegbar ist, dann ist der Ausschluss Schall und Rauch, aber eben dies bedarf zunächst einer Feststellung ...

Themenstarteram 19. März 2015 um 11:52

Es ist nichts vereinbart, jeglich name adresse fahrgestellnummer datum preis und solche sachen, keine mängel oder etwaiiges angegeben.

@SIB6274 Wie meinst du das? Verstehe gerade nicht was du meinst. Ist das gut für mich oder schlecht für mich?

und nachweisbar ist es anhand der Historie, ist ja dort angegeben das dieses Problem schon vor einer langen zeit in einer fachwerkstätte festgestellt wurde.

Das auf dem Vertrag keinerlei Ausschlüsse sind und nur Name, Preis und Fahrzeugdaten ist prinzipiell schon mal gut für dich und schlecht für ihn. Denn wenn er Gewährleistung nicht ausschließt könnte man ihn von daher durchaus sowieso schon mal in die Mangel nehmen. Ich bin kein Anwalt aber meine man könnte ihn mit einem Gewährleistungsanspruch konfrontieren. Ob das jetzt so 1:1 bei privat wirklich durchgeht trau ich mir nicht zu sagen aber durchaus geeignet um ein bisschen Schwung in die Sache zu bringen ;)

Themenstarteram 19. März 2015 um 12:00

Vielen Dank scooterdie, durch dich bekomme ich gerade wieder Motivation! :D

Keine Ursache. WIe gesagt auch bei Verkauf von Privat zu Privat gilt heute die Gewährleistung es sei denn sie wird explizit in einem Verkaufsvertrag ausgeschlossen. Von daher ein bisschen doof vom Verkäufer... Bei Vorsatz oder Täuschung greift sowieso kein Ausschluss. Aber leichter sollte es so auf jeden Fall werden Druck auf den Verkäufer auszuüben.

Ich meine, dass es schlicht "offen" ist, ohne nähere Betrachtung durch einen Juristen. Die Höhe des Ölverbrauchs selbst muss doch erst mal überhaupt als Mangel festgestellt werden. Danach geht es dann weiter, ob es arglistig verschwiegen wurde. Dann sieht es tatsächlich besser aus, weil es ja - wie Du schreibst - längst entdeckt war durch die Werkstatt.

am 19. März 2015 um 12:57

Hast du explizit und beweisbar nach nicht offensichtlichen Mängeln gefragt?

Ich sage du hast keine Chance, und wenn der Ex-Eigentuemer fast 40tkm mit dem Problem gefahren ist, scheint es ja nicht schlimmer zu werden (Ein Gerichtsverfahren kostet locker 1000 euro, dann hast noch nix besonderes gemacht, fuer 1000 Euro bekommst locker 150l Oel = 150.000tkm, dann hat der Wagen mehr als 250tkm drauf, solange wird er eh nicht laufen, bzw du ihn eh nicht fahren. Ev mal ein Oel mit anderer Viskositaet versuchen, hilft auch oftmals).

Was genau hat die Werkstatt den Festgestellt? Wenn es innerhalb der Toleranz ist, kannst eh nix machen, wenn ausserhalb, warum wurde es dann nicht gemacht? Sollte ja dann noch in der Garantie gewesen sein???? Da wuerde ich erstmal nachfragen.

Und oben nicht zu ernst nehme, etwas uebertrieben geschrieben, aber durchaus mal darueber nachdenken. Ich sehe deine Chancen schlecht und solange sich das Problem nicht verschlimmert...... (bloede Situation, aber deine Entscheidung). Es wird dich unter umstaenden sehr viel kosten und du bekommst nix, nur immer auch an diesen Fall denken, wir leben in einem Land in dem nicht immer der Gewinnt, der Recht hat........

Lies die beiden Threads bezüglich Ölverbrauch beim 2.0TFSI mit 180 und 211PS. Das ist exakt das hier festgestellte Problem. Man kann die kleine TPI versuchen wenn die nicht bereits gemacht wurde. Die ist glaube ich vergleichsweise günstig. Die große TPI wird dann eben teurer.

am 19. März 2015 um 13:10

Zitat:

@golfgtitdi schrieb am 19. März 2015 um 13:59:02 Uhr:

Ich sage du hast keine Chance, und wenn der Ex-Eigentuemer fast 40tkm mit dem Problem gefahren ist, scheint es ja nicht schlimmer zu werden (Ein Gerichtsverfahren kostet locker 1000 euro, dann hast noch nix besonderes gemacht, fuer 1000 Euro bekommst locker 150l Oel = 150.000tkm, dann hat der Wagen mehr als 250tkm drauf, solange wird er eh nicht laufen, bzw du ihn eh nicht fahren. Ev mal ein Oel mit anderer Viskositaet versuchen, hilft auch oftmals).

Was genau hat die Werkstatt den Festgestellt? Wenn es innerhalb der Toleranz ist, kannst eh nix machen, wenn ausserhalb, warum wurde es dann nicht gemacht? Sollte ja dann noch in der Garantie gewesen sein???? Da wuerde ich erstmal nachfragen.

Und oben nicht zu ernst nehme, etwas uebertrieben geschrieben, aber durchaus mal darueber nachdenken. Ich sehe deine Chancen schlecht und solange sich das Problem nicht verschlimmert...... (bloede Situation, aber deine Entscheidung). Es wird dich unter umstaenden sehr viel kosten und du bekommst nix, nur immer auch an diesen Fall denken, wir leben in einem Land in dem nicht immer der Gewinnt, der Recht hat........

Sehe ich ziemlich genau so!

Gefragt wieviel Ölverbrauch und Antwort z.B. 0, 5 L bei tatsächlich 1, 5 L = Betrug

Nicht befragt bzw. Antwort weiß nicht = Pech gehabt!

Für das Geld kann man wirklich 'ne Menge Öl verbrennen. Aber Folgeschäden?

Wundere mich außerdem immer wieder wieso manche Leute sich so ein ja nun nicht ganz so billiges Ding anschaffen und dann keine müde Eurone mehr auf der Naht haben. Shit happens - und das weiß man vorher.

am 19. März 2015 um 13:11

Ja leider,

Und es kostet nicht nur Geld so ein Streit sondern auch Nerven.

Entscheidend ist das die Werkstatt dir es schriftlich gibt das der Mangel schon zum Datum xxxx bestand und auch ein gravierender Mangel ist.

Ansonsten wie mein Vorredner schon sagte

Dickeres Öl rein und gut.

am 19. März 2015 um 13:12

Dem kann man wohl nur mit einem Neuwagen und Garantieverlängerung entgegenwirken.

Sorry, aber das ist so nicht richtig.

Du kannst heute eh nicht mehr generell die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschliessen,

das wäre komplett unwirksam.

Ausschliessen kannst du nur einzelne Pnukte, die im Vertrag aufgeführt werden müssen -

und damit dem Käufer natürlich auch bekannt sind.

Ich sehe das auch komplett anders als viele hier, ich denke die wirklich schlechten Karten

hat im Falle eines Rechtstreits erstmal der Verkäufer.

In der Regel wird er den Kauf rückabwickeln müssen, wobei die gefahrenen Kilometer natürlich

mit dem Kaufpreis verrechnet werden.

Und dazu dürfte es relativ unerheblich sein, ob dem Verkäufer der Mangel bekannt war, denn wir

reden hier ja erstmal nur von Gewährleistung, nicht von einem (möglicherweise) Tatbestand des

Betrugversuchs.

Ich bin zwar kein Jurist, hatte aber vor nicht allzu langer Zeit selber einen ähnlichen Fall mit einem

Roller von meinem Sohn und war diesbezüglich in anwaltlicher Beratung....

greetz

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