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Vorgehensweise bei Abmeldung beim Gebrauchtwagenverkauf

Themenstarteram 9. Dezember 2017 um 16:20

Ich möchte meinen Gebrauchten verkaufen.

Das Auto ist noch angemeldet und soll nun verkauft werden. Ich möchte das Auto aber nicht im angemeldeten Zustand mit Nummernschildern an den Käufer übergeben, da dieser noch mehrer 100 km nach Hause fahren möchte. Da habe ich vor Jahren mal schlechte Erfahrungen gemacht, da noch Wochen später Strafzettel wegen Falschparken in einer Stadt kamen, in der ich noch nie selbst war.

Der Käufer würde den Wagen auf dem Hänger abholen. Dann möchte er aber die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) mitnehmen. Ich kann doch das Auto bei uns mit Nummernschilder und Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) abmelden. Zum Abmelden brauche ich doch keinen Fahrzeugbrief? Der Käufer braucht aber zum Anmelden bei sich meinen alten Fahrzeugschein. Den müsste ich dann per Post da hinschicken.

Hat jemand eine bessere Idee? Ich will das Auto nicht vorher abmelden, denn dann kann niemand mehr ne Probefahrt machen. Es könnte ja sein, dass der eine Interessent das Auto gar nicht kauft.

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18 Antworten

Schauen dass die Besichtigung zu einer Zeit stattfindet wo die Zulassungsstelle geöffnet hat, und dann - falls der Wagen verkauft wird - miteinander dort hinfahren und abmelden?

Zum Ersten Problem:

Du kannst Dir den Verkauf erleichtern, wenn Du einen entprechenden vorgedruckten Kaufvertrag benutzt. Den bekommt Du z.B. beim ADAC. Da sind dann 2 Postkarten mit bei. Da werden die Daten des Fahrzeuges und des Käufers eingetragen und von euch beiden unterschrieben. Die eine schickst Du dann an Deine Zulassungsstelle, die andere an Deine Versicherung. Die sind dann beide informiert, das Du das Auto verkauft hast und der Käufer das innerhalb einer Woche ummeldet. Macht er das nicht bist Du aber trotzdem raus. Falls da was kommen sollte (Knöllchen, Unfall etc.) Du kannst dann nachweisen das Du das nicht warst. Den ADAC Kaufvertrag gibt es auch online als PDF. Da kannst Du direkt auf dem PC alles Eintragen und die Daten werden in die Kopie und die beiden Postkarten übernommen.

Zu 2.:

Den Brief (Teil I) kannst Du dem Käufer mitgeben.

Abmeldung: Den KFZ-Schein (Teil II) UND die Schilder brauchst Du für die Abmeldung unbedingt. Den Schein gibst Du ab und die Schilder müssen entwertet werden und das mußt Du der Zulassungsstelle auch nachweisen. Das heißt die wollen die entwerteten Schilder sehen.

Ummeldung: Der Käufer benötigt BEIDE Zulassungen (Teil I und II) und Du vertraust darauf das er ummeldet. Da wären die Postkarten eine Hilfe.

Eine andere Alternative wäre noch das der Käufer sich Überführungsschilder besorgt oder nen Transportänhänger. Dann schraubst Du die Schilder ab und meldest den Wagen ab. Den Brief (Teil I) händigst Du ihm direkt aus damit er das Auto anmelden kann und Du behälst den Teil II und die Schilder zum Abmelden.

Ich hab das alles erst im Oktober/November diesen Jahres mitgemacht deswegen bin ich da recht gut informiert.

P.S. Wozu benötigt der Käufer denn eine Kopie des KFZ-Schein? Ist doch nur eventuell wegen TÜV und da hast Du ja noch den letzten Prüfbericht. Den giebst Du ihm mit.

Themenstarteram 9. Dezember 2017 um 17:29

Zitat:

@StephanRE schrieb am 9. Dezember 2017 um 18:16:12 Uhr:

Zum Ersten Problem:

Du kannst Dir den Verkauf erleichtern, wenn Du einen entprechenden vorgedruckten Kaufvertrag benutzt. Den bekommt Du z.B. beim ADAC. Da sind dann 2 Postkarten mit bei. Da werden die Daten des Fahrzeuges und des Käufers eingetragen und von euch beiden unterschrieben. Die eine schickst Du dann an Deine Zulassungsstelle, die andere an Deine Versicherung. Die sind dann beide informiert, das Du das Auto verkauft hast und der Käufer das innerhalb einer Woche ummeldet. Macht er das nicht bist Du aber trotzdem raus. Falls da was kommen sollte (Knöllchen, Unfall etc.) Du kannst dann nachweisen das Du das nicht warst. Den ADAC Kaufvertrag gibt es auch online als PDF. Da kannst Du direkt auf dem PC alles Eintragen und die Daten werden in die Kopie und die beiden Postkarten übernommen.

Zu 2.:

Den Brief (Teil I) kannst Du dem Käufer mitgeben.

Abmeldung: Den KFZ-Schein (Teil II) UND die Schilder brauchst Du für die Abmeldung unbedingt. Den Schein gibst Du ab und die Schilder müssen entwertet werden und das mußt Du der Zulassungsstelle auch nachweisen. Das heißt die wollen die entwerteten Schilder sehen.

Ummeldung: Der Käufer benötigt BEIDE Zulassungen (Teil I und II) und Du vertraust darauf das er ummeldet. Da wären die Postkarten eine Hilfe.

Eine andere Alternative wäre noch das der Käufer sich Überführungsschilder besorgt oder nen Transportänhänger. Dann schraubst Du die Schilder ab und meldest den Wagen ab. Den Brief (Teil I) händigst Du ihm direkt aus damit er das Auto anmelden kann und Du behälst den Teil II und die Schilder zum Abmelden.

Ich hab das alles erst im Oktober/November diesen Jahres mitgemacht deswegen bin ich da recht gut informiert.

Du vertauschst Teil I und Teil II. Der Brief ist Teil II, der Schein Teil I. Der Käufer braucht aber auch Teil I zur Anmeldung des Autos. Ich brauche Teil II zum Abmelden nicht. Also müsste ich dem Käufer Teil I nach dem Abmelden zuschicken.

ja OK hab da die bezeichnungen vertauscht:

Kurz zusammengefasst: Den Brief brauchst Du zum Abmelden unbedingt. Und die Schilder. Den Brief mußt Du dann per Einschreiben zusenden aber er kann dann den erst später den Wagen anmelden .

Aber ich persönllich würde ohne Brief kein Auto mit nach Hause nehmen.

Versuch es mit der Alternative der Postkarten. Oder eben das Risiko das keiner das Auto Probe fahren kann. Wo stellst Du das Auto denn ab? Auf nem privaten Parkplatz, ner Tiefgarage oder deinem Grundstück kann man das Auto zumindest starten und ne kleine Runde drehen, auch ohne Nr.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 9. Dezember 2017 um 19:15:07 Uhr:

ja OK hab da die bezeichnungen vertauscht:

Kurz zusammengefasst: Den Brief brauchst Du zum Abmelden unbedingt. Und die Schilder. Den Brief mußt Du dann per Einschreiben zusenden aber er kann dann den erst später den Wagen anmelden .

Aber ich persönllich würde ohne Brief kein Auto mit nach Hause nehmen.

Versuch es mit der Alternative der Postkarten. Oder eben das Risiko das keiner das Auto Probe fahren kann. Wo stellst Du das Auto denn ab? Auf nem privaten Parkplatz, ner Tiefgarage oder deinem Grundstück kann man das Auto zumindest starten und ne kleine Runde drehen, auch ohne Nr.

Falsch. Den Brief brauchst du zum Abmelden nicht. Nur den Schein und die Kennzeichen.

Also doch:

Den Brief braucht man zur Abmeldung nicht sondern nur den Schein und die Schilder.

Den Brief braucht der Käufer zum anmelden. Und nen TÜV Bericht sonst gibt es keine Plakette.

Also doch am einfachsten: Auto auf Hänger, Schilder abschrauben, Schein behalten und Auto selbst abmelden.

Brief mit Auto dem Käufer mitgeben und alles ist gut.

Den Schein braucht der Käufer aber auch. Das ist sozusagen die Abmeldebescheinigung. Wenn der Käufer den nicht hat, kann es sein, kann es sein, dass er eine Verlustmeldung braucht.

Würde jetzt keine Wissenschaft draus machen, wenn der eine deutsche Meldeadresse hat und sogar mit dem Trailer abholen kommt, rollt der Wagen noch nihct mal auf eigener Achse.

Fülle die richtigen Formulare / Kaufvertrag aus, wie schon geschrieben ADAC, mobile autoscout, die haben alle gute Vorlagen.

Den Teil Meldung an Versicherung/Amt gleich per FAX absenden und gebe ihm den Wagen so mit ... warum sich das alles komplizierter machen? Das vorher abmelden, die Nachteile/Risiken hast ja selbst erkannt, falls er dann doch nicht kommt. Und zusammen zur Zulassungsstelle fahren kommt wohl auch auf den Ort an, hier z.B. in Berlin würde ich den Teufel tun mit einem "Fremden" stundenlang durch die Stadt zu gondeln und womöglich ne stunde auf dem Amt zu sitzen...:D:D

Was man machen könnte wäre, die Kennzeichen unbrauchbar machen, z.B. knicken/durchbrechen, dass die nicht wieder angebrachten werden können. Solltest nur drauf achten, dass du die Siegel heile lässt, denn mutwillig beschädigte Siegel mögen einige Behörden gar nicht. Musst dem Käufer dann nur alle Teile mitgeben.

Genauso kannst Du das machen!

Der letzte Halter braucht zur Abmeldung nämlich nur Zulassung und Schilder.

 

 

Zitat:

@VW_Golf_Neuling schrieb am 9. Dezember 2017 um 17:20:57 Uhr:

Ich möchte meinen Gebrauchten verkaufen.

Das Auto ist noch angemeldet und soll nun verkauft werden. Ich möchte das Auto aber nicht im angemeldeten Zustand mit Nummernschildern an den Käufer übergeben, da dieser noch mehrer 100 km nach Hause fahren möchte. Da habe ich vor Jahren mal schlechte Erfahrungen gemacht, da noch Wochen später Strafzettel wegen Falschparken in einer Stadt kamen, in der ich noch nie selbst war.

Der Käufer würde den Wagen auf dem Hänger abholen. Dann möchte er aber die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) mitnehmen. Ich kann doch das Auto bei uns mit Nummernschilder und Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) abmelden. Zum Abmelden brauche ich doch keinen Fahrzeugbrief? Der Käufer braucht aber zum Anmelden bei sich meinen alten Fahrzeugschein. Den müsste ich dann per Post da hinschicken.

Hat jemand eine bessere Idee? Ich will das Auto nicht vorher abmelden, denn dann kann niemand mehr ne Probefahrt machen. Es könnte ja sein, dass der eine Interessent das Auto gar nicht kauft.

Quatsch.

 

Wenn der letzte eingetragene Halter das Fahrzeug abmeldet, dann genügt Schein und Schilder. Das ist seit paar Jahren schon so.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 9. Dezember 2017 um 19:15:07 Uhr:

ja OK hab da die bezeichnungen vertauscht:

Kurz zusammengefasst: Den Brief brauchst Du zum Abmelden unbedingt. Und die Schilder. Den Brief mußt Du dann per Einschreiben zusenden aber er kann dann den erst später den Wagen anmelden .

Aber ich persönllich würde ohne Brief kein Auto mit nach Hause nehmen.

Versuch es mit der Alternative der Postkarten. Oder eben das Risiko das keiner das Auto Probe fahren kann. Wo stellst Du das Auto denn ab? Auf nem privaten Parkplatz, ner Tiefgarage oder deinem Grundstück kann man das Auto zumindest starten und ne kleine Runde drehen, auch ohne Nr.

Das sag ich ja auch. Den Schein kann man sogar direkt beim abmelden entsorgen lassen. Man bekommt eine Abmeldebestätigung und alles wird im System eingetragen. Innerhalb Deutschlands greifen alle Zulassungsbehörden auf diese Daten zu. Zusätzlich wird Deine Versicherung ja auch informiert und der Zoll wegen der Steuer. das geht alles automatisch bei der Abmeldung.

Ein "ungültig machen" der Schilder, wie es andy 1080 geschrieben hatte ist völlig überflüssig. Die Schilder sind gültig solange das Siegel unbeschädigt ist. Das Siegel kratzt Du selber bei der Zulassungsstelle ab. Die haben da meißt so Geräte mit Drahtbürsten oder eben kleine Kratzer. Allerdings machst Du das erst, wenn Du dazu aufgefordert wirst! Zuerst mal Wartemärkchen ziehen und zum Sachbearbeiiter. Der trägt die Abmeldung ein, Du zahlst die Gebühr und entwertest die Kennzeichen und kommst dann wieder zu ihm. Er schaut sich die Schilder und die Zahlquittung an, macht den Schein ungültig und wünscht Dir noch nen schönen Tag. Den Schein kannst Du Dir dann zusammen mit den Schildern an die Wand hängen oder entsorgen.

P.S. Zum Abmelden kannst Du übrigens auch zu einer anderen Zulassungsstelle gehen. Das geht Bundesweit. Bei mir war nämlich totaler Systemausfall, da haben die mich in die Nachbarstadt (anderer Kreis) geschickt und da war es sogar angenehm leer und ich kam sofort dran. An- oder Ummelden geht aber nur bei der für dich zuständigen Zulassungsstelle.

Es gibt keine Abmeldebescheinigung mehr. Das wird im Schein vermerkt. Schon seit Jahren ist der entwertete Schein die Abmeldebescheinigung.

Meine Variante mit den unbrauchbar gemachten Schildern hat den Vorteil, dass der Käufer die sich nicht mehr ans Auto packen kann. Um neue zu bekommen, muss er zur Zulassungsstelle und ohne Vollmacht vom Verkäufer muss er den Wagen dann auf sich selbst zulassen.

Sollte die letzte Zulassung des Fahrzeugs nach dem 01.01.2015 erfolgt sein, kann man den Wagen auch online abmelden. Man braucht dazu die Codes der Kennzeichen (versteckt unter den Siegeln), den Code vom Fahrzeugschein und einen aktuellen Ausweis mit aktivierter Onlinefunktion.

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