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Vorgehensweise Falschparker abschleppen lassen

Themenstarteram 11. Mai 2013 um 6:01

Hallo zusammen!,

habe das Problem, wie viele andere auch das meine Einfahrt öfters zugeparkt wird und ich somit nicht in meine Einfahrt/Garagen komme. Der Teil der Zugeparkt wird ist öffentliche Straße, dann kommt der Gehweg, dann meine Einfahrt.

Nun lässt die Polizei bei uns eigendlich immer Abschleppen...die sind hier sehr peniebel. Aber je nachdem welcher Beamter gerade kommt kanns auch sein das er nichts macht.

Für den Fall, dass sich die Abschleppkosten nicht abtreten lassen...wie muss man da vorgehen?

Abschlepper rufen gleichzeitig Halter ermitteln lassen, Zahlungaufforderung mit Frist an den Halter schicken, reagiert dieser nicht Mahnverfahren beim Amtsgericht einleiten oder lieber zum Anwalt?

Kann man die Anwaltskosten/eventuellen Gerichtskosten dann auch vom Halter einklagen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Bei uns kommen die nicht mehr...außer bei Gefahr in Verzug .....

Und das wird von den Bürgern klaglos akzeptiert? :eek:

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Bei uns hier gibt's Firmen die das übernehmen. Für dich kostenlos, sofern du eine abtritserklärung unterzeichnest. Die Ausfahrt / Garage muss dafür lediglich mit einem Schild gekennzeichnet werden.

Solche Firmen gibt es wohl bundesweit, musst mal bisschen googeln.

du kannst den karren abschleppen lassen und DARFST erst sagen wo der karren steht wen der typ die kosten übernimmt. das ist keine erpressung und keine nötigung. dazu gibts sogar ein BGH urteil:

http://www.autohaus.de/...ppdienst-darf-autos-einbehalten-1093245.html

urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

am 11. Mai 2013 um 9:04

Wenn bei mir einer vor der Einfahrt steht rufe ich beim Strassenverkehrsamt an,

spätestens 10 Min. später sind ein paar freundliche Politessen da und lassen den Falschparker anschleppen. 

So einfach geht das bei uns.

jein....

steht der auf der STRASSE vor deiner einfahrt dann kann das schon sein. steht der karren auf DEINER einfahrt dann ist das dein privates vergnügen und das strassenverkehrsamt zeigt dir ne lange nase.

jetzt könnte man ja dummerweise dafür sorgen das der falschparker von mainzelmännchen vom privatbesitz es auf den 5m entfernten behindersten parkplatz schaffen würde. und wen dann noch jemand dem ordnungsamt einen tip gibt dann dann is der wagen ganz fix und kostenlos weg.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

jein....

steht der auf der STRASSE vor deiner einfahrt dann kann das schon sein. steht der karren auf DEINER einfahrt dann ist das dein privates vergnügen und das strassenverkehrsamt zeigt dir ne lange nase.

Deswegen hab ich auch ein Tor eingebaut damit keiner auf meinem Privatgrundstück parken kann ;-)

Themenstarteram 11. Mai 2013 um 10:27

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

du kannst den karren abschleppen lassen und DARFST erst sagen wo der karren steht wen der typ die kosten übernimmt. das ist keine erpressung und keine nötigung. dazu gibts sogar ein BGH urteil:

http://www.autohaus.de/...ppdienst-darf-autos-einbehalten-1093245.html

urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Danke! Das ist natürlich Musik in meinen Ohren :D Bei mir wird auf öffentlicher Straße zugeparkt. Würde jemand auf meinem Grundstück parken lass ich sofort abschleppen...egal was es kostet

Naja das verlinkte Urteil ist doch privat...

Gibt übrigens noch nen privates BGH Urteil, auch ganz brauchbar

http://openjur.de/u/266601.html

Und auch wegen dem Zurückbehaltungsrecht - ein Auto ist üblicherweise deutlich mehr wert als die Kosten - aber nach Abwägung...

einfach lesen. :D

 

Ja, ist nicht mehr so einfach wie früher für Falschparker.

Nix mehr mit "soll doch der Grundstücksbesitzer mir wegen dem Geld hinterherlaufen"...

Zu diesem Thema empfehle ich den folgenden Thread:

http://www.motor-talk.de/.../...ung-nach-abschleppen-t3705179.html?...

Themenstarteram 11. Mai 2013 um 13:57

Es geht ja aber darum wenn einer die Einfahrt zuparkt, also auf öffentlichem Grund steht.

Auf Privatgrund würde ich garnicht lange fackeln und abschleppen lassen.

Mir gehts vorallendingen darum wie man das Geld einfordert...geht das nur über einen Anwalt oder kann man das selbst machen?

am 11. Mai 2013 um 14:08

Zitat:

Original geschrieben von loug

Es geht ja aber darum wenn einer die Einfahrt zuparkt, also auf öffentlichem Grund steht.

Auf Privatgrund würde ich garnicht lange fackeln und abschleppen lassen.

Mir gehts vorallendingen darum wie man das Geld einfordert...geht das nur über einen Anwalt oder kann man das selbst machen?

Die Vorgehensweise habe ich oben mit vielfachen Erfolg schon geschrieben.

Ornungsamt anrufen, die Leutchen kommen und lassen abschleppen.

Kostet keinen Cent.

Wo ist das Problem?

Bei uns kommen die nicht mehr...außer bei Gefahr in Verzug .....wozu auch ? Man könne ja mit dem Taxi fahren und dem Typen das Zivil in Rechnung stellen. Wird ja billiger als abschleppen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Bei uns kommen die nicht mehr...außer bei Gefahr in Verzug .....

Und das wird von den Bürgern klaglos akzeptiert? :eek:

Themenstarteram 11. Mai 2013 um 14:44

Darum geht es aber nicht. Ich erwarte von anderen einfach den Respekt sich nicht vor meine Einfahrt zu stellen. Parkt da einer trotzdem wird direkt abgeschleppt egal ob durch die Ordnungskräfte oder durch mich. Egal ob ich grad weg muss oder Urlaub habe.

Unten vorm Haus steht auch schon wieder einer, der die Einfahrt von links halb verdeckt. Da rechts auf der anderen Seite der Einfahrt jemand bißchen Platz gelassen hat, wie sich das gehört, würde man mit viel Rangieren sicher irgendwie vorbeikommen. Aber ich sehe es nicht ein. Es ist eine aus Faulheit geborene Rücksichtslosigkeit, die die normale Nutzung meiner Einfahrt behindert. Zumal man beim Rangieren in engen Lücken auch immer Gefahr läuft, Fahrzeuge zu beschädigen, sei es das eigene, das des Störers oder dritte.

Der gute Mann (oder die gute Frau) kriegt gleich folgenden Zettel an den Scheibenwischer, ergänzt um eine handschriftliche Notiz mit ein paar freundlichen, aber deutlichen Worten.

(Das Ordnungsamt brauche ich jetzt nicht anzurufen, am Wochenende.)

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