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Vorgeschribene Geschwindigkeiten

Themenstarteram 10. April 2008 um 10:35

Hallo zusammen,

wie sind die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen in folgenden Fällen:

1) 2-spurige Bundesstrasse (Bxxx), PKW

2) Teilweise "Überholstellen" mit 2 Spuren auf Bundesstrasse, PKW

3) Nach Einfahren auf Autobahn, PKW

4) 2-spurige Bundesstrasse (Bxxx), LKW

5) Teilweise "Überholstellen" mit 2 Spuren auf Bundesstrasse, LKW

6) Autobahn, LKW

Bin mir sicher, das weiß nicht jeder Autofahrer. Und nach 8 Jahren Autofahren bin ich bei meinen Antworten dazu unsicher..

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 10. April 2008 um 10:45

1+2 100km/h

3 130km/h Richtgeschwindigkeit

4+5 60km/h (musste ich aber auch erst nachschauen, aber fahr ja keinen lkw ;))

6 80km/h

höhere geschwindigkeit auf landstraßen gibt es nur bei baulichen trennungen und/oder mehreren spuren

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am 10. April 2008 um 10:45

1+2 100km/h

3 130km/h Richtgeschwindigkeit

4+5 60km/h (musste ich aber auch erst nachschauen, aber fahr ja keinen lkw ;))

6 80km/h

höhere geschwindigkeit auf landstraßen gibt es nur bei baulichen trennungen und/oder mehreren spuren

Themenstarteram 10. April 2008 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

höhere geschwindigkeit auf landstraßen gibt es nur bei baulichen trennungen und/oder mehreren spuren

Danke für die schnelle Antwort. Ich wäre nicht überall richtig gelegen :eek:

Also wenn auf Landstrassen 2 Spuren pro Richtung sind und diese abgetrennt sind, dann ist Vmax=130 kmh oder? oder unbergrenzt?

am 10. April 2008 um 10:54

s. http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php

Zitat:

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

kurz gesagt: mittelleitplanke oder ähnliches bzw. eine straße mit mindestens zwei spuren für jede richtung -> richtgeschwindigkeit und daher pedal to the medal - außerorts versteht sich :)

Jepp!

Aber leider leider macht der Staat den Usern das Leben schwer.. bei uns wurden erst wieder 2 solche unbeschraenkte Strassen (2-spurig und baulich getrennt) auf 100 km/h begrenzt. :(

Lustig wenn man da mit 180-190 faehrt und jeder 2. haut die Lichthupe rein weil "huch hier ist doch 100....."

..also frueher.. jetz is ja alles 100.. maehh...

am 11. April 2008 um 12:25

Es handelt sich im übrigen bei allen diesen Geschwindigkeiten um unter günstigen Umständen zulässige Höchstgeschwindigkeiten, nicht um vorgeschriebende Geschwindigkeiten!

Alex

am 11. April 2008 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

s. http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

Zitat:

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

kurz gesagt: mittelleitplanke oder ähnliches bzw. eine straße mit mindestens zwei spuren für jede richtung -> richtgeschwindigkeit und daher pedal to the medal - außerorts versteht sich :)

baulich getrennt nennt man das :)

ganz genau heist es ausserorts mit 2 fahrspuren in jede richtung und baulich getrennten fahrbahnen oder so ähnlich :)

ganz genau oder so ähnlich :D

wobei diese bauliche trennung aus 2 parallelen durchgezogenen linien bestehen kann.

( klingt doof, aber ist so)

Harry

am 11. April 2008 um 13:07

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

3 130km/h Richtgeschwindigkeit

Wenn ich auf eine AB fahre, und dort kein Schild zwecks Höchstgeschwindigkeit steht, dann ist doch eigentlich offen. Oder?

am 11. April 2008 um 13:16

Zitat:

Original geschrieben von morf

Wenn ich auf eine AB fahre, und dort kein Schild zwecks Höchstgeschwindigkeit steht, dann ist doch eigentlich offen. Oder?

richtig, aber wie man sieht, eben auch durchaus auf landstraßen :)

am 11. April 2008 um 13:33

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Es handelt sich im übrigen bei allen diesen Geschwindigkeiten um unter günstigen Umständen zulässige Höchstgeschwindigkeiten, nicht um vorgeschriebende Geschwindigkeiten!

Die aber durchaus als Anhaltspunkt herhalten sollte und dessen grundlose und dauerhaft deutliche Unterschreitung ebenso verboten ist, wie deren Überschreitung. Als Mindestgeschwindigkeit darf man sie natürlich nicht interpretieren, das ist wohl jedem klar. ;)

Themenstarteram 11. April 2008 um 17:56

Hallo, hier noch eine Klugscheißerfrage:

Wenn man in der Innenstadt (normale Straße) be- oder entladen will, wie hat das zu geschehen?

-> Muss man eine Handy-Nr. hinterlassen? Standlicht an? Zettel?

Und wann muss ich spätestens am Auto sein?

Auf jedem Fall keine Warnblinker, wie ich das kenne. Diese nur bei Ausfall des Fahrzeugs oder Unfall.

Zitat:

Original geschrieben von mazdaboy

Hallo, hier noch eine Klugscheißerfrage:

Wenn man in der Innenstadt (normale Straße) be- oder entladen will, wie hat das zu geschehen?

-> Muss man eine Handy-Nr. hinterlassen? Standlicht an? Zettel?

Und wann muss ich spätestens am Auto sein?

Auf jedem Fall keine Warnblinker, wie ich das kenne. Diese nur bei Ausfall des Fahrzeugs oder Unfall.

auch wenns doof klingt, und praxisfremd!

imho ist auch ein be und entladen in 2. reihe verboten. (so verstand ich dich)

obs geahndet wird bei 10 min arbeit und häufiger wiederkehr zum fahrzeug ist etwas anderes.

Harry

Themenstarteram 11. April 2008 um 19:16

Also Danke erstmal für die Antworten.

Ich meinte: normale Straße, keine zweite Reihe.

Und in meinem Fall ist es sogar eine Einbahnstrasse, auf der man halten/parken kann, ohne die Vorbeifahrt zu behindern. Ich denke, der Sachverhalt ist auf der Einbahnstrasse gleich.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von mazdaboy

Also Danke erstmal für die Antworten.

Ich meinte: normale Straße, keine zweite Reihe.

Und in meinem Fall ist es sogar eine Einbahnstrasse, auf der man halten/parken kann, ohne die Vorbeifahrt zu behindern. Ich denke, der Sachverhalt ist auf der Einbahnstrasse gleich.

Gruß

wenn du parken darfst ists doch kein problem.

wenn du nur halten darfst, ist es eben auch ermessenssache (in der praxis)

eine nummer sichtbar zu hinterlassen KANN helfen, aber sie muss gesetzlich imho nicht genutzt werden.

(z.b. handwerker im haus der AUCH ausgeladen hat, und nach beendigung seiner arbeit AUCH einladen wuerde ;) )

Harry

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