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Vorkasse Haftpflicht gezahlt..
Wegen Schufaeintrags wurde der Betrag für ein gesamtes Jahr im Voraus bezahlt etwa Anfang Juli 18, ist ja durchaus üblich wie es scheint, zu dem auch noch mal mit 200€ Aufschlag wegen was weiß ich..
Jetzt hat die liebe VHV aber wohl beschlossen komplett durch zu drehen und bereit einen Folgebetrag ab dem 01.01.19 zu berechnen..? also noch mal ca 360€ bis Jahresende.
Wurde auch bereit überwiesen und gestern lag ne Kündigung im Briefkasten.
Sollte man die Anzeigen wegen Betruges?
Beste Antwort im Thema
Du solltest einfach mal deinen Versicherungsschein und deine Beitragsrechnung lesen
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34 Antworten
Wieso Betrug?
Vermutlich hattest Du für ein Jahr bezahlt und der Folgebeitrag ist das fehlende Halbjahr bis 31.12.2019.
Abgesehen davon wird Dir ja der bereits vorab zuviel gezahlte Beitrag ab Versicherungsende sicher zurückerstattet.
Die Frage wäre jetzt nur, warum haben sie gekündigt?
Du solltest einfach mal deinen Versicherungsschein und deine Beitragsrechnung lesen
Sicher, dass im Juli für ein ganzes Jahr und nicht nur bis 31.12.2018 gezahlt wurde?
Dann wäre das nämlich absolut normal bei jährlicher Zahlungsweise.
Wir haben auch im Mai 2018 zur ADAC Versicherung gewechselt und für ein Jahr bezahlt. Die nächste Jahresrechnung kommt wieder pünktlich zum Mai 2019.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 28. Februar 2019 um 09:08:40 Uhr:
Sicher, dass im Juli für ein ganzes Jahr und nicht nur bis 31.12.2018 gezahlt wurde?
Dann wäre das nämlich absolut normal bei jährlicher Zahlungsweise.
Ja, gibt wohl einige die das inzwischen anders handhaben.
Oftmals ist aber die hauptfälligkeit immer noch am 01.01.
Moin!
Es wird wohl so sein, dass der TS mit den Zahlungen etwas durcheinander gekommen ist. Er möge erste einmal bei sich "aufräumen". (...) und das die VHV betrügt, das kann ich mir nicht vorstellen.
G
Soviel mir bekannt ist liegt der Vers.ablaufdatum auch bei der VHV noch immer auf dem 31.12., 24 Uhr.
Somit könnte der 1.gezahlte Betrag nur bis 1.1.2019 für Deckung gesorgt haben.
Die neue Rechnung mit 360.- müsste dann für das komplette Jahr 2019 Gültigkeit haben.
Zitat:
@Autofahrer- schrieb am 28. Februar 2019 um 06:43:46 Uhr:
Wieso Betrug?
Vermutlich hattest Du für ein Jahr bezahlt und der Folgebeitrag ist das fehlende Halbjahr bis 31.12.2019.
Das glaube ich nicht. Dann käme die Rechnung erst im Mai/Juni 2019.
Vorkasse Anfang Juli 2018 wurde für welchen Zeitraum bezahlt? Steht üblicherweise in der Rechnung. Genauso wie ein per Vertrag vereinbarter Aufschlag.
Folgebetrag ab dem 01.01.19 bis Jahresende wurde wann überwiesen? Könnte sein, dass die Versicherung wegen Nichtzahlung gekündigt hat, muss aber der TE selber wissen und uns nicht hier spekulieren lassen.
Und das mit dem Anzeigen wegen Betrugs kann er gerne machen. Viel Spaß bei der Suche nach einer neuen Versicherung.
Zitat:
@307CC-User schrieb am 28. Februar 2019 um 06:29:49 Uhr:
...
Sollte man die Anzeigen wegen Betruges?
Wenn man sich lächerlich machen will, ja!
Ansonsten erstmal klären, für welchen Zeitraum welche Beträge fällig/gezahlt wurden und womit die Kündigung begründet wurde.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 28. Februar 2019 um 13:29:14 Uhr:
Soviel mir bekannt ist liegt der Vers.ablaufdatum auch bei der VHV noch immer auf dem 31.12., 24 Uhr.
Somit könnte der 1.gezahlte Betrag nur bis 1.1.2019 für Deckung gesorgt haben.
Die neue Rechnung mit 360.- müsste dann für das komplette Jahr 2019 Gültigkeit haben.
So wird es sein...
Das steht aber auf der Rechnung...
Ansonsten kann man auch dort anrufen und nachfragen
Nein, nein, die Idee mit der Betrugsanzeige ist genau der richtige Weg!
Zitat:
@NDLimit schrieb am 28. Februar 2019 um 19:39:51 Uhr:
Nein, nein, die Idee mit der Betrugsanzeige ist genau der richtige Weg!
Du willst ja bloss in Kürze nen neuen Fred hier lesen: "Prozess gegen Versicherung verloren!
Sollte man den Richter wegen Bestechlichkeit anzeigen?"