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Vorladung zum Gericht, Weil: Einspruch gegen Blitzer-Bugeld

Themenstarteram 12. März 2018 um 7:23

Guten Morgen liebe Leute,

Meine Frage:

Ich habe eine Vorladung zum Gericht bekommen, weil ich Einspruch gegen ein Blitzerticket eingelegt habe.

Was passiert bei dieser Verhandlung? Können zusätzliche Kosten auf mich zukommen?

Genauer:

Ich wurde mit deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt (139 in 80km/h Baustellenbereich). 3 Tage vor Ablauf der Verjährung habe ich die Anhörung erhalten.

Soweit alles in Ordnung.

Aber: Mir wird ein Vorsatz unterstellt was das Bußgeld verdoppelt.

Vorsätzlich war es aber eben nicht! Ich kannte die Strecke nicht, es war dreispurig, am Ende eines langen Baustellenbereichs, Nachts um 1:00 und keine weiteren Fahrzeuge unterwegs.

Ich habe nicht genau auf die Geschwindigkeit geachtet.

Dies habe ich auch in den Widerspruch reingeschrieben. Also dass ich da gefahren bin aber es, aus den eben genannten Gründen, keine vorsätzliche "Tat" war.

Nun habe ich eine Vorladung beim Gericht zur Hauptverhandlung erhalten.

Wie gesagt es geht mir hierbei nur um den Vorsatz. Und ich würde gerne wissen was ich bei der Verhandlung zu erwarten habe oder was ihr mir empfehlen könnt.

-Bitte keine Mutmaßungen sondern nur fundiertes Wissen/Erfahrungen-

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema
am 12. März 2018 um 7:32

Naja, am Ende eines Baustellenbereichs und es war 1Uhr Nachts. Bedeutet du hast absichtlich ein hoeheres Tempo gewaehlt weil es Nachts war. Das du in einer Baustelle gewesen bist, wusstest du auch. Den Einspruch haette mal lieber ein Anwalt machen sollen. Ich wuerde um Kosten zu vermeiden den Einspruch zurueck ziehen.

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Bei jedem "Einspruch" landet die Sache vor Gericht. Im Falle eines "Urteils" werden dir in jedem Fall die Kosten auferlegt. Nur im Falle der Rücknahme des Einspruchs vor Gericht fallen keine weiteren Kosten an.

am 12. März 2018 um 7:32

Naja, am Ende eines Baustellenbereichs und es war 1Uhr Nachts. Bedeutet du hast absichtlich ein hoeheres Tempo gewaehlt weil es Nachts war. Das du in einer Baustelle gewesen bist, wusstest du auch. Den Einspruch haette mal lieber ein Anwalt machen sollen. Ich wuerde um Kosten zu vermeiden den Einspruch zurueck ziehen.

Zitat:

@mattalf schrieb am 12. März 2018 um 08:32:09 Uhr:

Naja, am Ende eines Baustellenbereichs und es war 1Uhr Nachts. Bedeutet du hast absichtlich ein hoeheres Tempo gewaehlt weil es Nachts war. Das du in einer Baustelle gewesen bist, wusstest du auch. Den Einspruch haette mal lieber ein Anwalt machen sollen. Ich wuerde um Kosten zu vermeiden den Einspruch zurueck ziehen.

Sehe ich genau so.

Dazu kommt noch dass eis eigentlich üblich ist in Baustellen das Tempo auf 60 oder 80 zu reduzieren.

am 12. März 2018 um 7:57

Was Dich vor dem Vorsatz - aber nicht vor hohen Kosten retten kann ist ein Anwalt, der glaubwürdig darlegt das ein Irrtum Deinerseits vorlag und Du angenommen hast Du wärst schon an dem Schild mit Aufhebung des Tempolimits vorbeigefahren. PS starke Fahrzeuge beschleunigen ja in kurzer Zeit von 80 auf 139.

Dann kann der Vorsatz gegen Zahlung einer höheren Geldbusse fallengelassen werden.

Da aber mehr als 40 km/h zu viel droht immer noch das Fahrverbot.

Das erfordert einen sehr guten Anwalt und die Bereitschaft eine sehr viel höhere Geldbusse zu zahlen um das auch noch wegzubekommen.

am 12. März 2018 um 7:57

Wenn du dem Richter klar machen kannst, dass

- man dort nicht auf die Idee kommen konnte, dass es sich um einen Baustellenbereich handelt

- es bei dir öfter vorkommt, dass du einfach so 140 km/h statt 80 km/h fährst, ohne es zu merken

- die Geschwindigkeitsbegrenzung dort eh unsinnig ist (es war ja nachts uns sonst niemand da)

dann ..........

Im Ernst: Ernsthafte Rechtsberatung ist mir nicht gestattet und hier nicht erwünscht.

Auf Trivialitäten, dass bei verlorenem Rechsstreit die Kosten zu tragen sind und Rechtsanwälte die hier erbetene, aber nicht mögliche, Hilfestellung geben können, muss ja nicht weiter eingegangen werden.

Das passiert wenn ein Laie Einspruche erhebt ;)

Beim nächsten mal einen Profi die Sache klären lassen, weil als Laie kann man fast alles falsch machen, obwohl man denkt, es sei richtig^^

Themenstarteram 12. März 2018 um 8:00

Ich habe in meinem Schreiben nur Einspruch gegen den Vorsatz eingelegt.

Es wundert mich dass es trotzdem vor Gericht landet...

am 12. März 2018 um 8:02

Da wird die bearbeitende Behörde einfach davon ausgehen, dass so etwas nicht ohne Vorsatz passieren kann und deiner Einspruchbegründung eben nicht gefolgt sein. Vielleicht hat sie sogar ihre Gründe dafür.

Vermutlich bestreitet jeder den Vorsatzvorwurf.

Themenstarteram 12. März 2018 um 8:07

Zitat:

@situ schrieb am 12. März 2018 um 09:02:55 Uhr:

Da wird die bearbeitende Behörde einfach davon ausgehen, dass so etwas nicht ohne Vorsatz passieren kann und deiner Einspruchbegründung eben nicht gefolgt sein. Vielleicht hat sie sogar ihre Gründe dafür.

Vermutlich bestreitet jeder den Vorsatzvorwurf.

DAs könnte sein.

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass in dem Schreiben etwas Stande wie "Weil sie schon öfter geblitzt wurden, gehen wir von Vorsatz aus."

am 12. März 2018 um 8:07

Zitat:

@situ schrieb am 12. März 2018 um 09:02:55 Uhr:

Da wird die bearbeitende Behörde einfach davon ausgehen, dass so etwas nicht ohne Vorsatz passieren kann und deiner Einspruchbegründung eben nicht gefolgt sein. Vielleicht hat sie sogar ihre Gründe dafür.

Vermutlich bestreitet jeder den Vorsatzvorwurf.

Vorsatz lässt sich keiner gerne unterstellen, das ist ja auch teurer.

Wenn sich der Tatbestand und das Messergebnis nicht wegdiskutieren lässt bleibt nur der Irrtum als Augenblicksversagen.

am 12. März 2018 um 8:11

Dem kann man folgen - wusste der TE aber schon und behauptet er ja auch.

EDIT:

Zitat:

Weil sie schon öfter geblitzt wurden, gehen wir von Vorsatz aus.

Mit anderen Worten: Serientäter.

am 12. März 2018 um 8:18

"..öfter belitzt worden?"

Am biligsten wäre es, den Einspruch zurück zu ziehen.

Vorsatz ist bei Anzeigen üblich, wenn man schneller als 40% der erlaubten Geschwindigkeit gefahren ist. Zumindest in Baden-Württemberg übliche Vorgehensweise.

Auf Augenbkicksversagen oder ähnliches einzugehen wird keine Hilfe sein. Baustellen sind klar erkennbar und mehr als gut beschildert. Da wirst du kaum rauskommen. Ich würde das Foto anfordern, wenn das passt, zahlen und es eine Lehre sein lassen.

der lappen ist so oder so erstmal einen Monat weg

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