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Vorlage von HU Bericht innerhalb von 2 Wochen - Wagen zwischenzeitlich verkauft!

Themenstarteram 6. Juli 2011 um 16:59

Ich hab da mal eine Frage, ich wurde letztens von der Polizei erwischt - Tatbestand seit 12 Jahren keinen TÜV, durfte 40€ blechen und habe 2 Punkte kassiert. Erst wollten sie mir den Wagen stilllegen, aber nachdem ich ihnen gesagt was ich von Beruf bin und wo ich arbeite, konnte ich sie doch noch vom tadelosen Zustand meines Wagens überzeugen.

Es ist einfach so das ich den TÜV für eine total überteuerte und absolut sinnfreie Instition halte, diese Moment Aufnahme ist für mich die reinste Willkür und Abzocke.

Wie dem auch sei, nun soll ich innerhalb von 2 Wochen einen gültigen HU Bericht bei der Polizeiwache vorlegen.

Nur hat mir jemand der mich schon länger mit E-mail belästigt hat ein Angebot für meinen Wagen gemacht was ich nicht ausschlagen konnte und somit habe ich mich mit einem weinenden und einem lachenden Auge von meinem langjährigen Begleiter getrennt.

Nun ist meine Frage, reicht es wenn ich der Rennleitung den Kaufvertrag zu faxe, nach dem Motto, wendet euch an XY der Wagen ist nicht mehr in meinem Besitz oder muss ich persönlich vorstellig werden?

Beste Antwort im Thema

Abmeldebestätigung reicht.

Zum Rest sage ich nichts, klingt sehr nach Troll.

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Abmeldebestätigung reicht.

Zum Rest sage ich nichts, klingt sehr nach Troll.

Wenn der Wagen nicht mehr auf deinen Namen angemeldet ist, dann hast Du da nichts mehr mit zu tun. Ein Anruf sollte reichen. Die Netten können dies ja nachprüfen.

Ich sage aber noch etwas zu dem Rest. Du scheinst noch nicht viel im Ausland gewesen zu, wo es diese Kontrolle nicht gibt. Oder anders ausgedrückt, warum müssen in Deutschland so viele Fahrzeuge, besonders mit östlichen Kennzeichen still gelegt werden? Nun komme nicht mit dem Argument, ich passe schon auf, daß mein Fahrzeug immer fahrtüchtig ist. :D

MfG aus Bremen

am 6. Juli 2011 um 17:23

Ich denke mal das ganze ist ein Fake.

Wie will der Käufer das Auto ohne aktuelle HU anmelden?

Geht nicht!!! 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Ich denke mal das ganze ist ein Fake.

Wie will der Käufer das Auto ohne aktuelle HU anmelden?

Geht nicht!!! 

Der wird erst den TÜV machen lassen müssen, oder vielleicht schlachtet er ihn aus.

MfG aus Bremen

am 6. Juli 2011 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Ich denke mal das ganze ist ein Fake.

Wie will der Käufer das Auto ohne aktuelle HU anmelden?

Geht nicht!!! 

Muss er das ?

Themenstarteram 6. Juli 2011 um 17:57

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Wenn der Wagen nicht mehr auf deinen Namen angemeldet ist, dann hast Du da nichts mehr mit zu tun. Ein Anruf sollte reichen. Die Netten können dies ja nachprüfen.

Der Käufer hat den Wagen mit dem Hänger abgeholt, wir haben einen ordentlichen Kaufvertrag geschloßen und ich habe meiner Versicherung die Veräußerungsanzeige nach § 13 Abs. 3 StVZO geschickt. beim Straßenverkehrsamt habe ich ihn nicht abgemeldet, der Käufer will ja jetzt die HU machen lassen und ihn dann ummelden. Dafür hat er laut Vertrag ja auch 2 Wochen Zeit und soweit ich weiß kommt er erst mitte nächste Woche dazu die HU zu machen. Nur überschneidet sich das mit meiner 2 Wochen Frist. Soweit ich weiß muss bei einer Ummeldung des Fahrzeugs keine Abmeldung meinerseits erfolgen. Ich habe ja auch keinen Bock darauf das die vom Straßenverkehrsamt mich anschwärzen und ich dann 4 Punkte auf dem Flensi habe.

De Facto ich habe nur den Kaufvertrag.

Ich formulier meine Frage mal um:

a) ist der Kaufvertrag für die Rennleitung ausreichend um mich aus der Schußlinie zu ziehen?

b) Wenn dafür die Ummeldebestätigung nötig ist, kann ich ein weiteres Bußgeld erhalten weil ich diese nicht innerhalb von 2 Wochen vorlegen konnte?

c) wenn ich die Veräußerungsanzeige nach § 13 Abs. 3 StVZO meinem zuständigen Verkehrsamt vorlege und meinen Wagen somit abmelde (was bei einer Umeldung nach meinem Kenntnisstand ja nicht erforderlich wäre), kann ich dann ein weiteres mal mit 40€ und 2 Punkten belastet werden oder ist das nicht rechtens, da ich für die Ordnungswidrigkeit bereits belangt wurde?

am 6. Juli 2011 um 18:04

Wenn das Verkehrsamt mitbekommt das du 12 Jahre ohne TÜV gefahren bist werden sie garantiert nicht still halten.

Dafür solltest du auch gerade stehen und nicht aus der Verantwortung ziehen wollen.

Mir ist sowieso schleierhaft wie du solange unauffällig warst.

Die Plakette ist doch sichbar, oder hast da etwa... :D 

am 6. Juli 2011 um 18:10

12 Jahre ohne TÜV und dann "NUR" 2 Punkte und 40€ ???? :eek::eek::eek: und dann noch Jammern? :rolleyes::rolleyes: sorry aber ich begreif das nich :mad:

Themenstarteram 6. Juli 2011 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Wenn das Verkehrsamt mitbekommt das du 12 Jahre ohne TÜV gefahren bist werden sie garantiert nicht still halten.

Was sollen sie denn machen außer mir ein zweites Mal die gleiche Strafe zu geben, wobei das ja eine meiner Fragen ist - wäre das rechtens?

 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Dafür solltest du auch gerade stehen und nicht aus der Verantwortung ziehen wollen.

Ich habe 40€ bezahlt und 2 Punkte kassiert, das ist die Strafe die auf überzogenen Tüv mit mehr als 8 Monaten steht, wo ziehe ich mich also aus der Verantwortung?

 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Mir ist sowieso schleierhaft wie du solange unauffällig warst.

Ich bin berufspendler und fahre täglich 140km Autobahn, wie oft wurdest du schon mit einem unauffälligen Wagen bei Korrekter Fahrweise auf der Autobahn angehalten? Es ist ja nicht nicht das erste mal das ich ohne Tüv fahre. Meiner Wagen davor habe ich auch 10 Jahre ohne Tüv bewegt bevor ich ihn habe verschrotten lassen.

Ich sorge für den Ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand meines Fahrzeuges, dafür brauch ich keinen Bubi der vielleicht nur halb so viel von Fahrzeugen versteht wie ich, sich aber für die Momentaufnahme, die einem nichts garantiert 80€ abkassiert.

Versicherungstechnisch kann mir auch nichts passieren im Falle eines Unfalls würde der Gutachter feststellen das mein Fahrzeug im tadellosen Zustand war, dementsprechend kann sich die Versicherung auch nicht ihrer Haftpflicht entziehen.

 

Ihr könnt ja denken was ihr wollt, ich wäre euch nur dankbar wenn mir jemand meine 3 Fragen verünftig beantworten würde.

Alle anderen provokanten Bashing, Trolling oder sonstwie nicht zweckdienlichen Rückmeldungen, werden von mir ignoriert.

@Grasflittchen

Vielleicht kannst du uns ja mal die Frage beantworten, wie du 12 Jahre lang mit der einen Plakettenfarbe unkontrolliert durch den Verkehr gekommen bist....

am 6. Juli 2011 um 18:42

Schon mal dran gedacht die Rennleitung zu fragen ob der Kaufvertrag langt:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

@Grasflittchen

Vielleicht kannst du uns ja mal die Frage beantworten, wie du 12 Jahre lang mit der einen Plakettenfarbe unkontrolliert durch den Verkehr gekommen bist....

Ich wüsste nicht, wann die Polizei jemals auf meine HU-Plakette gekuckt hat (außer vielleicht, als ich mal in einen Verkehrsunfall verwickelt war, der von der Polizei aufgenommen wurde). Und wenn er daheim rumsteht, können sie das nur mit großem Aufwand kontrollieren, also effektiv gar nicht (Einzelgaragen-Fahrzeug).

notting

Es sind meines Wissens lediglich sechs Farben für die HU-Plakette vorgesehen.

Bedeutet, man muss nur 60 Monate überstehen, damit die alte Plakette abermals Gültigkeit hat, nicht wahr? :D

EDIT: Blödsinn, den ich schreibe ... da steht ja das Jahr im Zentrum der Plakette. Sorry. :)

am 6. Juli 2011 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

Es sind meines Wissens lediglich sechs Farben für die HU-Plakette vorgesehen.

Bedeutet, man muss nur 60 Monate überstehen, damit die alte Plakette abermals Gültigkeit hat, nicht wahr? :D

Die wird nicht wieder gültig. Nur die Farbe wieder aktuell.

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