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Vorschaden / Angabe des Händlers bereits in der Annonce (zB auf mobile.de) ?

Themenstarteram 9. September 2024 um 5:07

Ist es in Ordnung, dass eine Verkaufsannonce keinen Hinweis auf einen stattgehabten Vorschaden enthält ? Wann muss ein Händler spätestens auf einen Vorschaden hinweisen ? Welche Dokumente zum Vorschaden sollten vorgelegt/beigelegt werden (müssen) ?

Danke für eure Hinweise !

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26 Antworten

… spätestens im Verkaufsgespräch und Kaufvertrag muss der Vorschaden zum Thema werden…

Gerne lassen Autohändler Hinweise in Anzeigen erst mal weg um nicht abzuschrecken.

Ob diese Vorgehensweise dazu beiträgt Vertrauen aufzubauen, kann sich jeder selbst beantworten…

Themenstarteram 9. September 2024 um 5:26

Vor allem: WIE muss der Händler den Schaden und evtl. auch die Wertminderung vorlegen ? Wenn ich "woanders" verkaufe später, bin ich ja dann in der Pflicht zu solchen Angaben...

Er muss darauf hinweisen dass da was war, Frontschaden vorne rechts... Punkt, das wars. Keinerlei Zwang zu weiteren Ausführungen, Bildern, Gutachten o.ä.

Ob der Händler das näher bezeichnen und belegen muss im juristischen Sinne kann ich nicht sagen.

Die Entscheidung, ob man das Fahrzeug ohne Gutachten und entsprechende Reparaturrechnung kauft trifft man aber als Käufer völlig unabhänig davon selbst.

Themenstarteram 9. September 2024 um 9:12

Bei der Preisbildung dürfte doch eine WERTMINDERUNG bzw. deren Höhe einen Anteil haben !?P

Der Preis bildet sich beim "Pferdehandel" aus dem Grad des Habenwollens im Verhältnis zur Verfügbarkeit. Der Händler ist da bis an die Grenze des Wuchers frei in dem was er verlangen will. Er muss sich nicht an eine gutachterliche Wertermittlung halten. Es ist alles eine Frage des Verhandlungsgeschicks.

Wegen der Vorschäden empfielt es sich die Anbieter vor dem Aufsuchen anzurufen. Das spart viele Kilometer und Zeit. Die meisten geben dazu nur indirekte Hinweise in den Anzeigen. Wenn da nicht explizit steht "unfallfrei", dann hat das Fahrzeug in aller Regel tatsächlich einen oder mehrere (Unfall)schäden. Die Welt ist schlecht ....

Themenstarteram 9. September 2024 um 11:03

"Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer alle ihm bekannten Vorschäden offenzulegen. Vorschäden sind behobene Schäden am Fahrzeug, die meist aus einem vorangegangenen Unfall resultieren."

So steht´s mal geschrieben...

Ja, die Verpflichtung bezieht sich ausdrücklich nur auf "ihm bekannte Vorschäden". Das ist die Krux an dieser Bestimmung. Den Beweis, dass der Verkäufer die Vorschäden kannte, muß im Zweifelsfall der Käufer erbringen. ;)

Die Nennen von Ausstattungen, die gar nicht vorhanden sind und das gilt nicht nur für den Fliesstext, sondern auch die die Anzuklickenden Optionen, die 100% Einfluss auf den Filter haben, ist doch absolut legal.

Unterm in Inserat kommen dann diese Sachen:

"Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keinerlei Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Den genauen Ausstattungs/-Detailumfang erhalten Sie gerne von uns persöhnlich.

Kontaktieren Sie uns gerne!" (Zitat 1:1 aus einer beliebigen mobile.de-Anzeige)

Die können theoretisch sogar in einer Mail noch dreist Lügen und kommen davon, weil es dann im Kaufvertrag (das einzig bindende!) plötzlich nicht mehr steht.

"Unterschreiben Sie einfach unten rechts, das haben wir ja alles mehrfach besprochen".... und der naive (gutgläubige) Käufer ist der Depp.

"Wegen der Vorschäden empfiehlt es sich die Anbieter vor dem Aufsuchen anzurufen."

Da lege ich persönlich gesteigerten Wert auf eine schriftliche Auskunft, würde als Mail dem Telefonat vorziehen. Im Streitfall muss ich die Auskunft beweisen und das geht schriftlich deutlich besser.

Dass ich aufpassen muss, dass auch alles im Kaufvertrag vermerkt wird, ist klar.

Angesichts der heutigen "Vorschadenproblematik" müsste mir der Händler entweder die Unfallfreiheit im Vertrag zusichern (und nicht nur "nach Kenntnis...") oder etwaige Vorschäden incl. Reparatur nachweisen. Im Falle eines Unfalles verweist die Versicherung gerne auf etwaige Vorschäden, dass das Gutachten dazu nichts sagt usw. und schon wird die Regulierung verweigert.

Zitat:

@keksemann schrieb am 9. September 2024 um 18:13:23 Uhr:

.... und der naive (gutgläubige) Käufer ist der Depp.

Und zwar einzig weil er einem Áutoverkäufer gutgläubig gegenübertritt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. September 2024 um 19:46:05 Uhr:

müsste mir der Händler entweder die Unfallfreiheit im Vertrag zusichern

& welcher Händler sollte das tun?! eine Eigenschaft zusichern für einen gebrauchten Gegenstand wie ein Kfz, das vor dem Ankauf gar nicht in seiner Verfügungsgewalt war? Keiner. Das kannst du als Privater auch nicht wenn du ein Fahrzeug ankaufst....dazu müsstest du es teilweise zerlegen und vermessen,denn alles was über optische Kosmetik hinausgeht ist schlicht nicht so einfach sichtbar. Jeder möchte sich irgendwie absichern- privat als auch gewerblich. Seine AGB wird kein Händler für dich ändern , ansonsten findet das Geschäft halt nicht statt. Hat auch nichts mit bösem Willen zu tun ist einfach ein ganz normaler Vorgang.

Der Händler kauf ein Auto ein und verkauft es wieder.

Wenn er den Wagen kauft und schriftlich "unfallfrei" im Vertrag zugesichert bekommt, dann kann er den so weiterverkaufen.

Und in einer Annonce steht entweder "unfallfrei" drin, oder "reparierter Schaden" in irgendeiner Form/Beschreibung, oder eben gar nichts. Im letzteren Fall sollte man nachfragen.

In der Annonce angeben muss der Händler gar nichts - er darf nur nicht im Vertrag lügen oder wissentlich falsche Angaben machen. Wobei, was er darf und was er tut sind zwei verschiedene Dinge.

 

Wobei "Unfall" für mich kein grundsätzliches Kaufhindernis wäre. Muss sich halt irgendwie im Preis abbilden.

Fahrzeug vom Ersthalter als unfallfrei übernommen und schon kann der Händler diese Zusicherung beim Weiterverkauf (weiter-)geben.

Wenn das Auto bereits durch mehrere unbekannte Hände gegangen ist, käme das Geschäft tatsächlich nicht zustande. Ich habe nämlich wenig Lust, beim unverschuldeten Unfall dann alle Probleme live zu erleben, die Vorschäden produzieren.

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