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Vorschäden am Auto , nachbegutachten der Versicherung

BMW 3er
Themenstarteram 25. Februar 2020 um 18:43

Hallo , ich hatte am 14 .11.2019 einen unverschuldeten Unfall wobei der Verursacher mir auf den Parkplatz rückwärts reingefahren ist . Gutachten erstellen lassen , wirtschaftlicher Totalschaden , Anwalt eingeschaltet . Ich hatte rechts an der Stossstange einen kleinen Vorschaden nichts wildes beim Gutachten habe ich dies auch angegeben . Am 20.12.2019 hat die Adac Versicherung den Fall an ihren eigenen Gutachter weitergegeben , wegen dem Vorschaden . Die Sekretärin vom Rechtsanwalt sagte zu mir sie wollen den Wagen nochmal begutachten lassen weill der Sachverständige der gegnerischen Versicherung Vorschaden am Auto entdeckt hätte die ich aber beim ersten Gutachten durch meinem Gutachter angegeben hatte . Soweit so gut , irgendwie kam es nicht dazu das die sie mich bei mir gemeldet haben zwecks der Nachbesichtigung . Die Sekretärin hat dann dort angerufen und mir ein Termin gemacht ( Schaden Schnell Service ) . Weill ich jetzt schon über 3 Monate auf die Regulierung warte habe ich das zugelassen . Letzte Woche war der Gutachter jetzt da hat Fotos gemacht und die Dicke des Lackes gemessen und sagte es sei alles in Ordnung . Jetzt habe ich gelesen das ich den Gegengutachter gar nicht akzeptieren musste , mein Anwalt meinte aber das würde die Regulierung beschleunigen . Auf Wunsch kann ich Fotos vom Schaden hier einfügen . Der Gutschter von der Adac Versicherung sagte zu mir wenn ich bis nächste Woche nichts von der Adac Versicherung höre soll ich mir ein Anwalt nehmen ( wusste nicht das ich anwaltlich vertreten werde ) . Ich warte jetzt über 3 Monate auf die Regulierung habe leider kein Rechtschutz sonst hätte ich schon längst geklagt . Ist die Vorgehensweise der Versicherung so üblich das sie nachbesichtigen bei einem Vorschaden. Erstellen die jetzt ein eigenes Gutachten ? Mein Gutachter hat im ersten Gutachten schon ein Minderwert von 300 Euro einkalkuliert wegen dem Vorschaden .

Beste Antwort im Thema

Hallo, ich versteh jetzt nur nicht warum musstest du dich bei der SSH Rückmelden um von der gegnerischen den Gutachter zuzulassen und einen Termin auszumachen . Das habe ich noch nie gemacht , wenn dann hat dies mein Anwalt für mich gemacht bzw. bisher an meinen drei unverschuldeten Unfälle immer abgelehnt da unser Gutachter immer ein vereidigter war und somit in allen Lagen Rechtsgültig ist .

Ganz einfach wie oben auch schon erwähnt wurde habe ich die Vermutung die Versicherung drückt sich hier und versucht den Schaden auf ein Minimum zu drücken , denke dein Anwalt sollte hier für klare Verhältnisse sorgen und auf aberkennung des zweiten Gutachten bestehen und hier nach dem vom ersten vereidigten Gutachten abzurechnen und zwar komplett und nicht nach gut dünken , dein Unfallgegner geht eh in der SF hoch da spielt es keine Rolle was am Ende seine Versicherung dir bezahlt , einzig die Versicherung versucht hier auf deine Kosten Geld zu sparen und das kann nun mal nicht sein . Ist meine Meinung hierzu .

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Themenstarteram 25. Februar 2020 um 18:50

Zitat:

@Driver3er schrieb am 25. Februar 2020 um 19:43:09 Uhr:

Hallo , ich hatte am 14 .11.2019 einen unverschuldeten Unfall wobei der Verursacher mir auf den Parkplatz rückwärts reingefahren ist . Gutachten erstellen lassen , wirtschaftlicher Totalschaden , Anwalt eingeschaltet . Ich hatte rechts an der Stossstange einen kleinen Vorschaden nichts wildes beim Gutachten habe ich dies auch angegeben . Am 20.12.2019 hat die Adac Versicherung den Fall an ihren eigenen Gutachter weitergegeben , wegen dem Vorschaden . Die Sekretärin vom Rechtsanwalt sagte zu mir sie wollen den Wagen nochmal begutachten lassen weill der Sachverständige der gegnerischen Versicherung Vorschaden am Auto entdeckt hätte die ich aber beim ersten Gutachten durch meinem Gutachter angegeben hatte . Soweit so gut , irgendwie kam es nicht dazu das die sie mich bei mir gemeldet haben zwecks der Nachbesichtigung . Die Sekretärin hat dann dort angerufen und mir ein Termin gemacht ( Schaden Schnell Service ) . Weill ich jetzt schon über 3 Monate auf die Regulierung warte habe ich das zugelassen . Letzte Woche war der Gutachter jetzt da hat Fotos gemacht und die Dicke des Lackes gemessen und sagte es sei alles in Ordnung . Jetzt habe ich gelesen das ich den Gegengutachter gar nicht akzeptieren musste , mein Anwalt meinte aber das würde die Regulierung beschleunigen . Auf Wunsch kann ich Fotos vom Schaden hier einfügen . Der Gutschter von der Adac Versicherung sagte zu mir wenn ich bis nächste Woche nichts von der Adac Versicherung höre soll ich mir ein Anwalt nehmen ( wusste nicht das ich anwaltlich vertreten werde ) . Ich warte jetzt über 3 Monate auf die Regulierung habe leider kein Rechtschutz sonst hätte ich schon längst geklagt . Ist die Vorgehensweise der Versicherung so üblich das sie nachbesichtigen bei einem Vorschaden. Erstellen die jetzt ein eigenes Gutachten ? Mein Gutachter hat im ersten Gutachten schon ein Minderwert von 300 Euro einkalkuliert wegen dem Vorschaden .

https://www.motor-talk.de/.../...ltschaden-nicht-was-tun-t6774237.html

Hoffentlich ist das nicht Dein Unfallgegner...

Aber Du hast ja keinen Lupo, gell.

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 18:57

Der Vorschaden rechts an der Stossstange .

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 18:58

Nein ein Bmw ????

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 19:14

Bild vom Schaden .

Zitat:

Ich warte jetzt über 3 Monate auf die Regulierung habe leider kein Rechtschutz sonst hätte ich schon längst geklagt

Gerichtskosten vorstrecken und Klage einreichen.

1. Bei Klarer Sachlage und vor allem ausbleibenderTeilschuld (davon gehe ich bei dem Unfallhergang mal aus), sind Anwaltskosten durch den gegnerischen Versicherer zu erstatten.

2. Kommt bei Klageeingang auf Gegnerseite in grob geschätzt 90% der Fälle plötzlich Bewegung in die Sache. Also ganz rein zufällig...

Guten Morgen,

was wurde denn im Gutachten bezüglich des Stoßfängers vorne linksseitig kalkuliert?

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 9:00

Zitat:

@eebus schrieb am 26. Februar 2020 um 09:48:27 Uhr:

Guten Morgen,

was wurde denn im Gutachten bezüglich des Stoßfängers vorne linksseitig kalkuliert?

Guten Morgen ein Minderwert von 300 Euro hat er kalkuliert .

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 9:03

Zitat:

@guruhu schrieb am 26. Februar 2020 um 09:25:30 Uhr:

Zitat:

Ich warte jetzt über 3 Monate auf die Regulierung habe leider kein Rechtschutz sonst hätte ich schon längst geklagt

Gerichtskosten vorstrecken und Klage einreichen.

1. Bei Klarer Sachlage und vor allem ausbleibenderTeilschuld (davon gehe ich bei dem Unfallhergang mal aus), sind Anwaltskosten durch den gegnerischen Versicherer zu erstatten.

2. Kommt bei Klageeingang auf Gegnerseite in grob geschätzt 90% der Fälle plötzlich Bewegung in die Sache. Also ganz rein zufällig...

Mein Problem ist das ich ein Kredit aufnehmen muss , mein Anwalt sagte mir wir warten bis Ende nächster Woche ab und wenn weiter nichts kommt klagen wir , der Gutachter von der Versicherung war auch erst letzten Donnerstag da .

Ja, das wäre dann in der Tat ein "Problem", allerdings wäre auch der Schaden durch den Kredit erstattungswürdig, auch wenn es natürlich ein vernachlässigbarer Zins wäre.

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 9:13

Zitat:

@guruhu schrieb am 26. Februar 2020 um 10:08:21 Uhr:

Ja, das wäre dann in der Tat ein "Problem", allerdings wäre auch der Schaden durch den Kredit erstattungswürdig, auch wenn es natürlich ein vernachlässigbarer Zins wäre.

Der Gutachter der Versicherung hatte doch bestimmt Einsicht auf das Gutachten gehabt , kenne die Vorgehensweise nicht . Und am Termin sagte er mir alles ist in Ordnung die Versicherung müsste sich bei Ihnen melden zwecks Abrechnung und wenn sie sich nicht melden gehen sie zum Anwalt , ich finde die Aussage komisch obwohl er neutral ist arbeitet er doch sozusagen für die Versixherung (:

Die Vorgehensweise ist:

Die gegnerische Versicherung will deinen Schaden klein reden, dir möglichst wenig zahlen, die Differenz so klein werden lassen, dass du aufgrund von "das Risiko ist mir zu groß, das klage ich nicht ein", das "Gegenangebot" akzeptierst, und dabei die Über den Tisch zieh Reibungshitze noch als Nestwärme empfindest.

Eigentlich hattest du alles richtig gemacht, hast einen Gutachter bestellt und bist zum Anwalt gegangen. War es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

War dein Sachverständige ein öffentlich bestellter und vereidigter?

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 10:05

Zitat:

@guruhu schrieb am 26. Februar 2020 um 10:33:28 Uhr:

Die Vorgehensweise ist:

Die gegnerische Versicherung will deinen Schaden klein reden, dir möglichst wenig zahlen, die Differenz so klein werden lassen, dass du aufgrund von "das Risiko ist mir zu groß, das klage ich nicht ein", das "Gegenangebot" akzeptierst, und dabei die Über den Tisch zieh Reibungshitze noch als Nestwärme empfindest.

Eigentlich hattest du alles richtig gemacht, hast einen Gutachter bestellt und bist zum Anwalt gegangen. War es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

War dein Sachverständige ein öffentlich bestellter und vereidigter?

Ja es ist ein Anwalt für Verkehrsrecht .

Also ich musste die

SSH Schaden-Schnell-Hilfe GmbH anrufen zwecks Termin zum nachbegutachten keine Ahnung ob er vereidigt war oder nicht aber der hat für die oben genannte Firma gearbeitet , aber er sagte mir das er alles dokumentieren muss falls es irgendwann vor Gericht geht .

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 10:17

Ja mein Gutachter war vereidigt.

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