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Vorstellung und gleich rechtliche Frage zum Gebrauchtwagenkauf A6

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 8. September 2009 um 17:12

Hallo liebe A6 Gemeinde,

mit Interesse verfolge ich seit Wochen eure Beiträge und am Montag war es dann soweit, wir haben unseren "Dicken" im Audi-Zentrum abgeholt. Ein gebrauchter 2.7TDI Avant, brilliantschwarz, der im Gegensatz zu vielen anderen hier in einem noch unangetasteten jungfräulichen Zustand ist (alles original), noch ;-)

Nun zu meiner Frage, ich hoffe auf Eure Unterstützung ;-)

Das Audi Zentrum hat mir einen Vorschaden genannt "Vandalissmusschaden Beifahrertüre" der laut Aussage des Verkäufers fachmännisch behoben wurde.

In Ergänzung hat er mir versprochen, dass alle kleineren Kratzer und Dellen durch die interne Smart-Repair Abteilung behoben werden.

Am Montag beim Abholen ist mir gerade in dieser Türe ein kleine Delle aufgefallen. Nach langem Hickhack sind wir so verblieben, dass ich diese Delle von einem Smart-Repair Anbieter in meiner Umgebung kontrollieren lasse und ich Ihm bescheid geben soll (das Audi-Zentrum war ca. 130 km entfernt und ich wollte den Dicken nicht dort lassen).

Das Ergebnis: Die Fachwerkstatt hat heute festgestellt, dass der damalige Schaden absolut stümperhaft beseitigt wurde und es mit dem rausziehen der Delle nicht getan ist. Es besteht sogar die Gefahr, dass alles abbröckelt und die Türe komnplett neu lackiert werden muss.

Was sagt Ihr dazu? Habe ich hier rechtliche Ansprüche?

Als Audi-Neuling kann ich nicht einschätzen wie ein Audi-Zentrum auf einen solchen Fall reagiert.

Auf der anderen Seite gilt wahrscheinlich Gekauft wie gesehen.

Freue mich auf Euer Feedback und auf noch viele Interessante und hilfreiche Postings ;-)

Gruß

Ralf

 

Beste Antwort im Thema

...erstmal Herzlich Willkommen hier!

Also,Rechtslage hin oder her....ich würde erstmal versuchen micht mit dem Autohaus,wo Du deinen Wagen gekauft hast,mich freundlich und gütlich zu einigen,aus meiner Erfahrung,gibt es immer Probleme,wenn sowas über Dritte läuft(die wollen auch immer etwas verdienen und die Aussage,,könnte sogar was abbröckeln",halte ich für übertrieben)!

Auch wenn du nochmals 130 Kilometer fahren musst,fahr zu dem :)und erkläre ihm freundlich,Du hättest dir das so nicht vorgestellt...vielleicht könnt ihr euch ja einigen,evtl. mit einer kleinen Zuzahlung deinerseits...Hauptsache der Schaden wird zu Deiner Zufriedenheit behoben,das wäre allemal Kurzfristiger und Nervenschonender,als ein Rechtsstreit!

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Zitat:

Original geschrieben von moclub4

Das Audi Zentrum hat mir einen Vorschaden genannt "Vandalissmusschaden Beifahrertüre" der laut Aussage des Verkäufers fachmännisch behoben wurde.

Das sollte sich ja nachweisen lassen, wenn dem so gewesen ist. Frage doch mal nach einem Nachweis & konfrontiere den Verkäufer mit den neuen Infos.

Rede mit denen!

Was steht denn in deinem Kaufvertrag, hast du dort etwas von der Reparatur drin stehen.

fachmännisch behben würde heisten,nachweis durch eine rechnung.

beim ankauf ist jedes autohaus verpflichtet den wagen auf unfallfreiheit zu prüfen.

was steht diesebezüglich im kaufvetrag?

Themenstarteram 8. September 2009 um 19:54

Vielen Dank für euer erstes Feedback.

Im Kaufvertrag steht:

Zum Zeitpunkt der Übergabe bestehen folgende Schäden:

Vandalismusschaden Kratzer Beifahrertüre

Darauf hin haben wir Ihn angesprochen mit der Antwort dass das fachmännisch behoben sei.

Wie es sich zeigt, ist das wohl nicht der Fall.

Ich werde eurem Vorschlag folgen und zunächst die Rechnung der "fachmännischen" Behebung einfordern.

Und dann sehen wir weiter.

Gruß

Ralf

Wenn sich dein Audi Partner nicht kooperativ zeigt, hast du ein großes Problem bezüglich mündlicher Absprachen.

Zitat:

Original geschrieben von daJ0nny

Wenn sich dein Audi Partner nicht kooperativ zeigt, hast du ein großes Problem bezüglich mündlicher Absprachen.

... zumal Du lt. Vertrag ein Fahrzeug mit diesem Schaden (und entspr. Wertminderung) gekauft hast, von Reperatur und ggf. fachmännisch ist da nicht die Rede ....

Zitat:

Original geschrieben von daJ0nny

Wenn sich dein Audi Partner nicht kooperativ zeigt, hast du ein großes Problem bezüglich mündlicher Absprachen.

Mündliche Absprachen interressieren Niemanden. Wenn im Kaufvertrag etwas von Kratzern steht dann ist die Beule verschwiegen worden.

Das Autohaus schriftlich auffordern die Schäden zu beheben , mit Anwalt und Wandlung drohen.

....

Zitat:

zumal Du lt. Vertrag ein Fahrzeug mit diesem Schaden (und entspr. Wertminderung) gekauft hast, von Reperatur und ggf. fachmännisch ist da nicht die Rede ....

[/quote

.

.

.

.

 

Das ist Unsinn!!

Zitat:

Original geschrieben von kieselmaus

Zitat:

Original geschrieben von daJ0nny

Wenn sich dein Audi Partner nicht kooperativ zeigt, hast du ein großes Problem bezüglich mündlicher Absprachen.

Mündliche Absprachen interressieren Niemanden. Wenn im Kaufvertrag etwas von Kratzern steht dann ist die Beule verschwiegen worden.

Das Autohaus schriftlich auffordern die Schäden zu beheben , mit Anwalt und Wandlung drohen.

Totaler schwachsinn! Der Händler muss defintiv nicht jeden Kratzer im Kaufvertrag aufnehmen. Sicher hat der Händler im Vetrag bei Unfallschaden "ja" angekreuzt und zur genaueren Erläuterung halt Schaden Beifahrertür. Somit ist der Käufer verplichtet sich den Schaden anzusehen und zu entscheiden. Dabei ist es völlig egal, ob Kratzer oder Beulen. Er wurde drauf hingewiesen und hat die Möglichkeit vor dem Kauf den Schaden zu begutachten. Solange nicht im Vetrag steht, dass der Schaden fachmännisch behoben wurde, hat er keinerlei rechtliche Ansprüche.

am 9. September 2009 um 9:03

mit der ident Nr. des Fahrzeuges würde ich erst einmal die Historie auslesen/drucken lassen, gegebenenfalls bei einem anderen :D

Da müßte der Schaden bzw. Rep. erfasst sein. Dann kann man weitere Überlegungen anstellen.

Gruß Wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von daJ0nny

Zitat:

Original geschrieben von kieselmaus

 

Mündliche Absprachen interressieren Niemanden. Wenn im Kaufvertrag etwas von Kratzern steht dann ist die Beule verschwiegen worden.

Das Autohaus schriftlich auffordern die Schäden zu beheben , mit Anwalt und Wandlung drohen.

Totaler schwachsinn! Der Händler muss defintiv nicht jeden Kratzer im Kaufvertrag aufnehmen. Sicher hat der Händler im Vetrag bei Unfallschaden "ja" angekreuzt und zur genaueren Erläuterung halt Schaden Beifahrertür. Somit ist der Käufer verplichtet sich den Schaden anzusehen und zu entscheiden. Dabei ist es völlig egal, ob Kratzer oder Beulen. Er wurde drauf hingewiesen und hat die Möglichkeit vor dem Kauf den Schaden zu begutachten. Solange nicht im Vetrag steht, dass der Schaden fachmännisch behoben wurde, hat er keinerlei rechtliche Ansprüche.

Wenn das so sein sollte (ist ja nur eine Annahme von Dir)dann ist alles klar.

Aber davon hat "moclub4" nichts geschrieben.

...erstmal Herzlich Willkommen hier!

Also,Rechtslage hin oder her....ich würde erstmal versuchen micht mit dem Autohaus,wo Du deinen Wagen gekauft hast,mich freundlich und gütlich zu einigen,aus meiner Erfahrung,gibt es immer Probleme,wenn sowas über Dritte läuft(die wollen auch immer etwas verdienen und die Aussage,,könnte sogar was abbröckeln",halte ich für übertrieben)!

Auch wenn du nochmals 130 Kilometer fahren musst,fahr zu dem :)und erkläre ihm freundlich,Du hättest dir das so nicht vorgestellt...vielleicht könnt ihr euch ja einigen,evtl. mit einer kleinen Zuzahlung deinerseits...Hauptsache der Schaden wird zu Deiner Zufriedenheit behoben,das wäre allemal Kurzfristiger und Nervenschonender,als ein Rechtsstreit!

Themenstarteram 9. September 2009 um 17:53

Hallo zusammen,

hey vielen Dank. Hätte nicht gedacht, dass ich solch gutes Feedback bekomme.

Die Lage wird jetzt leider richtig kompliziert :-(

Die Dalle in der Türe hat nichts mit der lackierten Türe zu tun.

Der im Kaufvertrag beschriebene Schaden bezieht sich jedoch auf die Dalle.

Demnach gibt es einen Vorschaden (die lackierte Türe) der im Kaufvertrag nicht genannt ist.

Jetzt habe ich Durch einen Mega-Zufall mitbekommen wer den Wagen vorher gefahren hat (war vorher Leasing, deshalb ist es nicht direkt ersichtlich) und noch zufälliger kenn ich jemanden der genau den kennt ;-)

Jetzt versuche ich hier den Kontakt herzustellen um "aus erster Hand" zu erfahren was da los war.

Das mit der Reparaturhistorie würde mich aber auch interessieren. Wie bekomme ich das raus?

Ebenso habe ich Kontakt zum Verkäufer aufgenommen und um Transparenz gebeten. Ich möchte keinen Streit entfachen, ich möchte einfach nur Klarheit und eine saubere Türe.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Gruß

Ralf

 

 

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