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Vorsteuerabzug bei KFZ-Finanzierung

Themenstarteram 28. April 2013 um 10:58

Hallo,

konnte zu meinem konkreten Problem leider per Suchfunktion nichts finden:

Ich habe im März 2010 meinen Audi A4 Gebrauchtwagen per Finanzierung erworben.

Kaufpreis netto: 22.100,84 Euro

19% MWST: 4.199,16 Euro

Kaufpreis butto: 26.300 Euro

Finanziert auf 48 Monate mit 4.919,90 Euro Schlussrate.

Im Jahr 2010 war ich bereits Selbständig aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Seit dem Jahre 2012 bin ich vorsteuerabzugsberechtigt.

Kann ich die Vorsteuer von 4199,16 Euro jetzt in der Steuererklärung 2012 ansetzten, oder wenigstens Anteilig ?

Oder ist in der monatlichen Finanzierungsrate eine MWST enthalten? Diese wird leider nicht separat ausgewiesen.

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Da Du zum Kaufzeitpunkt nicht MwSt-Abzugsfähig warst, ist das Fahrzeug quasi in Deinen Privaten Besitz übergegangen.

...

Und wieder einmal voll in die Sch%"$§ gelangt. :rolleyes:

27 weitere Antworten
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27 Antworten

...was sagt dein Steuerberater dazu :confused:

am 28. April 2013 um 11:37

Da Du zum Kaufzeitpunkt nicht MwSt-Abzugsfähig warst, ist das Fahrzeug quasi in Deinen Privaten Besitz übergegangen.

Du kannst daher nachträglich nicht das Fahrzeug Deinem Unternehmen mit MwSt verkaufen oder übereignen.

Daher ist ein MwSt-Abzug auch für die Raten nicht mehr möglich.

Anders kann es sich bei einem Leasingvertrag verhalten, aber wenn es Leasing ist musste Deinen Steuerberater fragen ob und wie das geht.

Sofern das Fahrzeug als Betriebsfahrzeug geführt wird (Du immer nur die tatsächlichen Kosten des Fahrzeuges mit FA abgerechnet hast) ist ebenfalls die vergangene MwSt und auch für zukünftige Ratenzahlungen weg. Du kannst dann aber bei kommenden Ausgaben MwSt in Abzug bringen (Sprit, Reparaturen).

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Da Du zum Kaufzeitpunkt nicht MwSt-Abzugsfähig warst, ist das Fahrzeug quasi in Deinen Privaten Besitz übergegangen.

...

Und wieder einmal voll in die Sch%"$§ gelangt. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Da Du zum Kaufzeitpunkt nicht MwSt-Abzugsfähig warst, ist das Fahrzeug quasi in Deinen Privaten Besitz übergegangen.

Du kannst daher nachträglich nicht das Fahrzeug Deinem Unternehmen mit MwSt verkaufen oder übereignen.

Daher ist ein MwSt-Abzug auch für die Raten nicht mehr möglich.

Anders kann es sich bei einem Leasingvertrag verhalten, aber wenn es Leasing ist musste Deinen Steuerberater fragen ob und wie das geht.

Sofern das Fahrzeug als Betriebsfahrzeug geführt wird (Du immer nur die tatsächlichen Kosten des Fahrzeuges mit FA abgerechnet hast) ist ebenfalls die vergangene MwSt und auch für zukünftige Ratenzahlungen weg. Du kannst dann aber bei kommenden Ausgaben MwSt in Abzug bringen (Sprit, Reparaturen).

Bitte keine Halbwahrheiten verbreiten. Nix für ungut, das ist schlichtweg Käse. Der TE sollte bitte einmal seinen Steuerberater ansprechen betr. 15a UStG. Evtl ist er vom KU zur Regelbesteuerung übergegangen. ;)

Themenstarteram 30. April 2013 um 16:44

Hallo,

danke für die Antworten.

es ist tatsächlich so, dass ich bis einschl. Dezember 2011 unter die Kleinunternehmerregelung fiel und ab 01.01.2012 Umsatzsteuer abführe.

Ich mache meine Steuer selbst, sonst hätte ich natürlich schon einen Steuerberater gefragt

Zitat:

Original geschrieben von Arrow23

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Da Du zum Kaufzeitpunkt nicht MwSt-Abzugsfähig warst, ist das Fahrzeug quasi in Deinen Privaten Besitz übergegangen.

Du kannst daher nachträglich nicht das Fahrzeug Deinem Unternehmen mit MwSt verkaufen oder übereignen.

Daher ist ein MwSt-Abzug auch für die Raten nicht mehr möglich.

Anders kann es sich bei einem Leasingvertrag verhalten, aber wenn es Leasing ist musste Deinen Steuerberater fragen ob und wie das geht.

Sofern das Fahrzeug als Betriebsfahrzeug geführt wird (Du immer nur die tatsächlichen Kosten des Fahrzeuges mit FA abgerechnet hast) ist ebenfalls die vergangene MwSt und auch für zukünftige Ratenzahlungen weg. Du kannst dann aber bei kommenden Ausgaben MwSt in Abzug bringen (Sprit, Reparaturen).

Bitte keine Halbwahrheiten verbreiten. Nix für ungut, das ist schlichtweg Käse. Der TE sollte bitte einmal seinen Steuerberater ansprechen betr. 15a UStG. Evtl ist er vom KU zur Regelbesteuerung übergegangen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von nitro66

Hallo,

danke für die Antworten.

 

es ist tatsächlich so, dass ich bis einschl. Dezember 2011 unter die Kleinunternehmerregelung fiel und ab 01.01.2012 Umsatzsteuer abführe.

 

Ich mache meine Steuer selbst, sonst hätte ich natürlich schon einen Steuerberater gefragt

Das ist immer die teuerste aller möglichen Lösungen.;)

Themenstarteram 4. Mai 2013 um 12:06

Ja das versucht einem die Steuerberater-Lobby einzureden....

 

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

Zitat:

Original geschrieben von nitro66

Hallo,

danke für die Antworten.

es ist tatsächlich so, dass ich bis einschl. Dezember 2011 unter die Kleinunternehmerregelung fiel und ab 01.01.2012 Umsatzsteuer abführe.

Ich mache meine Steuer selbst, sonst hätte ich natürlich schon einen Steuerberater gefragt

Das ist immer die teuerste aller möglichen Lösungen.;)

am 4. Mai 2013 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von nitro66

Ja das versucht einem die Steuerberater-Lobby einzureden....

... warum bist Du dann nicht von alleine auf die Idee gekommen, entsprechende Vorsorge dafür zu treffen, dass Du die Vorsteuer absetzen kannst, wenn Du später vorsteuerabzugsberechtigt bist?

Wenn Du meinst, Steuerberater seien überflüssig, dann musst Du auch mit den Konsequenzen fehlender Beratung leben.

Eine Option wäre bspw. gewesen, dass Du statt der klassischen Finanzierung einen Leasingvertrag abgeschlossen hättest. Dann hättest Du ab 2012 die Vorsteuer von den Leasingraten absetzen können.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Zitat:

Original geschrieben von nitro66

Ja das versucht einem die Steuerberater-Lobby einzureden....

Aber eine kostenlose Beratung würdest du schon annehmen?

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von nitro66

Ja das versucht einem die Steuerberater-Lobby einzureden....

Aber eine kostenlose Beratung würdest du schon annehmen?

Die bekommt er ja hier...

 

Das sind mir die Liebsten, meinen alles selbst regeln zu können und besser als die Experten zu wissen und dann jammern, wenn etwas nicht so läuft, wie sie es sich wünschen. Jeder Steuerberater ist froh, wenn er solche Kandidaten nicht als Mandant hat.

Ich kann ihn aber schon ein wenig verstehen.

Wenn man hier von den Steuerexperten die Ratschläge kostenlos bekommt, warum soll man dann vor Ort nen Haufen Kohle dafür ausgeben :confused:

 

:D:D

am 5. Mai 2013 um 15:09

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

 

Wenn man hier von den Steuerexperten die Ratschläge kostenlos bekommt, warum soll man dann vor Ort nen Haufen Kohle dafür ausgeben :confused:

:D:D:D

... der ist gut - habe herzlich darüber gelacht!!!

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 5. Mai 2013 um 17:04

Ich hatte jahrelang einen Steuerberater. Ich habs nur irgendwann nicht mehr eingesehen mehr Geld für den Steuerberater als für die Einkommenssteuer selbst zu zahlen!

am 5. Mai 2013 um 17:11

Zitat:

Original geschrieben von nitro66

Ich hatte jahrelang einen Steuerberater. Ich habs nur irgendwann nicht mehr eingesehen mehr Geld für den Steuerberater als für die Einkommenssteuer selbst zu zahlen!

... in einem solchen Fall macht es natürlich keinen Sinn :)

In Deinem Falle wäre allerdings ein StB sinnvoll gewesen - zumindest besser, als im Nachhinein zu sagen "hätte - wäre - wenn ..." Und wenn es schon kein StB sein darf, dann hättest Du immer noch jemanden fragen können, der sich mit dem Thema auskennt - und zwar vorher, und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Gruß

Der Chaosmanager

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