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Vorunfälle Gebrauchtwagen über Versicherung ermitteln - angebliche Unfallfreiheit
Tach.
Heute hat mir jemand gesagt, es sei möglich, sich über abgerechnete Versicherungsschäden fremder Fahrzeuge zu informieren und so angebliche Unfallfreiheit zu enttarnen. Als ich das bezweifelte, erklärte er mir, er habe vor etwa einem Jahr solche Angaben über seinen Rechtsanwalt erhalten.
Allein, ich glaub es nicht. Die Datenschutzbestimmungen sind mittlerweile so streng, dass es mitunter sogar nicht einfach ist, über sich selbst existierende Dinge herauszufinden.
Aber glauben heißt halt nicht wissen. Deshalb frage ich, ob jemand hierzu mit belegbaren Auskünften weiterhelfen kann.
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19 Antworten
Zitat:
@Wogatzke schrieb am 13. April 2023 um 18:36:35 Uhr:
. . . .
Aber glauben heißt halt nicht wissen. Deshalb frage ich, ob jemand hierzu mit belegbaren Auskünften weiterhelfen kann.
-
Nicht hier - da hier die allg. Kaufberatung ist und es nicht zu den Regeln (siehe Sticky-Thread) passt.
Verschoben in V&S - wenn der Mod es dort zulässt.
VG Olli
MT-Moderation
Zitat:
@Wogatzke schrieb am 13. April 2023 um 18:36:35 Uhr:
Tach.
Heute hat mir jemand gesagt, es sei möglich, sich über abgerechnete Versicherungsschäden fremder Fahrzeuge zu informieren und so angebliche Unfallfreiheit zu enttarnen. Als ich das bezweifelte, erklärte er mir, er habe vor etwa einem Jahr solche Angaben über seinen Rechtsanwalt erhalten.
Naja, vermutlich kommt es wie bei so vielen Dingen auf das "berechtigte Interesse" an.
Wenn du vor dem Kauf eines x-beliebigen Gebrauchtwagen checken willst ob es Vorschäden gibt, wird das sicher nix. Früher konnte man auch alte TÜV Berichte mühelos einsehen (wegen der Kilometerstände). Das ist mittlerweile auch nicht mehr möglich.
Wenn es aber um einen handfesten gerichtlichen Streit mit einem Händler wegen eines gekauften Fahrzeugs geht, denke ich schon, daß Daten herausgegeben werden, z.B. an die Ermittlungsbehörden.
So wie Nogel sehe ich das auch. Bei berechtigem Interesse und durch einen Rechtsvertreter sollte das möglich sein müssen.
Vor dem Kauf prophylaktisch niemals.
Mit der Suchfunktion gefunden, passend zum Thema.
https://www.motor-talk.de/.../...efen-unfall-ja-nein-t7426698.html?...
Zitat:
@nogel schrieb am 13. April 2023 um 19:29:17 Uhr:
Zitat:
Wenn es aber um einen handfesten gerichtlichen Streit mit einem Händler wegen eines gekauften Fahrzeugs geht, denke ich schon, daß Daten herausgegeben werden, z.B. an die Ermittlungsbehörden.
Wie oben geschrieben geht es mir um belegbare Auskünfte.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 13. April 2023 um 21:00:28 Uhr:
Mit der Suchfunktion gefunden, passend zum Thema.
https://www.motor-talk.de/.../...efen-unfall-ja-nein-t7426698.html?...
Danke. Die mehrfach erwähnte HIS-Datenbank enthält aber nur Fälle mit Manipulationsverdacht in Zusammenhang mit der Schadenregulierung.
Welcher Manipulationsverdacht wird in HIS gespeichert.?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. April 2023 um 22:44:20 Uhr:
Welcher Manipulationsverdacht wird in HIS gespeichert.?
Ich zitiere:
"Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (informa HIS) ist gemäß ihrer eigenen Definition ein System, das Versicherer bei der Aufklärung von Schadenfällen mit Manipulationsverdacht unterstützen soll."
Ja, wenn Schäden doppelt abgerechnet werden sollen oder Vorunfälle verschwiegen wurden.
Da werden Schäden gespeichert um bei einem weiteren/späteren Schaden, Betrug/Manipulation/sonstige Ungereimtheiten erkennen zu können.
Das bedeutet aber nicht, dass der zuerst gespeicherte Fall einem Manipulationsverdacht unterliegt.
Zitat:
@Wogatzke schrieb am 14. April 2023 um 09:13:02 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. April 2023 um 22:44:20 Uhr:
Welcher Manipulationsverdacht wird in HIS gespeichert.?
Ich zitiere:
"Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (informa HIS) ist gemäß ihrer eigenen Definition ein System, das Versicherer bei der Aufklärung von Schadenfällen mit Manipulationsverdacht unterstützen soll."
Wo stammt das Zitat her?
Mein TK Schaden ist sicherlich auch im HIS gespeichert, weil ich nicht repariert habe.
Welcher Manipulationsverdacht liegt für das speichern vor?
Einen Schaden ggf zweimal abrechnen zu lassen, ist doch keine Manipulation?
Für das speichern liegt auch kein Verdacht vor.
Geht auch nicht um Manipulation am Fahrzeug, sondern um ungerechtfertigte Forderungen bei einem weiteren Versicherungsfall.
Wenn z.B. ein unreparierter Vorschaden vorliegt und dann erneut ein Versicherungsfall im gleichen Bereich vorliegt, kann dieser idR nicht mehr "voll abgerechnet" werden.
Ich weiß,
Mir geht's auch um das
Zitat:
@Wogatzke schrieb am 13. April 2023 um 22:37:46 Uhr:
Die mehrfach erwähnte HIS-Datenbank enthält aber nur Fälle mit Manipulationsverdacht in Zusammenhang mit der Schadenregulierung.
Eigene Erfahrung - selbst die eigene Versicherung übersendet ihrem Versicherungsnehmer nicht das Aufforderungsschreiben des Unfallgegners. Anderer Fall, beruft sich die Versicherung auf Vorschäden, macht aber auch da keine konkreten Angaben.
Denen scheint berechtigtes Interesse ziemlich egal zu sein, wird alles unter "Datenschutz" verweigert.