1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Themenstarteram 12. August 2021 um 7:19

Hallo zusammen,

der Vorwurf steht seit Anfang Juni 2021 im Raum. Ich soll an einem Wagen entlanggeschrammt sein und einen Schaden auf der Beifahrerseite aufweisen. Der geschädigte saß im Auto und sah mein Auto aus dem Rückspiegel und schrieb mein Kennzeichen auf. So wurde es zur Anzeige gebracht. Kaum war ich zuhause klingelte auch schon die Polizei und wollte meinen Wagen sehen, also ging ich mit den Beamten in die Garage und zeigte mein Auto, an dem kein Schaden festzustellen war. Um eine bessere Sicht auf den Lack zuhaben fuhr ich den Wagen aus der Garage und es wurden Fotos von der Polizei erstellt und man sagte mir, dass ich in 4-6 Wochen einen Brief bekomme dass die Anzeige gegen mich auf unbekannt geändert wird, da ich es nicht gewesen sein kann. Die Polizei vermutet, dass sich der andere ev. das falsche Kennzeichen aufgeschrieben hat oder in dem Moment wo der andere in den Rückspiegel geschaut hat, der tatsächliche Verursacher schon aus dem Blickfeld war und derjenige mein Kennzeichen nur sehen konnte anders können sich es die Beamten nicht erklären. Nun aber 2 Monate später hab ich immer noch nicht den Brief erhalten, der mich entlasten soll. Sondern wie ich durch Anruf bei der Polizei erfahren habe, der Fall bei der Staatsanwaltschaft liegt, geht also weiter und ich frage mich wo das Problem liegt.

Hat jemand schon so etwas erlebt? Was kann ich tun außer warten?

Ähnliche Themen
74 Antworten

Beruhigt weiter Popcorn essen.

Erst einmal weiter warten. (...) man kann sich aber auch mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen.

Ich habe mal eine Fahrerflucht angezeigt. Wenn ich mich recht erinnere kam der Brief mit der Einstellung auch von der Staatsanwaltschaft.

Themenstarteram 12. August 2021 um 7:44

Zitat:

@onzlaught schrieb am 12. August 2021 um 09:28:27 Uhr:

Ich habe mal eine Fahrerflucht angezeigt. Wenn ich mich recht erinnere kam der Brief mit der Einstellung auch von der Staatsanwaltschaft.

Wenn du eine Anzeige gemacht hast, warum wurde diese eingestellt? War es nicht eindeutig?

Ich würde bei der Staatsanwaltschaft anfragen.

Es könnte ja sein, dass Du das Fahrzeug verkaufst, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Die Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens obliegt nicht der Polizei. Dafür ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Und wer weiß, wie viele Akten da noch im Home-Office schlummern :)

Wichtig ist, was die Polizei ermittelt hat.

Du müsstest bald von der StAnw einen Bescheid zur Einstellung des Verfahrens gegen dich bekommen.

Ich weiß, so ein Warten ist ein schei…… Gefühl.

Aber in Deutschland und anderswo geht alles seinen sozialistischen Gang.

Wieso hat man ein sch*** Gefühl. Wenn man zu 100% weiß, dass man keinen Unfall hatte und der Wagen diesbezüglich keine Indizien vorweist, dann ist der Tipp von Handschweiß der beste.

Themenstarteram 12. August 2021 um 8:47

Danke für die Antworten, ok dann warte ich eben. Nein den Wagen werde ich nicht verkaufen. Hab den erst seit März.

Warum ein scheiss Gefühl? weil jemand bei der Polizei Stand und sagte ich hab sein Auto beschädigt, was ich aber nicht tat.

Wenn man Hobbyjurist wäre, könnte man den Typ ja wegen übler Nachrede, falscher Anschuldigung oder Vortäuschung einer Straftat verklagen. Aber ob man sich das antun sollte?

am 12. August 2021 um 9:55

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 12. August 2021 um 11:43:31 Uhr:

Wenn man Hobbyjurist wäre, könnte man den Typ ja wegen übler Nachrede, falscher Anschuldigung oder Vortäuschung einer Straftat verklagen. Aber ob man sich das antun sollte?

Er wird es nicht frei erfunden, sondern nach seinem besten Wissen angezeigt haben. Irrtümer kommen vor und sind im geschilderten Fall ganz sicher nicht strafbar.

Das sollten auch Hobbyjuristen bedenken, bevor sie irgendwas empfehlen.

Zitat:

@ohboy schrieb am 12. August 2021 um 09:44:24 Uhr:

Wenn du eine Anzeige gemacht hast, warum wurde diese [von der Staatsanwaltschaft] eingestellt? War es nicht eindeutig?

Strafverfahren können auch gegen Zahlung eines drei- bis vierstelligen Eurobetrags an die Justizkasse des jeweiligen Bundeslandes eingestellt werden.

Schon ein wenig sehr allgemein, Rigero.

Zitat:

@ohboy schrieb am 12. August 2021 um 09:44:24 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 12. August 2021 um 09:28:27 Uhr:

Ich habe mal eine Fahrerflucht angezeigt. Wenn ich mich recht erinnere kam der Brief mit der Einstellung auch von der Staatsanwaltschaft.

Wenn du eine Anzeige gemacht hast, warum wurde diese eingestellt? War es nicht eindeutig?

Ich habe in Betrugsfällen auch schon öfter Strafanzeige gestellt. War ziemlich eindeutig. Wurde dennoch eingestellt. "Mangels öffentlichen Interesses". Sprich: wenn sie MICH betrügen, dann interessiert das keine Sau. Würden sie den Staat betrügen, dann gibt's mit der Kelle eines auf die Zwölf und das SWAT-Team rollt an. ;-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit