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Vorwurf Fahrerflucht Polizei kam nicht nach Hause
Ich habe eine polizeiliche Vorladung erhalten, weil angeblich mit einem auf mich zugelassenen Fahrzeug, Fahrerflucht begangen wurde.
An dem besagten Tag bin ich nicht selbst gefahren, habe aber den Fahrer darauf angesprochen, welcher schwört, dass nichts passiert ist. Das Fahrzeug weißt auch keinerlei Beschädigungen auf.
Was mich allerdings wundert, in der Vorladung werde ich gebeten, das Fahrzeug für eine spurentechnische Untersuchung mitzubringen.
Ist das nicht ungewöhnlich? Ich dachte die Polizei kommt bei sowas immer sofort nach Hause und schickt keinen Brief mit einem Termin in 2 Wochen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gast356 schrieb am 10. August 2018 um 22:59:19 Uhr:
...vollkommener Schwachsinn, gegenüber der Polizei braucht niemand irgendetwas auszusagen, geschweige denn irgendwelche Autos dort vorzuführen.
Der Begriff "polizeiliche Vorladung" dient lediglich der Einschüchterung um "das dumme Mäuschen zu fangen".
Mein Tipp... Rechtsanwalt fragen!
sehr klug, schon beinahe neuklug.
Rennt doch alle zum Anwalt, statt bei einer unkomplizierten und anständigen Abwicklung mitzuwirken.
Was ist wohl der Grund, dass die Prämien der Rechtsschutzversicherungen so in die Höhe gehen, die auch DU bezahlen musst.
Ich gehe immer noch davon aus, dass Koorperation die beste vertrauenbildende Massnahme ist.
!!! Wer nichts zu verbergen hat muss sich nicht verstecken!!!! und die anderen werden halt dann besonders durchleuchtet. Du solltest nicht vermuten, dass die Behörden blöde sind.
Im weiteren gehe ich auch bei Dir davon aus, dass Du eine ehrliche Person bist.
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166 Antworten
...so lange diese Einladung nur von der Polizei ist kannste das Ding ignorieren.
Kannst Du lesen?
Ich glaub Du hast sie nicht mehr alle beisammen
Bringe diese Spurensicherung schnellstens zur Ausführung, noch am Samstagmorgen, sonst wird's richtig teurer. zB. Behinderung der amtl. Untersuchung, Verbergungsverdacht.
Falls Du schuldlos bist, hast Du nichts zu verbergen. Es geht lediglich um eine Ablklärung.
...vollkommener Schwachsinn, gegenüber der Polizei braucht niemand irgendetwas auszusagen, geschweige denn irgendwelche Autos dort vorzuführen.
Der Begriff "polizeiliche Vorladung" dient lediglich der Einschüchterung um "das dumme Mäuschen zu fangen".
Mein Tipp... Rechtsanwalt fragen!
Ich kann sehr wohl lesen. Auf der Vorladung ist ein Termin in 2 Wochen angegeben ( den ich natürlich auch wahrnehmen werde) , nichts mit sofort vorbei kommen oder ähnliches. Das hat mich ja gerade gewundert.
Zitat:
@AndreCar schrieb am 10. August 2018 um 22:56:09 Uhr:
Kannst Du lesen?
Ich glaub Du hast sie nicht mehr alle beisammen
Bringe diese Spurensicherung schnellstens zur Ausführung, noch am Samstagmorgen, sonst wird's richtig teurer. zB. Behinderung der amtl. Untersuchung, Verbergungsverdacht.
Falls Du schuldlos bist, hast Du nichts zu verbergen. Es geht lediglich um eine Ablklärung.
Scharf im Ton, aber inhaltlich völlig daneben. Natürlich kann man der Vorladung folgen, wenn man nichts zu verbergen hat. Wenn man das aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht macht, dann ist das auch OK. Die Dinge "Behinderung der amtl. Untersuchung" und "Verbergungsverdacht" sind Unsinn.
Wenn Rechtsschutz vorhanden, schadet ein Anwalt sicher nicht.
Ansonsten anhören, was die wollen/vorwerfen und zunächst Klappe halten.
Anwalt habe ich eingeschaltet. Habe aber auch nichts zu verbergen und möchte die Angelegenheit für mich zumindest so schnell wie möglich abhacken.
Der Anwalt meinte aber auch selbst, dass er sehr komisch findet dass die Polizei den Termin so spät angesetzt hat, normalerweise sind die ja beim Verdacht auf Unfallflucht schnell zur Stelle. Könnte evtl. daran liegen, dass es sich bislang "nur" um den den Verdacht einer Straftat handelt.
Wenn Du / der Fahrer ganz sicher keine Berührungen hattet und das Fahrzeug ohne Kampfspuren ist - fahr hin und zeig die Karre vor. Ist mir selbst so passiert - war wahrscheinlich Zahlendreher bei Anzeige. Musste auch dort antanzen, die Jungs kamen nicht nach Hause.
Du darfst die Vorladung aber auch gepflegt und ohne weitere Sanktion ignorieren. Das ist weder Vertuschung noch Amtsbehinderung oder sonstwas in völliger Ahnungslosigkeit, aber dem Brustton der Überzeugung in den Ring geworfenes
Zitat:
@twindance schrieb am 10. August 2018 um 23:15:36 Uhr:
...
Musste auch dort antanzen,...
Nein falsch, Du mußtest nicht... Du bist anscheinend freiwillig dort angetanzt.
Da man bei der Erstellung dieser "Einladungen" real als Tatverdächtiger anvisiert, jedoch als Zeuge geladen wird, sollte man solchen "Einladungen" grundsätzlich keine Folge leisten.
Was spricht dagegen, wenn der TE der Einladung folgt und sich erst einmal anhört, was im vorgeworfen wird?
Zitat:
@gast356 schrieb am 10. August 2018 um 22:59:19 Uhr:
...vollkommener Schwachsinn, gegenüber der Polizei braucht niemand irgendetwas auszusagen, geschweige denn irgendwelche Autos dort vorzuführen.
Der Begriff "polizeiliche Vorladung" dient lediglich der Einschüchterung um "das dumme Mäuschen zu fangen".
Mein Tipp... Rechtsanwalt fragen!
sehr klug, schon beinahe neuklug.
Rennt doch alle zum Anwalt, statt bei einer unkomplizierten und anständigen Abwicklung mitzuwirken.
Was ist wohl der Grund, dass die Prämien der Rechtsschutzversicherungen so in die Höhe gehen, die auch DU bezahlen musst.
Ich gehe immer noch davon aus, dass Koorperation die beste vertrauenbildende Massnahme ist.
!!! Wer nichts zu verbergen hat muss sich nicht verstecken!!!! und die anderen werden halt dann besonders durchleuchtet. Du solltest nicht vermuten, dass die Behörden blöde sind.
Im weiteren gehe ich auch bei Dir davon aus, dass Du eine ehrliche Person bist.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 10. August 2018 um 23:32:26 Uhr:
Was spricht dagegen, wenn der TE der Einladung folgt und sich erst einmal anhört, was im vorgeworfen wird?
Dass man bereits im Erstkontakt angelogen wird und man sich entlasten soll. Die StPO sieht dagegen vor, dass gegenüber einem Beschuldigten von Anfang an sein Status offenzulegen ist. Ist eben so ein Grundsatzding.
Darum schrieb ich: anhören, Klappe halten